12 Fragen von Bergauf an die Verwaltung nach der Evakuierung zweier Wohnhäuser an der Töddinghauser Straße

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Die Fraktion BergAUF hat sich mit der Evakuierung der beiden Häuser Töddinghauser Straße 135 und 137 beschäftigt. „BergAUF möchte und wird sich nicht irgendwelchen Spekulationen anschließen, sondern will stattdessen dazu beitragen, mehr Klarheit schaffen. Dazu hat die Fraktion „Ein Dutzend Fragen an die Stadtverwaltung“ ausgearbeitet und um deren kurzfristige Beantwortung gebeten. Die Fraktion BergAUF stellt 12 Fragen an die Stadtverwaltung. Die Antwort darauf könnte Spekulationen durch Fakten entgegen wirken„, heißt es in einer Erklärung der Fraktion.

Hier sind die Fragen im Wortlaut:

„1. Am 24.09.2014 stimmte der Rat einem „Städtebaulichen Vertrag“ mit der CharterHaus Investments Berggalerie GmbH & Co. Kg zu. Darin heißt es in § 5 Satz 5: „Es ist ein Nachweis über die Einhaltung der immissionsschutzrechtlichen Vorgaben … gem. § 4 Nr. 4. zu erbringen.“ Sind in diesen immissionsschutzrechtlichen Vorgaben auch solche zum Brandschutz enthalten?
Wenn ja welche, nein, warum nicht?

2. Zu den Plänen für die Neuentwicklung der Turmarkaden durch INTERRA wurde bisher lediglich in der Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung am 04.12.2018 ein mündlicher Bericht durch die Investoren gegeben. Warum wurde bisher mit INTERRA kein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen?

3. Wurde nach der Neuplanung der Turmarkaden durch „INTERRA“ das Unternehmen von Seiten der Stadtverwaltung auf seine Verkehrssicherungspflicht gemäß § 823 Abs. 1 BGB hingewiesen und von ihm gefordert, diese Gebäude von den mit ihnen verbundenen und angrenzenden Häusern Töddinghauser Str. 135 und 137 (zuk.: T 135 und 137) abzutrennen und sie, solange dies nicht geschehen ist, gegen fremdes Eindringen zu schützen? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?
Anmerkung: (Der Bundesgerichtshof hat in seinen Leitsätzen den Begriff der “Verkehrssicherungspflicht“ folgendermaßen definiert „Die Verkehrssicherungspflicht folgt aus dem Grundsatz, dass derjenige, der eine Gefahrenquelle schafft, d.h. sie selbst hervorruft oder sie in seinem Einflussbereich andauern lässt, die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen zu treffen hat, damit sich die potenziellen Gefahren nicht zum Schaden anderer auswirken.“

4. Von Seiten INTERRA wurde nach dem Brandereignis vor einigen Monaten nichts unternommen, um seiner Verkehrssicherungspflicht nachzukommen, um solche – laut INTERRA – mutmaßlichen Brandstiftungen in ihren Gebäuden zu verhindern? Warum wurden von Seiten der Stadtverwaltung gegenüber INTERRA nicht entsprechende Sicherungsmaßnahmen angeordnet?

5. Was sind die wichtigsten Brandschutzmängel in T 135 und T 137, die eine anhaltende Evakuierung hinreichend begründen?

6. 2013 gab es einen schweren Wohnungsbrand in einem der Gebäude, ohne Übergriffe des Feuers auf angrenzende Wohnungen und offensichtlich ohne längerfristige Schäden für die Bewohner insgesamt. Was hat sich brandschutztechnisch seit damals real geändert, so dass die Stadtverwaltung heute zu der Erkenntnis kommt, bereits ein angebranntes Essen mit
starker Rauchentwicklung könne zu einer unmittelbaren Gefährdung führen?

7. Welche Brandschutzmaßnahmen wurden an den Häusern T 135 und 137 von den Behörden in den letzten Jahren, (v.a. seit klar ist, dass die Turmarkaden einer neuen Nutzung zugeführt werden sollen) angeordnet bzw. durchgeführt?
1. Falls es welche gab: Wer hatte sie angeordnet?
2. Wer führte die Maßnahmen durch?
3. Wer kontrollierte die Durchführung und nahm die Maßnahmen ab?

8. Im Zusammenhang mit dem Abriss des Wohnturms im Auftrag der „CharterHaus“ gab es Maßnahmen zur Änderung der Versorgungsleitungen. Wurde in diesem Zusammenhang von Seiten der Stadt gegenüber der Fa. CharterHaus Vorschriften
gemacht zur brandschutztechnisch sauberen und sicheren Trennung der Gebäude- Komplexe? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?

9. Warum werden die Übernahme der Kosten für die Unterbringung der Bewohner der Gebäude T 135 und 137 in städtischen Notunterkünften von der Stadtverwaltung nicht von INTERRA eingefordert, wo doch in ihrem Gebäude der Brand stattfand,
von dem die Gefährdung der Nachbargebäude von ausging? Wurde von der Verwaltung überprüft, ob hier nicht eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vorliegt?

10. Warum wurde keine „Verfügung zur Herstellung der Verschlusssicherheit“ erlassen, um das Eindringen Dritter in die INTERRA-Gebäude zu verhindern?

11. Wurde die Mängelliste, die bis heute zur Aufrechterhaltung der Evakuierung führt, gegenüber den Eigentümern offen gelegt? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?

12. Wie wurden die Eigentümer überhaupt bisher von der Stadtverwaltung informiert und wie hat die Stadtverwaltung dies in Zukunft vor?“