Zutritt nur mit Nachweis: 3G im Kreishaus

Mit der Coronaschutzverordnung ist die 3G-Regel ausgeweitet worden. Auch die Kreisverwaltung Unna schließt sich jetzt der 3G-Regel an: Ab Mittwoch, 1. Dezember ist der Zutritt der Dienstgebäude nur noch geimpften, genesenen oder negativ getesteten Personen gestattet. Der Nachweis wird unmittelbar bei Zugang der Dienststelle kontrolliert.

Dabei darf ein negativer Schnelltest einer zertifizierten Teststelle nicht älter als 24 Stunden, ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden sein. Für die Beschäftigten der Kreisverwaltung gilt die 3G-Regelung bereits aufgrund der landesweit gültigen Vorgabe am Arbeitsplatz.

„Die aktuelle Entwicklung lässt keinen anderen Schluss zu“, so Landrat Mario Löhr. „Für uns steht die Gesundheit und Sicherheit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und auch der Bürgerinnen und Bürger an erster Stelle. Wir bitten alle Besucherinnen und Besucher, die Nachweise schon am Eingang bereit zu halten, um die reibungslose Kontrolle zu gewährleisten.“

2G im Museum
Für kulturelle Angebote und damit auch für den Besuch des Museums Haus Opherdicke gilt landesweit die 2G-Regel. Weitere Regelungen für Besuche in den Dienststellen, die wegen der Corona-Lage ohnehin gelten, sind die bekannten Abstands- und Hygieneregeln, Terminbuchung und telefonische Kontaktaufnahme vorab sowie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes beim Besuch.

Ansprechpartner der Kreisverwaltung sind unter www.kreis-unna.de/info zu finden. PK | PKU