Zu zweit 4,9 Promille: Geldstrafe für Stoß und Tritt

von Andreas Milk
Es gab eine heftige Auseinandersetzung am Nachmittag des 12. August 2020 in der Wohnung des Bergkameners Thomas W. (41, Namen geändert) – und vor allem: eine sehr alkoholische. W. selbst hatte etwa 1,7 Promille im Blut, Bettina K. 3,2 Promille. Folge des Streits zwischen den beiden war jetzt ein Prozess im Kamener Amtsgericht.

Laut Anklage hatte Thomas W. seine Widersacherin zu Boden gestoßen und ihr einen kräftigen Tritt gegen die Beine versetzt. Das geschah auf der Straße vor seiner Wohnung, beobachtet von einer Frau, die gerade mit ihrem Hund spazieren ging: „Ich hab‘ gerufen: Ey, dat geht nich!“ Thomas W. selbst erklärte dem Richter, sich nur sehr schemenhaft erinnern zu können. Er habe Bettina K. aus seiner Wohnung und aus seinem Leben haben wollen; sie habe aber keine Ruhe gegeben. Kennengelernt hatten sich beide bei einer Entgiftung.

Den Termin vor Gericht ignorierte Bettina K. – Folge war ein Ordnungsgeld in Höhe von 200 Euro, ersatzweise vier Tage Haft. Allzu schwer verletzt gewesen sein kann sie am 12. August nicht: Die Frau mit dem Hund jedenfalls sah, wie sie gleich nach dem Tritt aufstand und ging.

Thomas W., vor Gericht höflich und zuvorkommend, erklärte dem Richter, es tue ihm alles „megaleid“. Dass er zugetreten habe, könne er sich eigentlich nicht recht vorstellen, er wolle es aber auch nicht abstreiten. Sechs Vorstrafen hat W. – das letzte Urteil ist allerdings schon sechs Jahre alt. Für den Ausraster am 12. August verurteilte der Richter den Hartz-IV-Bezieher nun zu einer Geldstrafe von 750 Euro wegen vorsätzlicher Körperverletzung. Thomas W. akzeptierte.