Zu viel Geld vom Jobcenter: „Betrug“ wohl eher Versehen

von Andreas Milk
Einen glücklichen Eindruck machte der Bergkamener Mario B. (Name geändert) vor dem Strafrichter in Kamen nicht – eher wirkte er etwas deprimiert. Psychische Probleme sind der Hintergrund. Und so sei es wohl auch seinem Alltagsstress zuzuschreiben, dass er vor rund einem Jahr vergaß, dem Jobcenter die Aufnahme einer bezahlten Tätigkeit für ein Taxiunternehmen mitzuteilen, erklärte er. B. bekam seinerzeit zu Unrecht von der Behörde insgesamt rund 500 Euro über einen Zeitraum von ein paar Monaten. Folge war ein Strafbefehl über 600 Euro. B. legte Einspruch ein – was nun den Kamener Prozesstermin zur Folge hatte.

Dass kein bewusster Betrug vorlag, glaubte ihm der Richter sogar. Aber zwei Punkte machten den Fall dann doch etwas heikler. Erstens stellte B. damals beim Jobcenter noch einen Folgeantrag auf Leistungsbezug – was über das bloße Unterlassen einer an sich nötigen Mitteilung hinausgeht. Zweitens gibt es zwei Vorstrafen – nichts Wildes, aber leider auch keine Pluspunkte für B.

Auf Anraten des Richters nahm er den Einspruch zurück. Die Geldstrafe wird also rechtskräftig. Das Jobcenter kann zufrieden sein: Es hat das zu viel gezahlte Geld längst mit späteren Ansprüchen B.s verrechnet. Auch im Moment bestreitet er seinen Lebensunterhalt per Minijob und Bürgergeld. Die Geldstrafe könnte er im Einvernehmen mit der Staatsanwaltschaft auch abarbeiten.