Zoff am Zaun – aber: „Hecke nicht sexuell belästigt“
von Andreas Milk
„Ich habe niemals eine Hecke sexuell belästigt“: Das dürfte einer der merkwürdigsten Sätze sein, die je vor dem Kamener Strafrichter gefallen sind. Gesagt hat ihn der Bergkamener Angeklagte Markus N. (39, Name geändert) in einem Prozess wegen Beleidigung und Bedrohung. Tatort: Ein Grundstücksrand in der südwestlichen Kamener Innenstadt.
Dort wohnt ein Ehepaar – zwei Frauen -, das mit Markus N. schon manch unangenehme Erfahrung gemacht hat. Dass es Berührungspunkte gibt, liegt daran, dass ein Onkel von N.s Frau in der Nachbarschaft des Paars wohnt. Wenn N. und sein Anhang ihn besuchen, bleibt zumindest Sichtkontakt kaum aus.
Am Nachmittag des 29. Juni 2025 muss es in der Siedlung sehr laut geworden sein. In der Anklageschrift heißt es, Markus N. habe üble, gerade auch sexuell grundierte Beleidigungen in Richtung der beiden Frauen ausgestoßen. Er selbst räumte vor Gericht ein: „Wir haben uns gegenseitig angeschrien und beleidigt.“ N.s Kinder waren dabei. Sie seien vorher von den Frauen „Drecksblagen“ genannt worden.
Nur von einem Teil des Geschehens gibt es einen Videomitschnitt, angefertigt von den Frauen. Zu hören ist darin unter anderem „Ich hau dir die Fresse kaputt“ – ausgerufen von Markus N. Und der war darüber im Gerichtsprozess selbst ein bisschen überrascht. Ihm sei nicht bewusst gewesen, dass er das rausgehauen hat. Der Satz war juristisch eine Bedrohung. Als solche gilt er auch, wenn er nicht so ganz ernst gemeint war. Und was die Hecke angeht: Markus N. soll sich einen Busch oder etwas Ähnliches gekrallt und daran typische Kopulationsbewegungen vollführt haben. Seine Kinder hätten das nachgeahmt, erzählte eine der Frauen. N. erwiderte, das sei Quatsch.
Markus N. hat eine Vorstrafe wegen Bedrohung einer Minderjährigen: Seine Tochter hatte Stress in der Schule; N. glaubte, eine Mitschülerin von ihr einnorden zu müssen. Eine Geldstrafe war die Folge. Auch für den Vorfall am Kamener Gartenzaun wurde nun eine verhängt – und aus beiden Strafen eine Gesamtstrafe gebildet: 80 Tagessätze à 30 Euro soll N. zahlen, 2.400 Euro also, rund das Anderthalbfache seines monatlichen Nettoeinkommens. Er nahm das Urteil an.