„Zimtzicke“ zur Polizistin: Geldstrafe nach Trunkenheitsfahrt

von Andreas Milk
„Zimtzicke“, „Miststück“ – das ausgerechnet zu einer Polizistin im Dienst zu sagen, ist keine gute Idee. Nadine B. (41, Name geändert) hatte rund 1,4 Promille Alkohol im Blut, als sie sich am frühen Abend des 19. Juli nahe ihrer Wohnung in Bergkamen-Weddinghofen dazu hinreißen ließ. Sichtlich unangenehm war es ihr jetzt, vor dem Kamener Strafrichter zu sitzen. Sie sei damals gerade „ein bisschen wütend auf mich selbst“ gewesen. Das habe sie an anderen Menschen ausgelassen.

Die Vorgeschichte: Nadine B. hatte einen Unfall gebaut, mit knapp 8.000 Euro Schaden: Beim Zurücksetzen mit ihrem Auto demolierte sie die Vorderseite eines anderen Fahrzeugs. Der Unfallgegnerin zeigte sie den ausgestreckten Mittelfinger, wenig später beschimpfte sie eben die Polizeibeamtin. „Das stimmt so“, bestätigte sie im Gerichtssaal umstandslos die Vorwürfe aus der Anklageschrift.

Anders als viele andere in solch einer Situation, zog Nadine B. Konsequenzen. Sie entschuldigte sich persönlich oder telefonisch bei ihren „Opfern“. Und noch im selben Monat begann sie, eine Selbsthilfegruppe des Blauen Kreuzes zu besuchen. In ihrem Leben habe es Probleme gegeben – „Alkohol war meine Bewältigungsstrategie“, erklärte Nadine B., die einem kräftezehrenden Job im Gesundheitswesen nachgeht. Vorstrafenregister und Flensburger Punktekonto sind leer.

Für fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs sowie Beleidigung veurteilte der Richter sie zu einer Geldstrafe: 80 Tagessätze à 50 Euro. Im Führungszeugnis wird das später nicht stehen – dafür bräuchte es mehr als 90 Tagessätze. Daneben wurde eine Führerscheinsperre verhängt: Frühestens in einem halben Jahr darf Nadine B. wieder ans Steuer gelassen werden.

Nochmal gut gegangen, fand der Richter: Es hätte am 19. Juli sehr viel mehr passieren können als ein Sachschaden.