Wohnwagen abgekärchert: „Unfallflucht“ an der Waschanlage

von Andreas Milk
13. Juli 2022, früher Abend. Bevor es ab auf die Insel ging, fuhr der Bergkamener Thomas M. (Name geändert) mit seinem Wohnwagen schnell nochmal in die Waschanlage Am Schlagbaum. Kurz nach Beginn des Urlaubs kam dann eine unerfreuliche Mail von seiner Versicherung. Die Rede war von einem Schaden in Höhe von mehreren tausend Euro, den er in der Anlage angerichtet haben soll. Es gab eine Anzeige wegen Unfallflucht. Folge war jetzt ein Verhandlungstermin vor dem Kamener Strafrichter.

„Er hat’s nicht mitbekommen“, erklärte M.s Verteidiger für seinen Mandanten. Und nachdem auch M. selbst sich geäußert hatte, erschien das durchaus nachvollziehbar. Familienvater M. – Mitte 50, unbescholten – erinnerte sich, er habe an jenem Tag den verschmutzten Wohnwagen anlässlich des Starts in die Ferien nochmal wacker „abkärchern“ wollen. Bei der Einfahrt in die Waschanlage seien Schläuche der sogenannten Waschlanze am Außenspiegel hängen geblieben. M. setzte zurück, befreite die Schläuche, setzte die Waschprozedur fort und fuhr schließlich weg. Dass die Technik der Waschanlage beschädigt worden war, habe er gar nicht wahrgenommen.

Sehr gut möglich sei das, waren sich die Juristen einig. Drum gab es für M., obwohl er streng genommen Mist gebaut hatte und abgehauen war, keine Verurteilung: Der Vertreter der Staatsanwaltschaft stimmte einer Einstellung des Verfahrens zu. Tragen muss Thomas M. nur die Kosten für seinen Anwalt – der erkennen ließ, dass er sogar noch eher für einen Freispruch gewesen wäre.