Wohnungsbrand wegen Zigarette: Geldstrafe
Er sagt, er habe ziemlich viel getrunken in jener Nacht – unter anderem Wodka. Geraucht hat er auch in seiner Wohnung an der Bergkamener Pestalozzistraße. Die letzte Zigarette warf Thomas G. (Name geändert) in einen Müllbeutel. Dann schlief er ein. Wach wurde er wenig später vom Hustenreiz. Wegen fahrlässiger Brandstiftung verurteilte ihn das Amtsgericht Kamen heute zu einer Geldstrafe.
Viel wisse er nicht mehr über die Ereignisse am sehr frühen Morgen des 29. April 2015, sagte der Angeklagte dem Richter. Fest steht: G. hatte Glück. Und die übrigen Bewohner des zweieinhalbgeschossigen Reihenhauses auch. Den Brand hätte jemand von außen erst bemerkt, wenn es für G. wohl zu spät gewesen wäre, sagte ein Sachverständiger. Als Thomas G. damals vom Qualm wach wurde, rannte er zur Wohnungstür – und brach den Schlüssel ab. Weil seine Wohnung im Erdgeschoss lag, konnte er ohne Gefahr aus dem Fenster springen. Im Freien angekommen, schlug er Alarm. Die Brandbilanz: ein paar Zehntausend Euro Schaden – aber kein Mensch verletzt.
90 Tagessätze zu 15 Euro: Zu dieser Strafe verurteilte der Richter den Hartz-IV-Empfänger. Der habe zwar Andere – und sich selbst – in Gefahr gebracht, aber eben nicht mit Vorsatz. Außerdem zeigte G. Bereitschaft, sich zu ändern: Im Sommer absolvierte er eine Therapie wegen seines Alkoholproblems. Und obendrein zeigte er sich empfänglich für einen Tipp des Brandsachverständigen. Der hatte empfohlen: „Die nächste Wohnung mit Rauchmelder, wenn’s geht.“
Von Andreas Milk