Wohngeld wurde zum 1. Januar 2020 erhöht – Antragstellung kann sich lohnen!

Deutlich mehr Bergkamener Bürgerinnen und Bürger als bisher haben seit Jahresbeginn Anspruch auf Wohngeld. Das Wohngeld wurde mit der aktuellen Novelle des Wohngeldgesetzes erstmals seit 2016 erhöht und an die Mieten- und Einkommensentwicklung angepasst. Diese Fortschreibung wird ab 2022 automatisch erfolgen. Darauf weist jetzt die Stadt Bergkamen hin.

Wohngeld kann sowohl für angemieteten Wohnraum, aber auch für selbst genutztes Wohneigentum gewährt werden. Mit dem Bezug von Wohngeld sind weitere Vergünstigungen mög-lich wie z.B. das Sozialticket der VKU.

Personen mit geringem Einkommen, die bislang kein Wohngeld bezogen haben, sollten deshalb noch im Januar einen Antrag stellen. Damit wird ein möglicher Wohngeldanspruch ab dem 01.01.2020 sichergestellt, auch wenn noch nicht alle erforderlichen Unterlagen beigefügt werden können. Personen, die zum Jahreswechsel bereits Wohngeld erhielten, profitieren automatisch von der Neuregelung, da in diesen Fällen generell ohne Antragstellung eine Neuberechnung durchgeführt wird.

Ausgeschlossen vom Wohngeld sind allerdings alleinstehende Auszubildende und Studierende sowie Empfängerinnen und Empfänger bestimmter Sozialleistungen wie Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II) und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Mit dem neuen Wohngeld kann jedoch in vielen Fällen die Notwendigkeit eines Grundsicherungsbezuges enden und stattdessen Wohngeld bezogen werden, wenn dadurch die Hilfebedürftigkeit vermieden wird.

Die Mitarbeiterinnen der Wohngeldstelle stehen in Zimmer 323 in der 3. Etage des Rathauses der Stadt Bergkamen montags, dienstags, donnerstags und freitags von 08:30 bis 12:00 Uhr und montags und donnerstags von 14:00 bis 16:00 Uhr für Beratungen zur Verfügung. Telefonische Auskünfte erhalten Interessierte unter der Rufnummer 02307/965-275.