Wildunfälle: Neue Meldepflicht für Fahrzeugführer
Wer mit einem Fahrzeug unterwegs ist und einen Wildunfall hat, muss die Polizei rufen. Andernfalls droht ein Bußgeld. Auf diese Pflicht, die seit kurzem nach dem Landesjagdgesetz in NRW gilt, macht die untere Jagdbehörde des Kreises Unna aufmerksam.
Hintergrund der Neuregelung, nach der ein Fahrzeugführer verletztes oder getötetes Schalenwild unverzüglich der Polizei melden muss, ist der Tierschutz. Im Kreis Unna kommen die Schalenwildarten Reh- und Schwarzwild und vereinzelt Damwild vor.
Die Meldepflicht gilt selbstverständlich auch, wenn das Tier „nur“ verletzt wurde und weggelaufen ist. Die Polizei informiert dann den für das Gebiet zuständigen Jagdausübungsberechtigten. Dieser entscheidet, was mit dem Tier weiter geschieht bzw. wie und wo eine Suche stattfindet.
Auf keinen Fall darf das Tier ins Auto geladen und abtransportiert werden. Auch nicht, um es zu einem Tierarzt zu bringen.
Übrigens: Grundsätzlich muss der Verkehrsteilnehmer für den Wildschaden nicht haften, es sei denn, er hat den Unfall z.B. fahrlässig verursacht. Die Kosten für den Schaden am Fahrzeug übernimmt in aller Regel die Kfz-Versicherung.