WFG-Experte berät bei der RWP-Antragsstellung: Bessere Förderchancen für Betriebe aus dem Kreis Unna
Investitionen tätigen und gleichzeitig Arbeitsplätze schaffen: Das ist die Devise des Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramms (RWP). Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW hat zum Jahresbeginn neue Bedingungen für das Programm veröffentlicht. Dabei gibt es gute Nachrichten für Unternehmen mit Sitz im Kreis Unna: Wollen sie beispielsweise in neue Anlagen oder Gebäude investieren und dabei gleichzeitig neue Arbeitsplätze schaffen, haben die Betriebe jetzt noch bessere Chancen, von der finanziellen Förderung des Landes zu profitieren.
„Antragsberechtigte Unternehmen können sich auf Zuschüsse von bis zu 50 Prozent freuen“, erklärt Sascha Dorday, Geschäftsführer der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Unna mbH (WFG). Bei Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden sind neben der Erweiterung eines etablierten Unternehmens, auch Unternehmensgründungen sowie die Übernahme von bereits bestehenden Unternehmen förderfähig. Firmen mit mehr als 250 Beschäftigten sind nach wie vor nur unter besonderen Auflagen antragsberechtigt. Zusätzlich können kleine und mittlere Unternehmen Zuschüsse für externe Beratungen, Schulungen und die Markteinführung innovativer Produkte erhalten.
„Wichtig ist, dass das Vorhaben nicht vor Antragsstellung begonnen wird. Zudem sind einige Branchen von der Förderung ausgeschlossen“, weiß Ansgar Burchard, Fördermittelexperte der WFG. Ansgar Burchard berät interessierte Unternehmen zu dem Programm und begleitet bei der individuellen Antragsstellung. Unternehmensvertreter können sich telefonisch unter 02303/27-1690 oder per Mail, a.burchard@wfg-kreis-unna.de, an ihn wenden.