Wer eine Schießstätte betreiben will, braucht eine Erlaubnis

In den letzten Wochen erreichten die Polizei zahlreiche Nachfragen zum Thema Betreiben von Schießstätten. Auch weil die Waffenbehörde der Kreispolizeibehörde Unna in der Vergangenheit festgestellt hat, dass im Kreis Schießstätten ohne Genehmigung betrieben werden.

Daher weist die Behörde jetzt darauf hin, dass grundsätzlich alle Schießstätten der Erlaubnispflicht durch die zuständige Waffenbehörde unterliegen. Die Erlaubnisfreiheit bei Luftdruckwaffen gilt lediglich für den Besitz (ab 18 Jahren, mit nicht mehr als 7,5 Joule Geschossenergie), nicht aber für das Führen bzw. Schießen. Wer eine Schießstätte ohne Genehmigung betreibt, handelt ordnungswidrig. In solchen Fällen drohen bei Bekanntwerden Bußgelder bis zu 10 000 Euro.

Informationen über die Voraussetzungen zur Genehmigung einer Schießstätte werden von der Waffenbehörde der Kreispolizeibehörde Unna unter der Telefonnummer 02303 921 2142 erteilt.