Weltverbrauchertag: Rechte beim Online-Kauf
Klick-Konsumenten wissen die Vorteile des Online-Einkaufs zu schätzen: Shoppingzeiten rund um die Uhr, eine Vielzahl von Anbietern und Waren auf einen Tastendruck sowie ein unmittelbarer Preisvergleich. Gewitzte Händler locken Online-Käufern das Geld nicht nur über den Produkt-Preis, sondern auch mit der Berechnung von Nebenkosten oder durch versteckte Klauseln im Kleingedruckten aus der Tasche.
„Kunden müssen solches Verhalten von Online-Händlern jedoch nicht hinnehmen und teuer bezahlen, sondern können sich vom Vertrag lösen und bereits gezahltes Geld zurückverlangen“, stellt Elvira Roth von der Verbraucherzentrale Kamen klar. Denn auch die Einkaufstour in der virtuellen Welt verläuft auf geordneten Wegen. Online-Shopping – aber ohne Risiko, dazu berät die Verbraucherzentrale in Kamen.
Zum diesjährigen Weltverbrauchertag am 15. März führt die Verbraucherzentrale Kamen eine Aktionswoche vom 16. bis 20. März 2015 durch und informiert darüber, was beim Online-Einkaufen alles zu beachten ist. Wer möchte, kann an einem Quiz teilnehmen. Für alle Interessierten gibt es während der Aktionswoche eine Stofftasche, gefüllt mit wichtigen Verbrauchertipps.
Seit 1983 wird der Weltverbrauchertag jedes Jahr am 15. März gefeiert, um öffentlich auf aktuelle Themen zur Verbesserung des Verbraucherschutzes aufmerksam zu machen.