Vorsicht bei Ethanolöfen: Bezirksregierung warnt vor Gefahren der Deko-Objekte
Sie machen wenig Dreck und sind ein beliebtes Deko-Objekt: Ethanolöfen sind inzwischen aus vielen Wohnungen nicht mehr wegzudenken. Die ohne Abluftsysteme ausgestatteten Öfen sind technisch scheinbar leicht zu bedienen – doch die Dekorations-Ethanolöfen mit einer maximalen Leistung von 4,5kW bergen zahlreiche Risiken:
- Es besteht erhöhte Unfallgefahr durch falsche Verwendung des Produktes. Meistens durch Befüllen des Ofens im heißen Zustand.
- Es besteht erhöhte Unfallgefahr durch auslaufendes Ethanol aufgrund undichter Brennstoffbehälter.
- Gefahren durch konstruktiv schlechte Möglichkeiten den Ofen zu befüllen.
- Bei der Verbrennung entstehen unangenehme Gerüche und es können durchaus auch gesundheitsschädliche Stoffe entstehen.
- Bei unzureichender Luftzufuhr kann bei der Verbrennung Kohlenstoffmonoxid entstehen, welches zu Vergiftungen führen kann. Im besonderen Maße gilt dieses für ungeborene und heranwachsende Kinder, da es zu Entwicklungsstörungen kommen kann.
Die Bezirksregierung Arnsberg überprüft durch regelmäßige Marktüberwachung die technische Zuverlässigkeit der Ethanolöfen. Gefahren entstehen jedoch insbesondere durch Fehler beim Gebrauch dieser Öfen. Insbesondere beim Nachfüllen im heißen Zustand kann es äußerst gefährlich werden. Hierbei entstehen Dämpfe, die eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugen.
Eine schlagartige Verbrennung oder Explosion kann durch kleine, nicht sichtbare Flammen (die Flammen sind nur scheinbar erloschen) oder beim Wiederentzünden erfolgen. Zudem ist auslaufendes oder beim Nachfüllen versehentlich verschüttetes Ethanol leicht entzündlich.
Sollten Sie sich für einen Ethanolofen entscheiden, so achten Sie auf jeden Fall darauf, dass die Geräte nach der neuen DIN EN 16647-12 gebaut wurden. Prüfzeichen zugelassener Überwachungsstellen (TÜV etc.) können die Bauweise nach der Norm bestätigen. Eine CE-Kennzeichnung darf nicht auf dem Gerät angebracht sein.
Die Gebrauchs- und Sicherheitsanweisungen müssen unbedingt eingehalten und befolgt werden. Der Ofen darf nie unbeaufsichtigt betrieben werden. Dies gilt im besonderen Sinne, wenn Kinder anwesend sind. Es müssen außerdem immer geeignete Löschmittel zur Verfügung stehen, wie etwa ABC-Pulver, BC-Pulver oder Löschschaum.