Vogelgrippe bei Wildvögeln: Zwei Fälle im Kreis Unnanachgewiesen
Bei zwei Wildvögeln, einer Gans und einem Schwan, die am Holzwickeder Stausee Hengsen tot aufgefunden worden sind, ist im Rahmen des Wildvogelmonitorings die Vogelgrippe nachgewiesen worden. Die Ergebnisse sind am 6. Februar bei der Veterinärbehörde eingegangen. Besondere Maßnahmen sind nicht erforderlich – Geflügelhalter im Kreis sollen weiter vorsichtig sein.
„In Deutschland ist bisher ist kein Fall von aviärer Influenza bei Menschen bekannt geworden. Bisherige Erfahrungen mit Aviärer Influenza (H5N1) haben gezeigt, dass für die breite Bevölkerung nur ein sehr geringes Risiko besteht“, so Dr. Anja Dirksen, Leiterin Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung. „Mit den Geflügelhaltern im Kreis sind wir im Kontakt. Sie waren schon vor dem Fund verpflichtet, besonders auf Biosicherheit zu achten, damit keine Erreger in die Ställe gelangen.“ Eine Stallpflicht ist vorerst nicht ausgesprochen worden.
Wachsam bleiben
Außerdem bittet die Amtstierärztin Geflügelhalter, Ornithologen sowie alle Bürgerinnen und Bürger um Wachsamkeit. „Gehäufte Funde toter Wildvögel, insbesondere Wasser- und Greifvögel, sollten dem zuständigen Ordnungsamt unter Angabe des genauen Fundortes gemeldet werden“, so Dr. Dirksen. „Bürger sollten kranke oder verendete Vögel sowie Wildtiere generell nicht anfassen.“ Bislang ist der Kreis Unna aber von hohen Verlusten im Wildvogelbestand verschont geblieben.
Der Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung erinnert zudem daran, dass alle Geflügelhaltungen gemeldet werden müssen – und zwar unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Tiere. Neben Schweinen, Rindern, Pferden, Ziegen und Schafen ist auch die Haltung von Geflügel beim zuständigen Veterinäramt und der Tierseuchenkasse der Landwirtschaftskammer NRW anzuzeigen. Konkret betrifft das Hühner, Puten, Enten, Gänse, aber auch Tauben und alles sonstige Geflügel.
Sollten Geflügelhaltungen bislang nicht bei der Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen registriert worden sein, muss dies schnellstens nachgeholt werden – ab dem ersten Tier in der Haltung. Eine Neuanmeldung ist unter https://nw.agrodata.de/newreg-nw möglich.
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz hat auf seiner Internetseite nützliche Informationen zum Thema Geflügelpest zusammengestellt. Unter www.lanuv.nrw.de/verbraucherschutz/tiergesundheit/tierseuchenbekaempfung/tierseuchen/gefluegelpest sind auch zwei Merkblätter für Halterinnen und Halter zu finden. PK | PKU