Verlobt mit mutmaßlichem Prügelopfer: Freispruch
von Andreas Milk
Am Abend des 18. Februar soll er sie noch geschlagen und getreten haben. Jetzt sind sie verlobt – jedenfalls erzählten sie das dem Amtsrichter: Der Bergkamener Erol U. und die Kamenerin Tanja F. (Namen geändert). Gemeinsam haben sie ein Kind, knapp zwei Jahre alt.
An jenem Winterabend waren sie noch getrennt. Er war bei ihr zu Besuch. Sie stritten sich über eine mögliche neue Beziehung von Tanja F.. Am Ende dieses Streits brachte ein Rettungswagen die junge Frau zur Behandlung ins Krankenhaus.
Zu der Verlobung kurze Zeit später hatte der Richter nun ein paar Fragen. Der entscheidende Punkt ist: Familienangehörige und eben auch Verlobte eines Angeklagten können als Zeugen nicht zu einer Aussage gezwungen werden. Da kann eine flotte Versöhnung samt Eheversprechen einen Juristen im Strafprozess schon mal stutzig machen. So ganz übereinstimmend waren die Angaben von Erol U. und der erst später in den Verhandlungssaal gebetenen Tanja F. nicht: Ort der Verlobung? Zeitpunkt? Verlobungsringe? Beim Zeitpunkt schwankten die Angaben des Paars zwischen einem und zwei Monaten. Was Ringe angeht, soll es nur einen einzigen geben – und zwar für Tanja F., die ihn aber im Gericht nicht trug, weil er hinderlich sei beim Kümmern ums Kind.
Gegen Erol U. ist schon einmal eine Geldstrafe wegen Körperverletzung verhängt worden. Wegen Betrugs kam eine Haftstrafe auf Bewährung dazu. Einen Termin beim Bewährungshelfer ignorierte er. Weil zu der Attacke am 18. Februar weder er selbst noch seine Verlobte etwas sagten, war die Folge ein Freispruch. Und ein Appell des Richters, sich in den Griff zu kriegen: „Irgendwann haben die Damen den Kaffee auf.“ In einer Art Halb-Geständnis hatte U. erklärt, „so was“ werde „nicht wieder vorkommen“. Er liebe Frau und Kind.