Verfahren vor dem Amtsgericht wegen Fahrens ohne Führerschein: Es ist kompliziert…
von Andreas Milk
„Viereckige Augen“ habe er bekommen, als er die Vorladung zum Gericht erhielt, sagt der 47-Jährige aus Bergkamen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, sechs Mal ohne Führerschein Auto gefahren zu sein. Er selbst sagt: Er habe einen Führerschein. Oder besser: Er sollte eigentlich einen haben. Verfahrensstatus: Es ist kompliziert.
In der Anklage geht es um Fahrten in den Jahren 2017 bis 2019. Der Bergkamener wurde entweder „nur“ geblitzt oder von der Polizei angehalten. Er ist in Telgte im Kreis Warendorf geboren und aufgewachsen – aber türkischer Staatsbürger. Vor einigen Jahren verlor er seine Papiere, sagt er. Das habe er auch gemeldet. Aber wegen eines Problems in Zusammenhang mit der Befreiung vom türkischen Wehrdienst habe er bis heute keine neuen Papiere bekommen – und damit auch keinen neuen Führerschein. Seine Fahrprüfung habe er vor langer Zeit – kurz nach dem 18. Geburtstag – in seinem Heimatkreis abgelegt.
Genau das wird nun per Anfrage an den Kreis Warendorf überprüft. Gibt es eine Bestätigung, steht einem Freispruch nichts entgegen.
Allerdings zieht der Mann schon in ein paar Wochen nach Bayern. Um sich den Freispruch „abzuholen“, müsste er ein zweites Mal zum Kamener Amtsgericht fahren. Der Richter bot ihm eine bequeme Alternative an: Das Verfahren könnte nach einer positiven Auskunft aus Warendorf auch einfach eingestellt werden – ohne neuen Termin, ohne Kosten, ohne Eintrag im Vorstrafenregister, nur eben auch ohne die Erstklassigkeit eines „richtigen“ Freispruchs. Ein Angebot, das der Angeklagte gern annahm.