Verbotsschilder und Ranger machen deutlich: Downhill-Fahren auf der Halde ist verboten

Verboten war es schon immer: Radfahren auf der Bergkamener Bergehalde Großes Holz abseits der offiziellen Wegen. Das kümmerte aber bisher eine Reihe von Downhill-Fahrer wenig. Dem soll jetzt durch Verbotsschilder und durch den Einsatz von Rangern ein Riegel vorgeschoben werden. Wer erwischt wird, muss mit einem Bußgeld bis zu 80 Euro rechnen.

Das Verbotsschilder allein nicht helfen, weiß natürlich Christiane Günther. Deshalb werden ab sofort diese beiden RVR-Ranger auf der Bergehalde Großes Holz Streife gehen.
Das Verbotsschilder allein nicht helfen, weiß natürlich Christiane Günther. Deshalb werden ab sofort diese beiden RVR-Ranger auf der Bergehalde Großes Holz Streife gehen.

„Die Gefahren und Schäden sind zu groß, als dass der Regionalverband Ruhr (RVR) als Eigentümer noch länger zuschauen kann“, erklärt die zuständige Revierförsterin Christiane Günther. „Der RVR sieht sich gezwungen, gegen die offensichtlich zunehmende Zahl risikobereiter Downhill-Radfahrer vorzugehen.“

Abseits der Wege wurden seit geraumer Zeit sogenannte Trails mit Pistenüberhöhungen, tiefe Gruben und andere spektakuläre Hindernisse errichtet und auf ihnen vom Halden-Top „Adener Höhe“ bis an den Haldenfuß gefahren, dabei auch Wanderwege in rasendem Tempo kreuzend. Es wurde ein Rastplatz mit entsprechender „Bestuhlung“ errichtet, der bei Bedarf sogar mit einer Plane überdacht werden konnte. Ein am Baum hängender Grillrost ließ vermuten, dass auch für das „leibliche Wohl“ gesorgt werden konnte. Der ursprünglich in Plastiktüten befindliche Müll fand sich in Teilen bereits im Gelände wieder.

Gezimmertes Sprungelement der Downhill-Fahrer aus Holz.
Gezimmertes Sprungelement der Downhill-Fahrer aus Holz.

Die gesetzliche Grundlage für ein derartiges Fahrverbot liefert laut Chrisdtiane Günther das Landesforstgesetz (LFoG) NRW: „Das Radfahren auf nicht festen Wegen oder abseits von Wegen ist nach § 70 (1) 1a. Landesforstgesetz NRW verboten. Wer dagegen verstößt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße geahndet werden“.

„Weiterhin greifen die Mountainbiker in fremdes Eigentum ein, indem sie eigenmächtig Erdbewegungen vornehmen, Äste und Bäume absägen und „gigantische“ Holzbefestigungen aus mitgebrachten Brettern und Paletten anlegen“, erklärt Christiane Günther weiter. Der Name „BIG MAMA“, der mit dem Hinweis „SLOW“ auf einer Tafel vor einem solchen gigantischen hölzernen Sprungelement in den Boden gerammt worden sei, lasse vermuten, dass hier bereits  äußerst risikobereite und professionelle Downhill-Fahrer am Werkwaren. Günther: „Diese Eingriffe können aus haftungsrechtlichen Gründen nicht geduldet und auch aus ökologischer Sicht nicht gutgeheißen werden. Die Downhill-Fahrer gefährden sich selbst und andere Haldennutzer wie Spaziergänger und „klassische“ Radfahrer.“

Die Halde Großes Holz soll natürlich für die Öffentlichkeit geöffnet werden, aber nur für die, die sich rücksichtsvoll und gesetzeskonform verhalten. Die illegalen Abfahrten an der Halde Großes Holz zerstören die Vegetation und den Boden, dies führt zu Auswaschungen und folglich zu teilweise erheblichen Erosionsschäden im Gelände und an den Wegen. Erst im Herbst vergangenen Jahres wurde im Südteil der Halde ein Wegeabschnitt für einen 5-stelligen Euro-Betrag aufwendig instandgesetzt. Mangelnde Rücksichtnahme auf die Brut- und Setzzeit von Wildtieren und das Fahren bis spät in die Abendstunden sind weitere Kritikpunkte. Die bereits schon aus anderen Gründen eingeschränkten Lebensräume bieten Wildtieren kaum noch Rückzugmöglichkeiten.

Gegrasbenes Sprungelement.
Gegrasbenes Sprungelement.

Der RVR wird deshalb jetzt die Haupteingänge zur Halde mit entsprechenden Hinweisschildern sowie die Abfahrtsstrecken mit Verbotsschildern markieren und mittels Holzabsperrungen unpassierbar machen. Die „unfallträchtigsten“ Sprungelemente sowie der „Rastplatz“ wurden bereits von den „Verursachern“ Ende des Jahres zurückgebaut. Verblieben sind dennoch ein nicht unerheblicher Teil an Restmüll, der verbotswidrig in einer Grube entsorgt wurde sowie eine großdimensionierte Aufschüttung und natürlich viele kleinere Sprungelemente. Einige Sprungschanzen und andere künstliche Einrichtungen werden nach und nach noch eingeebnet und unpassierbar gemacht. Weitere waldbauliche Maßnahmen in diesen Bereichen werden in den kommenden Monaten ebenfalls zur Unpassierbarkeit der Abfahrten beitragen. Durch Überwachungsmaßnahmen der RVR-eigenen Ranger soll die Maßnahme aufklärend, aber bei Zuwiderhandlungen auch sanktionierend begleitet werden. Sollten widerrechtlich neue Trails im Gelände angelegt werden, behält sich der RVR anderweitige rechtliche Schritte vor bis hin zur Erteilung von Hausverboten.

Der RVR betont in diesem Zusammenhang nochmals ausdrücklich, dass rücksichtsvolle Radfahrer und Mountainbiker auf festen Wegen weiterhin gern gesehene Gäste auf der Halde sind.