Verbesserungen für Menschen mit Behinderung im Kreis Unna: künftig mehr „Hilfen aus einer Hand“
Der nordrhein-westfälische Landtag hat am Mittwoch das Ausführungsgesetz zum Bundesteilhabegesetz verabschiedet. Damit werden künftig Leistungen für Menschen mit Behinderung bei den Landschaftsverbänden Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) stärker gebündelt. Für die Menschen mit Behinderung ergeben sich hierdurch Vorteile, weil mehr Leistungen aus einer Hand gewährt werden. Zudem werden mit der Zuweisung weiterer Aufgaben an die Landschaftsverbände die Voraussetzungen für einheitliche Lebensverhältnisse und flächendeckende fachliche Standards für ganz NRW geschaffen.
Im Kreis Unna wurden im vergangenen Jahr 936 Menschen mit wesentlichen Behinderungen in Heimen durch den LWL unterstützt. 1.232 Menschen bekamen Unterstützung für die eigene Wohnung im sogenannten ambulant betreuten Wohnen, das die Landschaftsverbände seit 2003 finanzieren.
Mit dem neuen Ausführungsgesetzwerden zukünftig alle sogenannten Fachleistungen für erwachsene Menschen mit Behinderungen bei den Landschaftsverbänden gebündelt. Die Landschaftsverbände übernehmen ab 2020 die Zuständigkeit für die Unterstützungsangebote für Kinder mit Behinderung in Kindertagesstätten, Kindertagespflege und Frühförderung.
Die Leistungen zur Existenzsicherung, zum Beispiel für Essen und Unterkunft, werden nach dem neuen Gesetz künftig den Städten und Kreisen übertragen. Die Kommunen behalten außerdem die Zuständigkeit für Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche, die in ihrer Familie leben und ihre allgemeine Schulausbildung noch nicht abgeschlossen haben.
In einer Anhörung im März hatten Vertreter von Behindertenverbänden die neuen Regelungen aus dem Gesetz begrüßt: Beim ambulant betreuten Wohnen hätte die Übernahme durch die Landschaftsverbände vor 15 Jahren zu „besseren Lebensverhältnissen“ für die Menschen mit Behinderungen geführt, so der Sprecher der NRW-Lebenshilfe. Ein Vertreter der von Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel sprach von einer „Erfolgsgeschichte“. „Überall dort, wo der Landschaftsverband der Ansprechpartner ist, haben wir verlässliche Ansprechpartner“, hob der NRW-Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderungen hervor.
LVR-Direktorin Ulrike Lubek begrüßte das Gesetz als „bürgerfreundlich“: „Das Gesetz ist ein weiterer wichtiger Schritt dahin, Selbstbestimmung und Teilhabe der Menschen mit Behinderung entsprechend der UN-Behindertenkonvention effektiv durchzusetzen. Zugleich unterstützt die Aufgabenzuordnung eine effiziente Kostensteuerung im Interesse der Steuerzahlerinnen und -zahler sowie unserer Mitgliedskörperschaften.“ LWL-Direktor Matthias Löb: „Das neue Gesetz fordert, dass noch stärker die Menschen mit Behinderung im Zentrum der Hilfen stehen, nicht Institutionen. Das werden wir nun in NRW umsetzen und weiter ausbauen.“ Lob gab es auch für die durch das Landesgesetz neu geschaffene Möglichkeit von „anlasslosen und unangekündigten Qualitätsprüfungen“ in Einrichtungen und Diensten. „Das ist ein wichtiges neues Werkzeug, um die Qualität der Unterstützungsleistung und die Rechten der Betroffenen zu sichern“, erklärte Löb.
Das Gesetz tritt rückwirkend zum 01.01.2018 in Kraft. Die Übertragung der neuen Zuständigkeiten erfolgt jedoch erst zum 01.01.2020. Die Landschaftsverbände streben an, zügig einen Landesrahmenvertrag mit der Freien Wohlfahrt, der Selbstvertretung der Menschen mit Behinderung und den kommunalen Spitzenverbänden auszuhandeln, der die Ausgestaltung der Leistungen und der Finanzierungsstruktur nach den Vorgaben des Bundesteilhabegesetzes regelt.