Ungleiche Betrugsopfer: Jobcenter und Heizölfirma geprellt
von Andreas Milk
Der eine hatte das Jobcenter betrogen, indem er eine Mitteilung an die Behörde unterließ. Der andere hatte für sein Mietshaus 2.000 Liter Heizöl bezogen, obwohl er dafür längst kein Geld mehr besaß. Beide Bergkamener haben gemeinsam, dass ihnen ihr Leben über den Kopf gewachsen war – und dass sie jetzt als Angeklagte vor dem Kamener Strafrichter saßen.
Von Februar bis April 2025 bekam der damalige Bürgergeldbezieher Jochen T. (Namen geändert) vom Jobcenter insgesamt gut 3.600 Euro. Zu Unrecht, sagt die Staatsanwaltschaft – sie warf T. vor, eine Arbeitsaufnahme verschwiegen zu haben. Das Ganze kam raus durch eine Kontrollmitteilung des Sozialversicherungsträgers Mitte März. Eine Mitarbeiterin des Jobcenters erklärte dem Richter, Jochen T. habe zwar mal telefonisch eine Arbeitsunfähigkeit mitgeteilt. Von einer neuen Arbeit dagegen sei sicherlich nicht die Rede gewesen. T. sagt: Er sei sich keines Fehlers bewusst. Und er sei davon ausgegangen, dass sein neuer Chef das Jobcenter informiert. Schlüssig wirkte das alles nicht. T. scheint psychische Probleme zu haben, sprach auch selbst von einer Art Burn-out. Er muss jetzt eine Geldstrafe zahlen: 70 Tagessätze à 60 Euro.
Ganz andere Sorgen als der – inzwischen wieder recht gut verdienende – Jochen T. hat der Bergkamener Murat H.: Seit der Corona-Zeit gibt es finanzielle Probleme. Die sind massiv. H. scheiterte mit Geschäften über Masken und Medizinprodukte. Und er hatte Verpflichtungen. Im Frühherbst 2024 musste er für ein Haus, das auf dem Papier seiner Frau gehört, Heizöl ordern: Die Mieter sollten im nahenden Winter schließlich nicht frieren müssen. Eine Firma lieferte den Brennstoff für rund 2.000 Euro, H. zahlte mit Girokarte im Lastschriftverfahren. Nach einigen Tagen jedoch verschwand das Geld wieder vom Konto der Heizölfirma: H.s Bank hatte es zurückgeholt. Das Finanzamt hatte vorher bereits eine fünstellige Schuld abgebucht. Es sei einfach alles zusammengebrochen, erklärte H.s Anwalt. Sein Mandant habe die Lage nicht mehr überblickt. Es läuft ein Verfahren zur Privatinsolvenz.
Dass H. in einer miesen Lage war, erkannte der Richter an. Aber es half nichts – Betrug war es eben juristisch gesehen doch. Das Urteil auch hier: eine Geldstrafe. 90 Tagessätze à 20 Euro muss Murat H. zahlen.