Unfall mit 2,63 Promille: Geldstrafe – und nächstes Mal Haft
von Andreas Milk
An einem Vormittag Mitte Oktober fuhr die Bergkamenerin Julia K. (47, Name geändert) in ihrem Auto die Lassallestraße entlang – mit 2,63 Promille. An der Einmündung Ebertstraße krachte sie in einen SUV. Schaden: rund 4.000 Euro. Der Vorfall brachte sie auf die Anklagebank im Kamener Amtsgericht.
Und dort zeigte sie sich auf der einen Seite einsichtig: Ja, der Vorwurf stimme, und sie sei so froh, dass kein Mensch getötet worden sei. Andererseits: Die Frage des Richters, ob sie ein Alkoholproblem habe, verneinte sie. Schon 2019 war sie aktenkundig verunfallt – damals mit 2,27 Promille.
Unter Tränen schilderte sie, unter welchen Umständen sie im Oktober wieder betrunken am Steuer gesessen habe. Es ging um ihren Sohn, der noch im Kindesalter ist und als Hochbegabter eine akademische Ausbildung im Ausland genießt. Seit zwei Jahren habe sie ihn nicht zu Gesicht bekommen. Am Tag der Trunkenheitsfahrt hatte sich die Hoffnung auf ein Wiedersehen zerschlagen, unter anderem der Pandemie wegen.
Ihre Unfallgegnerin, eine Frau aus Unna, schilderte Julia K. als „sehr nervös“. Sie habe darum gebeten, die Polizei außen vor zu lassen. Das ging schon deshalb nicht, weil die Unnaerin einen Firmenwagen fuhr.
Das Urteil für Julia K.: eine hohe Geldstrafe – 100 Tagessätze à 40 Euro, dazu zwei Jahre Sperre für die Ausstellung eines neuen Führerscheins. Was dem Richter besonders missfiel: Sie habe sich nicht mit ihrem Alkoholismus auseinander gesetzt. „Wer mit 2,63 Promille noch in ein Auto krabbelt, der hat ein Problem.“ Beim nächsten Mal sei eine Haftstrafe zwingend.