TV-Star Carmen Geiss beleidigt: Geldstrafen für Bergkamener Deutschrapper

von Andreas Milk
Prozess mit Promi-Faktor: Um Beleidigung und Bedrohung ging es vor dem Amtsgericht Kamen – Opfer dieser Vergehen war Carmen Geiss. Der schillernde Fernsehstar ist unfreiwillig Hauptfigur eines Stücks, das drei Deutschrapper aus Bergkamen verfasst und per Youtube-Kanal verbreitet haben. Sie wurden dafür jetzt zu Geldstrafen verurteilt.

Die Vorgeschichte: Carmen Geiss hatte sich bei einer Echo-Verleihung kritisch über die Rapperszene geäußert. Tote-Hosen-Sänger Campino tat das zwar auch. Aber der wird in dem Rap aus Bergkamen sozusagen nur nebenbei mit beleidigt. Im wesentlichen konzentrierte sich das Trio auf Geiss. Sie wird Schlampe und Nutte genannt, und das ist noch so ziemlich das Netteste. Unter anderem werden auch Geiss‘ Fehlgeburten zum Thema gemacht. Sinngemäß heißt es, ihre Kinder hätten sich beim Pressen durch den Geburtskanal aus Ekel vor der Mutter selbst umgebracht. Schließlich gibt es noch eine Zeile, die sich als Morddrohung deuten lässt: Der Sänger, eine Kunstfigur namens „Jack von Crack“, kündigt an, er werde Geiss ihr „verdorbenes Leben“ nehmen.

Auf der Anklagebank machten die jungen Männer – alle um die 30 – einen vernünftigen, freundlichen und zerknirschten Eindruck. Einer von ihnen hatte den Anti-Geiss-Rap im März vorigen Jahres getextet, einer hatte vor der Kamera den „Jack“ gegeben, einer hatte für die Verbreitung des Videos im Netz gesorgt. Vor Gericht sagte einer, ja, es sei ein „völlig absurder, geschmackloser Text“ gewesen. Die Haltung des „Jack“ habe nichts mit seiner eigenen zu tun. Als „nicht sehr schlau“ wertete ein anderer im Nachhinein die Videoproduktion. Rund eine halbe Million Klicks gab es bei Youtube.

Das Video ist längst verschwunden, es gibt eine Unterlassungserklärung, die drei Bergkamener haben Carmen Geiss kontaktiert, zahlen Wiedergutmachung, planen eine öffentliche Entschuldigung. Sollte das Kamener Gerichtsurteil rechtskräftig werden, kommen Zahlungen an die Landeskasse auf sie zu: Der Richter verhängte Geldstrafen über 2700, 4500 und nochmal 4500 Euro. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Einkommen der Angeklagten.