Tor zur Wasserstadt und Halde: Nächste Hürde für die Beseitigung des Bahnübergangs Jahnstraße wird jetzt genommen

Die Bezirksregierung Arnsberg hat Anfang Februar 2014 auf Antrag des Landesbetriebs Straßen NRW das Anhörungsverfahren für die Aufhebung des Bahnübergangs an der Jahnstraße (L 821) im Bergkamener Ortsteil Heil von der Einmündung der Gemeindestraße „An der Dorndelle“ bis zum Datteln-Hamm-Kanal auf einer Strecke von 0,5 Kilometer eingeleitet.

Hamm-Osterfelder-Bahnlinie in Heil.
Das Ende des schienengleichen Bahnübergangs Jahnstraße in Heil rückt näher.

Die Planungen sehen neben einem Brückenbau vor, die Hauptzufahrten zu der Halde „Großes Holz“ und der geplanten Wasserstadt Aden über einen Kreisverkehr anzubinden. Der neu geplante Kreisverkehr ist für die Entwicklung der geplanten „Wasserstadt Haus Aden“ von großer Bedeutung. Die gemeindeeigene „Waldstraße“ wird gegenüber der Hans-Böckler-Straße neu an die L821 angebunden. Bei Bedarf soll zur Aufrechterhaltung des derzeit noch laufenden Schüttbetriebes auf der Halde Großes Holz für die RAG eine provisorische Rampe gebaut werden.

Durch die derzeitige plangleiche Kreuzung der L821 mit der überwiegend im Güterzugverkehr befahrenen DB- Strecke 2250 Oberhausen – Osterfeld – Hamm (Westfalen) am Bahnübergang in Bergkamen Heil besteht eine Gefährdung des Verkehrs sowohl auf der Bahnstrecke als auch auf der Jahnstraße (L821).

Planunterlagen liegen öffentlich aus

Darüber hinaus kommt es aufgrund der am Bahnübergang häufig entstehenden Rückstaus auf der L821 zu einer Umweltbelastung.

Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 18. Februar bis zum 17. März 2014 bei der Stadt Bergkamen zur allgemeinen Einsicht aus. Einwendungen können bis spätestens zum 31. März 2014 bei der Bezirksregierung Arnsberg und den betroffenen Kommunen erhoben werden. Die Stellungnahmen und Einwendungen werden zu einem späteren Zeitpunkt unter der Moderation der Bezirksregierung Arnsberg mit dem Landesbetrieb Straßen erörtert. Im Anschluss an diesen Erörterungstermin wird die Bezirksregierung Arnsberg nach Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange und unter Berücksichtigung sämtlicher Stellungnahmen und Einwendungen über den Antrag des Landesbetriebs Straßen NRW entscheiden.