Töddinghauser Straße 135 und 137: Krisenstab der Eigentümer rechnet nach Begehung mit schnellem Wiedereinzug der Bewohner

Der Krisenstab der Eigentümergemeinschaft der beiden Hochhäuser Töddinghauser Straße 135 und 137 erwartet nach der jüngsten Begehung der beiden Gebäude am Dienstag,  dass die Stadt Bergkamen unverzüglich die Ordnungs- und Duldungsverfügung vom 15.05.2019 aufhebt und die Bewohner der Wohnungen wieder einziehen können. Fazit des von der Stadt hinzugezogenen Gutachters Dirk Hagebölling sei es gewesen, dass er einen schnellen Wiedereinzug für realistisch halte, da es sich nur noch um Kleinigkeiten bei der Mängelbeseitigung handeln würde.

Dies geht aus einer Presseerklärung hervor, die der Krisenstab in der Nacht zu Mittwoch per Email verschickt hat. Die Stadt Bergkamen will die Ergebnisse der Begehung und ihre Schlussfolgerung während einer Pressekonferenz heute Mittag präsentieren.

In dieser Presseerklärung erneuert der Krisenstab seine Vorwürfe an die Stadt, sie habe nach der Räumung der Gebäude eine „Blockadehaltung“ eingenommen. Erst nach der Einschaltung eines Rechtsanwalts sei Akteneinsicht gewährt worden. Auch ein früherer Prüftermin Anfang August sei von der Stadt nicht wahrgenommen worden.

Auffallend ist, dass in dieser jüngsten Presseerklärung des Krisenstabs der Vorwurf, die Ordnungs- und Duldungsverfügung vom 15. Mai 2019 wäre unrechtmäßig, nicht wiederholt wird. Wie bereits berichtet, hatte hier der Krisenstab eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen angekündigt. Unter anderem führte er Verstöße der Stadt gegen das Grundgesetz an (Unverletzlichkeit der Wohnung und das Recht auf Eigentum). In den Sozialen Medien waren deshalb Forderungen nach Schadenersatz laut geworden.

Hier nun die Pressemitteilung des Krisenstabs im Wortlaut, Hervorhebungen durch den Krisenstab:

Für den 03.09.2019 13:45 Uhr hatte die Stadt Bergkamen zu einer Begehung der Wohngebäude Töddinghauser Str. 135 / 137 geladen.

Mit 1 ¼  Stunden Verspätung haben sich folgende Personen der Stadtverwaltung am Objekt eingefunden:

  1. Heusner (Leiter Bauordnung), H. Schnurava (Bauordnung), H. Michallek (Brandschutztechniker / Uniformiert), H. Bongers (BSI Kreis Unna /Uniformiert), H. Kemke (Leiter der Feuerwehr / Uniformiert) und der BS-Gutachter H. Dr.-Ing. Hagebölling

Die Seiten der Eigentümer wurde vertreten von:

  1. Moskaluk (Beirat + Krisenstab), H. Krzonkalla (Beirat + Krisenstab), H. Suttrop (Krisenstab), H. Freund (Krisenstab), H. Keller (Krisenstab),  H. Berchem (Verwalter), H. Marcok(Hausmeister)

In der Zeit von 15:05 bis 15:22 Uhr wurde der Kellerbereich der Wohngebäude begangen
Beide Räume der ehemaligen Müllabwurfschächte begutachtet
Ergebnis:  ohne Beanstandung

Auch der Kellerflur unterhalb der Wohnebenen wurde durchsucht.
Ergebnis:  ohne Beanstandung

Um 15:22 Uhr wurden im Flur 1.OG/137  die Müllabwurfklappe und die Öffnungsklappe des Stromzählerkastens für die vier Wohnungen auf der Ebene begutachtet

Ergebnis:
Hier schlägt der Gutachter vor, dass die Öffnungsklappen der Stromzählerkästen auf allen Etagen mit einer umlaufenden Dichtung nachgerüstet werden sollten.
Des Weiteren schlägt der Gutachter vor, die Müllabwurfklappe zu verkleiden. Hierfür liegt bereits ein Angebot der Fa. Feuerschutz Stefan, Hamm vor, welches vom Krisenstab bereits für die Beauftragung freigegeben wurde.

In der Wohnebene 5.OG /137 wurde der Gutachter von Hr. Michallek darauf aufmerksam machte, dass am 10.05.  Brandrauch aus dem Abstellraum kam.
Da die Abstellräume zum privat Bereich der Bewohner gehören waren diese abgeschlossen und konnten nicht besichtigt werden.

Hinweis/Sachverhalt:
Wie bereits im Bericht vom der BS-Gutachter Albrecht ausgeführt, hat sich ein Mauerloch in der Schachtwand hinter dem Aufzug befunden. Dieses Mauerloch von einen Mauer verschlossen.

Ergebnis:
H. Michalek wird mit H. Albrecht hier eine Nachschau vereinbaren.

Um 15:41 Uhr auf dem Flur der Wohnebene 5 OG /137 wurde von H. Heusner gegenüber dem Gutachter der Einwand zur Länge der Rettungswege ausgesprochen und ob hier nicht ein Zwischenwände mit Brandschutztüren sinnvoll wäre. Dies wurde vom Gutachter verneint, der dazu meinte, dass dies eine Beeinträchtigung des Fluchtwegs darstellen würde.

Um 16:06 Uhr wurde die Dachfläche begangen, hier wurde von H. Heusner der  Einwand ausgesprochen, dass man aufgrund der Ausgangskappen erkennen könne, dass die Bäder keine separaten Entlüftungsanbindungen hätten und somit Rauch übertragen könnten. Dies wurde vom Gutachter verneint, da dies auf Aussage sich auf Vermutungen beruhen würde und man bereits zum jetzigen Zeitpunkt wisse, dass die Entlüftungsleitungen erst im 1. Wohngeschoss der Gebäude anfangen würden und keine Verbindungen zum Keller bestehen.

Um 16:16 Uhr bei der Flurbegehung  8. OG /135 kam von H. Heusner der Einwand, sich den Fahrstuhl genauer anzuschauen, welches vom Gutachter getan wurde.  Ergebnis:  ohne Beanstandung

Um 16:23 Uhr wurde vom Gebäudevorplatz  der Schacht für die Feuerwehrsteigleitung Haus 137 begutachtet.
Die Klappe wurde geöffnet und festgestellt, dass das große Loch zum Keller zugemauert wurde.

Fazit des Gutachter Hagebölling war, dass er einen schnellen Wiedereinzug für realistisch hält, da es sich nur noch um Kleinigkeiten bei der Mängelbeseitigung handeln würde.

Um 16:34 Uhr wurde die Begehung beendet.

Mehr als bestürzt und irritierend sind von der WEG die jüngsten Veröffentlichungen  -insbesondere vom SPD BM Schäfer-  aufgenommen worden, zumal nach einem sehr konstruktiven Gespräch am Mo 15.07.2019 einzig und allein durch die Stadtverwaltung eine Blockadehaltung eingenommen wurde, in welcher erst durch einschalten eines Rechtsanwalts eine Akteneinsicht zum 02.08.2019 gewährt wurde. Auch der erste Prüftermin am 05.08.2019 10:00 Uhr   -welcher am 15.07.2019 vereinbart wurde- wurde von der Stadt nicht wahrgenommen, E-Mail Anfragen von H. Suttrop dazu blieben bis heute ohne Antwort.

Zumal sich am 05.08.2019 die  Wohngebäude bereits in dem von heute  besichtigten Zustand befunden haben.

Die WEG erwartet nunmehr, nach der Begehung 03.09.2019, der Stellungnahme vom LtBD a.D. Schäfer und der Einschätzung von Hr. LtBD Dr.-Ing. Hagebölling, dass die Stadtverwaltung Bergkamen unverzüglich die Ordnungs- und Duldungsverfügung vom 15.05.2019 aufhebt und die Bewohner der Wohnungen wieder einziehen können.

Bergkamen, 03.09.2019

Der WEG – Krisenstab“