Tod der Seelöwin „Holly“: Doch kein Fremdverschulden?

Mitarbeiter des Dortmunder Zoos fanden am Freitag, 5. November, die 21-jährige Seelöwin „Holly“ tot in ihrem Gehege. Eine Obduktion durch die Zootierärztin ergab Hinweise auf ein mögliches Fremdverschulden. Diese Hinweise seien aber nicht erhärtet worden, teilt jetzt die Polizei mit. Die Ermittlungsakten werden zeitnah der Staatsanwaltschaft Dortmund zur Prüfung übergeben.

Zooangestellte entdeckten gegen 8.45 Uhr das leblose Tier im Seelöwengehege. Bei der Seelöwin handelte es sich um die 21-jährige Holly. Jede Hilfe kam zu spät. Holly war bereits tot. Die hinzugerufene Zootierärztin obduzierte das Säugetier. Bei dieser Untersuchung stellte sie eine Gewalteinwirkung auf den Schädel fest. Drei Zähne des Tieres fehlten ebenfalls. Die Tierärztin kann abschließend einen stressbedingten Tod durch mögliche Misshandlungen nicht ausschließen. Bei einer Nachschau im Bereich des Geheges stellten die Mitarbeiter ein Loch im Zaun des Zoos fest. Eventuell hatten sich Unbekannte in der Nacht zuvor unberechtigt Zutritt zum Zoo und zum Gehege verschafft, vermutete die Polizei.

„Die Spurenlage und die damit verbundenen Ermittlungen der Polizei Dortmund konnten nach jetzigem Stand den Verdacht auf ein Fremdverschulden nicht erhärten“, erklärt jetzt die Polizei.