Tod auf der A 2: Haft auf Bewährung für LKW-Fahrer
von Andreas Milk
Elf Monate nach einem tödlichen Unfall auf der A 2 am Kamener Kreuz ist ein Lastwagenfahrer aus Litauen heute verurteilt worden: Ein Jahr Haft wegen fahrlässiger Tötung, ausgesetzt zur Bewährung. Das geschah in Abwesenheit des Angeklagten: Eine Anreise zum Termin vor dem Amtsgericht wäre kaum zu bewerkstelligen gewesen.
Passiert war der Unfall am 25. Juni 2019. Das Opfer: eine 70-Jährige aus den Niederlanden. Der LKW-Fahrer (47) war am Vormittag in Richtung Oberhausen unterwegs. Aufnahmen seiner Dashcam zeigen, dass er auf ein Stauende zu fuhr. Mit mehr als 60 Kilometern pro Stunde raste sein Sattelzug in den Wagen eines niederländischen Paars. Die Frau starb am Unfallort. Ihr Mann wurde verletzt ins Krankenhaus gebracht, ebenso der LKW-Fahrer.
Zum Gerichtstermin hätte unter anderem der Witwer als Nebenkläger kommen sollen. Aber Corona kam dazwischen: Der 73-Jährige erklärte, als Angehöriger einer Risikogruppe wolle er lieber zuhause bleiben. Auch für den angeklagten LKW-Fahrer schien es schwierig zu werden: Als der Termin vor rund einem Monat festgelegt wurde, galten strengere Quarantänevorschriften als heute. Sie hätten den Mann wohl sowohl bei der Einreise nach Deutschland als auch bei der Rückreise nach Litauen getroffen. Über seinen Pflichtverteidiger in Kamen sandte er einen Brief, in dem er direkt den Mann der getöteten Frau anspricht. Er drückt sein Bedauern aus, spricht von Alpträumen, die ihn seit dem Geschehen auf der A 2 quälten.
Die einjährige Haft auf Bewährung ist die härteste Strafe, die per Strafbefehl – ohne den Angeklagten vor sich zu haben – verhängt werden konnte. Auf eine Geldauflage verzichtete der Richter: Zu holen gebe es nichts – der Litauer ist längst von seinem Arbeitgeber gekündigt worden. Zwei Jahre beträgt die Bewährungsfrist. Dazu kommen nochmal drei Monate Fahrverbot.