Tipps für Erste-Hilfe am Kind stark gefragt

Was tun wenn sich das eigene Kind schwer verbrennt, einen gefährlichen Gegenstand verschluckt oder auf andere Weise zu Schaden kommt?  Dr. Dieter Metzner, ärztlicher Leiter des Hellmig-Krankenhauses und Dr. Christos Erifopoulos, dort als Notarzt und Oberarzt tätig, erläuterten beim Informationsabend in den Räumen der Familienbande, wie erste Hilfe geleistet werden kann bei Notfällen mit Kleinkindern oder Säuglingen.

Dr. Christois Erifopoulos, Notarzt am Hellmig-Krankenhaus, demonstrierte Notfallmaßnahmen an speziellen Puppen.
Dr. Christois Erifopoulos, Notarzt am Hellmig-Krankenhaus, demonstrierte Notfallmaßnahmen an speziellen Puppen.

Das Cafe der Familienbande war rappelvoll. Mehr als 40 junge Eltern und einige Großeltern nutzten die Lehrstunde für Fälle, die niemand je erleben möchte. Die Experten aus dem Hellmig-Krankenhaus hatten zwei spezielle Puppen mitgebracht, an denen Eltern Wiederbelebung von Kindern üben konnten. Dr. Erifopoulos stellte klar: „Untätigkeit ist immer falsch. Mit beherzter Hilfeleistung aber können gerade Kinder die Zeit bis zum Eintreffen des Notarztes in vielen Fällen ohne Folgeschäden überstehen.“

Dr. Metzner und Dr. Erifopoulos schilderten Erlebnisse aus dem Krankenhausalltag und gaben Antwort auf individuelle Fragen. Im Zweifelsfall sei es immer richtig, von ärztlicher Seite abklären zu lassen, ob eine schwerwiegende Verletzung vorliegt. Im Ernstfall sei der Weg zum Arzt oder der Anruf unter der 112 immer richtig. „Auch wenn wir keine Kinderklinik sind, können Sie natürlich immer zur Ersthilfe zu uns ins Hellmig-Krankenhaus kommen. Wenn dann für einen besonderen medizinischen Eingriff, für den wir nicht ausgerüstet sind, der Weitertransport in ein Spezialkrankenhaus nötig ist, dann kümmern wir uns darum“, stellte Dr. Metzner klar.

Ob Vergiftung, Verbrennung, Verätzung oder ein Sturz, die Bandbreite möglicher Unfälle sei groß, schilderten die beiden Mediziner. Wichtig sei es, gefährliche Stoffe unerreichbar zu machen und Kinder altersgerecht über Gefahren aufzuklären.