Tatwaffe Besen: Sechs Monate Haft

von Andreas Milk
Es gibt eine Straße in Oberaden, da herrscht alles andere als gute Nachbarschaft. Der Prozess um einen Vorfall am 21. Mai 2019 in einem der Häuser war nicht der erste, den das Kamener Amtsgericht jetzt führte. Tatwerkzeug: ein Besen. Den soll der 37-jährige Sven T. (Namen geändert) „wie einen Speer“ (Zitat Anklageschrift) auf seinen Nachbarn Dietmar M. geworfen haben. Der Besen verfehlte das Ziel. Sven T. bekam ein Verfahren wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung.

Er bestritt die Tat. Er habe seinerzeit in dem Vier-Parteien-Mietshaus die Treppe gereinigt. Plötzlich habe Dietmar M. vor ihm gestanden, da habe er einen Schreck bekommen – mehr sei nicht gewesen. Mit M. gebe es immer wieder Probleme – der beobachte alles und schwärze Leute an.

Dietmar M. erzählte eine andere Geschichte. Hintergrund sei ein Streit mit einer – inzwischen aus dem Haus ausgezogenen – Nachbarin. Sie wohne noch in der Nähe. Diese Frau habe Sven T. – und nicht nur den – gegen ihn aufgehetzt. Mehrfach sei eine Polizistin da gewesen und habe „Gefährderansprachen“ gehalten, um Dietmar M. zu schützen. Aber es habe nichts bewirkt. Der Besen sei tatsächlich geflogen. M. spielte dem Richter von jenem Tag auch eine Tonaufnahme vom Handy vor. Unter anderem ist zu hören, wie Sven T. ihn als „Schwuchtel“ beschimpft.

Sven T. hat schon mehrmals vor Gericht gestanden. Es gibt ein Gutachten über den lernbehinderten, schwerhörigen Mann. Es beschreibt ihn als eigentlich recht verträglichen Menschen, der aber reizbar sei, wenn er etwas nicht richtig verstehe. T. gilt als vermindert schuldfähig. Als die Sache mit dem Besen passierte, stand er noch wegen einer früheren Körperverletzung unter Bewährung.

Das Urteil nun: sechs Monate Haft – diesmal ohne Bewährung. Legt T. Berufung ein, wird sich das Landgericht Dortmund nochmal mit der Sache befassen.