700 Unterschriften für einen 900 Meter langen Geh- und Radweg an der Lünener Straße in Oberaden

Einen dickes Päckchen Papier mit rund 700 Unterschriften, die sie und ihre Mitstreiter in den zurückliegenden Wochen gesammelt hatte, überreichte am Freitag Ilka Best-Harder an den 1. Beigeordneten Dr. Hans-Joachim Peters. Sie machen sich für den Bau eines 900 Meter langen Geh- und Radwegs südlich der Lünener Straße ab Bahnübergang bis zum vorhandenen Weg.

Ilka Best-Harder (vorn rechts) übergibt an den 1. Beigeordneten Dr. Hans-Joachim Peters (m.) die Unterschriften von 700 Bürgern, die den Bau eines Radwegs südlich der Lünener Straße (auf dem Foto rechts) fordern.

Vor allem Kinder, die aus Richtung Lünen kommen, seien nach den Bahnschranken erheblich gefährdet, weil sie die Straßenseite wechseln müssten, erklärte Ilka Best-Harder dem 1. Beigeordneten sowie den Vorsitzenden des Stadtentwicklungsausschusses Bernd Schäfer (SPD) und des Verkehrsausschusses Marco Morten Pufke. Diese gefährlichen Situationen sehe jeden Tag, wenn sie aus ihrem Geschäft am ehemaligen Oberadener schaue.

Peters betonte, dass dieser Radweg bereits Bestandteil des Bergkamener Radwegekonzeptes sei. Dass er bisher noch nicht angelegt worden sei, habe vor allem am fehlenden Geld gelegen. Dieser seit Jahren geforderte Radweg werde er mit diesem bürgerschaftlichen Engagement als Anstoß an die beiden zuständigen Ausschüsse.

Die Stadt stehe zwar jetzt finanziell besser da, sagte Peter weiter. Allerdings glaube er nicht, dass der Radweg vor 2020 realisiert werden könne. Kosten werde er sicherlich mehrere 100.000 Euro. Und da wolle die Stadt vom Land natürlich eine Förderung haben. Bekanntlich handelt sich bei der Lünener Straße um eine Landesstraße.




Serie Verkehrsregeln aufgefrischt Teil 7: Einfädeln

Parken auf dem Gehweg, Überholen von Bussen, Einfädeln auf andere Fahrstreifen – im Straßenverkehr wird einiges falsch gemacht. Bei vielen ist die Fahrprüfung auch schon länger her und im hektischen Alltag werden dann so manche Regeln vergessen. In der Serie „Verkehrsregeln aufgefrischt“ werden diese wieder ins Gedächtnis gerufen.

Beim Einfädeln auf der Autobahn sollten die Fahrer auf der Fahrbahn Rücksicht nehmen – auch wenn sie Vorfahrt haben. Foto: Max Rolke – Kreis Unna

Heute: Einfädeln
Ein alltägliches Problem: Ein Fahrstreifen endet und der Verkehr wird von zwei Spuren auf eine gelenkt. Dabei fädeln sich manche so früh wie möglich ein, andere fahren bis zum Ende vor und versuchen dann eine Lücke zu finden. Nicht selten ärgert es die Fahrer, die den vermeintlichen Vordrängler dann einfädeln lassen müssen.

Dabei ist das genau richtig, wie Michael Arnold von der Straßenverkehrsbehörde erklärt: „Korrekt verhalten sich Fahrer tatsächlich, wenn sie die endende Spur bis zum Schluss benutzen und erst am Ende einfädeln möchten“, sagt der Verkehrsexperte.

Gut für den Verkehr
Wenn möglichst lange zwei Spuren genutzt werden, ist das auch besser für den Verkehr. Endet eine Spur, gilt also: Bis zum Ende durchfahren und dann einfädeln. Hier kommt idealerweise das berühmte Reißverschlussverfahren zum Einsatz. Das heißt, dass jeweils ein Auto Vorrang erhält – wie bei einem Reißverschluss.

Anders sieht es hingegen auf Beschleunigungsstreifen aus, erklärt Arnold: „Der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn hat Vorfahrt.“ Fahrer sollten daher auch nicht am Ende des Streifens auf das Reißverschlussverfahren setzen – sie müssen nicht vorgelassen werden.

„Wie bei allen Verkehrssituationen gilt aber auch bei Beschleunigungsstreifen die Grundregel im Straßenverkehr, die jeder beachten sollte, um andere nicht zu gefährden: Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht“, sagt der Verkehrsexperte. PK | PKU




Serie Verkehrsregeln aufgefrischt Teil 6: Spezielle Parkverbote

Parken auf dem Gehweg, Überholen von Bussen, Einfädeln auf andere Fahrstreifen – im Straßenverkehr wird einiges falsch gemacht. Bei vielen ist die Fahrprüfung auch schon länger her und im hektischen Alltag werden dann so manche Regeln vergessen. In der Serie „Verkehrsregeln aufgefrischt“ werden diese wieder ins Gedächtnis gerufen.

Dort darf eigentlich kein Auto stehen: Dass vor dem Zebrastreifen eine Einfahrt ist, ist nicht mehr zu erkennen. Auch Fußgänger, die von rechts über den Zebrastreifen möchten, können nicht rechtzeitig erkannt werden. Foto: Max Rolke – Kreis Unna

Heute: Spezielle Parkverbote
Das „Parken verboten“-Schild kennt jeder. Gibt es kein Schild, heißt das aber nicht automatisch, dass dort geparkt werden darf. Das weiß nicht jeder. Zum Beispiel vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen. Oder bei Haltestellen. Dort gilt es, bestimmte Abstände einzuhalten.

„Häufig wird die drei-Meter-Regel missachtet“, sagt Michael Arnold von der Straßenverkehrsbehörde. „Die besagt, dass neben dem Auto mindestens drei Meter Platz auf der Fahrbahn sein muss. In engen Wohnstraßen oder bei einer durchgezogenen Linie ist also das Parken verboten. Auch auf dem Gehweg – der ist nämlich für Fußgänger reserviert.“

Kreuzung, Zebrastreifen und Haltestellen
Vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen darf ebenfalls nicht geparkt werden. Fünf Meter Abstand müssen eingehalten werden. „Größere Fahrzeuge und Busse benötigen den Platz, damit sie um die Ecke kommen“, sagt Arnold. Vor und hinter einem Zebrastreifen müssen auch fünf Meter Abstand eingehalten werden, damit Fußgänger besser gesehen werden können.

Besonders an Schulen ein Problem: geparkte Autos vor und hinter Bushaltestellen. Dort müssen mindestens 15 Meter Abstand für die Busse eingehalten werden. „Besser ist es, etwas weiter weg von der Schule zu parken, um die Kinder nicht zu gefährden“, sagt der Verkehrsexperte. PK | PKU




Arbeiten beginnen für die Beseitigung des Bahnübergangs Jahnstraße in Bergkamen-Heil

Die Straßen.NRW-Regionalniederlassung Ruhr beginnt in dieser Woche mit Fäll- und Rodungsarbeiten an der L821 Jahnstraße in Bergkamen-Heil. In der nächsten Woche ab Montag (15.1.) beginnt der Abriss des Wohngebäudes Jahnstr. 151.

Dies sind notwendige Vorarbeiten um den vorhandenen Bahnübergang der L821 Jahnstraße zu beseitigen. Der höhengleiche Bahnübergang wird durch eine Brücke über die Bahnlinie – Oberhausen – Hamm (Westfalen) ersetzt. Die Brückenbauarbeiten starten Ende März 2018.

Alle erforderlichen Arbeiten und Sperrpausen im Bahnverlauf, sind im Vorfeld mit der Deutschen Bahn abgestimmt worden.

Die geplante Fertigstellung der Gesamtbaumaßnahme ist für Ende August 2019 vorgesehen.




Kleiweg wird am kommenden Freitag für drei Stunden voll gesperrt

Am kommenden Freitag, 12. Januar, wird in der Zeit von 8.00 Uhr bis 11.00 Uhr die Straße „Kleiweg“ in Weddinghofen voll gesperrt.

In dieser Zeit finden durch eine Fachfirma dringende Baumpflege- und Fällarbeiten statt. Während der dreistündigen Sperrung bleibt die Straße „Lütke Holz“ von der Erich-Ollenhauer-Straße aus voll befahrbar. Zusätzlich wird für die Verkehrsteilnehmer eine Umleitung über die Schulstraße, Gedächtnisstraße und Erich-Ollenhauer-Straße eingerichtet.

Der Fuß- und Radweg parallel zum Kleiweg ist davon nicht betroffen und bleibt durchgängig nutzbar.




Neuer Bussteig für die C11 am Bergkamener Busbahnhof

Ab Montag, 08.01.2018, ändert sich der Bussteig für die Abfahrten der VKU-Linie C11. Ab Bergkamen Busbahnhof fährt die C11 Richtung Wilhelm-Leuchner-Straße von Bussteig C ab.

Weitere Auskunft zum Thema Bus und Bahn gibt es bei der kreisweiten ServiceZentrale fahrtwind unter Telefon 0 800 3 I 50 40 30 (elektronische Fahrplanauskunft, kostenlos) oder 0 180 6 / 50 40 30 (personenbediente Fahrplanauskunft, pro Verbindung: Festnetz 20 ct/ mobil max. 60 ct) oder im Internet www.vku-online.de.




Serie Verkehrsregeln aufgefrischt Teil 5: Auch Fußgänger haben „Vorfahrt“

Parken auf dem Gehweg, Überholen von Bussen, Einfädeln auf andere Fahrstreifen – im Straßenverkehr wird einiges falsch gemacht. Bei vielen ist die Fahrprüfung auch schon länger her und im hektischen Alltag werden dann so manche Regeln vergessen. In der Serie „Verkehrsregeln aufgefrischt“ werden diese wieder ins Gedächtnis gerufen.

Heute: Auch Fußgänger haben „Vorfahrt“

Ein Fußgänger geht über den Zebrastreifen. Hier ist klar, dass Autofahrer anhalten müssen, um ihn über die Straße gehen zu lassen. Foto Max Rolke – Kreis Unna

Bei einem Zebrastreifen ist die Situation klar: Wenn ein Fußgänger über die Straße möchte, müssen Autofahrer anhalten. Doch wie ist das beim Abbiegen in eine Seitenstraße oder bei Verkehrsinseln mitten auf der Straße? Haben die Fußgänger hier auch „Vorfahrt“?

„Wer abbiegt, muss für Fußgänger, die gerade über die Straße wollen, anhalten“, klärt Michael Arnold von der Straßenverkehrsbehörde auf. „Das gilt vor allem auch beim Linksabbiegen. Nicht nur entgegenkommende Fahrzeuge müssen durchgelassen werden, auch Fußgänger.“

Sonderfall Querungshilfe

Querungshilfen für Fußgänger sind im Straßenverkehr häufig zu finden: Es sind die kleinen Verkehrsinseln, die in der Fahrbahnmitte stehen. Hier haben die Fußgänger keine „Vorfahrt“. Sie müssen warten, bis sie die Straße sicher passieren können. „Hier zu halten ist also kein Muss – es ist aber einfach ein netter Zug, jemanden die Straße überqueren zu lassen“, sagt Arnold. PK | PKU




A2-Behelfsbrücke wird repariert – Straße „Am langen Kamp“ fast drei Wochen voll gesperrt

Ab Dienstag, 2. Januar, wird in Kamen die Straße „Am langen Kamp“ zwischen der Straße „Altenmethler“ und der Lünener Straßen in beiden Richtungen voll gesperrt. Für fast drei Wochen wird es für die Verkehrsteilnehmer einfacher, von der Buckenstraße nach links auf die Lünener Straße abzubiegen, weil ihnen an dieser Ampelkreuzung keine Fahrzeuge aus Richtung Methler entgegenkommen.

Eine Zufahrt zum Motorgeräte Mülders, Am langen Kamp 2, besteht laut Straßen.NRW über die gesamte Zeit der Vollsperrung. Umleitungen werden eingerichtet und eine Ampelanlage an der Kreuzung Lünener Straße / Hilsingstraße aufgestellt.

Hintergrund

Ein Schwerlasttransporter beschädigte Mitte Dezember die A2-Behelfsbrücke „Am langen Kamp“. Diese wird jetzt instand gesetzt und in Teilen erneuert. Im Anschluss an die Instandsetzung der Behelfsbrücke wird die A2-Autobahnbrücke „Am langen Kamp“ in Fahrtrichtung Hannover abgerissen. Bis zum Freitag, 19. Januar, sollen die Arbeiten abgeschlossen sein.




Serie Verkehrsregeln aufgefrischt Teil 4: Tempolimits

Parken auf dem Gehweg, Überholen von Bussen, Einfädeln auf andere Fahrstreifen – im Straßenverkehr wird einiges falsch gemacht. Bei vielen ist die Fahrprüfung auch schon länger her und im hektischen Alltag werden dann so manche Regeln vergessen. In der Serie „Verkehrsregeln aufgefrischt“ werden diese wieder ins Gedächtnis gerufen.
 
Heute: Tempolimits

Hier gilt Tempo 30. Ist kein weiteres Schild aufgestellt, gilt es solange, bis die Gefahrenstelle – hier eine Schule – hinter dem Autofahrer liegt. Foto: Max Rolke – Kreis Unna

Wer kennt es nicht: Das runde, rot umrandete Schild mit schwarzer Zahl auf weißem Grund. Es zeigt die zulässige Höchstgeschwindigkeit an. So weit so gut. Doch wie weit gilt dieses Tempolimit? Bis zur nächsten Einmündung oder noch viel weiter? Dabei sind viele unsicher und liegen oft daneben.

Michael Arnold von der Straßenverkehrsbehörde hat einen Verdacht, warum das so sein könnte: „Vermutlich meinen Autofahrer, dass das Limit nach einer Einmündung nicht mehr gilt, weil dort häufig wieder ein Schild steht. Das soll aber nur Einbiegenden über das bestehende Limit aufklären. Fehlt es, missverstehen das vermutlich viele als Aufhebung.“

Klarer Fall: Tempolimit gilt weiter
Das Tempolimit gilt aber tatsächlich so lange, bis die Strecke vorüber ist. Oder bis ein weiteres Verkehrszeichen es aufhebt. Arnold: „Und eine Strecke ist nicht zu Ende, nur weil eine Einmündung kommt.“

Es gibt aber Sonderfälle: Zusatzzeichen, die anzeigen, wie lange ein Tempolimit gilt. In Kombination mit einer Warnung vor spielenden Kindern gilt die Geschwindigkeitsbegrenzung dann so lange, bis die Gefahr vorüber ist. Etwa bei einem Kindergarten oder Spielplatz in der Nähe. PK | PKU




Zulassungsstelle beim Kreis Unna: Anfang Januar sind noch Termine frei

Wer Anfang Januar etwas rund um die Zulassung erledigen möchte, kann an der Warteschlange vorbei. Vorausgesetzt er hat online einen Termin gemacht. Freie Kapazitäten hat die Zulassungsstelle des Kreises noch am 2. und am 3. Januar.

Wer den Service der Kreisverwaltung nutzen möchte, ist bei www.kreis-unna.de (Terminvereinbarung) richtig. Von dort gelangen Autohalter schnell zur Terminvereinbarung. Ein Programm führt Kunden dann zum Termin. Dabei können sie auswählen, wo, wofür und wann der Termin vereinbart werden soll. PK | PKU




„Wir bringen Sie hin“ – So fährt die VKU an den Feiertagen

Bis zum 24. Dezember laufen die Vorbereitungen für „das Fest der Feste“ auf Hochtouren, dann kehrt auch bei der VKU Ruhe ein. Ab dem Nachmittag des Heiligen Abend stehen alle Räder still, und die Busfahrerinnen und Busfahrer warten gespannt aufs Christkind. Wer sich mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Familienfeier chauffieren lassen will, muss am Heiligen Abend und den Weihnachtstagen deshalb Folgen-des beachten:

Am Heiligen Abend verkehren alle Busse, Taxi-Busse und AST-Verkehre mit Ausnahme der Nachtverkehre auf ihren Linien wie sonntags, aber:

  • der letzte Einstieg kann bis spätestens 16.59 Uhr erfolgen, nach 17 Uhr kann niemand mehr zusteigen. Alle Fahrzeuge fahren bei Bedarf bis zu den Endhaltestellen.
  • – das NachtAST fährt nicht in der Nacht vom 24. auf den 25. Dezember.
  • – die NachtBusse von Provinzial und VKU, N1, N2, N10, N11, N19, N31 und N32 fahren nicht in der Nacht vom 24. auf den 25. Dezember.
  • – Die Bestellung der TaxiBus-Frühfahrten (Tel. 0 800 3 / 50 40 31) am 25.12.17 muss am Heiligen Abend bis 14 Uhr erfolgt sein.
  • Am 1. und 2. Weihnachtsfeiertag fahren sämtliche VKU-Bus- und (VKU-)TaxiBus-Linien nach dem Sonn- und Feiertags-Fahrplan.
  • Die Servicezentrale fahrtwind in Kamen und das VKU-ServiceCenter in Lünen sind am Heiligen Abend, am 1. und am 2. Weihnachtstag ge-schlossen. (fahrtwind ist Sonn- und Feiertags immer geschlossen.)

Weitere Auskunft zum Thema Bus und Bahn gibt es bei der kreisweiten ServiceZentrale fahrtwind unter Telefon 0 800 3 I 50 40 30 (elektronische Fahrplanauskunft, kostenlos) oder 0 180 6 / 50 40 30 (personenbediente Fahrplanauskunft, pro Verbindung:
Festnetz 20 ct/ mobil max. 60 ct) oder im Internet www.vku-online.de.
WVG-