Arbeiten beginnen für die Beseitigung des Bahnübergangs Jahnstraße in Bergkamen-Heil

Die Straßen.NRW-Regionalniederlassung Ruhr beginnt in dieser Woche mit Fäll- und Rodungsarbeiten an der L821 Jahnstraße in Bergkamen-Heil. In der nächsten Woche ab Montag (15.1.) beginnt der Abriss des Wohngebäudes Jahnstr. 151.

Dies sind notwendige Vorarbeiten um den vorhandenen Bahnübergang der L821 Jahnstraße zu beseitigen. Der höhengleiche Bahnübergang wird durch eine Brücke über die Bahnlinie – Oberhausen – Hamm (Westfalen) ersetzt. Die Brückenbauarbeiten starten Ende März 2018.

Alle erforderlichen Arbeiten und Sperrpausen im Bahnverlauf, sind im Vorfeld mit der Deutschen Bahn abgestimmt worden.

Die geplante Fertigstellung der Gesamtbaumaßnahme ist für Ende August 2019 vorgesehen.




Kleiweg wird am kommenden Freitag für drei Stunden voll gesperrt

Am kommenden Freitag, 12. Januar, wird in der Zeit von 8.00 Uhr bis 11.00 Uhr die Straße „Kleiweg“ in Weddinghofen voll gesperrt.

In dieser Zeit finden durch eine Fachfirma dringende Baumpflege- und Fällarbeiten statt. Während der dreistündigen Sperrung bleibt die Straße „Lütke Holz“ von der Erich-Ollenhauer-Straße aus voll befahrbar. Zusätzlich wird für die Verkehrsteilnehmer eine Umleitung über die Schulstraße, Gedächtnisstraße und Erich-Ollenhauer-Straße eingerichtet.

Der Fuß- und Radweg parallel zum Kleiweg ist davon nicht betroffen und bleibt durchgängig nutzbar.




Neuer Bussteig für die C11 am Bergkamener Busbahnhof

Ab Montag, 08.01.2018, ändert sich der Bussteig für die Abfahrten der VKU-Linie C11. Ab Bergkamen Busbahnhof fährt die C11 Richtung Wilhelm-Leuchner-Straße von Bussteig C ab.

Weitere Auskunft zum Thema Bus und Bahn gibt es bei der kreisweiten ServiceZentrale fahrtwind unter Telefon 0 800 3 I 50 40 30 (elektronische Fahrplanauskunft, kostenlos) oder 0 180 6 / 50 40 30 (personenbediente Fahrplanauskunft, pro Verbindung: Festnetz 20 ct/ mobil max. 60 ct) oder im Internet www.vku-online.de.




Serie Verkehrsregeln aufgefrischt Teil 5: Auch Fußgänger haben „Vorfahrt“

Parken auf dem Gehweg, Überholen von Bussen, Einfädeln auf andere Fahrstreifen – im Straßenverkehr wird einiges falsch gemacht. Bei vielen ist die Fahrprüfung auch schon länger her und im hektischen Alltag werden dann so manche Regeln vergessen. In der Serie „Verkehrsregeln aufgefrischt“ werden diese wieder ins Gedächtnis gerufen.

Heute: Auch Fußgänger haben „Vorfahrt“

Ein Fußgänger geht über den Zebrastreifen. Hier ist klar, dass Autofahrer anhalten müssen, um ihn über die Straße gehen zu lassen. Foto Max Rolke – Kreis Unna

Bei einem Zebrastreifen ist die Situation klar: Wenn ein Fußgänger über die Straße möchte, müssen Autofahrer anhalten. Doch wie ist das beim Abbiegen in eine Seitenstraße oder bei Verkehrsinseln mitten auf der Straße? Haben die Fußgänger hier auch „Vorfahrt“?

„Wer abbiegt, muss für Fußgänger, die gerade über die Straße wollen, anhalten“, klärt Michael Arnold von der Straßenverkehrsbehörde auf. „Das gilt vor allem auch beim Linksabbiegen. Nicht nur entgegenkommende Fahrzeuge müssen durchgelassen werden, auch Fußgänger.“

Sonderfall Querungshilfe

Querungshilfen für Fußgänger sind im Straßenverkehr häufig zu finden: Es sind die kleinen Verkehrsinseln, die in der Fahrbahnmitte stehen. Hier haben die Fußgänger keine „Vorfahrt“. Sie müssen warten, bis sie die Straße sicher passieren können. „Hier zu halten ist also kein Muss – es ist aber einfach ein netter Zug, jemanden die Straße überqueren zu lassen“, sagt Arnold. PK | PKU




A2-Behelfsbrücke wird repariert – Straße „Am langen Kamp“ fast drei Wochen voll gesperrt

Ab Dienstag, 2. Januar, wird in Kamen die Straße „Am langen Kamp“ zwischen der Straße „Altenmethler“ und der Lünener Straßen in beiden Richtungen voll gesperrt. Für fast drei Wochen wird es für die Verkehrsteilnehmer einfacher, von der Buckenstraße nach links auf die Lünener Straße abzubiegen, weil ihnen an dieser Ampelkreuzung keine Fahrzeuge aus Richtung Methler entgegenkommen.

Eine Zufahrt zum Motorgeräte Mülders, Am langen Kamp 2, besteht laut Straßen.NRW über die gesamte Zeit der Vollsperrung. Umleitungen werden eingerichtet und eine Ampelanlage an der Kreuzung Lünener Straße / Hilsingstraße aufgestellt.

Hintergrund

Ein Schwerlasttransporter beschädigte Mitte Dezember die A2-Behelfsbrücke „Am langen Kamp“. Diese wird jetzt instand gesetzt und in Teilen erneuert. Im Anschluss an die Instandsetzung der Behelfsbrücke wird die A2-Autobahnbrücke „Am langen Kamp“ in Fahrtrichtung Hannover abgerissen. Bis zum Freitag, 19. Januar, sollen die Arbeiten abgeschlossen sein.




Serie Verkehrsregeln aufgefrischt Teil 4: Tempolimits

Parken auf dem Gehweg, Überholen von Bussen, Einfädeln auf andere Fahrstreifen – im Straßenverkehr wird einiges falsch gemacht. Bei vielen ist die Fahrprüfung auch schon länger her und im hektischen Alltag werden dann so manche Regeln vergessen. In der Serie „Verkehrsregeln aufgefrischt“ werden diese wieder ins Gedächtnis gerufen.
 
Heute: Tempolimits

Hier gilt Tempo 30. Ist kein weiteres Schild aufgestellt, gilt es solange, bis die Gefahrenstelle – hier eine Schule – hinter dem Autofahrer liegt. Foto: Max Rolke – Kreis Unna

Wer kennt es nicht: Das runde, rot umrandete Schild mit schwarzer Zahl auf weißem Grund. Es zeigt die zulässige Höchstgeschwindigkeit an. So weit so gut. Doch wie weit gilt dieses Tempolimit? Bis zur nächsten Einmündung oder noch viel weiter? Dabei sind viele unsicher und liegen oft daneben.

Michael Arnold von der Straßenverkehrsbehörde hat einen Verdacht, warum das so sein könnte: „Vermutlich meinen Autofahrer, dass das Limit nach einer Einmündung nicht mehr gilt, weil dort häufig wieder ein Schild steht. Das soll aber nur Einbiegenden über das bestehende Limit aufklären. Fehlt es, missverstehen das vermutlich viele als Aufhebung.“

Klarer Fall: Tempolimit gilt weiter
Das Tempolimit gilt aber tatsächlich so lange, bis die Strecke vorüber ist. Oder bis ein weiteres Verkehrszeichen es aufhebt. Arnold: „Und eine Strecke ist nicht zu Ende, nur weil eine Einmündung kommt.“

Es gibt aber Sonderfälle: Zusatzzeichen, die anzeigen, wie lange ein Tempolimit gilt. In Kombination mit einer Warnung vor spielenden Kindern gilt die Geschwindigkeitsbegrenzung dann so lange, bis die Gefahr vorüber ist. Etwa bei einem Kindergarten oder Spielplatz in der Nähe. PK | PKU




Zulassungsstelle beim Kreis Unna: Anfang Januar sind noch Termine frei

Wer Anfang Januar etwas rund um die Zulassung erledigen möchte, kann an der Warteschlange vorbei. Vorausgesetzt er hat online einen Termin gemacht. Freie Kapazitäten hat die Zulassungsstelle des Kreises noch am 2. und am 3. Januar.

Wer den Service der Kreisverwaltung nutzen möchte, ist bei www.kreis-unna.de (Terminvereinbarung) richtig. Von dort gelangen Autohalter schnell zur Terminvereinbarung. Ein Programm führt Kunden dann zum Termin. Dabei können sie auswählen, wo, wofür und wann der Termin vereinbart werden soll. PK | PKU




„Wir bringen Sie hin“ – So fährt die VKU an den Feiertagen

Bis zum 24. Dezember laufen die Vorbereitungen für „das Fest der Feste“ auf Hochtouren, dann kehrt auch bei der VKU Ruhe ein. Ab dem Nachmittag des Heiligen Abend stehen alle Räder still, und die Busfahrerinnen und Busfahrer warten gespannt aufs Christkind. Wer sich mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Familienfeier chauffieren lassen will, muss am Heiligen Abend und den Weihnachtstagen deshalb Folgen-des beachten:

Am Heiligen Abend verkehren alle Busse, Taxi-Busse und AST-Verkehre mit Ausnahme der Nachtverkehre auf ihren Linien wie sonntags, aber:

  • der letzte Einstieg kann bis spätestens 16.59 Uhr erfolgen, nach 17 Uhr kann niemand mehr zusteigen. Alle Fahrzeuge fahren bei Bedarf bis zu den Endhaltestellen.
  • – das NachtAST fährt nicht in der Nacht vom 24. auf den 25. Dezember.
  • – die NachtBusse von Provinzial und VKU, N1, N2, N10, N11, N19, N31 und N32 fahren nicht in der Nacht vom 24. auf den 25. Dezember.
  • – Die Bestellung der TaxiBus-Frühfahrten (Tel. 0 800 3 / 50 40 31) am 25.12.17 muss am Heiligen Abend bis 14 Uhr erfolgt sein.
  • Am 1. und 2. Weihnachtsfeiertag fahren sämtliche VKU-Bus- und (VKU-)TaxiBus-Linien nach dem Sonn- und Feiertags-Fahrplan.
  • Die Servicezentrale fahrtwind in Kamen und das VKU-ServiceCenter in Lünen sind am Heiligen Abend, am 1. und am 2. Weihnachtstag ge-schlossen. (fahrtwind ist Sonn- und Feiertags immer geschlossen.)

Weitere Auskunft zum Thema Bus und Bahn gibt es bei der kreisweiten ServiceZentrale fahrtwind unter Telefon 0 800 3 I 50 40 30 (elektronische Fahrplanauskunft, kostenlos) oder 0 180 6 / 50 40 30 (personenbediente Fahrplanauskunft, pro Verbindung:
Festnetz 20 ct/ mobil max. 60 ct) oder im Internet www.vku-online.de.
WVG-




R13 – eine Glückszahl Positive Resonanz auf die VKU-Linie von Bergkamen zum Kamener Bahnhof

Freude bei der VKU. Viele zusätzliche Fahrgäste beschert die neue RegioBusLinie R13 von Bergkamen nach Kamen der VKU. Die Linie verbindet seit Juli den Busbahnhof über die Fritz-Husemann-Straße und die Werner Straße mit dem Kamener Bahnhof im 30 Minuten-Takt. Zudem wurden die Anschlüsse zu den Zügen nach Dortmund deutlich verbessert.

Für Bürger aus Rünthe und Werne, welche schnell nach Kamen gelangen wollen, ist die neue Linie ebenfalls ein Gewinn. An der Haltestelle „FritzHusemann-Str. (Ost)“ besteht Direktanschluss an die Linien S20 und S81. Von hier aus ist die R13 in ca. 10 Minuten am Kamener Markt und ein paar Minuten später am Bahnhof.

874 Fahrgäste pro Tag nutzen die neue Verbindung der R13, das sind ca. 300 Fahrgäste mehr als früher. Auch die neuen Haltestellen „Hegelstraße“ und „Albert-Schweitzer-Str.“ an der Fritz-Husemann-Str. werden sehr gut genutzt. Hier wurden über 150 Ein- und Aussteiger gezählt.

Weitere Auskunft zum Thema Bus und Bahn gibt es bei der kreisweiten ServiceZentrale fahrtwind unter Telefon 0 800 3 I 50 40 30 (elektronische Fahrplanauskunft, kostenlos) oder 0 180 6 / 50 40 30 (personenbediente Fahrplanauskunft, pro Verbindung: Festnetz 20 ct/ mobil max. 60 ct) oder im Internet www.vku-online.de.

WVG




Serie Verkehrsregeln aufgefrischt Teil 3: Parken auf dem Gehweg

Parken auf dem Gehweg, Überholen von Bussen, Einfädeln auf andere Fahrstreifen – im Straßenverkehr wird einiges falsch gemacht. Bei vielen ist die Fahrprüfung auch schon länger her und im hektischen Alltag werden dann so manche Regeln vergessen. In der Serie „Verkehrsregeln aufgefrischt“ werden diese wieder ins Gedächtnis gerufen.

Eine Frau mit einem Kinderwagen kommt nicht am parkenden Auto vorbei. Muss sie mit Kind auf die Straße ausweichen, kann das gefährlich werden. Foto: Max Rolke – Kreis Unna

Heute: Parken auf dem Gehweg
Das hat bestimmt jeder schon mal gemacht: Morgens kurz beim Bäcker mit dem Auto auf dem Gehweg halten. Wer dann einen Strafzettel hinter dem Scheibenwischer hat, darf sich nicht wundern. Denn das Parken auf Gehwegen ist verboten.

Gehwege gehören ausschließlich den Fußgängern, wie Michael Arnold von der Straßenverkehrsbehörde erklärt: „Auf einem Gehweg muss immer ausreichend Platz für Fußgänger sein“, sagt er. „Dabei ist es egal, ob der Wagen mit zwei oder vier Rädern auf dem Gehweg steht. Es könnte eine Familie mit Kinderwagen vorbeikommen, die dann nicht mehr genug Platz hat.“

Rücksicht auf Kinder nehmen

Ist ein solches Schild zu sehen, dürfen Autofahrer auf dem Gehweg parken: Es zeigt sogar an, wie sie parken dürfen – mit zwei oder vier Rädern auf dem Bordstein. Foto: Max Rolke – Kreis Unna

Auch gut zu wissen: Kinder bis zum 8. Lebensjahr müssen mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fahren. Die Eltern dürfen sie dort sogar begleiten. Müssen sie aber auf die Straße ausweichen, weil ein Auto falsch abgestellt wurde, kann das gefährlich werden.

Es gibt aber auch Ausnahmen: Schilder weisen darauf hin. Zum Beispiel das blaue Schild mit weißem „P“. Es zeigt sogar an, wie geparkt werden darf: mit zwei oder vier Rädern auf dem Gehweg. Doch auch das gilt nicht für alle PKW, weiß Arnold: „Manche Fahrzeuge sind zu schwer. PKW mit mehr als 2,8 Tonnen haben auf dem Gehweg überhaupt nichts zu suchen.“ PK | PKU




Schwertransporter beschädigt Behelfsbrücke in der A2-Baustelle Kamen / Bergkamen – Eine Fahrspur gesperrt

Seit Mittwoch (13.12.) stehen dem Verkehr in der A2-Baustelle bei Kamen/Bergkamen in Fahrtrichtung Hannover nur noch zwei eingeengte Fahrstreifen zur Verfügung. Gesperrt werden musste die Fahrspur, die im Zuge der Brückenneubauten über eine Behelfsbrücke geführt wird. Diese Behelfsbrücke wurde durch einen Schwertransporter beschädigt. Die Brückenexperten von der Straßen.NRW-Autobahnniederlassung Hamm müssen den Schaden begutachten, um weitere Schritte einleiten zu können. Wie lange die Beeinträchtigung dauert, ist noch offen.