Bürgerinnen und Bürger können die Planfeststellungsunterlagen für den 6-streifigen Ausbau der A1 nördlich vom Kamener Kreuz bis zur Anschlussstelle Hamm-Bockum/Werne einsehen. Die Planfeststellungsunterlagen für den 6-streifigen Ausbau der A1 liegen vom 16.9. bis zum 15.10. bei der Stadt Werne, der Stadt Bergkamen, der Stadt Hamm, der Stadt Kamen sowie bei der Gemeinde Ascheberg und der Gemeinde Nottuln öffentlich zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Aufgrund der hohen Verkehrsbelastung soll der 10,4 Kilometer lange Abschnitt der A1 von zwei auf drei Fahrstreifen je Richtungsfahrbahn ausgebaut werden.
Jeder kann bei der Anhörungsbehörde, der Bezirksregierung Arnsberg, bei der Stadt Werne, der Stadt Bergkamen, der Stadt Hamm, der Stadt Kamen, der Gemeinde Ascheberg oder bei der Gemeinde Nottuln Einwendungen bis zum 15. November 2019 schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Die Möglichkeit und Form der elektronischen Einwendung sind der öffentlichen ortsüblichen Bekanntmachung (Tageszeitung/Amtsblatt) zu entnehmen
Für Fragen und Erläuterungen werden bei der Stadt Werne, der Stadt Bergkamen und der Stadt Hamm neben den Sachbearbeitern der Stadt jeweils ein Mitarbeiter/in des Landesbetriebes Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Münsterland, zur Verfügung stehen.
In der Stadt Werne:
Donnerstag, 19.09.2019 in der Zeit von 8.30 bis 12.30 Uhr und 13.00 bis 17.00 Uhr und
Dienstag, 01.10.2019 in der Zeit von 8.30 bis 12.30 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
im Stadthaus der Stadt Werne, Konrad-Adenauer-Platz 1, 59368 Werne, Cafeteria im 4.OG
in der Stadt Bergkamen:
Donnerstag, 26.09.2019 in der Zeit von 8.00 bis 12.30 Uhr und 13.00 bis 16.30 Uhr und
Dienstag, 08.10.2019 in der Zeit von 8.00 bis 12.30 Uhr und 13.00 bis 16.30 Uhr
im Rathaus der Stadt Bergkamen, Rathausplatz 1, 59192 Bergkamen, Raum 515
und in der Stadt Hamm:
Montag, 30.09.2019 in der Zeit von 8.30 bis 12.30 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr und
Mittwoch, 09.10.2019 in der Zeit von 8.30 bis 12.30 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
im Technischen Rathaus der Stadt Hamm, Gustav-Heinemann-Straße 10, 59065 Hamm, Raum A 0.058 (Foyer)
Hierdurch wird den Bürgerinnen und Bürgern, insbesondere den vom Bauvorhaben betroffenen Anliegerinnen und Anliegern, eine zusätzliche Hilfe angeboten.
Weiterhin stehen Mitarbeiter des Landesbetriebes auch außerhalb der angegebenen Zeiten (unter Tel.: 02541/742-109 bzw. 384) in den Räumlichkeiten der Regionalniederlassung Münsterland, und nach telefonischer Vereinbarung auch bei den weiteren betroffenen Kommunen, für Informationen zur Verfügung.