HeLi NET warnt: Telefonmissbrauch über Fritz!Box

Die Fritz!Box ist ein beliebter Router und Zugang ins Internet. Der regionale Telefonanbieter HeLi Net warnt aktuell vor Missbrauchsfällen, wenn dieses Gerät auch als Telefonanlage genutzt wir. Durch Manipulationen von Hackern werden unter anderem teure Auslandsgespräche abgesetzt oder kostenplichtige Dienste eingerichtet.

HeLi Net rät ihren Kunden: „Der Angriff ist nur dann möglich, wenn der Angreifer über die genaue Kombination aus Mailadresse oder FRITZ!Box-Benutzername, IP-Adresse der FRITZ!Box und Kennwörtern für Fernzugang und FRITZ!Box-Oberfläche verfügt. Möglicherweise besteht ein Zusammenhang zu dem kürzlich vom BSI veröffentlichten Diebstahl von 16 Millionen digitalen Identitäten. Betroffen sind bisher ausschließlich Anschlüsse, welche über eine für lange Zeit gleichbleibende öffentliche IPv4-Adresse eingewählt sind. Dies ist häufig bei Glasfaseranschlüssen der Fall. Bei „normalen“ DSL Anschlüssen erfolgt in der Regel eine Zwangstrennung nach 24 Stunden, wobei der Anwender eine neue IP erhält.

Probleme durch die Fernzugriffsfunktion

Ein Zugriff von außen ist nach derzeitiger Kenntnislage nur dann möglich, wenn der HTTPS-Fernzugriff (Port 443) oder der MyFRITZ!-Dienst durch den Anwender selbst eingerichtet wurde. Der Angreifer muss den Benutzernamen und das zugehörige Fernzugriffskennwort kennen. Beides hat der Anwender selbst bei der Einrichtung des Fernzugriffs vergeben und ist ausschließlich in der FRITZ!Box bekannt. Ohne Kenntnis dieses Kennwortes ist kein Zugriff für den Angreifer möglich. Sind HTTPS-Fernzugriff (Port 443) oder MyFRITZ!-Dienst aktiviert, wird folgendes empfohlen:

• die Passwörter zu ändern.
• die Kennwörter sollten unbedingt unterschiedlich sein.
• Rechner sollten auf Schadsoftware (z.B. Trojaner) überprüft werden.
• Sollte die Telefonkonfiguration ungewöhnliche Rufumleitungen aufweisen, sollten diese sofort entfernt werden.
• Weiter wird empfohlen, eine Telefonsperre für Auslandsrufnummern einzurichten.“

Weitere Infos gibt es auch hier.




Verbraucherzentrale: Frühbucherrabatte nicht immer Schnäppchen

Wer eine Reise tut, kann hinterher nicht nur viel erzählen, sondern sollte vorher nach Auffassung der Verbraucherberatung Kamen auch rechnen. Denn Frühbucherrabatte seien nicht immer Schnäppchen, warnt sie. Clevere Urlauber vergleichen deshalb Leistungen und Preise.

Zahlreiche Reiseveranstalter werben zurzeit mit Frühbucherrabatten um die Gunst der Kunden: Wer seinen Sommerurlaub frühzeitig – bis Ende Februar oder sogar bis Ende März – bucht, soll für seine rasche Entscheidung oft mit Preisnachlässen oder anderen Vergünstigungen bei Unterkunft und Verpflegung belohnt werden. „Was auf den ersten Blick als Schnäppchen erscheint, entpuppt sich bei genauerem Hingucken mitunter als Schmalspurangebot, bei dem eine Reihe zusätzlicher Kosten fällig werden“, warnt Elvira Roth von der Verbraucherzentrale in Kamen vor voreiligem Zuschlag. Sie rät, Preise und Leistungsumfang von Reiseofferten anhand folgernder Tipps zu vergleichen:

  • Freiwillige Leistung: Ob ein Frühbucherrabatt gewährt wird, hängt vom jeweiligen Reiseveranstalter ab. Nachlässe oder Vergünstigungen können innerhalb eines Angebots auch variieren, etwa wenn ein Rabatt nur für bestimmte Unterkünfte eingeräumt wird.
  • Preisvergleich: Die einzelnen Posten eines Frühbucherangebots lassen sich nur bei gleichen oder ähnlichen Leistungen vergleichen. Kunden sollten ihr Augenmerk hierbei nicht nur auf den Preis, sondern auch auf den Leistungsumfang richten. Ein Check vor Vertragsabschluss zeigt zum Beispiel, ob im Angebot der Transfer vom Flughafen zum Hotel oder die All-Inclusive-Verpflegung enthalten ist. Aber auch ein Vergleich mit anderen Angeboten kann sich lohnen: Denn viele Veranstalter bieten identische Leistungen an – etwa Flug und Unterkunft. Diese können bei dem einem Anbieter zum regulären Preis billiger sein als bei einem anderen Veranstalter zum reduzierten Preis. Gewährt der günstigere Anbieter zusätzlich noch einen Nachlass, ist bei einem Preisvergleich unterm Strich eine Ersparnis von mehreren hundert Euro drin.
  • Preisgünstigstes Angebot: Wer keine Lust hat, im Internet nach Schnäppchen zu jagen, sollte sich im Reisebüro nach möglichen Schnäppchen für ihr Traumziel erkundigen. Die Reisevermittler müssen für die Preisdifferenz geradestehen, wenn sie nicht die günstigste Variante für das gewünschte Reiseziel aus ihrem Sortiment heraussuchen. Im Streitfall sollten Kunden – etwa mit Hilfe eines Zeugen – jedoch nachweisen können, dass sie sich nach dem billigsten Angebot erkundigt haben.
  • Unverbindliche Katalogpreise: Auf die Preisangaben im Katalog ist inzwischen kein Verlass mehr. Reiseveranstalter können die Preise noch nachträglich ändern. Auch hier müssen potenzielle Urlauber nach konkreten Kosten und möglichen Nachlässen fragen.
  • Preiserhöhungen nach Buchung: Werden Trips länger als vier Monate vor Reisebeginn gebucht, können Veranstalter den Preis für Pauschalreisen im Nachhinein ebenfalls verändern. Nachträgliche Preiserhöhungen werden aufgrund einiger kundenfreundlicher Urteile jedoch bei Frühbucherangeboten kaum noch erhoben.
  • Reiserücktrittsversicherung: Bei frühzeitiger Buchung sollte der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung bedacht werden. Der Versicherungspreis für den Ausfall oder Abbruch einer Reise ist im Vergleich zu den hohen Stornierungskosten ein Klacks. Allerdings werden Leistungen nur bei vertraglich vereinbarten Risiken – etwa bei unerwarteten schweren Erkrankungen, Schwangerschaft oder bei Tod naher Angehörige – gezahlt.

 




Gemeinschaftsstadtwerke warnen vor Betrügern am Telefon

Seit einigen Tagen bekommen die GSW vermehrt Hinweise von ihren Kunden in Kamen, Bergkamen und Bönen, dass sich Anrufer als GSW-Mitarbeiter ausgeben und Daten wie zum Beispiel die Zählernummer abfragen. Die Anrufer täuschen dabei vor, dass eine Tarifberatung wegen einer angeblichen Strompreisänderung notwendig ist.

Wie jedoch am 5. November bekanntgegeben wurde, erhöhen die GSW ihre Preise für Strom und Gas nicht. Darüber hinaus führen die GSW keine telefonische Tarifberatung durch, sondern distanzieren sich entschieden von derartig unseriösen Geschäftspraktiken.

Das Vertrauen zu den GSW wird betrügerisch ausgenutzt, um einen Versorgerwechsel durchführen zu können. Wenige Angaben reichen dazu bereits aus und betroffene Kunden erfahren erst von dem neuen Vertrag mit einem fremden Versorger, wenn die Zeit zum Widerruf bereits verstrichen ist.

Vor derartigen Überraschungen kann man sich am besten schützen, wenn man am Telefon keine persönlichen Dinge gegenüber einem Fremden preisgibt.

Besorgte Kunden können sich im Zweifelsfall gerne bei den GSW telefonisch unter der Rufnummer 02307 978-280 informieren, ob es möglicherweise fremdgesteuerte Veränderungen im Vertragsverhältnis mit den GSW gibt.