Fairsuchen! …heißt das Motto zur Fairen Woche 2015 in der Verbraucherzentrale

An der bundesweiten Fairen Woche beteiligt sich auch die Umweltberatung der Verbraucherzentrale Kamen.

Monika Diekhans und Umweltberaterin Jutta Eickelpasch probieren schon einmal eine Tasse fairen Kaffee in der Verbraucherzentrale.
Monika Diekhans und Umweltberaterin Jutta Eickelpasch probieren schon einmal eine Tasse fairen Kaffee in der Verbraucherzentrale.

In der Beratungsstelle in der Kirchstraße ist eine Themenecke aufgebaut, in der zahlreiche Infoblätter und Ratgeber aus liegen, dazu Tee und Schokotäfelchen für den kleinen „Geschmackstest“.

Ab dem 11. September kann sich jede(r) Interessierte eine apfelgrüne und – natürlich – fair hergestellte Einkaufstasche mit Pröbchen und einem Rezeptheft mit afrikanischen Gerichten abholen – kostenlos – so lange der Vorrat reicht.

Die Faire Woche nutzt jedes Jahr im September die Gelegenheit auf den Fairen Handel und seine vielen, bunten Produkte aufmerksam zu machen. Fair – das heißt gerecht und verantwortungsvoller gegenüber den Produzenten in den Afrika, Asien und Südamerika zu konsumieren. Ihnen wird durch den Kauf dieser „Sachen“ – wie Kaffee, Tee, Schokolade, Kakao bis hin zu Textilien und Körben – ein Mindestlohn garantiert, Arbeitsbedingungen und Gesundheitsschutz werden verbessert. Mensch und Umwelt stehen hier im Fokus – die meisten Fair-Produkte entstehen in Bioqualität.

Wer mehr darüber wissen möchte, nachhaltig einkaufen und etwas über Siegel, Einkaufsmöglichkeiten und Preise erfragen will, kann sich gerne an die Umweltberatung wenden, jederzeit – auch nach Ende der Aktionswochen.

Im Jahr 2015 hat der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Herr Dr. Gerd Müller, die Schirmherrschaft der Fairen Woche übernommen – das zeugt auch von Wertschätzung und Beachtung für diese deutschlandweite Kampagne. Sie beginnt am Freitag, 11. September und endet zwei Wochen später. In Kamen wird das Thema Fairer Handel abschließend noch einmal auf der Interkulturellen Woche am 26.09. in der Fußgängerzone aufgegriffen.




Sonnenwärme für zu Hause? Kostenlose Energieberatung der Verbraucherzentrale

Es klingt perfekt: Einmal installiert, liefert die solarthermische Anlage auf dem Dach Wärme und heißes Wasser und will dafür nicht mehr als Sonnenlicht. Doch welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit die Anlage effizient funktionieren kann und sich rechnet? Die Energieberatung der Verbraucherzentrale gibt mit der bundesweiten Aktion „So warm, so gut? Heizen mit Erneuerbaren Energien“ Antworten.

„Thermische Solaranlagen nutzen die Sonnenwärme zum Heizen oder Erwärmen von Wasser. Dabei haben Verbraucher die Wahl zwischen zwei verschiedenen Anlagentypen“, erklärt Ines Perschke, Energieberaterin der Verbraucherzentrale in Kamen. Einfache Solarthermieanlagen versorgen das Badezimmer und die Küche, idealerweise auch die Spül- und die Waschmaschine mit Warmwasser. Kombianlagen dagegen unterstützen während der Übergangszeiten und teilweise im Winter auch die Heizung.

„Thermische Solaranlagen können die Betriebskosten für Heizung und Warmwasser senken und außerdem die Umwelt entlasten“, erläutert Ines Perschke. „Völlig autark wird das Heizsystem damit aber nicht, dafür genügt in unseren Gefilden während der Wintermonate, wenn die meiste Wärme benötigt wird, die Sonneneinstrahlung nicht. Eine thermische Solaranlage ist auch nicht zwingend wirtschaftlich – hier ist die kluge Dimensionierung von Solaranlage und Pufferspeicher entscheidend. Unter Umständen dauert es daher, bis sich die Investitionskosten amortisiert haben.“

Ob eine thermische Solaranlage sinnvoll und wirtschaftlich ist, müsse deshalb jeweils im Einzelfall geprüft werden. „Hier soll unsere Beratungsaktion weiterhelfen“, erläutert Ines Perschke. „Unsere Experten prüfen, welche Technologien im individuellen Fall geeignet sind, wie wirtschaftlich verschiedene Alternativen sind und welche Fördermöglichkeiten es gibt. Wer schon Angebote eingeholt hat, kann sie gleich zur Beratung mitbringen und analysieren lassen.“

Die Beratungsaktion „So warm, so gut? Heizen mit erneuerbaren Energien“ richtet sich an alle privaten Verbraucher. Bei Vorlage des Gutscheins erhalten Ratsuchende die Beratung kostenlos. Die Beratung findet nach Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 02307 43801-01 in der Beratungsstelle Kamen statt. Den Gutschein zur Aktion erhalten Interessierte in der Beratungsstelle oder als Download auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de. Die Aktion endet am 12.06.2015.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.




Verbraucherzentrale informiert auf der Messe Natur & Garten

Am kommenden Samstag grünt es so richtig grün – an der Ökologiestation in Bergkamen Heil. Auf der alternativen Messe Natur & Garten tummeln sich wieder Groß und Klein, denn es gibt jede Menge zu Sehen, zu Kaufen und zu Erleben an dem außergewöhnlichen Messestandort in Heil: Pflanzen, Früchte, Kunstgewerbe, leckeres Essen und vielfältige Informationen.

Kostenlose Flyer und Infos rund ums Gärtnern und Regionale Vermarktung gibt es am Samstag am Stand der Verbraucherzentrale
Kostenlose Flyer und Infos rund ums Gärtnern und Regionale Vermarktung gibt es am Samstag am Stand der Verbraucherzentrale

Auch die Umweltberatungen der Verbraucherzentralen Kamen und Unna sind mit einem gemeinsamen Angebot dabei. An ihren Stand heißt es Umweltfreundlich Gärtnern und es werden Flyer und Ratgeber zu Kompost, Saisonkalender und Frühlingsrezepte verteilt. Ein besonderer Anreiz nach dem Stand der Verbraucherzentrale Ausschau zu halten: ein Zylinder mit Korken kann auf die genaue Anzahl geschätzt werden. Kork ist übrigens auch ein wertvolles Naturprodukt zu dem hier Auskunft gegeben wird – die Rinde der Korkeiche.

Zu gewinnen gibt es das neu erschienene Kochbuch der Verbraucherzentrale ‚Vegetarisch Kochen‘ und Spezialitäten aus dem Kreis Unna.

Die Umweltberaterinnen Jutta Eickelpasch (Kamen) und Karin Baumann (Unna) freuen sich wieder auf die tolle Stimmung an der Ökostation und hoffen, wie Veranstalter und Akteure, auf großen Andrang und Frühlingswetter.

Infostand der Verbraucherzentralen Kamen und Unna

Messe Natur & Garten

an der Ökologiestation des Kreises Unna

Bergkamen-Heil, Westenhellweg 110

Samstag 18. April 2015

12.00 – 18.00 Uhr




Verbraucherberatung: Fix gekauft und fertig ins Osterkörbchen – Bunte Eier im Handel

Fertig gekochte und fix bemalte Eier werden im Handel immer beliebter! Mehr als 500 Millionen bunte Hühnereier wandern besonders zu Ostern über die Ladentheke ins Osterkörbchen. „Wo das gekochte Ei herkommt, wie die Henne gehalten wurde, welche Farbstoffe verwendet wurden und wie alt es ist – solche Angaben sind für Händler, die die vorgekochte, bunte Pracht nicht abgepackt, sondern lose anbieten, vielfach ungelegte Eier“, erklären die Umweltberaterinnen Jutta Eickelpasch und Heike Herzig der Verbraucherzentrale Kamen.

„Um einschätzen zu können, wie lange ein gekauftes gekochtes Ei genießbar ist, sollten Kunden darauf achten, dass auch bei verzehrfertigen, bemalten Eiern im Einzelhandelsgeschäft oder auf dem Wochenmarkt ein Mindesthaltbarkeitsdatum angegeben ist“, empfehlen die Umweltberaterinnen. Folgende Hinweise sorgen dafür, dass Kunden kein faules Osterei im bunten Sortiment finden:

  • Kennzeichnungsvorschriften: Gefärbte und gekochte Eier unter-liegen nicht der strengen Kennzeichnungspflicht, die EU-weit für rohe Eier gilt. Zudem wird auch noch zwischen verpackter und loser Ware unterschieden. Bei verzehrfertigen bunten Eiern im Karton oder in der Plastikschale müssen Mindesthaltbarkeitsdatum, Verkehrsbezeichnung, Stückzahl oder Gewichtsangabe, Name und Anschrift des Anbieters sowie das Zutatenverzeichnis angegeben sein. Außerdem sind auf der Packung auch noch die verwendeten Farbstoffe aufgelistet. Bei lose angebotener Ware auf Wochenmärkten oder im Einzelhandel reicht es, wenn auf einem Schild neben den bunten Eiern „mit Farbstoff“ steht. Doch selbst diesen Hinweis suchen Kunden oftmals vergeblich.
  • Mindesthaltbarkeitsdatum: Anders als bei den rohen Eiern haben die industriell gefärbten Eier ein Mindesthaltbarkeitsdatum von 36 Tagen. Dieses wird bei abgepackten Eiern auch angeben. Bei losem Verkauf hingegen ist das Haltbarkeitsdatum häufig nicht angegeben!
  • Preise und Empfehlungen: Im Schnitt sind die bunten Eier nicht teurer als die rohen. Fürs österliche Ess-Vergnügen muss man also nicht selbst zum Farbtopf greifen, da Qualität und Verzehr der fix und fertigen Ostereier – auch bei langer Lagerung – unbedenklich sind. Bunte Eier ohne Mindesthaltbarkeitsdatum sollten Kunden jedoch besser links liegen lassen! Verbraucher, die Wert legen auf deutsche Eier aus artgerechter Tierhaltung, sollten am besten selbst zu Pinsel und Färbebad greifen und für die individuelle Mal-Aktion natürliche Eierfarben wählen.

 

Weitere Informationen zur Haltbarkeit und zum Färben von Ostereiern gibt’s kostenlos in der Beratungsstelle Kamen, Kirchstr. 7 oder im Internet unter www.vz-nrw.de/eier.

 




Private Drohnen sind kein unbedachter Freizeitspaß

Ferngesteuerte Flugkörper sind auch für den privaten Gebrauch verstärkt im Anflug! Ausgestattet mit surrenden Propellern und meist auch mit Kamera wird der Einsatz von Mini-Flug-Drohnen immer mehr zum Freizeitspaß.

Besonders reizvoll finden viele Hobby-Piloten, es in der Hand zu haben, die Fluggeräte in die Luft gehen zu lassen. Dabei können sie oft auch noch aus der Vogelperspektive fotografieren und filmen, was ihnen vor die Linse kommt. Doch Vorsicht: Versicherungs- und datenschutzrechtlich befinden sich die Piloten der kleinen unbemannten Flugkörper nicht im grenzenlosen Universum, sondern ganz schnell im luftleeren Raum: „Wird eine Flugdrohne unglücklich gesteuert und richtet dabei einen Personen- oder Sachschaden an, ist der Versicherungsschutz vielfach ungeklärt. Auch unerlaubtes Filmen und Fotografieren von Personen ist verboten“, warnt Elvira Roth von der Verbraucherzentrale NRW in Kamen. Damit die futuristischen Flugobjekte nicht im rechtsfreien Raum unterwegs sind, sollten folgende Hinweise vor der Anschaffung und dem Flugbetrieb beachtet werden:

  • Flugerlaubnis: Jeder – ob klein oder groß – kann sich für privaten Spaß eine Drohne anschaffen oder schenken lassen. Für Modelle, die weniger wiegen als fünf Kilogramm, ist keine besondere Nutzungserlaubnis oder spezielle Schulung notwendig.
  • Sicherheit: In der Luft darf sich eine Drohne nicht aus der Sichtweise des Piloten entfernen. Das bedeutet, dass der Flugkörper im Mini-Format auf freier Fläche also nicht mehr als 300 Meter weit fliegen darf. Die Drohne sollte auch nicht höher als maximal hundert Meter aufsteigen. Außerdem muss ein Sicherheitsabstand von 1,5 Kilometern zu Flughäfen und Fluglandeplätzen eingehalten werden. Auch die Sicherheit von anderen Personen und Sachen darf nicht gefährdet oder gestört werden. Tipp: Bei der Bedienung eine Drohne sollte also stets darauf geachtet werden, dass ein ausreichender Sicherheitsabstand zu anderen Menschen, öffentlichen Verkehrswegen, Hochspannungsleitungen und anderen Hindernissen eingehalten wird.
  • Versicherungsschutz: Für sämtliche Flugobjekte, die unter freiem Himmel betrieben werden, ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung absolut Pflicht. Wenn durch eine Freizeit-Drohne eine Stromleitung beschädigt oder ein Mensch verletzt wird, springt die oftmals vorhandene private Haftpflichtversicherung jedoch oft nicht ein. Die Übernahme der Versicherung hängt dann davon ab, ob der fliegende Übeltäter nachweislich als Spielzeugt deklariert wurde. Hobby-Piloten sollten deshalb am besten vor Inbetriebnahme des neuen Spielzeugs mit ihrer Versicherung klären und sich schriftlich bestätigen lassen, inwieweit die bisherige Haftpflichtpolice für Schäden aufkommt. Greift der Standardschutz nicht, muss eine zusätzliche Versicherung her. Ein solcher Schutz kann in die private Haftpflichtversicherung integriert oder als Zusatzpolice abgeschlossen werden. Aber auch Modellflugverbände bieten eine passende Versicherung bei Nachfrage oder über eine Mitgliedschaft an. Haftung: Private Drohnenbesitzer und -nutzer sollten unbedingt wissen: Bei Schäden, die durch die kleinen, unbemannten Flugkörper verursacht werden, haftet meist der Halter.
  • Persönlichkeitsrecht: Eine private Drohne, die mit einer Film- und Fotokamera ausgestattet ist, darf auch nicht im Flug alles und jeden ohne Erlaubnis ablichten. Personen, die auf Aufnahmen zu erkennen sind, können die Veröffentlichung oder Weitergabe von Bildern oder Filmsequenzen übers Internet oder andere Kanäle untersagen. Deshalb sollte aufs Ablichten fremder Personen verzichtet werden. Tipp: Personen, die man kennt oder direkt ansprechen kann, am besten vor dem Kameraeinsatz einer Drohne um Foto- oder Filmerlaubnis bitten!

 

Zum richtigen Schutz beim Betrieb von Freizeitdrohnen bieten die örtlichen Versicherungsberatungen der Verbraucherzentrale NRW ihre Hilfe an. Die dortige Schadensfallberatung hilft auch, wenn es bei der Regulierung von Schäden Probleme gibt.

Kontakt und Kosten unter www.vz-nrw.de/schadensfall.




Weltverbrauchertag: Rechte beim Online-Kauf

Klick-Konsumenten wissen die Vorteile des Online-Einkaufs zu schätzen: Shoppingzeiten rund um die Uhr, eine Vielzahl von Anbietern und Waren auf einen Tastendruck sowie ein unmittelbarer Preisvergleich. Gewitzte Händler locken Online-Käufern das Geld nicht nur über den Produkt-Preis, sondern auch mit der Berechnung von Nebenkosten oder durch versteckte Klauseln im Kleingedruckten aus der Tasche.

Elvira Roth von der Verbraucherzentrale
Elvira Roth von der Verbraucherzentrale

„Kunden müssen solches Verhalten von Online-Händlern jedoch nicht hinnehmen und teuer bezahlen, sondern können sich vom Vertrag lösen und bereits gezahltes Geld zurückverlangen“, stellt Elvira Roth von der Verbraucherzentrale Kamen klar. Denn auch die Einkaufstour in der virtuellen Welt verläuft auf geordneten Wegen. Online-Shopping – aber ohne Risiko, dazu berät die Verbraucherzentrale in Kamen.

Zum diesjährigen Weltverbrauchertag am 15. März führt die Verbraucherzentrale Kamen eine Aktionswoche vom 16. bis 20. März 2015 durch und informiert darüber, was beim Online-Einkaufen alles zu beachten ist. Wer möchte, kann an einem Quiz teilnehmen. Für alle Interessierten gibt es während der Aktionswoche eine Stofftasche, gefüllt mit wichtigen Verbrauchertipps.

Seit 1983 wird der Weltverbrauchertag jedes Jahr am 15. März gefeiert, um öffentlich auf aktuelle Themen zur Verbesserung des Verbraucherschutzes aufmerksam zu machen.




Chemie statt Waschmaschine? – Biozide in Kleidung und Heimtextilien

Die Frühlingssonne lockt ins Freie – Radlerhose, Funktionssocken und Sportshirt mit Spezialausrüstung gegen Bakterien und Pilze sind oft mit von der Partie. Und auch nachts im Bett sind Substanzen, die Mikroorganismen bekämpfen sollen, uns oft ganz nah. Ob und wo die sogenannten Biozide in Kleidung und Heimtextilien sinnvoll sind und woran man entsprechend ausgerüstete Produkte erkennt, erfahren Sie in der Umweltberatung der Verbraucherzentrale in Kamen. (Sprechstundenzeiten unter www.vz-nrw.de/kamen). Vorweg hier ein paar Hinweise:

  •  Verwaschene Wirkung: Um zu verhindern, dass Socken, Shirts oder Matratzen müffeln, werden die Stoffe mit Chemikalien behandelt. Ein Großteil der Substanzen landet aber schon mit dem ersten Waschen im Abwasser. Die Wirkung für Textilien verpufft, doch der Umwelt bereiten Biozide Probleme. Nanosilberpartikel etwa, die als geruchshemmend beworben werden, schädigen für die Wasseraufbereitung wichtige Mikroorganismen.
  • Hautirritationen möglich: Auch der menschliche Organismus kann durch Biozide aus dem Gleichgewicht geraten. Es besteht die Gefahr, dass die hauteigene Bakterienflora geschädigt wird oder dass sie auf die Wirkstoffe allergisch reagiert. Antibakterielle Substanzen machen bei medizinischen Anwendungen durchaus Sinn, werden sie aber im Alltag eingesetzt, können sie zur Bildung und Verbreitung resistenter Keime beitragen. Gesünder ist es zu duschen und verschwitzte Kleidung zu waschen.
  • Wissen was wie wirkt: Wer Bioziden aus dem Weg gehen will, sollte aufmerken, wenn mit „antibakteriell“, „geruchshemmend“ oder  Ähnlichem geworben wird.  Die EU-Biozidverordnung schreibt vor, dass behandelte Waren gekennzeichnet werden müssen. Auf dem Etikett muss unter anderem stehen, dass biozide Substanzen enthalten sind und welche verwendet wurden. Werden Sie als winzigste Nano-Teilchen eingesetzt, muss auch das vermerkt sein. Außerdem müssen Lieferanten oder Hersteller Verbrauchern auf Anfrage Auskunft über enthaltene Biozide erteilen – allerdings haben Sie dazu 45 Tage Zeit.



Richtig versichert? – Unabhängige Spezialberatung bei der Verbraucherberatung

Wenn Sie unsicher sind und Sie sich fragen, ob Sie die richtigen Versicherungen abgeschlossen haben oder überteuert versichert sind, können Sie sich beim Experten der Verbraucherzentrale anbieterunabhängig beraten lassen.

Einmal im Monat überprüft Peter Rösler je nach Wunsch einzelne Versicherungsverträge oder Ihren kompletten Versicherungsschutz. Besonders wenn Sie sich über ihre Altersvorsorge oder über den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung Gedanken machen, lohnt diese individuelle Spezialberatung.

Am Donnerstag, den 26. Februar 2015findet die nächste Beratung statt. Es sind noch Termine frei, die Kosten betragen 40,00 €.

Die Beratung erfolgt nur nach Termin. Weitere Informationen gibt es in der Beratungsstelle der Verbraucherzentrale in Kamen, Kirchstraße 7.




Weg in die Irre statt zum großen Glück: Vergleichsportale für Flirt- und Singlebörsen

Der Valentinstag gehört nicht nur bereits ineinander Verliebten. Auch die Flirt- und Partnersuche im Internet hat am 14. Februar Hochkonjunktur. Um schnell und zuverlässig ans richtige Ziel zu kommen, bieten Vergleichsportale im Internet ihre Hilfe dabei an, eine geeignete Singlebörse direkt anzusteuern.

Doch statt zum großen Glück führen Rankingdienste, die mit den „besten Singlebörsen“ oder mit „Partnervermittlungen im Test“ werben, Flirtwillige oftmals in die Irre und verursachen Ernüchterung, Enttäuschung und hohe Kosten. Denn auch eine Singlebörse mit Bestnoten bietet keine Garantie, dass Partnersuchende nicht auf geschönte Profile und falschen Versprechen hereinfallen, die sie oftmals auch noch teuer bezahlen müssen.

„Die Testverfahren und Vorempfehlungen von Vergleichsportalen sind weder transparent noch unbestechlich. Ihre Empfehlungen orientieren sich meist an den Provisionen, die Dating-Dienste bereitwillig für ein vermeintlich gutes Testergebnis im Netz zahlen“, warnt Elvira Roth, Leiterin der Verbraucherberatungsstelle in Kamen vor einem treuherzigem Vertrauensvorschuss. Folgende Tipps ebnen den Weg zu einem echten Vergleich:

  • Online-Singlebörsen und deren Tester: Das Einstellen von eigenen Persönlichkeitsprofilen und die Suche nach einem passenden Pendant in Singlebörsen im Internet erfreuen sich auch bei jungen Leuten wachsender Beliebtheit. Bei dieser Form des Flirtens, Spaßhabens und Treffens stellt ein Anbieter seine Plattform zur Kontaktanbahnung für eine bestimmte Dauer und meist gegen ein Entgelt zur Verfügung. Die Eingabe eines individuellen Profils und im Gegenzug die Suche anhand selbstgewählter Kriterien sind jedoch keine Garantie, das passende Gegenstück tatsächlich zu finden. Um Täuschungsversuche zu umgehen, überlassen viele User bei ihrer Partnersuche nichts dem Zufall und wollen auch vor einer eventuellen Abzockmasche gut gewappnet sein. Deshalb informieren sie sich im Vorfeld mit Hilfe von Tests und Erfahrungsberichten über die Qualität der Singlebörsen bei Vergleichsportalen im Netz.
  • Schöner Schein statt Bewertungshilfe: Zur objektiven Orientierung ist das bewertete Nebeneinander von Singlebörsen im Internet jedoch ungeeignet. Vergleichsportale liefern zwar einen Überblick über Dienste und geizen nicht mit Spitzennoten. Nach welchen Kriterien eine Bewertung erfolgt, ist jedoch nicht erkennbar. Auffällig auch, dass die Beurteilungen auch von Diensten auf den letzten Plätzen meist nur positiv sind. Denn viele Vergleichsportale sind in erster Linie an einem Vertragsabschluss ihrer User mit einer Singlebörse interessiert, weil sie dann eine Provision kassieren. Deshalb haben negative Erläuterungen zu Singelbörsen auf den unteren Rängen ihres Portals keinen Platz. Selbstcheck besser als blindes Vertrauen: Flirtwillige und Liebdeshungrige sollten sich von generell positiven Bewertungen und deutlich hervorgehobenen Bestnoten nicht blenden lassen. Stattdessen sollten sie prüfen, ob und wie Standardkriterien – etwa seriöse Partnerprofile, Schutz der eigenen Daten, Preis, Vertragslaufzeit, Widerruf, Kündigung, sichere Zahlungswege und zuverlässige Kontaktadresse sowie – dargestellt werden. Falls einige Vergleichsportale solche Kriterien in Form von Testberichten liefern, ist es auch wichtig für eine Beurteilung zu erfahren, aus welcher Quelle die Tests stammen und wer sie verfasst hat.

 

Beratung und Information gibt es in der Verbraucherzentrale in Kamen, Kirchstraße 7.

 




Risiken derBerufsunfähigkeitsversicherungen

Nur jeder Vierte, der über eine Berufsunfähigkeitsversicherung verfügt, ist bei dauerhaftem Verlust der Arbeitskraft mit seiner Police ausreichend abgesichert. Das zeigt der Blick der Verbraucherzentrale NRW in 326 Verträge von Ratsuchenden. „Berufsunfähigkeitsversicherungen bieten oftmals nicht den benötigten Schutz, sondern wiegen Versicherungsnehmer stattdessen in der trügerischen Sicherheit, sie seien für den Ernstfall finanziell genügend aufgestellt. Müssen sie die Leistungen tatsächlich abrufen, haben zwei Drittel von ihnen wegen drastischer Unterdeckung und fehlerhaften Angaben häufig das Nachsehen“, kritisiert die Verbraucherzentrale NRW.

Weil die gesetzliche Erwerbsminderungsrente im Ernstfall nicht ausreicht, ist die private Vorsorge in Form der Berufsunfähigkeitsversicherung für Berufstätige ein unbedingtes Muss, um Einkommenseinbußen abzufedern. Dies gilt besonders auch für Studenten, Auszubildende und Hausfrauen, da diese keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente geltend machen können. Die freiwillig vereinbarte Zusatzversicherung springt ein, wenn eine Erkrankung oder ein Unfall die weitere Ausübung einer beruflichen Tätigkeit verhindert.

A und O eines ausreichenden finanziellen Rettungsschirms ist jedoch, dass die versicherte Monatsrente nicht zu gering bemessen ist. Als Faustregel gilt, dass etwa zwei Drittel des letzten Nettoeinkommens als monatliche Extra-Rente abgesichert sein sollten. Dem Versicherer müssen zudem alle individuellen Risiken – etwa Vorerkrankungen, Risikoberufe und gefährliche Hobbys – vor dem Abschluss ehrlich genannt werden. Wer dies nicht beachtet, kann trotz bestehender Versicherung im schlimmsten Fall seine Ansprüche verspielen.In der Praxis beschert der komplexe Vertragsabschluss mit den vielen Klauseln, die gut bedacht sein müssen, Versicherungswilligen noch weitere Probleme.

203 der 326 von der Verbraucherzentrale NRW ins Visier genommen Verträge (62 Prozent) weisen eine unzureichende finanzielle Absicherung auf, die dazu beiträgt, dass im Ernstfall der jeweilige Lebensstandard nicht beibehalten werden kann. Jede fünfte Police garantiert nur die Zahlung einer monatlichen Zusatzrente unterhalb des Grundsicherungsniveaus von durchschnittlich 700 Euro. Besonders für ehemalige Berufstätige, die in die Grundsicherung gerutscht sind, ist eine gering abgeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung jedoch besonders fatal: Da im Ernstfall die private Rente aus der Berufsunfähigkeitsversicherung auf die Grundsicherungsleistungen angerechnet wird, beschert ein geringer Abschluss den Versicherten vielfach keinen finanziellen Ausgleich, sondern ist ein Nullsummenspiel: Versicherte in der Grundsicherung bekommen noch nicht einmal ausgezahlt, was sie zuvor jahrelang an Beiträgen in ihre Berufsunfähigkeitsversicherung eingezahlt haben. Nur ein Viertel der geprüften Verträge verfügte über eine ausreichende Deckung.

Versicherte sollten prüfen, ob ihr Vertrag eine ausreichende Deckung aufweist oder eine Nachversicherungsgarantie einräumt. Eventuell nützt auch der Abschluss einer weiteren Berufsunfähigkeitsversicherung als Auffangbecken. Bei jüngeren Versicherungsnehmern kann es sich lohnen, die unvorteilhafte Police durch eine neue mit optimaleren Konditionen auszutauschen.

Wer seine Berufsunfähigkeitsversicherung überprüfen lassen möchte oder plant, eine zu ausreichenden und anpassungsfähigen Bedingungen abzuschließen, erhält fachlich unabhängien Rat bei dem Versicherungsexperten der Verbraucherzentrale Kamen. der nächste Beratungstermin ist am 26. Februar. Terminvereinbarungen unter 02307 43801-01.

 




Buntes Treiben ohne Folgen fürs Gesicht: Unbedenkliche Karnevalsschminke

Clowns mit roter Nase, Indianer mit Kriegsbemalung und Feen mit Glitzer auf den Wangen: Komplett ist die passende Maskerade im Karneval für viele Jecken und Narren erst mit einem phantasievoll geschminkten Gesicht. Doch Farb-, Duft- und Konservierungsstoffe in den Schminkutensilien mag empfindliche Haut vor allem rund um Augen, Nase und Stirn nicht gern.

„Auch wenn nur an den tollen Tagen zu Stiften, Pasten, Puder und Tusche gegriffen wird: Karnevalsschminke kann vor allem empfindliche Kinderhaut zur reizenden Röte bringen. Juckreiz, Pickel und Pusteln trüben dann kräftig den Spaß“, warnt Heike Herzig, Umweltberaterin der Verbraucherzentrale in Kamen. Für ein buntes Treiben ohne gerötete Haut sorgen einige unbedenkliche Schminktipps:

  • Natürliche Farbenpracht: Wer’s auf der eigenen Haut natürlich mag, sollte gezielt nach zertifizierter dekorativer Kosmetik im Handel suchen. Zu erkennen ist das meist noch kleine Sortiment etwa am BDIH- oder dem Nature-Siegel, das ein Frauengesicht im Profil zeigt. Die so gekennzeichnete Schminke ist frei von Paraffinen, Silikonen, Polyethylenglykolen (PEG) und vielen anderen synthetischen Inhaltsstoffen. Menschen mit Allergien sollten auch bei Naturkosmetik vorsichtshalber auch auf Produkte mit Duftstoffe verzichten.
  • Wasser statt Fett: Beim Griff in den Farbtopf sollten Jecken Schminktöpfe mit Aquafarben bevorzugen. Diese wasserlöslichen Farben dichten – anders als Farben auf Fettbasis – die Poren nicht ab und bieten Pickeln und Mitessern weniger Chancen, sich auszubreiten. Aquafarben werden in vielen Farbtönen entweder einzeln oder häufig auch als kompletter Malkasten angeboten. Die hautfreundliche Farbe wird mit Pinsel oder Schwamm aufgetragen.Studium der Inhaltsstoffe: Für Allergiker ist die Lektüre der Inhaltsstoffe besonders wichtig. Diese sind auf der Verpackung eines Produkts unter der Bezeichnung „Ingredients“ einzeln aufgelistet. Auch bei kleinen Töpfen, Tiegeln und Tuben sind die Händler verpflichtet, die Information über die Inhaltsstoffe am Verkaufsregal bereitzustellen. Wer diese Information nicht findet, sollte im Geschäft nachfragen.
  • Erst der Test, dann die Bemalung: Besonders Allergiker und Menschen mit trockener und empfindlicher Haut sollten die Farbenpracht nicht gleich dick aufs Gesicht auftragen, sondern die Schminke einige Tage vorher einem Verträglichkeitstest unterziehen – hierzu am besten die Farben in der Ellbogenbeuge auftragen. Stellen sich Rötungen oder Juckreiz ein, sollte auf das getestete Produkt verzichtet werden. Verletzte oder entzündete Haut bleibt ohnehin besser ungeschminkt! Außerdem ist ratsam, vor dem Schminken auf der Haut eine Creme aufzutragen, die sich bei Anwendung bereits als verträglich erwiesen hat.
  • Haltbarkeit: Nur selten werden Schminktöpfchen innerhalb einer Karnevals-Session aufgebraucht. Um zu wissen, ob die angebrochenen Farben aus dem letzten Jahr bedenkenlos wieder benutzt werden können, hilft ein Blick auf Verpackung oder Produkt: Alle kosmetischen Artikel sind entweder mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum oder mit dem Symbol eines geöffneten Tiegels versehen, darauf ist die Zahl der Haltbarkeitsmonate nach Anbruch angegeben. Kleiner Tipp: Wer bei der ersten Verwendung das Datum auf die Packung schreibt, weiß immer, wie lange sie schon geöffnet ist. Produkte, die ranzig oder muffig riechen, sollten besser in den Müll statt aufs Gesicht wandern.
  • Richtig abschminken: Egal wie spät es wird: Abschminken muss sein, sonst rächt sich die Haut. Bei diesen Procedere sollte die empfindliche Hülle nicht durch zu festes Rubbeln arg strapaziert werden. Aquafarben können leicht mit Wasser und milder Seife abgewaschen werden. Schminke auf Fettbasis lässt sich preiswert mit Speiseöl aus der Küche oder einer fetthaltigen Creme entfernen.

 

Nicht nur an den tollen Tagen, sondern das ganze Jahr über liefert die Umweltberatung der Verbraucherzentrale in Kamen zu Schadstoffen in Kosmetik und anderen Alltagsprodukten.