Was kann man gegen Bau-Pfusch tun? – Vortrag in der Ökologiestation

Neueste Zahlen des Statistischen Bundesamtes belegen, dass der jahrzehntelange Preiskampf im Bausektor seinen Tribut fordert und Bauschäden zur bitteren Folge hat. Der jährliche Schaden durch Baupfusch geht in die Milliarden. Jahr für Jahr verhandeln Gerichte zehntausende neuer Fälle mit Baumängeln bei privaten Bauherren.

Rechtlich sind Bauherren leider unzureichend geschützt. Bernhard Wolter zeigt am Dienstag, 20. September, in der Ökologiestation anhand von einfachen Beispielen, was unter „Bau-Pfusch“ zu verstehen ist, wie es dazu kommt und welche Folgen zu erwarten sind. Er nennt einfache Möglichkeiten der Risikominderung und gibt professionelle, leicht umsetzbare Tipps für jeden Bauherren. Der Referent ist selbstständiger Bauunternehmer und Bauberater.

Eine Anmeldung für die zweistündige Veranstaltung, die um 19.00 Uhr in der Ökologiestation in Bergkamen-Heil beginnt und 5,00 Euro pro Teilnehmer kostet, ist unter 02389-98 09 11 beim Umweltzentrum Westfalen möglich.




Flüchtlingshelferkreis und Verbraucherberatung informieren: Fallen bei Handy-Verträgen und mehr

„Verbraucherschutz für Flüchtlinge ?“ ist das Thema des Treffens des Flüchtlingshelferkreises am Donnerstag, den 19. Mai, 18.00 Uhr, im Ratssaal Bergkamen. Frau Roth, Leiterin der Verbraucherberatung Kamen, gibt praktische Tipps für Flüchtlinge und für ehrenamtliche Helfer, die die Gäste in Bergkamen begleiten. Ob Handy Verträge, Konsumangebote, den Flüchtlingen sollen wertvolle Tipps im Umgang mit ihren Verbraucherrechten helfen.

Zu dem regelmäßigen von Integrationsbüro Stadt Bergkamen und dem Flüchtlingshelferkreis organisierten Treffen sind alle Ehrenamtlichen in der Flüchtlingsarbeit eingeladen.

Der Flüchtlingshelferkreis sucht auch weiterhin Menschen, die bereit sind, unsere Gäste zu begleiten oder zu betreuen und uns bei der vielfältigen Arbeit zu unterstützen. Besonders werden Helfer*innen für das Flüchtlingscafe und die Kleiderkammer gesucht. Interessierte Menschen können sich unter info@fhk-bergkamen-ev.de melden.




Lebensmittelkontrolle vor Ort – Über 3500 Betriebe geprüft

Lebensmittelkontrollen sind angewandter Verbraucherschutz. Um Menschen vor Gesundheitsgefahren und vor Täuschung zu schützen, führten die Lebensmittelkontrolleure und Tierärzte des Kreises 2015 insgesamt 3.571 Kontrollen (2014: 3.728) durch und zogen 2.133 Proben (2014: 2.174).

So sorgten die Mitarbeiter das Kreises Unna dafür, dass öffentlich und europaweit vor einem Gläserset und einer Kinderregenjacke gewarnt wurde: Die Gläser hatten einen mit Chrom und Cadmium belasteten Trinkrand, die Kinderregenjacke wiesen einen bedenklichen Dimethoxybenzidingehalt auf. Beide Artikel wurden zurückgerufen. „Wir konnten eine akute Gesundheitsgefahr für den Verbraucher nicht ausschließen“, erklärt Dr. Anja Dirksen, die die Lebensmittelüberwachung des Kreises leitet. Eine europäische Schnellwarnmeldung erging auf Initiative des Kreises auch zu Spielzeughandschellen für Kinder. „Hier war der Nickel-Gehalt unzulässig“, berichtet Dr. Dirksen.

kontrollen 1Grundsätzlich tragen diejenigen, die Lebensmittel, Kosmetik und sonstige Bedarfsgegenstände wie beispielsweise Kleidung, Spielwaren oder Scherzartikel herstellen, weiterverarbeiten oder verkaufen, die Verantwortung für die Sicherheit ihrer Produkte. Dr. Dirksen unterstreicht: „Sie müssen also dafür sorgen, dass ihre Waren den rechtlichen Vorschriften entsprechen.“

Zwei Tierärzte, acht Lebensmittelkontrolleure und eine Kontrollassistentin der Kreisverwaltung  überprüfen regelmäßig, ob die Betriebsinhaber ihrer Sorgfaltspflicht wirklich nachkommen. Insgesamt überprüften sie im letzten Jahr 4.874 Betriebe (2014: 4.646)  in den zehn Städten und Gemeinden im Kreisgebiet. Sie führten dabei unangemeldete Kontrollen und Probenahmen durch – von der Produktion bis zur Ladentheke. Wie oft sie die Betriebe überprüfen, richtet sich nach dem Ergebnis einer Risikobewertung, die aufgrund der jeweiligen Betriebsart und der bisher festgestellten betrieblichen Hygiene erfolgt.

Bei den Kontrollen werden z.B. die Hygiene, der sachkundige Umgang mit Lebensmitteln, deren Zusammensetzung und Kennzeichnung, ebenso wie die Eigenkontrollen und deren Dokumentation überprüft. „Werden Mängel festgestellt, treffen die Mitarbeiter des Kreises vor Ort die notwendigen Maßnahmen“, erläutert Dr. Anja Dirksen.

Diese variieren von der Belehrung über Anordnungen zur Abstellung baulicher oder hygienischer Mängel, die Anordnung von Personalschulungen, das Verbot des Inverkehrbringens von Lebensmitteln bis hin zur vorübergehenden Schließung oder dem Entzug einer Zulassung. Schwere Mängel oder wiederholte Mängel können mit Bußgeldern geahndet werden oder zur Strafanzeige gebracht werden.

kontrollen 2Nach den mehr als 3.500 Betriebskontrollen gab es 358 Beanstandungen (2014: 271). Außerdem wurden 19 Bußgelder verhängt, das sind vier mehr als im Vorjahr. Von den 2.133 Probeentnahmen waren 13 durch Verbraucherinformationen ausgelöst worden. Insgesamt zeichnet sich auch hier ein zufriedenstellendes Bild, denn nur in fünf Fällen musste ein Bußgeld verhängt werden. 70 Mal wurde das Probenergebnis an eine andere Behörde weitergeleitet. Das ist z.B. dann der Fall, wenn das beprobte Unternehmen seinen Sitz außerhalb des Kreises hat.

Großen Beratungsbedarf stellten die Lebensmittelkontrolleure fest, wenn es um die Umsetzung der neuen Lebensmittelkennzeichnungspflicht geht. Unter anderem muss seit Dezember 2014 deutlich auf bestimmte allergieauslösende Inhaltsstoffe hingewiesen werden. „Wir haben viele Gespräche mit den Gewerbetreibenden geführt, damit sie ganz genau wissen, was zu tun ist“, sagt Dr. Anja Dirksen.

„Die vergleichsweise kleine Zahl an Beanstandungen zeigt, dass wir mit unserem Konzept der frühzeitigen Beratung und Begleitung und regelmäßigen Kontrolle richtig liegen und eingreifen, bevor es zu größeren Problemen kommt“, sagt Sachgebietsleiterin Dr. Anja Dirksen.




Briefkastenaufkleber „Bitte keine Werbung einwerfen“ bei GWA-Abfallberatung

Wer kennt das nicht – Berge an Reklame verstopfen den Briefkasten. Gerade zum Jahresanfang wird man mit Werbeblättern überflutet. Ungelesen landen sie dann direkt in der Altpapiertonne. Wer sich vor dieser unnötigen Papierflut schützen möchte, dem hilft der Aufkleber „Bitte keine Werbung einwerfen“. Dieser ist kostenfrei bei der GWA-Abfallberatung erhältlich.

aufkleber_keine_werbung2 (2)Verteiler von nicht adressierter Werbereklame müssen sich an diesen Aufkleber halten (Urteil des Bundesgerichtshofes vom 20.12.1988, Az. VI ZR 182/88). Adressierte Werbung hingegen muss von der Post zugestellt werden.

Mit einem Eintrag in die sogenannte „Robinsonliste“ (www.robinsonliste.de, Postanschrift: Dt. Robinsonliste e.V., Josef-Haumann-Str.1401, 44866 Bochum), lässt sich die persönlich adressierte Werbung reduzieren. Man kann aber auch den Absender der Werbepost kontaktieren und versuchen diese schriftlich oder telefonisch abzubestellen.

Die Eindämmung der Werbeflut schafft nicht nur Platz im Briefkasten, sondern ist auch ein aktiver Beitrag zur Abfallvermeidung und Ressourcenschonung.

Interessierte Bergkamener Bürger erhalten den Aufkleber „Bitte keine Werbung einwerfen“ kostenfrei, solange der Vorrat reicht, am Wertstoffhof in der Justus-von-Liebig-Str. 7 in Bergkamen
Weitere Informationen sind auch telefonisch bei der GWA-Abfallberatung erhältlich unter ? 0 800 400 1 400 (gebührenfrei, aus dem Festnetz im Kreis Unna) montags bis donnerstags von 8.30 bis 17 Uhr und freitags von 8.30 bis 15.00 Uhr.




Alleinerziehend: Handbuch erklärt Unterhalt, Sorgerecht und finanzielle Hilfen

Allein erziehende Elternteile stehen oft vor extremen Herausforderungen: Die Kinder müssen versorgt, der Job erledigt, Anträge bei Behörden und Auseinandersetzungen mit dem Ex-Partner bewältigt werden. Zudem verschärfen nicht selten finanzielle Schwierigkeiten die Situation der Familien. Wer nicht weiß, wie er Geldsorgen lösen und sich einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen einer Trennung verschaffen soll, dem hilft der neue Ratgeber „Alleinerziehend“ der Verbraucherzentrale NRW.

Ulrike Schaepersmann von der Verbraucherzentrale in Kamen präsentiert den neuen Ratgeber - (Quelle: VZ Kamen)
Ulrike Schaepersmann von der Verbraucherzentrale in Kamen präsentiert den neuen Ratgeber – (Quelle: VZ Kamen)

Das Handbuch greift die typischen Fragen bei rechtlichen und finanziellen Nöten auf: Familien erhalten verständliche Informationen zum Abstammungs-, Sorge-, Umgangs- und Unterhaltsrecht sowie zu den Ansprüchen gegenüber Staat und Arbeitgeber. Besonderes Augenmerk richtet der Ratgeber dabei auf die Themen Mutterschutz, Elternzeit und Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Kindergeld und Leistungen bei Arbeitslosigkeit und Sozialhilfe. Auch die Besonderheiten bei der Sozialversicherung und Steuer werden aufgegriffen. Zahlreiche Tipps und wichtige Adressen zur Beratung und Selbsthilfe sowie zu Angeboten im Internet runden das Servicepaket ab.

Der Ratgeber kostet 12,90 Euro und ist in der Beratungsstellen in Kamen, Kirchstraße 7, erhältlich.




Wer Lebensmittelabfälle vermeidet, spart viel Geld

Wie beim Energiesparen bringt auch die Einsparung von Lebensmittelabfällen auch direkt etwas für die Haushaltskasse. Immerhin sind das durchschnittlich 900 € pro Jahr für einen 4-Personen Haushalt. Doch es gibt auch Klimaschutz- und soziale Aspekte, die mit dem Thema Lebesmittelverschwendung zusammenhängen.

Diplom-Oekotrophologin Jutta Eickelpasch, Umweltberaterin der Verbraucherzentrale, referiert zum Thema Lebensmittelverschwendung
Diplom-Oekotrophologin Jutta Eickelpasch, Umweltberaterin der Verbraucherzentrale, referiert zum Thema Lebensmittelverschwendung

Darüber referiert Umweltberaterin Jutta Eickelpasch am Mittwoch, 11. November, um 15.30 Uhr in der Verbraucherzentrale, Kirchstraße 7, in Kamen. Zudem stellt sie aktuelle Verwertungs-Ideen und Lösungsvorschläge vor. Kleine Rezepthefte mit dem Titel „Rest(e)los genießen“ und weiteres Infomaterial sind in das kostenlose Angebot eingeschlossen. Zu Gast ist der Frauengesprächskreis der Gemeinde „Heilige Familie“. Der Vortag ist offen, weitere Interessierte sind herzlich willkommen.




Traditioneller Gänsebraten – Genuss aus tiergerechter Haltung

In der Martinszeit oder an Weihnachten versammelt man sich traditionell in der Familie oder mit Freunden zum Gänseessen. Ob mit Äpfeln gefüllt oder mit Rotkraut und Klößen serviert: Ein Gänsebraten verschafft nur echten Genuss, wenn das Geflügel aus tiergerechter Haltung stammt. „Schmackhaftes Fleisch und wenig Fettgewebe, langsame Aufzucht und ausreichend Auslauf – das sind die wichtigsten Kriterien für unbeschwerten Gansgenuss“, empfiehlt die Verbraucherzentrale NRW, beim Kauf heimische Produkte – am besten aus bäuerlicher Freilandhaltung oder Bio-Gänse – zu bevorzugen.

Dies aus gutem Grund: Für die Produktion der von Liebhabern begehrten Stopfleberpastete ist die Zwangsmast von Gänsen in Ungarn, Frankreich und Bulgarien immer noch erlaubt. In Polen ist auch das Rupfen von lebendigen Tieren zur Gewinnung von Daunen nach wie vor weit verbreitet. Wer gegen diese Quälereien ein Zeichen setzen und zuvor geschundene Gänse nicht in im eigenen Bräter will, sollte beim Kauf folgende Hinweise beachten:

  • Haltungsformen: Liebhaber der traditionellen Delikatesse in der Winterzeit sollten möglichst Bio-Gänse oder Fleisch von Gänsen mit der Bezeichnung „Freilandhaltung“, „bäuerliche Freilandhaltung“ oder „bäuerliche Freilandhaltung mit unbegrenztem Auslauf“ kaufen. Bei diesen gesetzlich definierten Haltungsformen müssen bei der Freilandhaltung mindestens vier Quadratmeter Auslauf pro Tier, bei der bäuerlichen Freilandhaltung sogar zehn Quadratmeter pro Gans oder sogar unbegrenzter Auslauf garantiert sein. Außerdem ist festgelegt, wie viele Tiere maximal in einem Stall untergebracht werden dürfen. Crux im Handel: Das Angebot von gekennzeichneten Gänsen, die diese europaweit gültigen Geflügelhaltungsformen erfüllen, hält längst nicht mit der großen Nachfrage Schritt.
  • Deutsche Gänse ab Hof: Beim heimischen Erzeuger oder auf dem Wochenmarkt kann man davon ausgehen, dass das beliebte Federvieh langsam gemästet wurde, genügend Auslauf und ein vergleichsweise gutes Gänseleben hatte. Allerdings: Es empfiehlt sich auch hier nach der Herkunft des Geflügels zu fragen. Denn zum Teil werden, insbesondere auf dem Wochenmarkt, auch zugekaufte Tiere angeboten.
  • Gänsekauf im Supermarkt: Auch dort sollte deutsche Herkunft die erste Wahl. Sein. Denn hierzulande sind die qualvolle Gänsestopfmast und der peinigende Lebendrupf verboten. Die meisten Tiere in den Supermarkttheken stammen jedoch aus Ungarn und Polen. In Ungarn ist das Stopfen – wie auch in Frankreich und Bulgarien – erlaubt. In Polen hingegen ist dies zwar verboten, aber der Lebendrupf weit verbreitet. Die großen Supermarktketten in Nordrhein-Westfalen versichern den Verbraucherschützern jedoch, dass sie keine Ware anbieten, die aus Stopfmast oder Lebendrupf stammen. Ihre Gewissheit stützen die Handelsketten auf Unbedenklichkeitsauskünfte ihrer Lieferanten. Jedoch nur wenige Betriebe führen eigene Kontrollen durch oder arbeiten mit Tierschutzorganisationen zusammen. Bis es auch im Supermarkt ein gesichertes tiergerechtes Angebot gibt, können Kunden beim Gänsekauf lediglich den selbstverliehenen Hersteller-Angaben „Keine Stopfmast“ und „Kein Lebendrupf“ vertrauen. Nicht eindeutig gekennzeichnete Produkte aus Bulgarien, Frankreich, Polen und Ungarn sollten sie links liegen lassen.
  • Bezugsquellen von regionaler Ware: Auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer NRW www.landservice.de gibt‘s unter der Rubrik „Landfrische Produkte/Hofläden“ Adressen von Betrieben, die Gänse ab Hof verkaufen.

 




Einfach mehrfach: Kampagne gegen Pappbecher mit Kreativ-Wettbewerb

Die Verbraucherzentrale startet mit einem Wettbewerb die landesweite Aktion „EINFACH MEHRFACH“ gegen Einwegbehälter für unterwegs. Mehrfach nutzbare Becher und Brotdosen sollten Pappbechern und Plastiktüten vorgezogen werden – der Umwelt zuliebe. Jeder von uns stört sich doch an herumliegenden Bechern und Folien, die mühsam wieder aufgepickt und entsorgt werden müssen, von den Folgen für Tiere und Lebensraum ganz zu schweigen.

Umweltberaterin Jutta Eickelpasch mit Coffee-to-go-Bechern zum Auftakt "EINFACH MEHRFACH."
Umweltberaterin Jutta Eickelpasch mit Coffee-to-go-Bechern zum Auftakt „EINFACH MEHRFACH.“

Jutta Eickelpasch, Umweltexpertin der Verbraucherzentrale in Kamen, ruft jetzt zu einem Kreativ-Wettbewerb zur Gestaltung eines Coffee-to-go Mehrweg-Trinkbechers auf.  Der Kunststoffbecher mit Deckel lässt sich individuell gestalten und wird ab sofort an interessierte (Hobby-)Künstler in der Beratungsstelle Kamen herausgegeben. Bis zum 20. November können die fertigen Stücke wieder abgegeben werden. Eine dreiköpfige Jury ermittelt den Sieger bzw. die Siegerin in der darauf folgenden Woche. Als Gewinn gibt es eine stylische „Ausrüstung“ für unterwegs: eine stoffbezogene Thermoflasche mit Brotdose oder das umfangreiche, toll bebilderte Kochbuch „Vegetarisch Kochen“ der Verbraucherzentrale.

Der Wettbewerb richtet sich besonders an junge Leute, die gerne unterwegs mal zu einem Coffee-to-go greifen.
Weitere Aktivitäten der Umweltberatung sind bis Ende November geplant, so wird zum Beispiel ein Marktcheck in Kamener Geschäften, Bäckereien und Tankstellen durchgeführt. Insgesamt werden 16 Adressen mit Ausschank von to-go-Getränken befragt, in wie weit dort mitgebrachte Mehrweg-Trinkbecher befüllt werden und ob es ggf. sogar einen Preisnachlass dafür gibt. Die Ergebnisse und Einkaufshilfen werden zu Beginn der Europäischen Woche der Abfallvermeidung am 21. November in einem Flyer veröffentlicht.



Spezialberatung der Verbraucherberatung zum Mietrecht

Sind meine Nebenkosten richtig berechnet?  Wie kalt darf es in der Wohnung sein? Habe ich Anspruch auf einen neuen Durchlauferhitzer? Was, wenn ich meine Abrechnung für überhöht halte? Kann ich bei Schimmel im Schlafzimmer die Miete mindern? Muß ich schriftlich kündigen? Was gelten mündliche Vereinbarungen? Fragen über Fragen, die gerade in diesen Tagen in der Kamener Beratungsstelle eingehen.  Mietrecht ist ein „heißes“ Thema – auch und besonders an kalten, feuchten Tagen.

Jeden zweiten Mittwoch berät  der Mietrechtsexperte Marcus Liebig in der Verbraucherzentrale Kamen. Einmalig, neutral und außergerichtlich – die Beratung kostet 20 Euro. Die nächste Mietrechtsberatung  findet am 4. November statt – um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten.

Verbraucherzentrale Kamen, Kirchstraße 7 , Tel. (02307) 43801-01




Klimaschutz schmeckt! Verbraucherzentrale verteilt Saisonkalender beim „Tag des Apfels“

Verbraucherzentrale verteilt wieder Saisonkalender für alle, die mehr saisonal und regional Essen wollen.

Umweltberaterin Jutta Eickelpasch (links) und Praktikantin Laura Ziel präsentieren heimisches Obst und Gemüse am Themenstand in der Verbraucherzentrale.
Umweltberaterin Jutta Eickelpasch (links) und Praktikantin Laura Ziel präsentieren heimisches Obst und Gemüse am Themenstand in der Verbraucherzentrale.

Wer auf heimisches Obst und Gemüse setzt, bekommt meist frisches, was nicht gelagert, sprich kürzlich erst geerntet wurde. Das wirkt sich günstig auf Geschmack und Nährstofflieferung aus. Das Klima profitiert zusätzlich, denn heimische Produkte haben kurze Transportwege und damit werden weniger Schadstoffe in die Atmosphäre geblasen.

Doch was hat noch mal wann Saison? „Unser kleiner Saisonkalender  gibt da einen tollen Überblick“, schwärmt Umweltberaterin Jutta Eickelpasch. „Auf der einen Seite stehen alle heimischen Obstsorten und auf der anderen alle heimischen Gemüsesorten – praktisch, übersichtlich und auf Miniformat zusammen zu falten.“ Ananas und Kiwi sucht man natürlich vergeblich.

Jetzt sind die bunten Kalender wieder kostenlos in der Verbraucherzentrale in der Kirchstraße 7 erhältlich. Und auch am Samstag,  24. Oktober, ist an der Ökologiestation Bergkamen-Heil am Tag des Apfels ein Stand der Verbraucherzentrale zu finden. Ihr Motto in diesem Jahr heißt dort „Klimaschutz schmeckt!“. Neben den Saisonkalendern gibt es dort auch saisonale Rezepte rund um Apfel und Kürbis und einen kleinen, bunten Warenkorb für ratelustige Hobbyköche.
Saisonkalender erhalten Sie in der Beratungsstelle und am Tag des Apfels,  am 24.10.15 von 12.00 – 18.00 Uhr an der Ökologiestation in Bergkamen-Heil



GWA bietet kreisweite Lösungen an: Neue Regelungen für Elektroschrottverwertung

Der Gesetzgeber hat auf Basis EU-rechtlicher Vorgaben das neue „Elektrogesetz“ auf die Reise gebracht. Damit werden in Kürze schon im Oktober neue Regelungen in Kraft gesetzt, die die Rücknahme und Verwertung von ausgedienten Elektrogeräten betreffen und dazu beitragen sollen, die Recyclingquoten zu steigern. Unter dem Strich erhalten die Verbraucher mehr Abgabemöglichkeiten und die Anforderungen an den Handel werden steigen. Dem betroffenen Handel bietet die Kreisentsorgungsgesellschaft GWA ihre Unterstützung an.

MEDION Digital CameraMit dem neuen Gesetz werden sich nicht nur die davon betroffenen Geräte und deren Aufteilung in verschiedene Gruppen ändern, sondern auch die Möglichkeiten, die Geräte zurück zu geben.

So müssen alle Händler, die eine Verkaufsfläche für Handy, Fernseher, Computer, Waschmaschinen oder andere Elektrogeräte von 400 m2 haben, in Kürze ausgediente Produkte auch anderer Hersteller oder Vertreiber zurücknehmen. Bei kleinen Geräten kann der Verbraucher solche Geräte auch unabhängig von einem Neukauf zurückgeben.

Für die Verbraucher bleiben die bewährten Entsorgungswege über die Wertstoffhöfe im Kreisgebiet Unna erhalten. Dort können weiterhin kostenlos alle nicht mehr benötigten Elektrogeräte abgegeben werden.

Für den von den neuen Rücknahmeverpflichtungen betroffenen Handel entwickelt die Kreisentsorgungsgesellschaft GWA ebenfalls schnell und unbürokratisch entsprechende Lösungen. Damit sich der regionale Handel weiter auf das Verkaufen von Produkten und nicht auf deren Rücknahme konzentrieren kann, bietet die GWA den betroffenen Elektrofachhändlern, Baumärkten und anderen Verkaufsstellen an, die Elektrogeräte über ein eigenständiges Sammelsystem der GWA zurückzunehmen.