Kostenlose Annahme am Wertstoffhof: Wenn der Fernseher ausgedient hat – wohin damit?

Immer wieder locken Händler mit günstigen Angeboten für Elektrogeräte. Viele Computer, Kaffeemaschinen, Fernseher oder Elektroherde wurden oder werden neu erworben. Doch: „wohin mit den ausgedienten Altgeräten?“ fragen viele BürgerInnen die GWA-Abfallberatung.

Foto: GWA

Seit Inkrafttreten des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) im Jahr 2006 können alle haushaltsüblichen Elektrogroß- und Kleingeräte kostenfrei an den Wertstoffhöfen abgegeben werden.
Obwohl inzwischen einige Jahre vergangen sind, gibt es im Hinblick auf diese bürgerfreundliche Veränderung offensichtlich immer noch Verunsicherungen. „Dies äußert sich in zahlreichen Nachfragen an unserem gebührenfreien Infotelefon“, berichtet Regine Hees, Abfallberaterin bei der Kreisentsorgungsgesellschaft GWA.

Die Hersteller von Elektrogeräten und Verbraucher werden durch das ElektroG jedoch auch in die Pflicht genommen: Die Hersteller sind verantwortlich für die kostenfreie Rücknahme und Verwertung der von den Kommunen gesammelten Altgeräte. Der Verbraucher wird in die Pflicht genommen.
Selbst kleinere Elektrogeräte dürfen weder über die Restmülltonne noch über die Wertstofftonne entsorgt werden. Auch ein Bügeleisen oder Föhn ist also zum Wertstoffhof zu bringen.

Laut Angaben des Bundesministeriums für Umwelt fallen in Deutschland jährlich ca. 2 Millionen Tonnen Elektro- und Elektronikmüll in Deutschland an. Neben wertvollen Rohstoffen wie Kupfer und Aluminium enthalten die Altgeräte auch umwelt- und gesundheitsgefährdende Stoffe wie Cadmium, Blei, Quecksilber oder Flammschutzmittel. Ziel des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes ist es zum einen, diese Rohstoffe verstärkt zurück zu gewinnen und zu recyceln und zum anderen, die Schadstoffe kontrolliert zu erfassen und zu entsorgen.

„Unter dem Strich ist diese Regelung ein Gewinn für Verbraucher und Umwelt“, so GWA-Abfallberaterin Regine Hees.

Weitere Informationen gibt es bei der GWA-Abfallberatung unter der Telefonnummer  0 800 400 1 400 (gebührenfrei) montags bis donnerstags von 8.30 bis 17 Uhr und freitags von 8.30 bis 15.00 Uhr. Oder unter www.gwa-online.de




Veredeln von Obstbäumen – Praxisseminar des Umweltzentrums in Lünen

Verschiedene Apfelsorten wachsen an einem einzigen Baum – das Veredeln von Obstgehölzen macht es möglich! Ein Seminar der Naturförderungsgesellschaft ermöglicht am Samstag, 10. Februar, einen Einstieg in diese gärtnerische Kunst.

Nach einer theoretischen Einführung in die Grundlagen der Veredelungstechnik stellt Wolf-Dieter Giesebrecht die unterschiedlichen Methoden sowie die möglichen Unterlagen vor. In praktischen Übungen wird das Gelernte erprobt und umgesetzt. Das Seminar findet im Giesebrecht Gartencenter, Im Dorf 23, in Lünen-Niederaden statt, dauert von 10.00 bis 13.00 Uhr und kostet 35,- Euro je Teilnehmer. Für Kaffee und Kaltgetränke ist gesorgt.

Eine Anmeldung ist bis zum 3. Februar unter 0 23 06 – 4 05 15 bei der Firma Giesebrecht möglich.




Umweltzentrum Westfalen hat freie Plätze für das „Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ)“

Junge Menschen, die sich nach der Schule orientieren wollen und Freude daran haben, etwas Sinnvolles für Natur und Umwelt zu tun, sind beim Umweltzentrum Westfalen in der Ökologiestation (Bergkamen) herzlich willkommen.

Ökologiestation Bergkamen

Interessenten für das im August beginnende neue FÖJ-Jahr, welches ein Jahr dauert, sollten sich schnellstmöglich formlos – am besten per Mail (Umweltzentrum_Westfalen@t-online.de) bewerben oder aber zum Telefon greifen und anrufen (02389 98090).

Die Aufgaben sind sehr vielseitig und reichen von praktischen Arbeiten im Grünen bis hin zur organisatorischen Mithilfe bei Veranstaltungen und im Betrieb des Hauses. Einsatzort ist die Ökologiestation in Bergkamen-Heil.

Ralf Sänger ist nach über 2o Jahren Erfahrung fest davon überzeugt: Die Tätigkeiten beim Umweltzentrum Westfalen sind für die Orientierung und Feststellung eigener Interessen, Stärken und Schwächen, der Entwicklung persönlicher Vorstellungen und Ziele für das spätere Leben sehr wertvoll. Dies belegen die zahlreichen positiven Rückmeldungen der vielen, vielen Ehemaligen.

 




GSW nehmen erste öffentliche Ladestation für E-Autos in Bergkamen in Betrieb

GSW-Geschäftsführer Jochen Baudrexl und der 1. Beigeordnete Dr. Hans-Joachim Peters nahmen am Donnerstag Bergkamens erste öffentliche Stromtankstelle in Betrieb. Die Ladestation für Elektro-Autos befindet sich auf dem Parkstreifen an der Töddinghauser Straße direkt gegenüber der Hauptstelle der Sparkasse Bergkamen-Bönen.

GSW-Geschäftsführer Jochen Baudrexl. Centerleiter Vertrieb Thomas Gaida und 1. Beigeordneter Dr. Hans-Joachim Peters (v. l.) nahmen am Donnerstag die erste Ladestation für Elektroaustos in Bergkamen in Betrieb.

Das schöne ist: Wer bereits mit einem Elektro-Auto unterwegs ist, kann dort bis zum 31. März kostenlos den Akku aufladen. Vorhanden sind zwei Füllpunkte, die jeweils 22 kw zur Verfügung stellen. Kleine E-Autos wie der Smart brauen etwa eineinhalb Stunden fürs „Volltanken“. Bei größeren Fahrzeugen dauert es entsprechend länger bis zu fünf Stunden. Wer sein Auto zuhause an die Steckdose hängt, muss bis zu 14 Stunden warten.

Die GSW, die selbst sechs Elektrofahrzeuge im Bestand hat, will damit einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Die zweite Ladesäule des Unternehmens in Bergkamen ist bereits in Sicht: Wenn die UKBS die Bauarbeiten für das Wohn- und Geschäftshaus auf der anderen Seite der Sparkasse gegenüber dem Rathaus fertiggestellt hat, werden die GSW dort mit ihrem Bergkamener Kundencenter hineingehen. Der Parkplatz soll ebenfalls eine Ladesäule erhalten.

Der Strom für die Ladesäulen ist übrigens zu 100 Prozent Ökostrom. Das begrüßte Dr. Peters ausdrücklich und kündigte an, dass die Stadt Bergkamen ihrerseits ihren E-Fuhrpark ausbauen wird. Bisher sind zwei E-Smarts unterwegs, einer am Rathaus und der andere am städtischen Baubetriebshof. Für Fahrten von Verwaltungsmitarbeitern ist jetzt ein E-Golf bestellt worden. Der Baubetriebshof soll zwei der Nutzfahrzeuge erhalten, die von der RWTH Aachen für die Post entwickelt worden sind und eine Nutzladung von bis zu 850 Kilogramm transportieren können. „Das ist für viele Aufgaben des Baubetriebshofs ideal. Sie sind dann natürlich nicht in Gelb in Bergkamen unterwegs“, betonte Peters.
Wie Peters weiter erklärte, wird sich die Zahl der öffentlichen Ladesäulen spätestens in etwas mehr als einem Jahr erheblich erhöhen. Mit dem Bau des neuen Gebäudes von Kaufland in Rünthe sollen dort vier weitere Ladestationen von diesem Unternehmen installiert werden.

Ab 1. April kostet die Nutzung der Ladesäule Geld. Die GSW bieten einen Autostromvertrag an. Der beinhaltet einen Grundpreis von 4.95 Euro. Für jede Kilowattstunde sind dann 30 Cent zu zahlen.
GSW-Kunden bekommen hier übrigens einen Rabatt: 20 Prozent auf den Grundpreis und 10 Prozent auf die Kilowattstunde.

Alternativ kann auch mit Kreditkarte oder über PayPal gezahlt werden.

GSW-Geschäftsführer Jochen Baudrexl hat übrigens am Donnerstag zwei weitere Ladestationen in Betrieb genommen: am Rathaus in Kamen und am Bahnhof in Bönen.




Kreis weist auf Baumschutz hin: Bäume und Büsche sind oft geschützt

Wenn Bäume und Büsche im Weg stehen, greifen viele zu Kettensäge, Axt und Astschere. Was sie dabei nicht ahnen: Stehen diese in der freien Landschaft, ist das Fällen und Trimmen von Grün nicht erlaubt. Das gilt für alle Bäume und Gehölze – unabhängig von Art, Umfang und Größe.

„Die freie Landschaft ist der Bereich, der sich außerhalb von Ortschaften befindet und wird daher auch Außenbereich genannt“, sagt Mario Masell vom Fachbereich Natur und Umwelt. „Die Ortschaft selbst ist der Innenbereich. Die Grenzen sind nicht leicht zu erkennen. Ein Blick in den Geoservice des Kreises oder auch ein Anruf können Klarheit bringen.“

Unwissenheit schützt nicht vor Strafe
Wer ohne sich zu informieren zu Kettensäge, Axt und Astschere greift, dem droht ein Bußgeld. Grundstückseigentümer, die an der Grenze zum Außenbereich oder sogar im Außenbereich selbst wohnen, wissen nicht immer, dass der Strauch hinter dem Garten geschützt ist. „Für Fällungen, Grünschnitt und Ähnliches muss ein Antrag bei der unteren Naturschutzbehörde gestellt werden“, sagt Masell.

Wer Fragen hat oder direkt einen Antrag stellen möchte, kann sich an Mario Masell von der unteren Naturschutzbehörde wenden. Er ist erreichbar unter Tel. 0 23 03 / 27 – 12 70 oder per E-Mail an mario.masell@kreis-unna.de. Wer sich vorab auf einer Karte die Grenze zwischen Innen- und Außenbereich ansehen möchte, kann das unter http://geoservice.kreis-unna.de in drei Schritten machen:

Unter öffentlichem Zugang den GeoService starten
Im Bereich „Kartensteuerung“ unten rechts auf das Symbol „Kartendienst laden“ klicken
„Landschaftspläne“ (Nummer 19 in der Liste) auswählen

Zu erkennen ist dann, dass der Innenbereich mit einer breiten, grauen Linie eingegrenzt ist. Außerhalb dieser Linie befindet sich der Außenbereich, also die freie Landschaft. Wer dort einen Baum fällen oder Sträucher schneiden möchte, benötigt eine sogenannte „landschaftsrechtliche Ausnahmegenehmigung“. Innerhalb der grauen Linie befinden sich Ortschaften (Innenbereich).

Mario Masell von der unteren Naturschutzbehörde hat noch einen Hinweis zum Fällen von Bäumen und Zurückschneiden von Sträuchern: „Am 1. März beginnt das bundesweite Fäll- und Schnittverbot. Ab dann dürfen Bäume und anderes Gehölz nicht mehr radikal zurückgeschnitten werden, um nistende Vögel zu schützen.“ Das Verbot gilt bis zum 30. September. Wer also vorhat, Grün zu schneiden, sollte sich rechtzeitig an die Behörde wenden. PK | PKU




Schimmelpilz in Innenräumen: Vortrag in der Ökologiestation

Feucht und kühl – es geht wieder los, die Zeit des Schimmels beginnt. Nicht immer gibt er sich mit schwarzer, grauer, grüner oder roter Färbung auf Wandoberflächen zu erkennen.

Nach Wasserschäden können sich z.B. auch in Leichtbauwänden oder unter Fußböden Pilzkolonien bilden, die unsere Gesundheit beeinträchtigen. Wir fühlen uns möglicherweise krank und wissen nicht warum. Sowohl Pilzsporen als auch Stoffwechselprodukte (Mykotoxine), die von Schimmelpilzen abgegeben werden, sind die Ursache vor allem von Allergien aller Art in Verbindung mit Asthma, Migräne, Schnupfen, Husten, Hautausschlägen, Magen- und Darmstörungen etc..

Der Baubiologe (IBN) Christoph Krause referiert am Montag den 29. Januar in der Ökologiestation in Bergkamen über bauphysikalische Zusammenhänge für das Entstehen eines Pilzmilieus, die Methoden zum Aufspüren von Pilzsporen und gibt Ratschläge zur Prophylaxe und Sanierung. Der zweistündige Vortrag beginnt um 19.00 Uhr und kostet 5,00 Euro je Teilnehmer. Eine Anmeldung ist unter 0 23 89-98 09 11 (auch Anrufbeantworter) beim Umweltzentrum Westfalen möglich.




Was wird aus unsere Weihnachtsbäumen?

In diesen Tagen werden die Weihnachtsbäume abgeschmückt und zur Abholung an die Straße gelegt. Die konkreten Abholtermine sind in den einzelnen kreisangehörigen Städten und Gemeinden unterschiedlich und dem jeweiligen Abfallkalender und der Tagespresse zu entnehmen. Die GWA-Abfallberatung weist darauf hin, dass die Bäume am Abholtag spätestens ab 6 Uhr morgens gut sichtbar und ohne Baumschmuck bereit liegen müssen.

Schredderanlage in Ostbühren. Foto: GWA

„Was wird eigentlich aus meinem Weihnachtsbaum, wenn er abgeholt worden ist?“ Diese Frage haben sich viele Bürgerinnen und Bürger sicher schon mal gestellt. Für die Verwertung der Weihnachtsbäume im Kreisgebiet sorgt die GWA – Gesellschaft für Wertstoff- und Abfallwirtschaft Kreis Unna mbH. Die ausgedienten Bäume werden von der Müllabfuhr eingesammelt und zum GWA-Kompostwerk in Fröndenberg-Ostbüren gebracht. Dort werden sie dann zu gütegeprüftem Kompost verarbeitet. Erste Bäume sind schon eingetroffen.

Nicht nur alle Jahre wieder, sondern das ganze Jahr hindurch wird am GWA-Kompostwerk aus Baum- und Strauchschnitt hochwertiger Kompost hergestellt.

„Da ausgediente Weihnachtsbäume nun eben nicht gleichmäßig über das Jahr verteilt angeliefert werden, sondern als „Saisonartikel“ in großen Mengen im Januar eintreffen, sind sie für eine alleinige Kompostierung als „Monocharge“ nicht ideal“, weiß Kompostwerksleiter Hans Schwarz. Deshalb werden sie nach ihrer Anlieferung auf dem Grünschnittkompostplatz zunächst zweimal geschreddert und anschließend der Bioabfallkompostierung als Strukturmaterial zugeführt. So wird mit Hilfe der ausgedienten Tannenbäume wertvoller Kompost mit RAL-Gütesiegel hergestellt, der wiederum als fruchtbarer Bodenverbesserer zum Einsatz kommt: Der Kreislauf schließt sich.

Wer den Abholtermin für den Weihnachtsbaum verpasst hat, muss sich selbst um die Entsorgung kümmern. Dann bleibt in der Regel nur der Weg zum Wertstoffhof. Im Rahmen der Grünschnittannahme ist die Abgabe meist kostenpflichtig. Gartenbesitzer können den Tannenbaum aber auch häckseln.

Hilfe bei Entsorgungsfragen gibt es bei der GWA-Abfallberatung am Infotelefon unter
0 800 400 1 400 und im Internet unter www.gwa-online.de.




Zu den Präriehühnern nach Colorado: Vortrag von Bernd Margenburg vom NABU

Am Montag, 15. Januar, berichtet Bernd Margenburg vom NABU in der Ökologiestation in Bergkamen-Heil von seiner Reise nach Colorado.

Balzende Colorado-Präriehühner. Foto: Bernd Margenburg

Allein sieben Arten Rauhfußhühner brüten dort und der eindrucksvolle Balz der Präriehühner ist zu beobachten. Neben dem deutlich größeren Beifußhuhn waren in 3.500 m Höhe das Weißschwanz-Schneehuhn und das Felsengebirgshuhn im Gunnison Nationalpark weitere Höhepunkte dieser ornithologischen Reise, die auch in die noch winterlichen Rocky Mountains führte. Beginn ist um 19.30 Uhr.

 




Ausgediente Weihnachtsbäume werden in der nächsten Woche abgeholt

Nach dem Ende der Weihnachtszeit bietet der EntsorgungsBetriebBergkamen die Abfuhr der Weihnachtsbäume in der Woche vom 8. Januar bis zum 12. Januar 2018 an.

Beachten Sie bitte, dass die Abfuhr in den verschiedenen Stadtteilen an unterschiedlichen Tagen erfolgt. Wenn Sie ihren alten Weihnachtsbaum nicht mehr benötigen, stellen Sie ihn bitte ohne Weihnachtsdekoration bis spätestens sechs Uhr zur Abfuhr an den Straßenrand.

Im Einzelnen erfolgt die Weihnachtsbaumabfuhr an folgenden Tagen:

 

Wochentag Datum Stadtteil
Montag 08.01.2018 Bergkamen-Mitte
Dienstag 09.01.2018 Oberaden und Heil
Mittwoch 10.01.2018 Weddinghofen
Donnerstag 11.01.2018 Overberge und Rünthe (nördl. Kanal)
Freitag 12.01.2018 Rünthe (südl. Kanal)



GWA-Wertstoffhof in Bergkamen zwischen den Feiertagen geöffnet

Der GWA-Wertstoffhof in Bergkamen ist über die Feiertage zu den normalen Zeiten geöffnet (Natürlich nicht am Dienstag, 26. Dezember, dem 2. Weihnachtsfeiertag).

Das GWA-Wertstoffzentrum Nord in Lünen, Brückenkamp, hat verkürzte Öffnungszeiten. Vom 27.12. bis zum 30.12.2017 hat die Betriebsstelle wie folgt geöffnet:

  • Mittwoch bis Freitag: von 8.00 bis 15.30 Uhr
  • Samstag: 9.00 bis 13.00 Uhr

Weitere Informationen erhalten Sie am gebührenfreien Servicetelefon unter 0 800 400 1 400 oder online unter www.gwa-online.de.




Montagsbezirke bereits am kommenden Samstag – geänderte Abfuhrtage bei der Müllabfuhr

Da auch in diesem Jahr die Weihnachtsfeiertage auf Werktage fallen, verschieben sich die Abfuhrtage für Biomüll, Papier und Wertstofftonne in allen Bezirken der Stadt.

Die Abfuhr der Montagsbezirke findet bereits am Samstag, 23. Dezember statt. Die restlichen Bezirke verschieben sich alle um einen Tag nach hinten.

Im Einzelnen erfolgt die Abfuhr an folgenden Tagen:

 

Wochentag Bioabfall Papier Wertstoffe
Samstag, 23.12. Bezirk A              Bezirk 2            Bezirk 6 Bezirk 1
Montag, 25.12. 1. Weihnachtsfeiertag: Keine Müllabfuhr
Dienstag, 26.12. 2. Weihnachtsfeiertag: Keine Müllabfuhr
Mittwoch, 27.12. Bezirk B Bezirk 4 Bezirk 2
Donnerstag, 28.12. Bezirk C Bezirk 6 Bezirk 3 + Wertstoffcontainer A
Freitag, 29.12. Bezirk D Bezirk 8 Bezirk 4
Samstag, 30.12.   Bezirk 10 Bezirk 5

Die Betriebsleitung des EBB bittet alle Bürgerinnen und Bürger darum, diese Verschiebung der Abfuhrtage zu beachten.

 

Der EBB wünscht allen Bergkamener Bürgerinnen und Bürgern eine Frohe Weihnachtszeit und einen guten Rutsch in das Jahr 2018!