Bürgerinitiative Pro L821n sieht keine höheren Hochwassergefahren nach dem Bau der neuen Straße

Östlich des Pumpwerks an der Realschule Oberaden soll die L821n den Kuhbach queren.

Die Bürgerinitiative Pro L821n jetzt! hat jetzt die Bergkamener Fraktionen von SPD, FDP, CDU, die Stadverwaltung sowie den NRW Verkehrsminister und die zuständigen Behörden angeschrieben. In der Post befinden sich unter anderem amtliche Berichte zur Niederschlagswasserthematik in Oberaden im Bezug auf die L 821n informiert.

„Wir gehen davon aus, dass die BI-Nein! sowie auch die sehr eng kooperierende Bergkamener Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen mit der aktuellen Parole „Hochwasser durch die L 821n“ einzig und allein einen zeitlichen Aufschub des Baustarts der L 821n bezwecken, um mit weitern Aktionen Aufsehen zu erregen“, erklärt der Sprecher dieser Initiative Thomas Schauerte.

„Wir halten es für unerlässlich, dass die Gesamtbetrachtung zu diesem Thema detailliert vor der Ratsabstimmung am 21.02.2019 von behördlicher Stelle fachlich dargestellt wird. Wir gehen davon aus, dass die Stadtverwaltung die Sachlage ausführlich darstellen wird“, erklärt Schauerte weiter. Für ihn ist klar, dass die neue Straße die Hochwassergefahr in Oberaden nicht vergrößern wird. Warum, erklärt er hier:

„Auf Basis der durchgeführten Bodengutachten im Trassenbereich der L 821n, kann der Boden bis zur Sättigung nur geringe Mengen Niederschlagswasser aufnehmen. Hierbei ist eine versiegelte Straßenfläche annähernd identisch zu betrachten. Bei der L 821n sind zudem Rigolen als Wasserspeicher vorgesehen, die den zeitlichen Wasserablauf bei Starkregenereignissen für die Gesamtfläche Ackerfläche und Straße eher reduzieren. Die absolute Wassermenge/ m² durch Niederschlagswasser verändert sich nicht. Die Straße “erzeugt“ keine zusätzlichen Wassermengen.

  1. Der Lippeverband hat nach dem Ereignis aus Sept. 2014 technische Veränderungen zum Hochwasserschutz umgesetzt, die zu einer nennenswerten Entlastung des Pumpwerks Kuhbach beitragen (Pressemeldung Lippeverband vom 30.05.2018). Hierzu wurden Wasserzuflüsse aus vorgelagerten Entwässerungsgräben des Kuhbachs in andere Entwässerungssysteme, z.B. Richtung Hamm bzw. direkt in die Lippe, umgeleitet. Das vorgelagerte Pumpwerk Overberge wurde umfassend saniert und umgebaut. Hierbei wurde das Hochwasserrückhaltebecken, das als Puffer dient, vergrößert.
  2. Der Lippeverband plant ein besonders groß dimensioniertes Regenrückhaltebecken mit ca. 50.000 bis 60.000 m³ vor dem Pumpwerk Kuhbach (Pressemeldung Hellweger Anzeiger vom 26.07.2018) Der Grunderwerb ist bereits geklärt.
  3. Die vorgelagerten Pumpwerk Hansastr. und PW Schönhausen, beides SEB, haben bzw. werden größere Regenrückhaltebecken erhalten (Pressebericht WA vom 09.06.2016). Diese entlasten das nachgelagerte PW Kuhbach.
  4. Aus den amtlichen Unterlagen zur Hochwasserrisikomanagementplanung NRW der Bezirksregierung Arnsberg, Kommunensteckbrief Bergkamen Dezember 2015 (s. pdf Anhang), geht aus Seite 4 (2) der Hochwassergefährdung und Maßnahmenplanung für Bergkamen hervor, dass bei der Ist-Situation der HW-Gefährdung in Bergkamen der Bereich Oberaden nicht aufgeführt wird. Dies begründet sich darin, dass in den aufgeführten Maßnahmenplanungen für Bergkamen unter F03-01 , Seite 3 (5), die vorläufige Sicherung der Gebiete bei einem Hochwasserszenario der Klassifikation HQ100 (alle 100 Jahre) berücksichtigen. Für das Hochwasserszenario HQextrem werden keine Maßnahmen aufgeführt. Die amtliche Hochwasserkarte Kuhbach für den Bereich Oberaden, Stand 10/2013 (s. pdf-Anhang) weist bei einem HW-Szenario HQ100 lediglich eine südliche Ackerfläche des Kuhbachs, ohne Wohnbebauung, als Überflutungsfläche aus.
  5. Die Gesamtlänge der L 821n beträgt ca. 1.870 Meter. Hierauf entfallen im Teilstück 1 (grün markiert, s. Anlage), beginnend an der L 654 Lünener Straße die ersten 320 Meter mit einem natürlichen Gefälle in Richtung Lünener Str., somit keine Auswirkung durch Niederschlagswasser auf den rund 700 Meter weiter nördlich entfernten Bereich am Kuhbach/ Pantenweg.
  6. Aufgrund der Topographie ist der Verlauf der L 821n in vier Teilabschnitte einzuteilen. Zwei dieser Teilabschnitte wirken sich nicht auf das Hochwasserrisikogebiet am Kuhbach/ Pantenweg aus. Der südliche Teilabschnitt (Lünener Str.) wirkt sich in diesem Zusammenhang ebenfalls nicht auf den Pantenweg aus.
  7. Nach den amtlichen Hochwasserriskokarten 2013 der BR Arnsberg führt jedoch nur der äußerst seltene Starkregenfall HQextrem zu einer möglichen Überflutung im Bereich des Pantenwegs. Die Niederschlagsszenarien HQ häufig und HQ100 (Durchschnittlich einmal in 100 Jahren) weisen für diesen Bereich keine Hochwassergefahr aus. Es stellt sich die Frage, ob diese relativ geringe Wassermenge der L 821n einen nennenswerten Einfluss auf den möglichen Überflutungsstand in diesem Bereich ausübt. Möglicherweise wirken die eingebauten Rigolen zudem gegen eine Überflutung in diesem Bereich. Nicht zu vergessen ist die Tatsache, dass durch die L 821n nicht mehr Wasser pro Quadratmeter Fläche generiert wird.“



Körbchenmuschel ist Mini-Kläranlage mit Reiselust – Sie fühlt sich auch in der Lippe bei Rünthe wohl

Hydrobiologin Sylvia Mählmann, hier mit Kollegin Sandra Buchholz bei der Probenahme an der Lippe. Foto: EGLV/ Rupert Oberhäuser

Zum Muscheln suchen muss man nicht ans Meer fahren. Auch die Lippe ist voll von den kleinen Tieren mit harter Schale und weichem Kern. Die Körbchenmuschel ist der „Bewohner des Monates Februar“ und auch in Rünthe in der Lippe zu finden. Sie ist ein sogenanntes Neozoon, also eine neueingebürgerte Art, und hat eine weite Reise hinter sich. Innerhalb weniger Jahre hat die geriffelte Muschel weite Teile der Lippe erobert. Man erkennt die bis zu 450 Millimeter großen Tiere an ihrer Rillenstruktur und der oliv-gelb-grünen Färbung. Als „Mini-Kläranlagen“ filtern Muscheln das Wasser und können so zur Gewässerqualität beitragen.

Die Körbchenmuschel in der Lippe. Foto: EGLV /Simone Pigage-Goehler

Ursprünglich in Asien beheimatet, sind die Körbchenmuscheln Mitte der 1980er-Jahre wahrscheinlich als blinde Passagiere mit Schiffen über Nordamerika nach Europa gelangt. Doch auch als Parasiten in Fischkiemen reisen sie im Larven-Stadium bevorzugt von A nach B. Anders als viele heimische Arten liebt die Körbchenmuschel warme Wassertemperaturen. Da einige Kraftwerke das Wasser der Lippe zur Kühlung nutzen, erhöht sich bei Rückführung des Wassers in die Lippe die Wassertemperatur und die Körbchenmuschel fühlt sich genauso wohl wie in ihrer warmen Heimat. Auch die heißen Sommer bieten der Muschel Wohlfühlatmosphäre.

Zwitter-Muschel kann 8000 Larven pro Jahr zeugen
Ganz besonders dort, wo die Lippe sandig und schlammig ist, bildet die Körbchenmuschel Kolonien – egal ob in mehreren Metern Tiefe oder im Spritzwasserbereich. Die gestreifte Muschel ist eine harte „Nuss“ und für Fressfeinde kaum zu knacken. Sie ist äußerst reproduktionsfreudig und kann sich als Zwitter selbst befruchten. Insgesamt kann ein Elterntier so jährlich bis zu 8000 Larven ins Wasser entlassen. Dabei schützt die Muschel ihre Kinder in ihren Atmungskiemen wie in einem Kängurubeutel, bis sie groß genug sind. Dann kann eine Körbchenmuschel bis zu zehn Jahre alt werden.

Muschel legt keinen Wert auf Bikinifigur
Wer denkt, dass die Muschel sich nicht bewegen kann, liegt falsch. Mit einem großen Fuß kriecht sie vorwärts, kann sich eingraben und so vor Frost schützen. Als sogenannte Filtrierer ernähren sie sich von Kleinstlebewesen, Plankton und organischem Material. Da das Angebot davon im Sommer am größten ist, legen sie in dieser Zeit auch am meisten zu. Die Rippung der Schale verrät das deutlich, vergleichbar mit den Jahresringen eines Baums. Dabei ist die Muschel ein wahres „Mini-Klärwerk“: In kurzer Zeit saugt sie alle Schwebstoffe aus dem Wasser ein und verarbeitet sie. Und bei ungünstigen Bedingungen? Da macht die Muschel dicht. Mit geschlossenen Schalen kann sie ihren gesamten Stoffwechsel auf zehn Prozent runterfahren und so überleben.

Reisemöglichkeit über Lippe-Kanal-Austausch
In der Lippe finden die Gewässer-Biologinnen und -Biologen des Lippeverbandes am häufigsten die „Grobgerippte Körbchenmuschel“– erstmals im Jahr 1996 im Bereich Hamm und Werne-Rünthe. Hier ist die Lippe mit dem Datteln-Hamm-Kanal verbunden. An einer Wasserübergabe kann Lippe-Wasser in den Datteln-Hamm-Kanal geleitet werden, um die Schifffahrt zu sichern. Umgekehrt erhält die Lippe in Trockenzeiten Wasser aus dem Kanal. Eine gute Reisemöglichkeit für die Muschel, die in den folgenden Jahren recht zügig den gesamten weiteren Verlauf der Lippe besiedelt hat. Auf welchem Weg die Körbchenmuschel 1999 in Wesel an-gekommen ist – über den Rhein oder aus Richtung Hamm – ist unklar.

Einen „Fressfeind“ hat sie doch…
Kann man die Körbchenmuschel eigentlich essen? In der asiatischen Küche ist sie – ähnlich wie in Europa die Miesmuschel – als Speisemuschel ziemlich beliebt. Die Lippeverbandsbiologen haben das allerdings noch nicht ausprobiert…

Hintergrund
Fließgewässer sind die Lebensadern unserer Landschaft. Sie bieten Menschen nicht nur Erholung, sondern sind als Ökosysteme unverzichtbar und schützenswert. Ein Großteil der Wasserlebewesen sind wirbellose Tiere (Makrozoobenthos), die häufig am Boden oder Rand des Gewässers leben. Dazu gehören u.a. Wasserinsekten, Krebstiere, Schnecken und Muscheln. Sie sind ein wichtiger Indikator für die Wasserqualität. Denn nur ein natürliches Gewässer weist eine hohe Anzahl und Vielfalt wirbel-loser Tiere auf.

Durch das Programm „Lebendige Lippe“ soll sich der längste Fluss in NRW natürlicher entwickeln. Diese Veränderungen erfassen die Lippeverbands-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Labors anhand von Probenahmen entlang der Lippe und ihrer Nebenläufe. Dabei untersuchen sie regelmäßig insgesamt 431 Kilometer Wasserläufe im Verbands-gebiet. Ausgewählte Lebewesen, die etwas über die Wasserqualität verraten, stellt der Lippeverband in den nächsten Monaten in seiner Serie „Bewohner des Monats“ vor.

Programm „Lebendige Lippe“
Die Lippe ist ein 220 Kilometer langer Nebenfluss des Rheins. Sie entspringt in Bad Lippspringe und mündet in Wesel in den Rhein. Auf der rund 147 Kilometer langen Strecke zwischen Lippborg und Wesel fließt die Lippe durch das Gebiet des Lippeverbandes. Hier hat das Land NRW die Unterhaltung und den Ausbau des Flusses an den Lippeverband übertragen.
Der Lippeverband übernimmt neben der allgemeinen Pflicht der Gewässerunterhaltung auch die Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie an der Lippe. Hierzu hat der Lippeverband im Jahre 2013 das Pro-gramm „Lebendige Lippe“ für seinen Zuständigkeitsbereich aufgelegt und neben der Fortsetzung der bestehenden Projekte mehrere neue Projekte begonnen.
Das übergeordnete Ziel ist die langfristige Verbesserung und Wiederherstellung eines intakten Fluss-Auen-Ökosystems mit einer Erhaltung und Entwicklung von fluss- und auentypischen Strukturen und Lebensgemeinschaften. Für das Landesgewässer Lippe werden zu 100 % Landesmittel eingesetzt.
Europäische Wasserrahmenrichtlinie
Mit der Europäischen Wasser-rahmenrichtlinie (EU-WRRL) wird nicht nur ein „guter Zustand“ für alle Gewässer in den Mitglieds-staaten der EU bis zum Jahr 2027 gefordert. Seit Inkrafttreten der Richtlinie im Jahr 2000 ist auch die ganzheitliche Betrachtung von Fluss-Einzugsgebieten Allgemeingut geworden. Danach ist der gesamte Fluss von der Quelle bis zur Mündung als Einheit zu sehen. Maßnahmen, die an irgendeiner Stelle des Gewässersystems zu Veränderungen führen, wirken sich auch in anderen Teilen des Einzugsgebiets aus.




Aktionskreis lehnt die Ausweisung eines Gewerbegebiets im Rünther Süden ab

Die rote Linie zeigt die Grenze des möglichen neuen Gewerbegebiets südlich von Rünthe Süd.

Für die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am Dienstag hat die Verwaltung die Drucksache Nr. 11/1461 vorgelegt, in der sie die Neuausweisung einer gewerblichen Baufläche im Bereich Rünthe-Süd/Overberge mit dem Landesentwicklungsplan (LEP) Ziel 6.3-3 begründet.

„In diesem Fall erwarten wir von Seiten der Verwaltung einen Abwägungsprozess, weil die in Rede stehende Fläche in einem regionalen Grünzug liegt, dem im Regionalplan ein besonderer Schutz zukommt. Wichtige weitere Aspekt sind die Begrenzung der Versiegelung von Freiflächen und die Beachtung klimapolitischer Belange (Klimawandel). Die „Vermeidung einer bandwurmartigen Erweiterung eines Siedlungsgebietes“ wird ebenfalls als wichtiges Kriterium betrachtet. Letzteres wäre dann der Fall“, heißt es in einer Erklärung des Aktionskreises Leben und Wohnen Bergkamen, der sich gegen die Ausweisung dieser noch landwirtschaftlich genutzten Fläche ehrt

Die Verwaltungsvorlage verweise zusätzlich auf die vorgenommene Abstimmung mit der Regionalplanungsbehörde (RVR), die ergeben habe, dass dieser Standort aus regionalplanerischer Sicht als geeignet anzusehen sei. „In Anbetracht der im Regionalplan genannten Kriterien erscheint uns eine Zustimmung des RVR zum Vorhaben der Bergkamener Stadtverwaltung eher unwahrscheinlich“, so der Aktionskreis.




Elektromobilität: Land NRW baut Förderprogramme aus

Seit Anfang Februar 2019 baut das Land NRW sein Förderprogramm „progres.nrw – Emissionsarme Mobilität“ aus. Bereits in der ersten Woche erreichten die Bezirksregierung Arnsberg, die für ganz NRW die Förderanträge bearbeitet und bewilligt, rund 400 Förderanträge.

Nordrhein-westfälische Unternehmen erhalten im Rahmen des Programms „Emissionsarme Mobilität“ ab 4. Februar 2019 vom Land

. 4.000 Euro beim Kauf eines Elektro-Pkw – zusätzlich zur Umweltprämie des Bundes in gleicher Höhe;
. 8.000 Euro beim Kauf von E-Nutzfahrzeugen von 2,3 bis 7,5 Tonnen. Käufer eines E-Transporters bis 4,25 Tonnen können zusammen mit dem Umweltbonus des Bundes sogar Fördergelder in Höhe von 12.000 Euro beantragen.

Diese Unterstützung richtet sich an Unternehmen sowie gewerbliche Nutzer und gilt neben dem Kauf auch für Leasing und Langzeitmiete.

Für diesen Fördergegenstand können pro Antragstellendem insgesamt Fördergelder bis zu 200.000 Euro in einem Zeitraum von drei Steuerjahren (de-minimis-Regelung der EU) in Anspruch genommen werden.

Das elektronische Antragsformular finden Sie unter: www.bra.nrw.de/4045740

Die Zeit bis zum Erhalt des Zuwendungsbescheids variiert erfahrungsgemäß je nach Frequenz der Anträge und kann bis zu acht Wochen betragen.




Fäll- und Schnittverbot: Wann Axt und Astschere im Schuppen bleiben müssen

Wer das Frühjahr für Gehölzschnitt nutzen möchte, hat nur noch bis Ende Februar Zeit. Denn ab dem 1. März gilt bis zum 30. September bundesweit das Fäll- und Schnittverbot. Axt und Astschere müssen also im Schuppen bleiben.

Grundlage ist das Bundesnaturschutzgesetz. „Damit werden vor allem brütende Vögel und andere Tiere, die in Bäumen und Gehölzen Unterschlupf finden, geschützt“, sagt Sebastian Heide-Napierski von der Unteren Naturschutzbehörde. „Das Verbot gilt für Bäume außerhalb des Waldes. Außerdem sind radikale Schnitte an Hecken und Sträuchern verboten – auch im eigenen Garten.“

Ausnahmen und Ergänzungen
Nicht unter das Verbot fallen hingegen Bäume im Gartenbau, in Haus- und Kleingärten, Grünanlagen, auf Sportplätzen, Friedhöfen und in ähnlichen Bereichen. Sie dürfen, wenn keine Vögel darin nisten oder besonders geschützte Arten wie beispielsweise Fledermäuse vorhandene Baumhöhlen nutzen, entfernt oder zurückgeschnitten werden.

Um die Fortpflanzungs- und Ruhestätten von besonders geschützten Arten zu erhalten, kann zudem beim Fällen alter Bäume außerhalb der Schonzeit eine vorherige Artenschutzprüfung notwendig sein. Dadurch soll vermieden werden, dass das Zuhause seltener Tiere zerstört wird. Generell gilt: Wer einen Baum fällen oder Gehölz entfernen möchte, sollte sich vorher genau informieren, ob das erlaubt ist. PK | PKU




Bündnis 90 / Die Grünen und die BI L 821n Nein laden zum Sonntagsspaziergang gegen L 821n ein

Der Ortsverband Bündnis 90 / Die Grünen in Bergkamen und die Bürgerinitiative L 821n Nein laden am Sonntag, den 10. Februar 2019 ab 15.00 Uhr wieder zum Sonntagsspaziergang als Demonstration gegen den Bau der L 821n ein. Treffpunkt ist die Brücke über den Kuhbach am Pantenweg neben der Realschule in Bergkamen-Oberaden.

Bei dieser Veranstaltung wird der geplante Trassenverlauf der L821n abgelaufen. An einigen Punkten werden Stopps eingelegt und Einzelheiten der Baumaßnahme besprochen. Fragen aus der Bürgerschaft werden selbstverständlich beantwortet und sind auch erwünscht. „Hiermit soll ein Zeichen gesetzt werden gegen den überflüssigen und extrem klimaschädlichen Bau dieser Straße“, erklären die Organisatoren. Der Protestmarsch führt über die Kuhbachtrasse, vorbei am Parkfriedhof und durch die Felder. Dieser Spazierweg wird mit dem Bau der Straße versperrt.

Eingeladen und aufgerufen zur Teilnahme sind alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, egal welchen Alters, die mit ihrer Teilnahme ein Zeichen gegen den Bau der L821n setzen wollen. Ebenso sind alle Schülerinnen und Schüler eingeladen, im Sinne ihrer Zukunft vielleicht mal nicht freitags sondern sonntags ein Zeichen zu setzen.
Auch Hundehalter sind herzlich willkommen, die bisher sehr zahlreich diese Wege nutzen.

Der Vorsitzende der Bergkamener Grünen, Rolf Humbach, konnte zu dieser Demonstration den heimischen Bundestagsabgeordneten Friedrich Ostendorff ( agragpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen ) gewinnen, der sich auch zu dem geplanten Bau der L 821n äußern wird.

Bei einem der Haltepunkte werden wärmende Heissgetränke kostenlos ausgeschenkt. Die Versorgung wird von der BI L 821n Nein organisiert.




Renovierungsabfälle richtig entsorgen: Wohin mit Farbresten und Co?

Im Anschluss an Renovierungsarbeiten stellt sich oftmals die Frage: Wohin mit Farbresten, Abdeckfolie und alten Pinseln? Die GWA-Abfallberatung hat für die richtige Entsorgung ein paar Regeln zusammengestellt.

Viele Farben und Lacke enthalten umweltbelastende Lösemittel. Flüssige Farb- und Lackreste müssen deshalb bei den Schadstoffannahmestellen entsorgt werden. Komplett ausgehärtete Farbreste können zum Restmüll gegeben werden. Leere Farbdosen und Farbeimer gehören in die Wertstofftonne.

Benutzte Abdeckfolie, Putzlappen, ausgediente Pinsel und Farbgitter gehören in die graue Restmülltonne. Sie werden bei der Schadstoffsammlung nicht angenommen.

Tipp: Beim Kauf sollte man auf lösemittelhaltige Farben und Lacke ganz verzichten. Mittlerweile bieten manche Hersteller lösemittelarme, wasserlösliche Lacke und Dispersionsfarben an. Umweltverträgliche lösemittelfreie Produkte sind erkennbar am Umweltzeichen „Blauer Engel“. Werden wasserlösliche Farben verwendet spart man sich auch den Einsatz von Terpentin und Pinselreinigern.

Außerdem sollte nur die tatsächlich benötigte Menge an Lacken und Farben gekauft werden. Restbestände sind nach langer Lagerzeit häufig nicht mehr brauchbar. Will man Reste z.B. für Ausbesserungsarbeiten aufbewahren, sollten diese gut verschlossen, kühl, aber frostfrei gelagert werden.

Weitere Auskünfte zum Thema, zu Öffnungszeiten und Standorten der Schadstoffsammelstellen gibt es am gebührenfreien Servicetelefon der GWA-Abfallberatung unter der Rufnummer 0 800 400 1 400 – montags bis donnerstags von 08.30 bis 17.00 Uhr und freitags von 8.30 bis 15.00 Uhr.

Informationen gibt es auch auf der GWA – Homepage unter www.gwa-online.de .




Freiwilliges Ökologisches Jahr: Kreis Unna hat noch freie Plätze

So könnte der neue Arbeitsplatz aussehen: Die Ökologiestation des Kreises Unna in Bergkamen. Foto: Ralf Sänger

Umweltpädagogik, Landschaftsbau oder Natur- und Gewässerschutz – ein Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) bietet viele Möglichkeiten. Seit dem 1. Februar können sich Interessierte wieder online bewerben und den Freiwilligendienst im Kreis Unna absolvieren.

Willkommen sind vor allem Schulabgänger mit Haupt- oder Realschulabschluss zwischen 16 und 27 Jahren. Ab August können sich die FÖJler dann für den Natur- und Umweltschutz engagieren und dabei nicht nur in Sachen Umwelt Erfahrungen sammeln. Ermöglicht werden Einblicke in verschiedene ökologische Berufsfelder. Es gibt sogar ein kleines Taschengeld und geregelten Urlaub.

Einsatzstellen und Aufgaben
Zwei Einsatzstellen sind das Amt für Jugendarbeit der Evangelischen Kirche von Westfalen – Haus Villigst in Schwerte. Auch der Kreis Unna bietet mit der Biologischen Station und dem Umweltzentrum Westfalen in der Ökologiestation des Kreises Unna in Bergkamen die Möglichkeit, das FÖJ zu absolvieren.

Das Aufgabenspektrum umfasst im Wesentlichen die praktische Naturschutzarbeit wie Landschaftspflege, Artenschutz und Gewässerpflege aber auch umweltpädagogische Arbeit. Außerdem nehmen die FÖJler an begleitenden Bildungsseminaren teil.

Bewerbungen sind seit 1. Februar ausschließlich über das Online-Bewerbungsverfahren des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe unter https://lwl-foej-bewerbung.de/ möglich. PK | PKU




Gebrauchtes Spielzeug und Kinderkleidung: Basar in der Ökologiestation

Kinder gehören bekanntlich zu den am schnellsten wachsenden Lebewesen überhaupt! Kaum wurde ein Hemd oder eine Hose gekauft, ist der oder die liebe Kleine schon wieder herausgewachsen. Und auch das Interesse an Spielzeug hält nur in seltenen Fällen über mehr als eine Saison an. Was liegt also näher, als einen Markt mit kaum gebrauchten und getragenen Dingen zu organisieren?

Das tut -natürlich auch im Sinne praktizierten Umweltschutzes durch längere Nutzung- die Ökologiestation in Bergkamen-Heil, Westenhellweg 110. Am Samstag, 16. Februar, haben dort Eltern von 14.00 bis 17.00 Uhr die Chance, genau das zu finden, was sie schon immer gesucht haben, egal ob Kinderkleidung oder Spielzeug. Nur wenig gebraucht, aber trotzdem deutlich preiswerter als beim Neuerwerb. Weitere Informationen bei Agnès Teuwen unter 0 23 89 – 98 09 12.




BUND fordert: Stadt soll sich um Einrichtung eines Energieberatungsstützpunkts bewerben

Die Ortsgruppe Bergkamen des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) machte am 3. Dezember 2018 gem. § 24 der Gemeindeordnung für das Land NRW die Anregung, die Stadt Bergkamen möge sich um die Einrichtung eines Energieberatungsstützpunktes bewerben. Voraussichtlich in seiner
Sitzung am 21. Februar 2019 wird der Rat darüber entscheiden.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale bietet das größte  interessenneutrale Beratungsangebot zum Thema Energie in Deutschland. Jedes Jahr werden mehr als 100.00 Haushalte zu allen Energie-Themen unabhängig und neutral beraten, beispielsweise Energiesparen, Wärmedämmung, moderne Heiztechnik und erneuerbare Energien. Die durch die Beratungen eines Jahres bewirkten Energieeffizienzmaßnahmen führen zu einer Einsparung an Energie, die einem Güterzug von 50 km Länge voller Steinkohle entspricht. Sie sind damit ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz.

Silvia Lippert, Sprecherin der BUND-Ortsgruppe Bergkamen: „In der Energieversorgung der Zukunft ist das oberste Ziel nicht der Netzausbau, sondern das Energiesparen“. „Mit einem Energieberatungsstützpunkt, wie es die Verbraucherzentralen anbieten, kann die Stadt Bergkamen ihren
Beitrag dazu leisten“, so die Sprecherin weiter. Sie sieht in der Energieberatung eine Ergänzung zu den Bemühungen der Stadt Bergkamen im Bereich Klimaschutz.

Die Stadt Bergkamen muss neben der Werbung lediglich den Raum für die Energieberatung zur Verfügung stellen. Die Beratung selbst ist kostenfrei.




Damit der Bioabfall in der Tonne nicht festfriert: Vorbeugende Tipps für die Biotonne bei Frost

Bei Frost frieren die Bioabfälle gern in der Biotonne fest. Die Folge ist, dass die Tonnen nicht vollständig geleert werden. Die Mitarbeiter der Müllabfuhr können die Tonne nur begrenzt am Müllfahrzeug anschlagen, um angefrorene Abfälle zu lösen. Das Material könnte brechen und die Tonne unbrauchbar werden.

Die GWA-Abfallberatung hat für dieses Problem einige vorbeugende Tipps parat. Sie sollen helfen, dem Festfrieren der organischen Abfälle in der Biotonne entgegenzuwirken und die Probleme bei der Leerung zu reduzieren.

Das Wichtigste: Wenige Lagen Zeitungspapier oder Papiertüten saugen die Feuchtigkeit der organischen Abfälle auf und halten Vorsortiergefäße und Biotonne sauber.
Hilfreich ist es auch, den Boden der Tonne mit Zeitungspapier, Pappe oder Eierkarton auszulegen oder zerknülltes Zeitungspapier zwischen den einzelnen Schichten zu geben. Eine Styroporplatte unter der Biotonne kann das Anfrieren der Abfälle am Tonnenboden mindern. Wer die Möglichkeit hat, sollte die Biotonne einen Tag vor der Abfuhr in der Garage oder an einem anderen geschützten Platz unterstellen. Im Zweifelsfall sollten am Tag der Leerung die an den Innenseiten angefrorenen Abfälle z. B. mit einem Spaten oder Besenstiel gelöst werden. Nützlich ist auch das Hineinstellen großer stabiler Papiersäcke in die Biotonne, die u.a. an den Wertstoffhöfen erhältlich sind.

Auch bei Frost gilt: Keine Plastiktüten, auch keine vermeintlich kompostierbaren Plastiktüten zum Einwickeln der Bioabfälle verwenden. Diese verrotten gar nicht oder nur bedingt und stören den Ablauf bei der Weiterverarbeitung.
Weitere Informationen sind bei der GWA-Abfallberatung am Infotelefon unter 0 800 400 1 400 (gebührenfrei) montags bis donnerstags von 8.30 bis 17.00 Uhr und freitags von 8.30 bis 15.00 Uhr – sowie im Internet unter www.gwa-online.de erhältlich.