Viele Bergkamenerinnen und Bergkamener freuen sich im Rahmen des Osterfestes auf den Besuch eines Osterfeuers, denn diese gehören dazu und für die meisten ist es eine langjähri-ge Tradition.
Es sind insgesamt 75 Ausnahmegenehmigungen zum Abbrennen eines Traditionsfeuers nach dem Landesimmissionsschutz NRW und der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Bergkamen über die Durchführung von Brauchtumsfeuern erteilt worden. Diese werden an den vier Tagen des Osterwochenendes in Bergkamen abgebrannt und führen die Tradition der Osterfeuer fort.
Alle in Bergkamen beantragten Osterfeuer konnten genehmigt werden, allerdings musste in sieben Fällen zusätzlich eine Genehmigung der Forstbehörde eingeholt werden, da sich diese Feuer zu nah am Wald befinden. Weitere Anträge können nun nicht mehr genehmigt werden, da die erforderlichen Zeitspannen für Überprüfungen und weitere einzuholende Genehmigungen nicht mehr gegeben sind.
Osterfeuer dienen als Traditionsfeuer ausschließlich der Brauchtumspflege. Sie dürfen in Bergkamen daher nur von örtlichen Glaubensgemeinschaften, Organisationen, Vereinen, Verbänden sowie Siedler- und Nachbargemeinschaften im Rahmen einer öffentlichen Veran-staltung in der Zeit vom 31.03. bis 02.04.2018 durchgeführt werden.
In diesen Feuern können geeignete pflanzliche Rückstände, wie z. B. trockene pflanzliche Rückstände wie Hecken- und Baumschnitt sowie Schlagabraum verwendet werden. Nicht mitverbrannt werden dürfen dabei Abfälle, wie z. B. beschichtetes oder behandeltes Holz, Sperrmüll, Plastik oder Altreifen.
Gefahren oder erhebliche Belästigungen durch Luftverunreinigungen, insbesondere Rauch-entwicklung oder durch Funkenflug auch unter Beachtung der Windstärke sowie ein Über-greifen des Feuers durch Ausbreiten der Flammen über den Abbrennort hinaus sind zu ver-hindern. Deshalb sind ausreichend große Sicherheitsabstände zu baulichen Anlagen, Wäldern oder auch öffentlichen Verkehrsflächen einzuhalten. Erforderlichenfalls ist das Osterfeuer vorzeitig abzulöschen.
Die aufgeschichteten Brennmaterialien sollten frühestens 14 Tage vor dem Abbrennen zu-sammengetragen werden. Es muss vor dem Entzünden noch einmal umgeschichtet werden, um zu verhindern, dass Tiere, die dort Schutz gesucht haben, zu Schaden kommen.
Die Feuerstellen werden durch Mitarbeiter des Ordnungsamtes in der Woche vor dem und am Osterwochenende kontrolliert.
In diesem Jahr sind die Osterfeuerhochburgen in Bergkamen in den Stadtteilen Oberaden mit 19 und Overberge mit 23 Feuer zu finden. In Mitte brennen 17, in Heil 6 sowie in Rünthe und Weddinghofen je 5 Feuer.
Folgende Osterfeuer sind aufgrund ihrer Größe für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bergkamen möglicherweise besonders interessant:
Heil:
• 31.03.2018, 18:00 – 23:00 Uhr, auf der Wiese hinter dem Westenhellweg 141 (Hofge-meinschaft)
• 31.03.2018, 19:00 – 23:00 Uhr, Acker an der Dorfstraße (Dorfgemeinschaft Heil)
• 01.04.2018, ab 5.30 Uhr, auf der Wiese an der Kapelle Heil am Westenhellweg (Ev. Martin – Luther-Kirchengemeinde Bergkamen)
• 31.03.2018, Wiese hinter Königslandwehr 91 (Nachbargemeinschaft)
Mitte:
• 31.03.2017, 18:00 – 24:00 Uhr, Wiese an der Schützenheide (Schützenverein Kamen)
• 31.03. oder 01.04.2018, 18:00 – 24:00 Uhr, Feld zwischen Nordfeldstraße und He-ckenweg (Interessengemeinschaft /Nachbargemeinschaft)
• 31.03. oder 01.04.2018, 18:00 – 20.00 Uhr, auf der Wiese Ecke Turmweg / Tödding-hauser Str. (Nachbargemeinschaft Kemper)
Oberaden:
• 31.03.2018, 18:00 – 24.00 Uhr, Wiese am Familienzentrum „Mittendrin“ , Am Römer-berg 40 (Ev. Martin-Luther-Kirchengemeinde Bergkamen)
• 01.04.2018, 18:00 – 24:00 Uhr, Wiese zwischen Tulpenhof und Rotherbachstraße (Nachbargemeinschaft)
• 01.04.2018, 18.00 – 23.00 Uhr, Königslandwehr 58 (Nachbargemeinschaft)
Overberge:
• 31.03. oder 01.04.2018, 18:00 – 24:00 Uhr, Wiese neben der Hansastraße 53 (Männergesangsverein)
• 01.04.2018, 18:00 – 24:00 Uhr, Wiese Hansastraße 82 (Freiwillige Feuerwehr Einheit Overberge)
• 02.04.2018, 19:00 – 23:30 Uhr, Acker Hüchtstraße 45 (Lions-Club Bergkamen)
Rünthe:
• 31.03.2018, 18:00 – 24:00 Uhr, Wiese am Hof Keinemann (Siedlergemeinschaft Rünthe West)
• 31.03.2018, 20:00 – 24:00 Uhr, Ostenhellweg 49 (WIR e.G.)
• 31.03.2018, 18:00 – 24.00 Uhr, Vereinsgelände Schacht III (Schützenverein Rünthe)
Bergkamen-Weddinghofen:
• 31.03. oder 01.04.2018, 18:00 – 22:00 Uhr, Feld Bauer Hölscher an Straße „An der Dorndelle“ (Nachbargemeinschaft Dorndelle
• 31.03.2018, 18:30 – 22:00 Uhr, Wiese zwischen Im Alten Dorf und Buckenstraße (Nachbargemeinschaft)
• 31.03.2018, 18:00 24:00, Parkplatz Häupenweg (VfK Weddinghofen)