Aktionskreis lehnt die Ausweisung eines Gewerbegebiets im Rünther Süden ab

Die rote Linie zeigt die Grenze des möglichen neuen Gewerbegebiets südlich von Rünthe Süd.

Für die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am Dienstag hat die Verwaltung die Drucksache Nr. 11/1461 vorgelegt, in der sie die Neuausweisung einer gewerblichen Baufläche im Bereich Rünthe-Süd/Overberge mit dem Landesentwicklungsplan (LEP) Ziel 6.3-3 begründet.

„In diesem Fall erwarten wir von Seiten der Verwaltung einen Abwägungsprozess, weil die in Rede stehende Fläche in einem regionalen Grünzug liegt, dem im Regionalplan ein besonderer Schutz zukommt. Wichtige weitere Aspekt sind die Begrenzung der Versiegelung von Freiflächen und die Beachtung klimapolitischer Belange (Klimawandel). Die „Vermeidung einer bandwurmartigen Erweiterung eines Siedlungsgebietes“ wird ebenfalls als wichtiges Kriterium betrachtet. Letzteres wäre dann der Fall“, heißt es in einer Erklärung des Aktionskreises Leben und Wohnen Bergkamen, der sich gegen die Ausweisung dieser noch landwirtschaftlich genutzten Fläche ehrt

Die Verwaltungsvorlage verweise zusätzlich auf die vorgenommene Abstimmung mit der Regionalplanungsbehörde (RVR), die ergeben habe, dass dieser Standort aus regionalplanerischer Sicht als geeignet anzusehen sei. „In Anbetracht der im Regionalplan genannten Kriterien erscheint uns eine Zustimmung des RVR zum Vorhaben der Bergkamener Stadtverwaltung eher unwahrscheinlich“, so der Aktionskreis.




Elektromobilität: Land NRW baut Förderprogramme aus

Seit Anfang Februar 2019 baut das Land NRW sein Förderprogramm „progres.nrw – Emissionsarme Mobilität“ aus. Bereits in der ersten Woche erreichten die Bezirksregierung Arnsberg, die für ganz NRW die Förderanträge bearbeitet und bewilligt, rund 400 Förderanträge.

Nordrhein-westfälische Unternehmen erhalten im Rahmen des Programms „Emissionsarme Mobilität“ ab 4. Februar 2019 vom Land

. 4.000 Euro beim Kauf eines Elektro-Pkw – zusätzlich zur Umweltprämie des Bundes in gleicher Höhe;
. 8.000 Euro beim Kauf von E-Nutzfahrzeugen von 2,3 bis 7,5 Tonnen. Käufer eines E-Transporters bis 4,25 Tonnen können zusammen mit dem Umweltbonus des Bundes sogar Fördergelder in Höhe von 12.000 Euro beantragen.

Diese Unterstützung richtet sich an Unternehmen sowie gewerbliche Nutzer und gilt neben dem Kauf auch für Leasing und Langzeitmiete.

Für diesen Fördergegenstand können pro Antragstellendem insgesamt Fördergelder bis zu 200.000 Euro in einem Zeitraum von drei Steuerjahren (de-minimis-Regelung der EU) in Anspruch genommen werden.

Das elektronische Antragsformular finden Sie unter: www.bra.nrw.de/4045740

Die Zeit bis zum Erhalt des Zuwendungsbescheids variiert erfahrungsgemäß je nach Frequenz der Anträge und kann bis zu acht Wochen betragen.




Fäll- und Schnittverbot: Wann Axt und Astschere im Schuppen bleiben müssen

Wer das Frühjahr für Gehölzschnitt nutzen möchte, hat nur noch bis Ende Februar Zeit. Denn ab dem 1. März gilt bis zum 30. September bundesweit das Fäll- und Schnittverbot. Axt und Astschere müssen also im Schuppen bleiben.

Grundlage ist das Bundesnaturschutzgesetz. „Damit werden vor allem brütende Vögel und andere Tiere, die in Bäumen und Gehölzen Unterschlupf finden, geschützt“, sagt Sebastian Heide-Napierski von der Unteren Naturschutzbehörde. „Das Verbot gilt für Bäume außerhalb des Waldes. Außerdem sind radikale Schnitte an Hecken und Sträuchern verboten – auch im eigenen Garten.“

Ausnahmen und Ergänzungen
Nicht unter das Verbot fallen hingegen Bäume im Gartenbau, in Haus- und Kleingärten, Grünanlagen, auf Sportplätzen, Friedhöfen und in ähnlichen Bereichen. Sie dürfen, wenn keine Vögel darin nisten oder besonders geschützte Arten wie beispielsweise Fledermäuse vorhandene Baumhöhlen nutzen, entfernt oder zurückgeschnitten werden.

Um die Fortpflanzungs- und Ruhestätten von besonders geschützten Arten zu erhalten, kann zudem beim Fällen alter Bäume außerhalb der Schonzeit eine vorherige Artenschutzprüfung notwendig sein. Dadurch soll vermieden werden, dass das Zuhause seltener Tiere zerstört wird. Generell gilt: Wer einen Baum fällen oder Gehölz entfernen möchte, sollte sich vorher genau informieren, ob das erlaubt ist. PK | PKU




Bündnis 90 / Die Grünen und die BI L 821n Nein laden zum Sonntagsspaziergang gegen L 821n ein

Der Ortsverband Bündnis 90 / Die Grünen in Bergkamen und die Bürgerinitiative L 821n Nein laden am Sonntag, den 10. Februar 2019 ab 15.00 Uhr wieder zum Sonntagsspaziergang als Demonstration gegen den Bau der L 821n ein. Treffpunkt ist die Brücke über den Kuhbach am Pantenweg neben der Realschule in Bergkamen-Oberaden.

Bei dieser Veranstaltung wird der geplante Trassenverlauf der L821n abgelaufen. An einigen Punkten werden Stopps eingelegt und Einzelheiten der Baumaßnahme besprochen. Fragen aus der Bürgerschaft werden selbstverständlich beantwortet und sind auch erwünscht. „Hiermit soll ein Zeichen gesetzt werden gegen den überflüssigen und extrem klimaschädlichen Bau dieser Straße“, erklären die Organisatoren. Der Protestmarsch führt über die Kuhbachtrasse, vorbei am Parkfriedhof und durch die Felder. Dieser Spazierweg wird mit dem Bau der Straße versperrt.

Eingeladen und aufgerufen zur Teilnahme sind alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, egal welchen Alters, die mit ihrer Teilnahme ein Zeichen gegen den Bau der L821n setzen wollen. Ebenso sind alle Schülerinnen und Schüler eingeladen, im Sinne ihrer Zukunft vielleicht mal nicht freitags sondern sonntags ein Zeichen zu setzen.
Auch Hundehalter sind herzlich willkommen, die bisher sehr zahlreich diese Wege nutzen.

Der Vorsitzende der Bergkamener Grünen, Rolf Humbach, konnte zu dieser Demonstration den heimischen Bundestagsabgeordneten Friedrich Ostendorff ( agragpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen ) gewinnen, der sich auch zu dem geplanten Bau der L 821n äußern wird.

Bei einem der Haltepunkte werden wärmende Heissgetränke kostenlos ausgeschenkt. Die Versorgung wird von der BI L 821n Nein organisiert.




Renovierungsabfälle richtig entsorgen: Wohin mit Farbresten und Co?

Im Anschluss an Renovierungsarbeiten stellt sich oftmals die Frage: Wohin mit Farbresten, Abdeckfolie und alten Pinseln? Die GWA-Abfallberatung hat für die richtige Entsorgung ein paar Regeln zusammengestellt.

Viele Farben und Lacke enthalten umweltbelastende Lösemittel. Flüssige Farb- und Lackreste müssen deshalb bei den Schadstoffannahmestellen entsorgt werden. Komplett ausgehärtete Farbreste können zum Restmüll gegeben werden. Leere Farbdosen und Farbeimer gehören in die Wertstofftonne.

Benutzte Abdeckfolie, Putzlappen, ausgediente Pinsel und Farbgitter gehören in die graue Restmülltonne. Sie werden bei der Schadstoffsammlung nicht angenommen.

Tipp: Beim Kauf sollte man auf lösemittelhaltige Farben und Lacke ganz verzichten. Mittlerweile bieten manche Hersteller lösemittelarme, wasserlösliche Lacke und Dispersionsfarben an. Umweltverträgliche lösemittelfreie Produkte sind erkennbar am Umweltzeichen „Blauer Engel“. Werden wasserlösliche Farben verwendet spart man sich auch den Einsatz von Terpentin und Pinselreinigern.

Außerdem sollte nur die tatsächlich benötigte Menge an Lacken und Farben gekauft werden. Restbestände sind nach langer Lagerzeit häufig nicht mehr brauchbar. Will man Reste z.B. für Ausbesserungsarbeiten aufbewahren, sollten diese gut verschlossen, kühl, aber frostfrei gelagert werden.

Weitere Auskünfte zum Thema, zu Öffnungszeiten und Standorten der Schadstoffsammelstellen gibt es am gebührenfreien Servicetelefon der GWA-Abfallberatung unter der Rufnummer 0 800 400 1 400 – montags bis donnerstags von 08.30 bis 17.00 Uhr und freitags von 8.30 bis 15.00 Uhr.

Informationen gibt es auch auf der GWA – Homepage unter www.gwa-online.de .




Freiwilliges Ökologisches Jahr: Kreis Unna hat noch freie Plätze

So könnte der neue Arbeitsplatz aussehen: Die Ökologiestation des Kreises Unna in Bergkamen. Foto: Ralf Sänger

Umweltpädagogik, Landschaftsbau oder Natur- und Gewässerschutz – ein Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) bietet viele Möglichkeiten. Seit dem 1. Februar können sich Interessierte wieder online bewerben und den Freiwilligendienst im Kreis Unna absolvieren.

Willkommen sind vor allem Schulabgänger mit Haupt- oder Realschulabschluss zwischen 16 und 27 Jahren. Ab August können sich die FÖJler dann für den Natur- und Umweltschutz engagieren und dabei nicht nur in Sachen Umwelt Erfahrungen sammeln. Ermöglicht werden Einblicke in verschiedene ökologische Berufsfelder. Es gibt sogar ein kleines Taschengeld und geregelten Urlaub.

Einsatzstellen und Aufgaben
Zwei Einsatzstellen sind das Amt für Jugendarbeit der Evangelischen Kirche von Westfalen – Haus Villigst in Schwerte. Auch der Kreis Unna bietet mit der Biologischen Station und dem Umweltzentrum Westfalen in der Ökologiestation des Kreises Unna in Bergkamen die Möglichkeit, das FÖJ zu absolvieren.

Das Aufgabenspektrum umfasst im Wesentlichen die praktische Naturschutzarbeit wie Landschaftspflege, Artenschutz und Gewässerpflege aber auch umweltpädagogische Arbeit. Außerdem nehmen die FÖJler an begleitenden Bildungsseminaren teil.

Bewerbungen sind seit 1. Februar ausschließlich über das Online-Bewerbungsverfahren des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe unter https://lwl-foej-bewerbung.de/ möglich. PK | PKU




Gebrauchtes Spielzeug und Kinderkleidung: Basar in der Ökologiestation

Kinder gehören bekanntlich zu den am schnellsten wachsenden Lebewesen überhaupt! Kaum wurde ein Hemd oder eine Hose gekauft, ist der oder die liebe Kleine schon wieder herausgewachsen. Und auch das Interesse an Spielzeug hält nur in seltenen Fällen über mehr als eine Saison an. Was liegt also näher, als einen Markt mit kaum gebrauchten und getragenen Dingen zu organisieren?

Das tut -natürlich auch im Sinne praktizierten Umweltschutzes durch längere Nutzung- die Ökologiestation in Bergkamen-Heil, Westenhellweg 110. Am Samstag, 16. Februar, haben dort Eltern von 14.00 bis 17.00 Uhr die Chance, genau das zu finden, was sie schon immer gesucht haben, egal ob Kinderkleidung oder Spielzeug. Nur wenig gebraucht, aber trotzdem deutlich preiswerter als beim Neuerwerb. Weitere Informationen bei Agnès Teuwen unter 0 23 89 – 98 09 12.




BUND fordert: Stadt soll sich um Einrichtung eines Energieberatungsstützpunkts bewerben

Die Ortsgruppe Bergkamen des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) machte am 3. Dezember 2018 gem. § 24 der Gemeindeordnung für das Land NRW die Anregung, die Stadt Bergkamen möge sich um die Einrichtung eines Energieberatungsstützpunktes bewerben. Voraussichtlich in seiner
Sitzung am 21. Februar 2019 wird der Rat darüber entscheiden.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale bietet das größte  interessenneutrale Beratungsangebot zum Thema Energie in Deutschland. Jedes Jahr werden mehr als 100.00 Haushalte zu allen Energie-Themen unabhängig und neutral beraten, beispielsweise Energiesparen, Wärmedämmung, moderne Heiztechnik und erneuerbare Energien. Die durch die Beratungen eines Jahres bewirkten Energieeffizienzmaßnahmen führen zu einer Einsparung an Energie, die einem Güterzug von 50 km Länge voller Steinkohle entspricht. Sie sind damit ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz.

Silvia Lippert, Sprecherin der BUND-Ortsgruppe Bergkamen: „In der Energieversorgung der Zukunft ist das oberste Ziel nicht der Netzausbau, sondern das Energiesparen“. „Mit einem Energieberatungsstützpunkt, wie es die Verbraucherzentralen anbieten, kann die Stadt Bergkamen ihren
Beitrag dazu leisten“, so die Sprecherin weiter. Sie sieht in der Energieberatung eine Ergänzung zu den Bemühungen der Stadt Bergkamen im Bereich Klimaschutz.

Die Stadt Bergkamen muss neben der Werbung lediglich den Raum für die Energieberatung zur Verfügung stellen. Die Beratung selbst ist kostenfrei.




Damit der Bioabfall in der Tonne nicht festfriert: Vorbeugende Tipps für die Biotonne bei Frost

Bei Frost frieren die Bioabfälle gern in der Biotonne fest. Die Folge ist, dass die Tonnen nicht vollständig geleert werden. Die Mitarbeiter der Müllabfuhr können die Tonne nur begrenzt am Müllfahrzeug anschlagen, um angefrorene Abfälle zu lösen. Das Material könnte brechen und die Tonne unbrauchbar werden.

Die GWA-Abfallberatung hat für dieses Problem einige vorbeugende Tipps parat. Sie sollen helfen, dem Festfrieren der organischen Abfälle in der Biotonne entgegenzuwirken und die Probleme bei der Leerung zu reduzieren.

Das Wichtigste: Wenige Lagen Zeitungspapier oder Papiertüten saugen die Feuchtigkeit der organischen Abfälle auf und halten Vorsortiergefäße und Biotonne sauber.
Hilfreich ist es auch, den Boden der Tonne mit Zeitungspapier, Pappe oder Eierkarton auszulegen oder zerknülltes Zeitungspapier zwischen den einzelnen Schichten zu geben. Eine Styroporplatte unter der Biotonne kann das Anfrieren der Abfälle am Tonnenboden mindern. Wer die Möglichkeit hat, sollte die Biotonne einen Tag vor der Abfuhr in der Garage oder an einem anderen geschützten Platz unterstellen. Im Zweifelsfall sollten am Tag der Leerung die an den Innenseiten angefrorenen Abfälle z. B. mit einem Spaten oder Besenstiel gelöst werden. Nützlich ist auch das Hineinstellen großer stabiler Papiersäcke in die Biotonne, die u.a. an den Wertstoffhöfen erhältlich sind.

Auch bei Frost gilt: Keine Plastiktüten, auch keine vermeintlich kompostierbaren Plastiktüten zum Einwickeln der Bioabfälle verwenden. Diese verrotten gar nicht oder nur bedingt und stören den Ablauf bei der Weiterverarbeitung.
Weitere Informationen sind bei der GWA-Abfallberatung am Infotelefon unter 0 800 400 1 400 (gebührenfrei) montags bis donnerstags von 8.30 bis 17.00 Uhr und freitags von 8.30 bis 15.00 Uhr – sowie im Internet unter www.gwa-online.de erhältlich.




BergAUF fordert von der RAG: Alle durch PCB belastete Kumpel entschädigen

Eine jetzt veröffentlichte Studie der RWTH Aachen zur PCB-Belastung von Bergleuten brachte ein für das Bergkamener Personenwahlbündnis BergAUF nicht unerwartetes Ergebnis: Rund die Hälfte der 200 untersuchten Bergleute hatten erhöhte PCB-Werte im Blut. „Grund zur Besorgnis, denn die Bergleute wissen nur zu gut, dass viel der Kumpels und sogar deren Familienangehörigen, die mit PCB in Berührung kamen, bereits gestorben sind“, erklärte am Dienstag BergAUF.

Denn PCB gehöre zum „dreckigen Dutzend“ der giftigsten Stoffe, die die Menschheit kennt.
Trotzdem behauptet der RAG-Vorstandsvorsitzende Peter Schrimpf: „Die Ergebnisse zeigen, dass keine akute Gesundheitsgefährdung für die untersuchten Bergleute vorliegt“. Diese Auffassung vertrat aber auch Professor Thomas Kraus, der Leiter des Instituts für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin der Uniklinik der RWTH Aachen (IASU), der die von der RAG beauftragte Untersuchung geleitet hat.

In diesen Aussagen sieht BergAUF eine „völlige Verharmlosung“ der Gefahr durch PCB, die z.B. auf www.bauschadstoffe.ch so beschrieben werde: „Für den Menschen besteht durch PCB in der Regel keine akute, unmittelbare Vergiftungsgefahr. Jedoch konnten fatale Langzeitauswirkungen schon bei geringen Mengen festgestellt werden. PCB führt zu Leber-, Milz- und Nierenschäden, beeinträchtigt den Sexualhormonhaushalt und es besteht der Verdacht auf krebserregendes Potenzial. Ebenfalls typische Auswirkungen sind Haarausfall, Schädigung des Immunsystems und die sogenannte Chlorakne…“

BergAUF: „Weil uns diese Gefahren durch PCB bekannt sind, legten wir auf der Sitzung des Bergkamener Stadtrats am 11.10.2018 eine Resolution vor, die vor dem Anstieg des PCB-haltigen Grubenwassers warnt und die RAG auffordert, die qualifizierte Wasserhaltung wie bisher beizubehalten. Denn mit dem Ansteigen des warmen Grubenwassers wird auch das wasserunlösliche PCB, das an Feststoff-Teilchen anhaftet, mit nach oben gewirbelt. Die PCB-Belastung im Grubenwasser würde als weiter steigen. Außerdem sollte die RAG in die Pflicht genommen werden, die PCB-Reinigungsanlage auch zu bauen, die sie in ihrer Zeitschrift „Steinkohle“ zugesagt hatten.“

Doch alle anderen Ratsfraktionen, sogar die GRÜNEN, hätten diese Resolution und damit eine schärfere Gangart gegenüber der RAG ohne inhaltliche Begründung abgelehnt.

PCB sei seit 1989 in Deutschland vollständig verboten, auch laut EU-Verordnung Nr. 850/2004 seien Herstellung, Inverkehrbringen und Verwendung von PCB komplett verboten. BergAUF: „Das gilt auch für die RAG: PCB darf also nicht stillschweigend weiterhin mit dem Grubenwasser über die Flüsse in die Weltmeere eingeleitet werden! Wir fordern die RAG auf, alle mit PCB belasteten Kumpel umgehend zu entschädigen. Alle Mitbürger sind auch im Interesse nachfolgender Generationen angehalten, sich gemeinsam für diese Forderungen stark zu machen.“




NABU-Vortrag zum Thema Stadtgrün fällt aus

Der für den Montag den 14. Januar um 19.30 Uhr in der Ökologiestation angekündigte Vortrag: Stadtgrün, Siedlungswesen, urbanes Gärtnern, Blühstreifen – was nützt es der Artenvielfalt? muss leider ausfallen!