Bündnis 90 / Die Grünen und die BI L 821n Nein laden zum Sonntagsspaziergang gegen L 821n ein

Der Ortsverband Bündnis 90 / Die Grünen in Bergkamen und die Bürgerinitiative L 821n Nein laden erneut am Sonntag, den 17. März 2019 ab 15.00 Uhr zum Protestmarsch gegen den Bau der L 821n ein. Treffpunkt ist die Brücke über den Kuhbach am Pantenweg neben der Realschule in Bergkamen-Oberaden.

Bei dieser Veranstaltung wird der geplante Trassenverlauf der L821n abgelaufen. An einigen Punkten werden Stopps eingelegt und Einzelheiten der Baumassnahme besprochen. Hiermit soll ein Zeichen gesetzt werden gegen den überflüssigen und extrem klimaschädlichen Bau dieser Strasse. Der Protestmarsch führt über die Kuhbachtrasse, vorbei am Parkfriedhof und durch die Felder. Dieser Spazierweg wird mit dem Bau der Strasse versperrt. An diesem Sonntag werden die bereits erfolgten Rodungen und die Folgen thematisiert.

Den Teilnehmern werden Neuigkeiten zu der Eingabe bei der Bezirksregierung bezüglich der Fledermäuse mitgeteilt, sowie der Stand des Verfahrens bei der EU-Kommission.

Eingeladen und aufgerufen zur Teilnahme sind alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, egal welchen Alters, die mit ihrer Teilnahme ein Zeichen gegen den Bau der L821n setzen wollen. Auch Hundehalter sind herzlich willkommen, die bisher sehr zahlreich diese Wege nutzen.

Nachdem am letzten Sonntag der Protestmarsch erstmals abgesagt werden musste aufgrund einer Unwetterwarnung des Kreises Unna, hoffen die Veranstalter an diesem Sonntag auf besseres Wetter.




Bundesumweltministerin Svenja Schulze bestätigt: Neue LED-Beleuchtung im Bergkamener Rathaus schützt das Klima

Präsentieren das von Bundesumweltministerin Svenja Schulze unterschriebene Klima-Zertifikat (v. l.): Dr. Hans-Joachim Peters, Bürgermeister Roland Schäfer und Wilhelm Becker.

Viele Bergkamener haben bereits ihre alten Glühlampen außer Dienst genommen und durch moderne LED-Beleuchtungskörper ersetzt. Diese moderne Beleuchtung hält länger und spart jede Menge Strom. Bei einer Stadtverwaltung hat diese Umrüstung allerdings etwas länger gedauert.

So hatte man den Einspareffekt in einem Büro getestet. Zum Vergleich erhielt auch das benachbarte gleichgroße Büro mit den alten Lampen einen Stromzähler. Das Ergebnis überzeugte: Das LED-Musterbüro verbraucht nur 15 Prozent von dem Strom, der im Nebenraum durch die Lampen geht. Berücksichtig wurde dabei auch in Absprache mit dem Personalrat, bei welchem LED-Licht sich die Rathausmitarbeiterinnen und -mitarbeiter wohlfühlen und gut arbeiten können.

Inzwischen ist das Bergkamener Rathaus umgerüstet worden. Dafür hielten Donnerstagnachmittag Bürgermeister Roland Schäfer, der erste Beigeordnete Dr. Hans-Joachim Peters und Energieexperte Wilhelm Becker ein Zertifikat in den Händen, das von Bundesumweltministerin Svenja Schulze unterzeichnet wurde. Dadurch wird der Stadt bescheinigt, dass sie aktiv etwas für den Klimaschutz getan habe. Insgesamt würden durch diese Maßnahme 991 Tonnen Kohlendioxid in 20 Jahren eingespart.

Diese Umrüstung hat 191.000 Euro gekostet. 57.400 Euro steuert der Bund dazu bei. Die Stadt geht davon aus, dass sich diese Investition nach 8,3 Jahren bezahlt gemacht hat, weil durch diese Umrüstung rund 15.000 Euro an Stromkosten gespart werden.




Komitee gegen den Vogelmord: NABU-Vortrag von Alexander Heyd

Am Montag, 11. März, berichtet Alexander Heyd ab 19.30 Uhr in der Ökologiestation in Bergkamen-Heil über das „Komitee gegen den Vogelmord“: Als Mitte der 1970er Jahre Informationen über das Ausmaß der Zugvogeljagd in Italien Deutschland erreichen und immer mehr Bilder von Jägern mit Bergen geschossener Vögel in Umlauf geraten, beschließt eine kleine Gruppe Vogelschützer in Berlin, etwas zu tun.




Bäume sind gefällt: Sonntagsspaziergänge gegen die L821n gehen trotzdem weiter

Der Ortsverband Bündnis 90 / Die Grünen in Bergkamen und die Bürgerinitiative L 821n Nein laden erneut am Sonntag, den 03. März 2019 ab 15.00 Uhr zum Protestmarsch gegen den Bau der L 821n ein. Treffpunkt ist die Brücke über den Kuhbach am Pantenweg neben der Realschule in Bergkamen-Oberaden.

Bei dieser Veranstaltung wird der geplante Trassenverlauf der L821n abgelaufen. An einigen Punkten werden Stopps eingelegt und Einzelheiten der Baumaßnahme besprochen. Hiermit soll ein Zeichen gesetzt werden gegen den überflüssigen und klimaschädlichen Bau dieser Straße. Der Protestmarsch führt über die Kuhbachtrasse, vorbei am Parkfriedhof und durch die Felder. Dieser Spazierweg wird mit dem Bau der Straße versperrt. An diesem Sonntag werden auch die bereits erfolgten Rodungen thematisiert.

Eingeladen und aufgerufen zur Teilnahme sind alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, egal welchen Alters, die mit ihrer Teilnahme ein Zeichen gegen den Bau der L821n setzen wollen. Auch Hundehalter sind herzlich willkommen, die bisher sehr zahlreich diese Wege nutzen.

Für diesen Sonntag konnte der Veranstalter der Protestmärsche, Rolf Humbach, nicht nur erneut den Bundestagsabgeordneten und agrarpolitischen Sprecher von Bündnis 90 / Die Grünen, Friedrich Ostendorff, gewinnen, sondern auch den Kandidaten von Bündnis 90 / Die Grünen des hiesigen Wahlkreises für die Europawahl 2019, Jan Ovelgönne.

Für das leibliche Wohl sorgt wiederum ausschließlich die BI L 821n Nein. So werden an diesem Sonntag erneut Grillwürstchen, sowie Kaffee und diverse Kaltgetränke kostenlos angeboten.

Am vergangenen Sonntag konnte der Vorsitzende der Bergkamener Grünen, Rolf Humbach, wieder mehr als 200 Teilnehmer Begrüßen und wie bereits in der vergangenen Woche wird bei dieser Veranstaltung wieder entlang der Marschroute der umherliegende Müll aus der Natur eingesammelt und anschließend entsorgt.




Bündnis 90 / Die Grünen und die BI L 821n Nein laden zum Sonntagsspaziergang gegen L 821n ein

Der Ortsverband Bündnis 90 / Die Grünen in Bergkamen und die Bürgerinitiative L 821n Nein laden erneut am Sonntag, 24. Februar, ab 15.00 Uhr zum Protestmarsch gegen den Bau der L 821n ein. Treffpunkt ist die Brücke über den Kuhbach am Pantenweg neben der Realschule in Bergkamen-Oberaden.

Bei dieser Veranstaltung wird der geplante Trassenverlauf der L821n abgelaufen. An einigen Punkten werden Stopps eingelegt und Einzelheiten der Baumaßnahme besprochen. Hiermit soll ein Zeichen gesetzt werden gegen den überflüssigen und extrem klimaschädlichen Bau dieser Straße. Der Protestmarsch führt über die Kuhbachtrasse, vorbei am Parkfriedhof und durch die Felder. Dieser Spazierweg wird mit dem Bau der Straße versperrt.

Eingeladen und aufgerufen zur Teilnahme sind alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, egal welchen Alters, die mit ihrer Teilnahme ein Zeichen gegen den Bau der L821n setzen wollen. Auch Hundehalter sind herzlich willkommen, die bisher sehr zahlreich diese Wege nutzen.

Zu dieser Protestveranstaltung sind die Stadtverbände von CDU und SPD eingeladen worden, ebenso Bürgermeister Roland Schäfer, der aber bereits abgesagt hat.

Des Weiteren ist geplant, Fragen der Bürgerinnen und Bürger zu sammeln und im Anschluss an die entsprechenden Stellen weiterzuleiten. Für das leibliche Wohl sorgt wiederum ausschließlich die BI L 821n Nein. So werden an diesem Sonntag diverse Kuchen und Waffeln kostenlos angeboten, sowie Kaffee und diverse Kaltgetränke.

Am vergangenen Sonntag konnte der Vorsitzende der Bergkamener Grünen, Rolf Humbach, als Veranstalter, rund 250 Teilnehmer Begrüßen und er hofft, dass nach den wöchentlichen Steigerungen der Teilnehmerzahl nun wieder mehr Bürgerinnen und Bürger ein Zeichen für den Klimaschutz und gegen unnützen Straßenbau und vermeidbare Überschwemmungen im Ortsteil Oberaden setzen.

Da die Teilnehmerzahlen in den vergangenen Wochen massiv angestiegen sind, wird ab dieser Veranstaltung am 24.02. ein Ordnungsdienst eingesetzt, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Es wird gebeten, den Anweisungen des Ordnungsdienstes Folge zu leisten.




Über 250 spazieren gegen die L821n – ADFC und BUND werben für Volksinitiative und Volksbegehren

BI-Sprecher Andreas Worch spricht zu den Sonntagsspaziergängern.

Über 250 Teilnehmerinnen und Teilnehmer zählten am Sonntagnachmittag die Organisatoren des Spaziergangs gegen den Bau der L821n auf den Wegen zwischen Oberaden und Weddinghofen. Sie beschworen noch einmal die Hochwassergefahren, die durch den Bau der umstrittenen Umgehungsstraße ausgehen würden.

Doch während des Spaziergangs waren auch andere Umweltaktivisten aktiv. Zu ihnen gehörte zum Beispiel der Landesvorsitzende des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs (ADFC) Thomas Semmelmann, der Unterschriften für die „Volksinitiative Aufbruch Fahrrad“ sammelte. Ziel dieser Initiative ist es, den NRW-Landtag dazu zu bringen, das Fahrrad als Verkehrsmittel wesentlich stärker zu fördern als bisher.

Erneut sprach Friedrich Ostendorff zu den Sonntagsspaziergängern, diesmal ausdrücklich als stellvertretender Landesvorsitzende des Bunds für Umwelt- und Naturschutz NRW. Er kündigte eine weitere Volksinitiative, die zusammen mit dem NABU initiiert werde. Sie wird wohl die Biene im Namen tragen. Klar sei aber, dass es wie in Bayern nicht nur um den Schutz von Bienen gehe, sondern um den Erhalt der Artenvielfalt, betonte Ostendorff. Grüne wie auch SPD hätten bereits ihre Unterstützung zugesagt.




Bürgerinitiative Pro L821n sieht keine höheren Hochwassergefahren nach dem Bau der neuen Straße

Östlich des Pumpwerks an der Realschule Oberaden soll die L821n den Kuhbach queren.

Die Bürgerinitiative Pro L821n jetzt! hat jetzt die Bergkamener Fraktionen von SPD, FDP, CDU, die Stadverwaltung sowie den NRW Verkehrsminister und die zuständigen Behörden angeschrieben. In der Post befinden sich unter anderem amtliche Berichte zur Niederschlagswasserthematik in Oberaden im Bezug auf die L 821n informiert.

„Wir gehen davon aus, dass die BI-Nein! sowie auch die sehr eng kooperierende Bergkamener Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen mit der aktuellen Parole „Hochwasser durch die L 821n“ einzig und allein einen zeitlichen Aufschub des Baustarts der L 821n bezwecken, um mit weitern Aktionen Aufsehen zu erregen“, erklärt der Sprecher dieser Initiative Thomas Schauerte.

„Wir halten es für unerlässlich, dass die Gesamtbetrachtung zu diesem Thema detailliert vor der Ratsabstimmung am 21.02.2019 von behördlicher Stelle fachlich dargestellt wird. Wir gehen davon aus, dass die Stadtverwaltung die Sachlage ausführlich darstellen wird“, erklärt Schauerte weiter. Für ihn ist klar, dass die neue Straße die Hochwassergefahr in Oberaden nicht vergrößern wird. Warum, erklärt er hier:

„Auf Basis der durchgeführten Bodengutachten im Trassenbereich der L 821n, kann der Boden bis zur Sättigung nur geringe Mengen Niederschlagswasser aufnehmen. Hierbei ist eine versiegelte Straßenfläche annähernd identisch zu betrachten. Bei der L 821n sind zudem Rigolen als Wasserspeicher vorgesehen, die den zeitlichen Wasserablauf bei Starkregenereignissen für die Gesamtfläche Ackerfläche und Straße eher reduzieren. Die absolute Wassermenge/ m² durch Niederschlagswasser verändert sich nicht. Die Straße “erzeugt“ keine zusätzlichen Wassermengen.

  1. Der Lippeverband hat nach dem Ereignis aus Sept. 2014 technische Veränderungen zum Hochwasserschutz umgesetzt, die zu einer nennenswerten Entlastung des Pumpwerks Kuhbach beitragen (Pressemeldung Lippeverband vom 30.05.2018). Hierzu wurden Wasserzuflüsse aus vorgelagerten Entwässerungsgräben des Kuhbachs in andere Entwässerungssysteme, z.B. Richtung Hamm bzw. direkt in die Lippe, umgeleitet. Das vorgelagerte Pumpwerk Overberge wurde umfassend saniert und umgebaut. Hierbei wurde das Hochwasserrückhaltebecken, das als Puffer dient, vergrößert.
  2. Der Lippeverband plant ein besonders groß dimensioniertes Regenrückhaltebecken mit ca. 50.000 bis 60.000 m³ vor dem Pumpwerk Kuhbach (Pressemeldung Hellweger Anzeiger vom 26.07.2018) Der Grunderwerb ist bereits geklärt.
  3. Die vorgelagerten Pumpwerk Hansastr. und PW Schönhausen, beides SEB, haben bzw. werden größere Regenrückhaltebecken erhalten (Pressebericht WA vom 09.06.2016). Diese entlasten das nachgelagerte PW Kuhbach.
  4. Aus den amtlichen Unterlagen zur Hochwasserrisikomanagementplanung NRW der Bezirksregierung Arnsberg, Kommunensteckbrief Bergkamen Dezember 2015 (s. pdf Anhang), geht aus Seite 4 (2) der Hochwassergefährdung und Maßnahmenplanung für Bergkamen hervor, dass bei der Ist-Situation der HW-Gefährdung in Bergkamen der Bereich Oberaden nicht aufgeführt wird. Dies begründet sich darin, dass in den aufgeführten Maßnahmenplanungen für Bergkamen unter F03-01 , Seite 3 (5), die vorläufige Sicherung der Gebiete bei einem Hochwasserszenario der Klassifikation HQ100 (alle 100 Jahre) berücksichtigen. Für das Hochwasserszenario HQextrem werden keine Maßnahmen aufgeführt. Die amtliche Hochwasserkarte Kuhbach für den Bereich Oberaden, Stand 10/2013 (s. pdf-Anhang) weist bei einem HW-Szenario HQ100 lediglich eine südliche Ackerfläche des Kuhbachs, ohne Wohnbebauung, als Überflutungsfläche aus.
  5. Die Gesamtlänge der L 821n beträgt ca. 1.870 Meter. Hierauf entfallen im Teilstück 1 (grün markiert, s. Anlage), beginnend an der L 654 Lünener Straße die ersten 320 Meter mit einem natürlichen Gefälle in Richtung Lünener Str., somit keine Auswirkung durch Niederschlagswasser auf den rund 700 Meter weiter nördlich entfernten Bereich am Kuhbach/ Pantenweg.
  6. Aufgrund der Topographie ist der Verlauf der L 821n in vier Teilabschnitte einzuteilen. Zwei dieser Teilabschnitte wirken sich nicht auf das Hochwasserrisikogebiet am Kuhbach/ Pantenweg aus. Der südliche Teilabschnitt (Lünener Str.) wirkt sich in diesem Zusammenhang ebenfalls nicht auf den Pantenweg aus.
  7. Nach den amtlichen Hochwasserriskokarten 2013 der BR Arnsberg führt jedoch nur der äußerst seltene Starkregenfall HQextrem zu einer möglichen Überflutung im Bereich des Pantenwegs. Die Niederschlagsszenarien HQ häufig und HQ100 (Durchschnittlich einmal in 100 Jahren) weisen für diesen Bereich keine Hochwassergefahr aus. Es stellt sich die Frage, ob diese relativ geringe Wassermenge der L 821n einen nennenswerten Einfluss auf den möglichen Überflutungsstand in diesem Bereich ausübt. Möglicherweise wirken die eingebauten Rigolen zudem gegen eine Überflutung in diesem Bereich. Nicht zu vergessen ist die Tatsache, dass durch die L 821n nicht mehr Wasser pro Quadratmeter Fläche generiert wird.“



Körbchenmuschel ist Mini-Kläranlage mit Reiselust – Sie fühlt sich auch in der Lippe bei Rünthe wohl

Hydrobiologin Sylvia Mählmann, hier mit Kollegin Sandra Buchholz bei der Probenahme an der Lippe. Foto: EGLV/ Rupert Oberhäuser

Zum Muscheln suchen muss man nicht ans Meer fahren. Auch die Lippe ist voll von den kleinen Tieren mit harter Schale und weichem Kern. Die Körbchenmuschel ist der „Bewohner des Monates Februar“ und auch in Rünthe in der Lippe zu finden. Sie ist ein sogenanntes Neozoon, also eine neueingebürgerte Art, und hat eine weite Reise hinter sich. Innerhalb weniger Jahre hat die geriffelte Muschel weite Teile der Lippe erobert. Man erkennt die bis zu 450 Millimeter großen Tiere an ihrer Rillenstruktur und der oliv-gelb-grünen Färbung. Als „Mini-Kläranlagen“ filtern Muscheln das Wasser und können so zur Gewässerqualität beitragen.

Die Körbchenmuschel in der Lippe. Foto: EGLV /Simone Pigage-Goehler

Ursprünglich in Asien beheimatet, sind die Körbchenmuscheln Mitte der 1980er-Jahre wahrscheinlich als blinde Passagiere mit Schiffen über Nordamerika nach Europa gelangt. Doch auch als Parasiten in Fischkiemen reisen sie im Larven-Stadium bevorzugt von A nach B. Anders als viele heimische Arten liebt die Körbchenmuschel warme Wassertemperaturen. Da einige Kraftwerke das Wasser der Lippe zur Kühlung nutzen, erhöht sich bei Rückführung des Wassers in die Lippe die Wassertemperatur und die Körbchenmuschel fühlt sich genauso wohl wie in ihrer warmen Heimat. Auch die heißen Sommer bieten der Muschel Wohlfühlatmosphäre.

Zwitter-Muschel kann 8000 Larven pro Jahr zeugen
Ganz besonders dort, wo die Lippe sandig und schlammig ist, bildet die Körbchenmuschel Kolonien – egal ob in mehreren Metern Tiefe oder im Spritzwasserbereich. Die gestreifte Muschel ist eine harte „Nuss“ und für Fressfeinde kaum zu knacken. Sie ist äußerst reproduktionsfreudig und kann sich als Zwitter selbst befruchten. Insgesamt kann ein Elterntier so jährlich bis zu 8000 Larven ins Wasser entlassen. Dabei schützt die Muschel ihre Kinder in ihren Atmungskiemen wie in einem Kängurubeutel, bis sie groß genug sind. Dann kann eine Körbchenmuschel bis zu zehn Jahre alt werden.

Muschel legt keinen Wert auf Bikinifigur
Wer denkt, dass die Muschel sich nicht bewegen kann, liegt falsch. Mit einem großen Fuß kriecht sie vorwärts, kann sich eingraben und so vor Frost schützen. Als sogenannte Filtrierer ernähren sie sich von Kleinstlebewesen, Plankton und organischem Material. Da das Angebot davon im Sommer am größten ist, legen sie in dieser Zeit auch am meisten zu. Die Rippung der Schale verrät das deutlich, vergleichbar mit den Jahresringen eines Baums. Dabei ist die Muschel ein wahres „Mini-Klärwerk“: In kurzer Zeit saugt sie alle Schwebstoffe aus dem Wasser ein und verarbeitet sie. Und bei ungünstigen Bedingungen? Da macht die Muschel dicht. Mit geschlossenen Schalen kann sie ihren gesamten Stoffwechsel auf zehn Prozent runterfahren und so überleben.

Reisemöglichkeit über Lippe-Kanal-Austausch
In der Lippe finden die Gewässer-Biologinnen und -Biologen des Lippeverbandes am häufigsten die „Grobgerippte Körbchenmuschel“– erstmals im Jahr 1996 im Bereich Hamm und Werne-Rünthe. Hier ist die Lippe mit dem Datteln-Hamm-Kanal verbunden. An einer Wasserübergabe kann Lippe-Wasser in den Datteln-Hamm-Kanal geleitet werden, um die Schifffahrt zu sichern. Umgekehrt erhält die Lippe in Trockenzeiten Wasser aus dem Kanal. Eine gute Reisemöglichkeit für die Muschel, die in den folgenden Jahren recht zügig den gesamten weiteren Verlauf der Lippe besiedelt hat. Auf welchem Weg die Körbchenmuschel 1999 in Wesel an-gekommen ist – über den Rhein oder aus Richtung Hamm – ist unklar.

Einen „Fressfeind“ hat sie doch…
Kann man die Körbchenmuschel eigentlich essen? In der asiatischen Küche ist sie – ähnlich wie in Europa die Miesmuschel – als Speisemuschel ziemlich beliebt. Die Lippeverbandsbiologen haben das allerdings noch nicht ausprobiert…

Hintergrund
Fließgewässer sind die Lebensadern unserer Landschaft. Sie bieten Menschen nicht nur Erholung, sondern sind als Ökosysteme unverzichtbar und schützenswert. Ein Großteil der Wasserlebewesen sind wirbellose Tiere (Makrozoobenthos), die häufig am Boden oder Rand des Gewässers leben. Dazu gehören u.a. Wasserinsekten, Krebstiere, Schnecken und Muscheln. Sie sind ein wichtiger Indikator für die Wasserqualität. Denn nur ein natürliches Gewässer weist eine hohe Anzahl und Vielfalt wirbel-loser Tiere auf.

Durch das Programm „Lebendige Lippe“ soll sich der längste Fluss in NRW natürlicher entwickeln. Diese Veränderungen erfassen die Lippeverbands-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Labors anhand von Probenahmen entlang der Lippe und ihrer Nebenläufe. Dabei untersuchen sie regelmäßig insgesamt 431 Kilometer Wasserläufe im Verbands-gebiet. Ausgewählte Lebewesen, die etwas über die Wasserqualität verraten, stellt der Lippeverband in den nächsten Monaten in seiner Serie „Bewohner des Monats“ vor.

Programm „Lebendige Lippe“
Die Lippe ist ein 220 Kilometer langer Nebenfluss des Rheins. Sie entspringt in Bad Lippspringe und mündet in Wesel in den Rhein. Auf der rund 147 Kilometer langen Strecke zwischen Lippborg und Wesel fließt die Lippe durch das Gebiet des Lippeverbandes. Hier hat das Land NRW die Unterhaltung und den Ausbau des Flusses an den Lippeverband übertragen.
Der Lippeverband übernimmt neben der allgemeinen Pflicht der Gewässerunterhaltung auch die Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie an der Lippe. Hierzu hat der Lippeverband im Jahre 2013 das Pro-gramm „Lebendige Lippe“ für seinen Zuständigkeitsbereich aufgelegt und neben der Fortsetzung der bestehenden Projekte mehrere neue Projekte begonnen.
Das übergeordnete Ziel ist die langfristige Verbesserung und Wiederherstellung eines intakten Fluss-Auen-Ökosystems mit einer Erhaltung und Entwicklung von fluss- und auentypischen Strukturen und Lebensgemeinschaften. Für das Landesgewässer Lippe werden zu 100 % Landesmittel eingesetzt.
Europäische Wasserrahmenrichtlinie
Mit der Europäischen Wasser-rahmenrichtlinie (EU-WRRL) wird nicht nur ein „guter Zustand“ für alle Gewässer in den Mitglieds-staaten der EU bis zum Jahr 2027 gefordert. Seit Inkrafttreten der Richtlinie im Jahr 2000 ist auch die ganzheitliche Betrachtung von Fluss-Einzugsgebieten Allgemeingut geworden. Danach ist der gesamte Fluss von der Quelle bis zur Mündung als Einheit zu sehen. Maßnahmen, die an irgendeiner Stelle des Gewässersystems zu Veränderungen führen, wirken sich auch in anderen Teilen des Einzugsgebiets aus.




Aktionskreis lehnt die Ausweisung eines Gewerbegebiets im Rünther Süden ab

Die rote Linie zeigt die Grenze des möglichen neuen Gewerbegebiets südlich von Rünthe Süd.

Für die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am Dienstag hat die Verwaltung die Drucksache Nr. 11/1461 vorgelegt, in der sie die Neuausweisung einer gewerblichen Baufläche im Bereich Rünthe-Süd/Overberge mit dem Landesentwicklungsplan (LEP) Ziel 6.3-3 begründet.

„In diesem Fall erwarten wir von Seiten der Verwaltung einen Abwägungsprozess, weil die in Rede stehende Fläche in einem regionalen Grünzug liegt, dem im Regionalplan ein besonderer Schutz zukommt. Wichtige weitere Aspekt sind die Begrenzung der Versiegelung von Freiflächen und die Beachtung klimapolitischer Belange (Klimawandel). Die „Vermeidung einer bandwurmartigen Erweiterung eines Siedlungsgebietes“ wird ebenfalls als wichtiges Kriterium betrachtet. Letzteres wäre dann der Fall“, heißt es in einer Erklärung des Aktionskreises Leben und Wohnen Bergkamen, der sich gegen die Ausweisung dieser noch landwirtschaftlich genutzten Fläche ehrt

Die Verwaltungsvorlage verweise zusätzlich auf die vorgenommene Abstimmung mit der Regionalplanungsbehörde (RVR), die ergeben habe, dass dieser Standort aus regionalplanerischer Sicht als geeignet anzusehen sei. „In Anbetracht der im Regionalplan genannten Kriterien erscheint uns eine Zustimmung des RVR zum Vorhaben der Bergkamener Stadtverwaltung eher unwahrscheinlich“, so der Aktionskreis.




Elektromobilität: Land NRW baut Förderprogramme aus

Seit Anfang Februar 2019 baut das Land NRW sein Förderprogramm „progres.nrw – Emissionsarme Mobilität“ aus. Bereits in der ersten Woche erreichten die Bezirksregierung Arnsberg, die für ganz NRW die Förderanträge bearbeitet und bewilligt, rund 400 Förderanträge.

Nordrhein-westfälische Unternehmen erhalten im Rahmen des Programms „Emissionsarme Mobilität“ ab 4. Februar 2019 vom Land

. 4.000 Euro beim Kauf eines Elektro-Pkw – zusätzlich zur Umweltprämie des Bundes in gleicher Höhe;
. 8.000 Euro beim Kauf von E-Nutzfahrzeugen von 2,3 bis 7,5 Tonnen. Käufer eines E-Transporters bis 4,25 Tonnen können zusammen mit dem Umweltbonus des Bundes sogar Fördergelder in Höhe von 12.000 Euro beantragen.

Diese Unterstützung richtet sich an Unternehmen sowie gewerbliche Nutzer und gilt neben dem Kauf auch für Leasing und Langzeitmiete.

Für diesen Fördergegenstand können pro Antragstellendem insgesamt Fördergelder bis zu 200.000 Euro in einem Zeitraum von drei Steuerjahren (de-minimis-Regelung der EU) in Anspruch genommen werden.

Das elektronische Antragsformular finden Sie unter: www.bra.nrw.de/4045740

Die Zeit bis zum Erhalt des Zuwendungsbescheids variiert erfahrungsgemäß je nach Frequenz der Anträge und kann bis zu acht Wochen betragen.




Fäll- und Schnittverbot: Wann Axt und Astschere im Schuppen bleiben müssen

Wer das Frühjahr für Gehölzschnitt nutzen möchte, hat nur noch bis Ende Februar Zeit. Denn ab dem 1. März gilt bis zum 30. September bundesweit das Fäll- und Schnittverbot. Axt und Astschere müssen also im Schuppen bleiben.

Grundlage ist das Bundesnaturschutzgesetz. „Damit werden vor allem brütende Vögel und andere Tiere, die in Bäumen und Gehölzen Unterschlupf finden, geschützt“, sagt Sebastian Heide-Napierski von der Unteren Naturschutzbehörde. „Das Verbot gilt für Bäume außerhalb des Waldes. Außerdem sind radikale Schnitte an Hecken und Sträuchern verboten – auch im eigenen Garten.“

Ausnahmen und Ergänzungen
Nicht unter das Verbot fallen hingegen Bäume im Gartenbau, in Haus- und Kleingärten, Grünanlagen, auf Sportplätzen, Friedhöfen und in ähnlichen Bereichen. Sie dürfen, wenn keine Vögel darin nisten oder besonders geschützte Arten wie beispielsweise Fledermäuse vorhandene Baumhöhlen nutzen, entfernt oder zurückgeschnitten werden.

Um die Fortpflanzungs- und Ruhestätten von besonders geschützten Arten zu erhalten, kann zudem beim Fällen alter Bäume außerhalb der Schonzeit eine vorherige Artenschutzprüfung notwendig sein. Dadurch soll vermieden werden, dass das Zuhause seltener Tiere zerstört wird. Generell gilt: Wer einen Baum fällen oder Gehölz entfernen möchte, sollte sich vorher genau informieren, ob das erlaubt ist. PK | PKU