Familienzentrum „Tausendfüßler“ lädt Eltern wieder zu Themen-Cafés ein

Das Familienzentrum „Tausendfüßler“ in Oberaden bietet Themen-Cafés für interessierte Eltern aus dem Sozialraum an. Hier sollen ganz gezielt Fachthemen rund ums Kind besprochen werden. Beginn ist am 15. Februar um 14:00 Uhr mit dem Thema „Der Grundstein des Lesens“.

Es folgen die Themen-Cafés:

  • 03.2021: „Mathematik liegt auf der Straße“, 14:00 Uhr
  • 04.2021: „Gesunde Ernährung oder wieviel Zucker steckt in unserer Nahrung“, 14:00 Uhr
  • 05.2021: „Andere Länder, andere Geschichten“,14:00 Uhr
  • 06.2021: „Bewegung nicht immer nur in der Turnhalle“, 14:00 Uhr
  • 08.2021: „Die Macht der Musik“, 14:00 Uhr

Präsenzveranstaltungen, die aufgrund der pandemischen Lage nicht stattfinden können, werden nach Möglichkeit über digitale Medien angeboten.

Anmeldungen sind bis eine Woche vor Beginn des jeweiligen Themen-Cafés zwingend erforderlich und werden im Familienzentrum unter der Rufnummer: 02306-80141 oder per Mail: tausendfuessler@helimail.de entgegengenommen.




Aktion der Friseurinnen und Friseure: „Licht an, bevor es ganz ausgeht!“

Bundesweit machen die Friseurinnen und Friseure nun mit der Aktion „Licht an, bevor es ganz ausgeht!“ am kommenden Sonntag/Montag auf sich aufmerksam. „Auch bei uns in der Stadt Hamm sowie den Kreisen Soest und Unna“, erklärt die Kreishandwerkerschaft Hellweg Lippe. Dabei verweist sie auf eine Mitteilung des Zentralverbands des Deutschen Friseurhandwerks:

„Die rund 80.000 Salons des deutschen Friseurhandwerks sind seit dem 16. Dezember 2020 im zweiten Lockdown geschlossen. Viele Familienbetriebe im Friseurhandwerk können die damit verbundenen Umsatzverluste nicht mehr überbrücken, sie stehen vor dem existenziellen Aus. Der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks (ZV) kämpft daher für einen Re-Start ab dem 15. Februar 2021 und ruft, nach dem Vorbild der Friseur-Innung Lindau, alle Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber bundesweit dazu auf: Macht vom 31. Januar auf den 1. Februar 2021 das Licht in den Salons an, bevor es ganz ausgeht! Das Licht soll 24 Stunden in den Salons brennen, um die
Bevölkerung auf die dramatische Situation des Friseurhandwerks im zweiten Lockdown aufmerksam zu machen.

„Wir wollen für unsere Kundinnen und Kunden sichtbar bleiben und geben nicht auf“, so Harald Esser, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Friseurhandwerks. „Wir kämpfen um unsere Existenz und wollen arbeiten. Unsere Kundinnen und Kunden warten auf uns.“, so Esser. Alle Friseurinnen und Friseure sind aufgerufen, sich an der Aktion zu beteiligen und die vier Kernforderungen ihres Friseurhandwerks nach außen zu tragen:

1. Die Überbrückungshilfen müssen passgenau gestaltet und schnell und unbürokratisch gewährt werden.

2. Eine nachhaltige Förderung unserer Ausbildungsleistung ist jetzt notwendig, um die duale Berufsausbildung zu sichern.

3. Auch der Chef oder die Chefin als wichtigster Mitarbeiter des Betriebs muss berücksichtigt werden. Wir gehen in den aktuellen Regelungen noch leer aus.

4. Schwarzarbeit muss gestoppt werden. Sichere Friseurdienstleistungen können nur wir Profis unter Wahrung der Hygiene- und Arbeitsschutzstandards in den Salons bieten.“




Kreis Unna: 22 Prozent weniger Minijobs im Gastgewerbe

Gaststätte geschlossen: Die Corona-Pandemie hat zu einer historischen Krise im Gastgewerbe geführt – und kostet vielen Aushilfskräften den Job. Foto: NGG

Wenn die Pandemie den Job kostet: Im Zuge der Coronakrise ist die Zahl der Minijobs im Kreis Unna um 5 Prozent gesunken. Mitte vergangenen Jahres gab es rund 32.600 geringfügig entlohnte Arbeitsverhältnisse – ein Jahr zuvor waren es noch 34.300. Besonders stark war der Rückgang im Gastgewerbe. In der Branche gingen binnen eines Jahres 833 Minijobs verloren – ein Minus von 22 Prozent. Das teilt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) mit und beruft sich hierbei auf neueste Zahlen der Bundesagentur für Arbeit. „450-Euro-Kräfte zählen zu den Hauptverlierern der Wirtschaftskrise. Sie haben bislang keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld, werden häufiger gekündigt und sind sozial kaum abgesichert“, sagt Torsten Gebehart, Geschäftsführer der NGG-Region Dortmund.

Die Statistik spiegele eine „enorme Unwucht“ auf dem heimischen Arbeitsmarkt wider. Während dank staatlicher Hilfen wie der Kurzarbeit die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Stellen in der Region nahezu konstant geblieben sei, treffe die Pandemie prekär Beschäftigte besonders hart. Nach dem Prinzip „Hire and Fire“ (Heuern und Feuern) lebten sie in ständiger Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes. „Betroffen sind gerade Frauen, die eine 450-Euro-Stelle als Kellnerin oder Küchenhilfe oft als einzige Einnahmequelle haben. Auch für viele Studierende, die sich nebenher etwas hinzuverdienen, sind die Folgen des Jobverlustes dramatisch“, betont Gebehart.

Der Gewerkschafter kritisiert die Entlassungen, hat aber angesichts der historischen Krise Verständnis für die Lage der Hotels und Restaurants. „Das Problem ist vielmehr, dass die Politik durch abgabenfreie Minijobs schon seit Jahren falsche Anreize setzt. Es ist höchste Zeit, diese Stellen sozialversicherungspflichtig zu machen.“ Nur wenn Sozialabgaben, Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungsbeiträge gezahlt würden, könnten Beschäftigte wirksam geschützt werden.

Eine Heraufsetzung der Verdienstgrenze bei den Minijobs auf monatlich 600 Euro, wie sie derzeit Teile der Union fordern, gehe dagegen „in die völlig falsche Richtung“, so Gebehart. Damit werde eine prekäre Beschäftigungsform weiter ausgebaut, statt sie einzudämmen. Nach Angaben des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) würden durch eine Heraufsetzung bundesweit rund 470.000 Menschen mit regulären Stellen ungewollt zu Minijobbern. „Die Coronakrise hat den Blick auf viele gesellschaftliche Probleme gelenkt. Dazu gehören die Minijobs. Die Politik muss hier arbeitsmarktpolitisch umsteuern“, fordert Gebehart.




Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern bietet Sprechstunden im Familienzentrum „Tausendfüßler“ an.

Es gibt eine Vielzahl von Fragen, die Eltern bewegen und manchmal ist es schwierig, allein passende Lösungen zu finden. Im Rahmen von Sprechstunden haben deshalb Eltern und Anwohner aus dem Sozialraum Oberaden die Möglichkeit ihre Anliegen, Unsicherheiten oder Sorgen vertraulich zu besprechen.

Frau Hagemeier (Diplom-Sozialpädagogin) oder Herr Ronge (Diplom-Psychologe) von der Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern stehen hierfür jeden dritten Freitag im Monat von 9:00 bis 11:00 Uhr im Familienzentrum „Tausendfüßler“ zu Verfügung.

Die Termine im Überblick:

19.02.2021, 19.03.2021, 16.04.2021, 21.05.2021, 18.06.2021

Aufgrund der Covid-19-Pandemie und den damit verbundenen Infektionsschutzmaßnahmen ist eine Voranmeldung unter der Rufnummer 02306-80141 zwingend erforderlich.

 




Sicher und unkompliziert zum Impfzentrum: DRK bietet Transportservice für Menschen mit eingeschränkter Mobilität

DRK-Fahrdienst.

Seit Montag können alle über 80-Jährigen in NRW nun ihre Corona-Impftermine vereinbaren. Ein entsprechendes Schreiben des NRW-Gesundheitsministeriums erreichte alle Impfberechtigten bereits in der letzten Woche. Und auch, wenn die Telefonleitungen und Tastaturen bereits glühten, dürfte am Ende doch jeder der möchte, seinen Impftermin vereinbart haben.

Doch wie kommt man aktuell am Besten von der eigenen Wohnung bis zum Impfzentrum des Kreises, in der Unnaer Platanenallee im Stadtteil Königsborn? Insbesondere, wenn man selbst nicht bzw. nicht mehr Auto fährt, und auf Grund persönlicher Einschränkungen Schwierigkeiten hat, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen?

Eine Option bietet in genau diesen Fällen der Fahrservice des DRK-Kreisverbandes Unna. Mit professionell ausgestatteten Spezialfahrzeugen, die auch Rollstuhlfahrer*innen dank Hebebühne und großzügigem Innenraum einen maximalen Fahrkomfort bieten, holen die Rotkreuzmitarbeiter*innen Impfwillige von der Haustür ab und bringen sie sicher zum Impfzentrum und zurück. Selbstverständlich unter Einhaltung aller möglichen Hygienevorschriften und Abstandsmaßnahmen.

Um die Transportkosten erstattet zu bekommen, benötigen Senior*innen eine, von der Krankenkasse genehmigte Verordnung ihres Arztes. Fällig werden dann lediglich 10€, sofern keine Zuzahlungs-Befreiung der Krankenkasse vorliegt.

Interessierte erhalten telefonisch Auskunft unter 02303 25453-19 und können – nachdem der Impftermin steht – hier ganz unkompliziert direkt ihren Transfer buchen.




IG BAU kritisiert fehlende Schutzmasken für Reinigungskräfte im Kreis Unna

Gebäudereinigerinnen leisten durch ihre Arbeit einen Beitrag gegen die Infektionsgefahr in Betrieben, Büros und Behörden. Dennoch bleiben sie oft auf den Kosten für den eigenen Gesundheitsschutz sitzen, bemängelt die zuständige Gewerkschaft IG BAU. Foro: IG BAU

Sie kümmern sich um die Hygiene in Büros, Schulen und Krankenhäusern – müssen sich aber um die eigene Gesundheit Sorgen machen: Nach Einschätzung der IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) stehen einem Großteil der Reinigungskräfte im Kreis Unna nicht genügend kostenlose Atemschutzmasken zur Verfügung. Immer wieder komme es vor, dass Reinigungsfirmen beim Arbeitsschutz knausern und Beschäftigte den dringend benötigten Mund-Nasen-Schutz aus der eigenen Tasche bezahlen müssen, so die Gewerkschaft. „Es kann nicht sein, dass ausgerechnet die Menschen, bei denen das Einkommen kaum für Miete und Lebensunterhalt reicht, auf den Kosten der beruflich genutzten Masken sitzen bleiben. Besonders schwer ist es für Teilzeitkräfte und Minijobber. Das muss sich schnell ändern“, sagt IG BAU-Bezirksvorsitzender Friedhelm Kreft. Nach Angaben der Arbeitsagentur gibt es im Kreis Unna rund 2.900 Beschäftigte in der Gebäudereinigung.

Der Arbeits- und Gesundheitsschutz zähle zu den Fürsorgepflichten des Arbeitgebers, betont Kreft. Daran dürfe nicht gespart werden – „das Tragen einer Atemschutzmaske ist aktuell Pflicht und erst recht notwendig, wenn Beschäftigte sich am Arbeitsplatz einer erhöhten Infektionsgefahr aussetzen“. Die IG BAU Westfalen Mitte-Süd ruft die Reinigungsfirmen in der Region dazu auf, umgehend für ausreichend Atemschutzmasken zu sorgen, am besten nach dem FFP2-Standard. „Betroffene berichten davon, dass sie bislang – wenn überhaupt – nur eine einfache OP-Maske kostenlos bekommen. Wenn es nach dem Arbeitgeber geht, soll die dann mehrere Tage halten. Wer den Mundschutz mehrmals täglich wechselt, muss dafür selbst aufkommen“, berichtet der Gewerkschafter. Dieser Missstand müsse dringend behoben werden.

Wichtig sei, dass die Firmen die besten Masken für die Sicherheit der Beschäftigten zur Verfügung stellen und über den richtigen Gebrauch der sogenannten Aerosol-Filter informierten. „Vom Verformen des Nasenclips bis hin zum Aufsetzen mit vier Fingern, damit die Maske an der Haut abschließt – hierfür sollte es im Betrieb eine Anleitung geben“, so Kreft. Aus Sicht der IG BAU muss für das Tragen der Atemschutzmaske der Erschwerniszuschlag im Rahmentarifvertrag gezahlt werden. „Viele Firmen verweigern diese Zulage. Wer stundenlang unter einer Maske körperlich schwer arbeitet, hat den Lohnaufschlag verdient.“




Keine reguläre Betreuung in Kitas: Stadt verzichtet für Januar auf Elternbeiträge

Pandemiebedingt ist in den Kindestagesstätten in NRW und in den allgemeinbildenden Schulen momentan eine reguläre Betreuung infolge der geltenden Coronabetreuungsverordnung nicht möglich. Lediglich wenige Kinder sind in diesen Einrichtungen im Zuge von begründeten Notbetreuungen aktuell anwesend.

Für die Kindertageseinrichtungen gilt ab dem 11.01.2021 ein sogenannter eingeschränkter Pandemiebetrieb. Die Betreuungszeiten pro Kind sind generell um 10 Wochenstunden verringert, damit die vorgegebene strenge Gruppentrennung eingehalten werden kann. Außerdem hat die Landesregierung an die Eltern appelliert, ihre Kinder möglichst zu Hause zu betreuen, um die Kitas zu entlasten und Kontakte zu vermeiden.

Für die Kindertagespflege gelten zwar die Einschränkungen des Betreuungsumfanges nicht, jedoch richtet sich der Appell der Landesregierung, die Kinder selbst zu betreuen, auch an Eltern, die Kindertagespflege in Anspruch nehmen.

Solche Umstände haben bereits mehrfach im Jahr 2020 vorgelegen. Aus diesem Grunde wurde seinerzeit im April und von Juni bis Juli 2020 aufgrund von Erlassen der zuständigen Ministerien für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport NRW und des Ministeriums für Schule und Bildung NRW angeordnet, es sollte auf die Erhebung der entsprechenden Elternbeiträge von allen Beitragspflichtigen verzichtet werden. Das sollte auch für Eltern gelten, die ihre Kinder in einer Notgruppe betreuen lassen.

Gleiche Beschränkungen für den Besuch von Kindertagespflege, Kindertageseinrichtungen und der Grundschulen mit deren außerunterrichtlichen Angeboten liegen aktuell wieder vor.

„Entsprechende Empfehlungen oder Weisungen der zuständigen Ministerien zum Beitragserlass fehlen aktuell aber noch“, so Bergkamens zuständige Beigeordnete Christine Busch. Sie hat das Thema daher im Verwaltungsvorstand der Stadt Bergkamen konkretisiert, welcher dann in dieser Woche entschieden hat, auf die diesbezüglichen Elternbeiträge generell und die Beiträge für das Mittagessen in den städtischen Einrichtungen im Monat Januar zu verzichten.

Im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung hat Bürgermeister Bernd Schäfer nach Abstimmung mit der Beigeordneten Christine Busch, dem bislang stellv. Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses, Thomas Heinzel und der Vorsitzenden des Ausschusses für Schule, Sport und Weiterbildung, Martina Plath, nun entschieden, für den laufenden Monat auf diese Beiträge in Höhe von rund 145.000 Euro zu verzichten. Bis zur nächsten Ratssitzung im Februar sollte ausdrücklich nicht gewartet werden.

Die Stadt Bergkamen verfährt somit ähnlich wie viele, aber längst nicht alle Städte und Gemeinden in NRW.

„Nicht nur weil entsprechende Elternnachfragen zu Hauf eingehen, sondern auch im Zuge von sozialer Gerechtigkeit in dieser Situation wollten wir so entscheiden“, so die zuständige Beigeordnete Christine Busch. Natürlich hoffe man auf eine 50%ige Beteiligung der Landesregierung wie im letzten Jahr, wisse dies aber eben noch nicht. Wie sich dies im Februar gestaltet, werde man nach den nächsten Entscheidungen der Landes- und Bundesregierung zum Lockdown beraten.

Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung werden die Beiträge, die bereits eingezogen wurden, nicht an die Eltern erstattet, sondern mit dem in Kürze fällig werdenden Februar-Beitrag verrechnet.

Eltern, die keine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Überweisung Anfang Februar nicht vorzunehmen.

 




Schulpsychologische Beratungsstelle informiert über „Schulabsentismus“: Corona verschärft Probleme

Angst vor Mobbing, Leistungs-Überforderung oder soziale Ängste – die Gründe, warum Schülerinnen und Schüler nicht mehr zur Schule gehen, können vielfältig sein. „Schulabsentismus“ nennen die Fachleute das Problem. Und das kommt – auch aufgrund der Corona-Pandemie – immer häufiger vor, wie die Schulpsychologische Beratungsstelle für den Kreis Unna jetzt festgestellt hat.

„Seit dem elfjährigen Bestehen der Schulpsychologischen Beratungsstelle nahm das Thema Schulabsentismus immer einen der Spitzenplätze in unserer Beratungsarbeit ein“, bilanziert Diplom-Psychologe Andreas Hunke, Leiter der Schulpsychologischen Beratungsstelle. „In den letzten Monaten zeichnete sich vor der erneuten Schulschließung eine Zunahme ab. Es kann plausibel angenommen werden, dass diese Entwicklung im Zusammenhang mit der Corona-Krise und den Corona-Maßnahmen steht.“

Tendenz zum Fehlen
Dabei zeigt sich, dass Schülerinnen und Schüler, die bereits vor dem ersten Lockdown im März 2020 eine Tendenz zum Fehlen zeigten, nach dem Lockdown, als Präsenzunterricht wieder möglich war, die Schule gar nicht mehr besuchten und sich teils kaum oder gar nicht mit dem Unterricht beschäftigen. Zusätzlich verlieren auch weitere Schülerinnen und Schüler den Bezug zur Schule.

Für einige Schülerinnen und Schüler hat sich durch die Corona-Pandemie eine Situation ergeben, die sie psychisch stark belastet. So können z.B. Zukunftsängste, Leistungsängste und Sorgen vor Ansteckung eine Rolle spielen. „Diese Schülerinnen und Schüler schaffen es aufgrund der psychischen Belastung nicht mehr, sich auf die schulischen Anforderungen einzulassen“, ergänzen die Diplom-Psychologinnen Kirsten Solberg und Stefanie Lippelt. „Für andere Schülerinnen und Schüler war der regelmäßige Schulbesuch allerdings bereits längere Zeit – gegebenenfalls unbemerkt – eine große Herausforderung, welcher sie durch Struktur, Routine und stetiger Unterstützung begegnen konnten.“
 
Angst nimmt zu
Ein Beispiel: Einem Schüler mit sozialen Ängsten, dem die Begegnung mit Gleichaltrigen schwerfällt, verlangt der regelmäßige Schulbesuch einiges ab. Da er es allerdings gewohnt ist, jeden Tag zur Schule zu gehen, sich der Herausforderung zu stellen und zu erleben, dass die Situation nicht wirklich gefährlich ist, wird die Angst auf einem niedrigen Niveau gehalten.

Während der Zeit des Distanzunterrichtes begegnet er nun längerer Zeit nicht mehr seinen Mitschülerinnen und Mitschülern. Ebenfalls finden weniger andere soziale Kontakte statt. Dies führt, entgegen der intuitiven Annahme vieler Menschen, nicht dazu, dass die Angst verschwindet. Stattdessen nehmen Angst und das dazugehörige Vermeidungsverhalten zu. Wenn die Schule dann wieder zum Präsenzunterricht zurückkehrt, ist die Hürde für den Schüler viel höher geworden und möglicherweise ohne schnelle Hilfe unüberwindlich, wie die Schulpsychologische Beratungsstelle erklärt.

Beratungsstelle unterstützt
Erste Schulvermeidungstendenzen und Schulversäumnisse fallen durch die Auswirkungen der Corona-Krise auf Familien und Schulen möglicherweise nicht frühzeitig auf oder die eingeschränkten Handlungsmöglichkeiten verhindern, dass Schülerinnen und Schüler eine geeignete Unterstützung erhalten. Dies führt fast zwangsläufig zu einer Verfestigung des Problems.

Sehr zeitnahes Wahrnehmen und Handeln hat bei Schulabsentismus oberste Priorität, um einer negativen Entwicklung vorzubeugen. Beratung und Unterstützung bietet die Schulpsychologische Beratungsstelle für den Kreis Unna für Lehrkräfte, Eltern sowie Schülerinnen und Schülern an.

Sie ist auch während des Lockdowns telefonisch und per E-Mail erreichbar. E-Mail: schulpsychologische-beratungsstelle@kreis-unna.de; Telefonisch ist das Team Nord (zuständig für Schulen in Bergkamen, Kamen, Lünen, Selm, Werne) unter Tel. 0 23 03 / 27 – 65 40 und das Team Süd (zuständig für Schulen in Bönen, Fröndenberg/Ruhr, Holzwickede, Schwerte, Unna) unter Tel. 0 23 03 / 27 – 75 40 erreichbar. PK | PKU




Stabsstelle Soziale Inklusion und Seniorenarbeit geht mit Thomas Lackmann an den Start

Stabsstelle Soziale Inklusion und Seniorenarbeit geht mit Thomas Lackmann an den Start.

Die Stadt Bergkamen stellt sich im Bereich der kommunalen Seniorenarbeit zukunftsorientiert neu auf. Gleichzeitig ist sie fest entschlossen, sich den Herausforderungen zu stellen, die die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention für die Stadt Bergkamen mit sich bringen.

Aus diesem Grund wurde in der Stadtverwaltung im Rahmen einer Organisationsänderung die Stabstelle „Soziale Inklusion und Seniorenarbeit“ eingerichtet, die seit dem 1. Dezember 2020 mit dem Diplom-Pädagogen Thomas Lackmann besetzt ist. Der 41-Jährige ist bereits seit einigen Jahren im Sachgebiet Soziales, Senioren, Gesundheit tätig und arbeitet sich derzeit in seine neuen Aufgaben Schritt für Schritt ein.

Die Ziele dieser Stelle sind die Stärkung der Lebensqualität älterer und alter Menschen und von Menschen mit Behinderungen, die Verbesserung des Wohnungsangebotes im Hinblick auf die besonderen Bedarfe und die Verbesserung der Strukturen für wohnortnahe Versorgung und Pflege. Neben der Konzeptentwicklung und der Aufstellung von Maßnahmenplänen als Tätigkeitsschwerpunkte wird Thomas Lackmann die Vernetzung der verschiedenen Akteure und die Beteiligung der Betroffenen vorantreiben. „Nicht der einzelne Mensch mit besonderen Bedarfen muss sich anpassen, um „dabei“ sein zu können, sondern wir müssen für jeden den Zugang zu allen gesellschaftlichen Bereichen durch die Beseitigung von Barrieren ermöglichen“, sagt Thomas Lackmann.

Erste Kontakte zu bestehenden Gruppen wie zu der Gruppe Pflegende Angehörige und zu dem Netzwerk Demenz konnten bereits hergestellt werden. Alle Beteiligten hoffen, dass die Entwicklung der Corona-Pandemie in einigen Monaten auch den persönlichen Austausch wieder zulässt.

Ratsuchende Bürger*innen vermittelt er im Rahmen seiner Lotsenfunktion an die spezifischen Fachberatungsstellen, wie zum Beispiel an die Soziale Betreuung innerhalb des Sachgebietes Soziales, Senioren und Gesundheit der Stadt Bergkamen für die Einzelfallberatung oder an die Pflege- und Wohnberatung im Kreis Unna.

Thomas Lackmann: „Ich bin sehr glücklich, dass ich diese Aufgaben übernehmen darf. Es ist mir eine Herzensangelegenheit, mich für Senior*innen und Menschen mit Behinderung einzusetzen. Ich bin fest davon überzeugt, dass Bergkamen hier auf einem guten Weg ist, auch wenn dieser Weg noch lang ist. Nur gemeinsam, unter Beteiligung der Betroffenenselbstorganisationen, der Wohlfahrtsverbände und engagierter Menschen vor Ort, werden wir die Lebenssituation für alle Bevölkerungsgruppen in Bergkamen gut gestalten können.“

 

Thomas Lackmann von der Stabstelle „Soziale Inklusion und Seniorenarbeit“ ist im Rathaus unter der Telefonnummer (02307) 965-433 zu erreichen.




Wie komme ich zum Impfzentrum? – Die Diakonie Ruhr-Hellweg bietet Fahrdienste an

Die „NettWerker“ der Diakonie (im Bild Alen Nuhanovic) fahren die Seniorinnen und Senioren gern zum Impftermin. Im Wagen haben auch Rollstühle Platz. Foto: drh/Tobias Schneider

Die Schutzimpfungen gegen das Corona-Virus sind gestartet – die Erleichterung ist überall spürbar. Aber der Ablauf macht gerade viele Seniorinnen und Senioren unsicher: Wann und wo kann ich mich impfen lassen? Was muss ich beachten? Und vor allem: Wie komme ich dahin? Die Diakonie Ruhr-Hellweg in Unna reagiert darauf und bietet Fahrdienste zum Impfzentrum an – natürlich unter Einhaltung aller Schutz- und Hygienemaßnahmen. „Damit sorgen wir dafür, dass die älteren Menschen ihren Termin sicher und gut organisiert wahrnehmen können“, erklärt Martina Fuchs, Fachbereichsleiterin „Pflege und Gesundheit“.

Wer den Fahrdienst beauftragt, wird von speziell ausgebildeten Fahrern zuhause abgeholt, am Impfzentrum begleitet und nach dem Termin wieder zurückgebracht. Für Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt und auf einen Rollstuhl angewiesen sind, ist das Angebot ebenfalls gut geeignet. Die Diakonie hilft auch bei vielen anderen Fragen rund um die Corona-Schutzimpfung weiter – zum Beispiel beim Ausfüllen der nötigen Unterlagen. Die Fahrten übernehmen die „NettWerker“, die die Menschen in der Region seit vielen Jahren mit haushaltsnahen Dienstleistungen, Betreuungs- und Fahrdiensten unterstützen, damit diese länger in ihrer gewohnten Umgebung selbständig leben können.

„Mit unserem Fahrdienst zum Impfzentrum sind wir für alle Menschen da, die uns brauchen. Solidarität, aufeinander achtgeben – das ist gerade in diesen Zeiten so wichtig“, betont Martina Fuchs. Darüber hinaus möchte die Diakonie auf diese Weise dazu beitragen, dass sich möglichst viele Menschen impfen lassen. „Masken tragen, Abstand halten – das alles wirkt. Aber die Impfung ist der bestmögliche Schutz vor einer Ansteckung mit Corona, und wir sind froh, dass das Programm gestartet ist“, so Fuchs weiter. Die Diakonie ermutigt ihre Mitarbeitenden seit Anfang des Jahres auf verschiedenen Wegen, zum Beispiel über interne Kommunikation, zur Corona-Schutzimpfung.

Der Fahrdienst zum Impfzentrum kann ggf. über die Pflegekasse abgerechnet werden. Weitere Informationen unter Telefon 02303/25024-241.




Land setzt Elternbeiträge für den Besuch von Kitas und Tagespflege bis Ende Januar aus

Das Land wird bis Ende dieses Monats wegen der durch die Pandemie bedingten Einschränkungen die Elternbeiträge für den Besuch der Kitas und der Kindertagespflege aussetzen. Das ist eine wichtige Ankündigung von Familienminister Stamp in einem aktuellen Elternbrief, den wir hier im Wortlaut veröffentlichen:

Kindertagesbetreuung ab dem 11.01.2021
Mit Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 05.01.2021 wurde der bundesweite Lockdown bis zum 31.01.2021 verlängert.
Für die Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen gelten in der Folge ab dem 11.01.2021 folgende Regelungen:

Kindertageseinrichtungen:
 Es wird der dringende Appell aufrechterhalten, dass Eltern ihre Kinder, im Sinne der Kontaktvermeidung, wann immer möglich, selber betreuen.

 Die Kindertageseinrichtungen bleiben jedoch grundsätzlich geöffnet. Ob Eltern das Angebot in Anspruch nehmen, entscheiden Eltern eigenverantwortlich. Die Einforderung von Arbeitergeberbescheinigungen als Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist unzulässig.

 Aspekte des Kindeswohles sind besonders zu berücksichtigen, d.h. konkret, dass die Kindertagesbetreuungsangebote Familien auch individuell ansprechen und einladen sollen, wenn sie aus ihrer fachlichen Sicht die Betreuung des Kindes für unverzichtbar halten.

 Kinder, die aus Gründen des Kinderschutzes betreut werden, sowie Kinder, die aus besonderen Härten betreut werden müssen, sind zu betreuen. In diesen Fällen ist der Betreuungsumfang von der Jugendamtsleitung oder einer von ihr benannten Person in Abstimmung mit der Leitung der Kindertageseinrichtung festzulegen.

 Es gelten die Vorgaben der Coronabetreuungsverordnung, das heißt, zwischen den Erwachsenen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, ist von Erwachsenen eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Geeignete Vorkehrungen zur Hygiene sind zu treffen und die Rückverfolgbarkeit ist sicherzustellen.

 Es sind landesweit Gruppentrennungen umzusetzen, d.h. fest zugeordnete Räumlichkeiten, eine feste Zusammensetzung (immer dieselben Kinder) und in der Regel ein fester Personalstamm. Die verschiedenen Gruppen sollen keinen unmittelbaren Kontakt zueinander haben. Das gilt für den gesamten pädagogischen Alltag, die Bring- und Abholsituation, in der Randzeitenbetreuung, für die Nutzung der Räume, bei den Schlafzeiten und Verpflegungssituationen. Die maximale Größe der einzelnen Gruppen entspricht den jeweiligen maximalen
Gruppengrößen nach der Anlage zu § 33 KiBiz. Geschwisterkinder sollen in der Regel in einer Gruppe betreut werden. (Teil-)Offene Konzepte dürfen nicht umgesetzt werden.

 Um die Gruppentrennung umsetzen zu können, wird landesweit der Betreuungsumfang in Kindertageseinrichtungen für jedes Kind um 10 Wochenstunden eingeschränkt. Soweit die jeweiligen Personalressourcen dies zulassen und eine Überlastung der Gesamtsituation in der Einrichtung ausgeschlossen werden kann, sind auch höhere Betreuungsumfänge möglich. Über die jeweilige Ausgestaltung entscheidet die Einrichtung bzw. der Träger.

 Es gelten die Personalstandards des KiBiz in Verbindung mit der Personalverordnung.

Kindertagespflege:
 Es wird der dringende Appell aufrechterhalten, dass Eltern ihre Kinder, im Sinne der Kontaktvermeidung, wann immer möglich, selber betreuen.
 Es gelten die Vorgaben der Coronabetreuungsverordnung, das heißt, zwischen den Erwachsenen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, ist von Erwachsenen eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Geeignete Vorkehrungen zur Hygiene sind zu treffen und die Rückverfolgbarkeit ist sicherzustellen.

 In der Kindertagespflege erfolgt die Betreuung der Kinder grundsätzlich im zeitlichen Umfang der Betreuungsverträge. In der Großtagespflege sollte nach Möglichkeit eine räumliche Trennung der Kindertagespflegepersonen mit den ihnen zugeordneten Kindern für die gesamte tägliche Betreuungszeit eingehalten werden. Dieser eingeschränkte Pandemiebetrieb gilt zunächst für die Dauer des Lockdowns
bis zum 31.01.2021.

Zusätzliche Kinderkrankentage:
Um die zusätzliche Belastung der Eltern zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht abzufedern, soll bundesgesetzlich geregelt werden, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erfolgt, und entsprechend dem Appell der Landesregierung auf eine Betreuung verzichtet wird.

Elternbeiträge:
Minister Dr. Stamp hat sich mit dem Finanzminister Lienenkämper darauf verständigt, dass im Monat Januar die Elternbeiträge landesweit ausgesetzt werden sollen. Die Form der Erstattung/Art der Abrechnung kann von Kommune zu Kommune unterschiedlich sein. Die Verfahren werden aktuell geklärt, dies kann jedoch etwas Zeit in Anspruch nehmen.

Tests für Beschäftigte in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen:
Alle Leitungen, Beschäftigte in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen können sich in der Zeit nach den Weihnachtsferien ab dem 07. Januar 2021 bis zum 26. März 2021 bis zu sechs Mal anlasslos und zu einem frei gewählten Termin
kostenlos testen lassen. Näheres kann dem beigefügten Schreiben zu den Testungen entnommen werden.