Systemrelevante Ernährungsindustrie: Gewerkschaft NGG fordert höhere Löhne

Sorgen dafür, dass Lebensmittel in der Krise nicht knapp werden: Für die Beschäftigten in der Ernährungsindustrie fordert die Gewerkschaft NGG im neuen Jahr höhere Löhne. Foto: NGG

Mehr Geld für die, die dafür sorgen, dass Lebensmittel nicht knapp werden: Im Kreis Unna sollen die Einkommen der rund 2.800 Beschäftigten aus der Ernährungsbranche im neuen Jahr deutlich steigen. Das fordert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). „Wer Obst und Gemüse verarbeitet, Nudeln herstellt oder Getränke abfüllt, macht gerade in Pandemiezeiten einen unverzichtbaren Job. Dafür sollen die Beschäftigten eine faire Anerkennung bekommen“, sagt Torsten Gebehart, Geschäftsführer der NGG-Region Dortmund.

Seit Beginn der Coronakrise gilt die Ernährungsindustrie offiziell als systemrelevant. Die Arbeitsbelastung hat nach Beobachtung der Gewerkschaft deutlich zugenommen. „Ob beim Backwarenhersteller oder beim Produzenten von Tiefkühlkost – Überstunden und Extra-Schichten sind in vielen Werken seit Monaten an der Tagesordnung, um die Grundversorgung an Lebensmitteln sicherzustellen. Ohne den Einsatz der Beschäftigten gäbe es längst wieder leere Supermarktregale“, betont Gebehart. Für sie fordert die NGG je nach Betrieb und Wirtschaftslage Lohnerhöhungen zwischen 3,5 und 5,5 Prozent.

„Vom Einkauf der Rohstoffe und der Verpackungsmaterialen über die Produktion bis hin zur Logistik für den Handel – Beschäftigte aus der Ernährungsindustrie stellen den täglichen Bedarf an Nahrungsmitteln sicher. Auch in Zeiten des Lockdowns“, so Gebehart. Insbesondere in den Betrieben, die für den Lebensmitteleinzelhandel produzieren, habe es deutliche Umsatzsteigerungen gegeben. Die guten Bilanzen sollten sich jetzt auch im Portemonnaie der Beschäftigten bemerkbar machen. In Unternehmen, die stärker von Lieferungen an die Gastronomie abhängen und deshalb von Corona betroffen sind, macht sich die Gewerkschaft NGG für den Erhalt von Arbeitsplätzen und eine flexible Arbeitszeitgestaltung stark.

Die Ernährungswirtschaft gilt als viertgrößter Industriezweig Deutschlands. In Nordrhein-Westfalen beschäftigt die Branche laut Arbeitsagentur knapp 150.000 Menschen in 3.300 Betrieben. Zu den Firmen, die an Rhein, Ruhr und Weser produzieren, zählen unter anderem Haribo, Lieken, Nestlé, Lindt, Sinalco, Warsteiner, Diebels, Storck und Dr. Oetker.

 




Lions Club öffnet das 18. Fenster des Weihnachtskalenders 2020

Die Losnummern der Weihnachtskalender-Aktion des Lions Club BergKamen sind gezogen. Hier sind nun die Nummern Freitag, 18. Dezember. Die Gewinne können bei den jeweiligen Geschäften und Unternehmen direkt abgeholt werden. Es ist dafür vom Lions Club keine Frist gesetzt worden. Die glücklichen Gewinner von Gutscheinen können sich also gründlich überlegen, wie sie ihn eintauschen wollen. Die Gutscheine behalten auch nach dem Lockdown ihre Gültigkeit.

Trotz Corona hat der Lions Club BergKamen auch in diesem Jahr die Kalenderaktion zur Adventszeit wieder mit großem Erfolg durchführen können. Alle 3.333 Kalender sind verkauft. Dank zahlreicher Sponsoren war es möglich, die Herstellung des Kalenders außerhalb der Einnahmen aus dem Kalenderverkauf zu finanzieren. Der Lions Club wird also auch im kommenden Jahr wieder in der Lage sein, bei zahlreichen Projekten unterstützend mit dabei zu sein. „Unser Dank gilt deshalb den vielen Sponsoren, die durch Preise und Geld geholfen haben“, so der Lions Club BergKamen,

Hier nun die Gewinnnummern:

18. Dezember 2020 Gewinn Los-Nummer
Busemann GmbH, Bergkamen 1 Bussy Überraschungspaket, Wert 10,00 EUR 601
Busemann GmbH, Bergkamen 1 Bussy Überraschungspaket, Wert 10,00 EUR 2387
Busemann GmbH, Bergkamen 1 Bussy Überraschungspaket, Wert 10,00 EUR 2829
Busemann GmbH, Bergkamen 1 Bussy Überraschungspaket, Wert 10,00 EUR 1849
Busemann GmbH, Bergkamen 1 Bussy Überraschungspaket, Wert 10,00 EUR 3172
Café Braune im Gartencenter Röttger Frühstück für 2 Personen 923
Café Braune im Gartencenter Röttger Frühstück für 2 Personen 749
Café Braune im Gartencenter Röttger Frühstück für 2 Personen 573
Kaufhaus Schnückel Bergkamen Warengutschein im Wert von 25,00 EUR 1565
Kaufhaus Schnückel Bergkamen Warengutschein im Wert von 25,00 EUR 2234
Kaufhaus Schnückel Bergkamen Warengutschein im Wert von 25,00 EUR 484
Kaufhaus Schnückel Bergkamen Warengutschein im Wert von 25,00 EUR 788
Kaufhaus Schnückel Bergkamen Warengutschein im Wert von 25,00 EUR 285
Kaufhaus Schnückel Bergkamen Warengutschein im Wert von 25,00 EUR 840
ZWK Textilreinigung Warengutschein im Wert von 30,00 EUR 2796
ZWK Textilreinigung Warengutschein im Wert von 30,00 EUR 2765
ZWK Textilreinigung Warengutschein im Wert von 30,00 EUR 1880
ZWK Textilreinigung Warengutschein im Wert von 30,00 EUR 2824
ZWK Textilreinigung Warengutschein im Wert von 30,00 EUR 627



Pflege-Nachwuchs findet Digital-Unterricht der Diakonie klasse

Anfang Dezember demonstriert die Klasse die Möglichkeiten des virtuellen Unterrichts: Egal ob vor Ort oder zuhause – alle können einander sehen und gleichzeitig lernen. Foto: drh/Tobias Schneider

„Es ist übersichtlich und praktisch“, „Das erleichtert einem das Lernen“ oder „Wir sind echt zufrieden!“: Das erzählen die Schülerinnen und Schüler der Fachschule für Pflegeberufe der Diakonie Ruhr-Hellweg. Seit April wird an den beiden Standorten Unna und Bergkamen im virtuellen Klassenzimmer gearbeitet – hochprofessionell und mit großem Erfolg. Auch die Lehrkräfte arbeiten sehr gern mit dem neuen Medium. „Der Funke ist übergesprungen. Alle sind richtig begeistert und motiviert“, freut sich Schulleiterin Heike Brauckmann-Jauer.

Ob die Auszubildenden zuhause sind oder im Präsenzunterricht: Mit Notebook, Tablet und Smartphone können alle einander sehen und gleichzeitig lernen. Es gibt gemeinsame virtuelle Tafelbilder, Gruppenarbeit, eine Lern-App und vieles mehr. Ein Vorteil des zusätzlichen digitalen Angebotes: Die Fehlzeiten sinken. „Auszubildende, die zum Beispiel wegen Erkältungssymptomen zuhause bleiben müssen, verpassen keinen Unterricht“, berichtet Heike Brauckmann-Jauer. Und auch in Phasen, in denen für alle Home-Schooling vorgeschrieben ist – so wie jetzt gerade – hilft die Technik dabei, den Kontakt zu halten und sich auszutauschen. „Das ist eine große Hilfe, zum Beispiel wenn die Schüler zum Lernstoff etwas direkt nachfragen möchten“, erklärt sie.

Der Wohlfahrtsverband hatte das ergänzende digitale Angebot zu Beginn der Corona-Krise eingerichtet. Für die virtuellen Klassenzimmer erweiterte die IT-Abteilung eine digitale Plattform, die bei der Diakonie bereits für Videokonferenzen genutzt wurde. Zusammen mit dem Digital-Coach Matthias Warnberg aus Münster unterstützen die IT-Kollegen die Lehrkräfte nun dabei, das Medium möglichst flexibel und abwechslungsreich einzusetzen. Heike Brauckmann-Jauer lobt die gute Zusammenarbeit. „Vielen Dank für die unkomplizierte Unterstützung!“

Weitere Infos zur Fachschule für Pflegeberufe gibt es unter Telefon: 02303/250 24 910 oder -911.

Internet: www.diakonie-ruhr-hellweg.de




Lions Club öffnet das 17. Fenster des Weihnachtskalenders 2020

Die Losnummern der Weihnachtskalender-Aktion des Lions Club BergKamen sind gezogen. Hier sind nun die Nummern Donnerstag, 17. Dezember. Die Gewinne können bei den jeweiligen Geschäften und Unternehmen direkt abgeholt werden. Es ist dafür vom Lions Club keine Frist gesetzt worden. Die glücklichen Gewinner von Gutscheinen können sich also gründlich überlegen, wie sie ihn eintauschen wollen. Die Gutscheine behalten auch nach dem Lockdown ihre Gültigkeit.

Trotz Corona hat der Lions Club BergKamen auch in diesem Jahr die Kalenderaktion zur Adventszeit wieder mit großem Erfolg durchführen können. Alle 3.333 Kalender sind verkauft. Dank zahlreicher Sponsoren war es möglich, die Herstellung des Kalenders außerhalb der Einnahmen aus dem Kalenderverkauf zu finanzieren. Der Lions Club wird also auch im kommenden Jahr wieder in der Lage sein, bei zahlreichen Projekten unterstützend mit dabei zu sein. „Unser Dank gilt deshalb den vielen Sponsoren, die durch Preise und Geld geholfen haben“, so der Lions Club BergKamen-

Hier nun die Gewinnnummern:

17. Dezember 2020 Gewinn Los-Nummer
Maiwald Klavier & Flügel Galerie Blockflöte im Wert von 38,00 EUR 56
Neuhoff Einrichtungen Warengutschein im Wert von 50,00 EUR 2462
Neuhoff Einrichtungen Warengutschein im Wert von 50,00 EUR 2277
IKEA MALM Kommode im Wert von 78,00 EUR 170
Kemna Immobilien Gutschein für Kamener Geschäfte Wert 100,00 EUR 1823



Im neuen Jahr wieder erreichbar: Pflege- und Wohnberatung Kreis Unna

Ab kommenden Donnerstag, 17. Dezember ist die Pflege- und Wohnberatung im Kreis Unna (Severinshaus, Nordenmauer 18 in Kamen) nicht mehr besetzt. Ab Montag, 4. Januar 2021 ist die Beratungsstelle wieder unter 0800 / 27 200 200 erreichbar. Die Möglichkeit einer persönlichen Beratung ist aufgrund der aktuellen Situation noch bis einschließlich Freitag, 15. Dezember ausgesetzt.

Die Pflege- und Wohnberatung im Kreis Unna berät rund um das Thema „Pflegebedürftigkeit“ und unterstützt sowohl ältere und behinderte Menschen als auch Personen, die beim Neu- oder Umbau für die Zukunft vorsorgen möchten. Die Beratung ist kostenlos und kann telefonisch, persönlich oder per E-Mail in Anspruch genommen werden. Weitere Informationen unter: www.kreis-unna.de (Suchbegriff: Pflege- und Wohnberatung). PK | PKU




Lions Club öffnet das 16. Fenster des Weihnachtskalenders 2020

Die Losnummern der Weihnachtskalender-Aktion des Lions Club BergKamen sind gezogen. Hier sind nun die Nummern Mittwoch, 16. Dezember. Die Gewinne können bei den jeweiligen Geschäften und Unternehmen direkt abgeholt werden. Es ist dafür vom Lions Club keine Frist gesetzt worden. Die glücklichen Gewinner von Gutscheinen können sich also gründlich überlegen, wie sie ihn eintauschen wollen. Die Gutscheine behalten auch nach dem Lockdown ihre Gültigkeit. (Die Gutscheine von WOOLWORTH können nicht direkt in diesem Kaufhaus abgeholt werden, sondern sind bei Hubert Brinkschulte hinterlegt worden und können jederzeit gegen Vorlage des Kalenders in der Anwaltskanzlei Weskamp und Partner abgeholt werden.)

Trotz Corona hat der Lions Club BergKamen auch in diesem Jahr die Kalenderaktion zur Adventszeit wieder mit großem Erfolg durchführen können. Alle 3.333 Kalender sind verkauft. Dank zahlreicher Sponsoren war es möglich, die Herstellung des Kalenders außerhalb der Einnahmen aus dem Kalenderverkauf zu finanzieren. Der Lions Club wird also auch im kommenden Jahr wieder in der Lage sein, bei zahlreichen Projekten unterstützend mit dabei zu sein. „Unser Dank gilt deshalb den vielen Sponsoren, die durch Preise und Geld geholfen haben“, so der Lions Club BergKamen-

Hier nun die Gewinnnummern:

 

16. Dezember 2020 Gewinn Los-Nummer
Juwelier Becher Warengutschein im Wert von 40,00 EUR 1833
Kreisjägerschaft Unna e.V. Insektenhotel im Wert von 30,00 EUR 2153
Kreisjägerschaft Unna e.V. Insektenhotel im Wert von 30,00 EUR 2992
Apotheke Rünther Straße Warengutschein im Wert von 20,00 EUR 2853
Apotheke Rünther Straße Warengutschein im Wert von 20,00 EUR 423
Apotheke Rünther Straße Warengutschein im Wert von 20,00 EUR 3333
Apotheke Rünther Straße Warengutschein im Wert von 20,00 EUR 2704
Apotheke Rünther Straße Warengutschein im Wert von 20,00 EUR 694
WOOLWORTH Warengutschein im Wert von 25,00 EUR 1488
WOOLWORTH Warengutschein im Wert von 25,00 EUR 1016
WOOLWORTH Warengutschein im Wert von 25,00 EUR 2379
WOOLWORTH Warengutschein im Wert von 25,00 EUR 1156
WOOLWORTH Warengutschein im Wert von 25,00 EUR 1751
WOOLWORTH Warengutschein im Wert von 25,00 EUR 2471



Neue Coronaschutzverordnung: Was geht und was geht nicht

Viel ist über die neuen Lockdown-Regeln veröffentlicht worden, die am Mittwoch, 16. Dezember, gelten. In den Sozialen Medien werden aber immer wieder Fragen gestellt: Was bleibt offen und was wird geschlossen, was ist erlaubt und was ist verboten? Deshalb veröffentlichen wir diese recht umfangreiche Liste zu den neuen Regelungen (Die aktuelle Coronaschutzverordnung gibt es hier https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-12-14_coronaschvo_ab_16.12.2020_lesefassung.pdf:

Kontaktbeschränkungen

  • Grundsätzlich bleibt es dabei: Treffen sind nur noch mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes – bis maximal fünf Personen – gestattet. Kinder bis einschließlich 14 Jahre werden nicht dazugezählt.
  • Daneben ist im Zeitraum vom 24. bis zum 26. Dezember 2020 das Zusammentreffen des eigenen Hausstandes mit höchstens vier weiteren Personen aus dem engsten Familienkreis (hierzu zählen Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige) zulässig. Auch hier werden Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren bei der Berechnung der Personenzahl nicht mitgezählt.

Religiöse Feiern

  • Es bleibt bei der bewährten Vorgehensweise, dass die Religionsgemeinschaften ihre internen Veranstaltungsregeln an das verschärfte Infektionsgeschehen anpassen. Dabei ist vor Ort auch über die Frage zu entscheiden, ob das lokale Infektionsgeschehen Gottesdienste etc. in Präsenz überhaupt zulässt. Die örtlichen Behörden können im Einzelfall aber auch Anordnungen treffen, wenn besondere Infektionsgeschehen das erfordern.

Handel

  • Grundsätzlich wird der Einzelhandel geschlossen. Geöffnet bleiben nur Läden für Güter des täglichen Bedarfs; das sind
    • der Lebensmitteleinzelhandel, Direktvermarkter von Lebensmitteln, Abhol- und Lieferdienste sowie Getränkemärkte,
    • Wochenmärkte für Verkaufsstände mit dem Schwerpunkt Lebensmittel und Güter des täglichen Bedarfs,
    • Apotheken, Reformhäuser, Sanitätshäuser, Babyfachmärkte und Drogerien,
    • Tankstellen, Banken und Sparkassen sowie Poststellen,
    • Kioske und Zeitungsverkaufsstellen,
    • Futtermittelmärkte und Tierbedarfsmärkte,
    • Verkauf von Weihnachtsbäumen sowie Schnitt- und schnell verderblichen Topfblumen
    • Einrichtungen des Großhandels für Großhandelskunden und – beschränkt auf den Verkauf von Lebensmitteln – auch für Endkunden.
  • Zulässig bleiben auch für die geschlossenen Läden der Versandhandel und die Auslieferung bestellter Waren. Die Abholung bestellter Waren durch Kunden ist ebenfalls zulässig, wenn sie unter Beachtung von Schutzmaßnahmen vor Infektionen kontaktfrei erfolgen kann.
  • In Geschäften, die sowohl Güter des täglichen Bedarfes als auch andere Sortimente anbieten, gilt genau wie im Frühjahr Folgendes: Liegt der Schwerpunkt bei den Gütern des täglichen Bedarfs, dürfen die Geschäfte insgesamt öffnen, ihre sonstigen Sortimente aber auch nicht ausweiten. Liegt der Schwerpunkt in den anderen Sortimenten, dürfen nur die täglichen Bedarfsgüter verkauft werden, die anderen Sortimente aber nicht.
  • Die Abgabe von Lebensmitteln durch soziale Einrichtungen (zum Beispiel durch die Tafeln) bleibt gestattet.

Dienstleistungen

  • Dienstleistungen und Handwerksleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann (insbesondere Gesichtsbehandlung, Kosmetik, Nagelstudios, Maniküre, Massage, Tätowieren und Piercen, auch Friseure), sind untersagt.
  • Davon ausgenommen sind weiterhin medizinisch notwendige Leistungen von Physio-, Ergotherapeuten, Podologen, medizinischen Fußpflegern, Logopäden, Hebammen, Hörgeräteakustikern, Optikern oder orthopädischen Schuhmachern.
  • Sonstige Handwerker- und Dienstleistungen, die den Mindestabstand einhalten und nicht ausdrücklich verboten sind, bleiben zulässig. Es dürfen dabei aber auch keine anderen Waren verkauft werden als im zulässigen Einzelhandel oder mit der Handwerksleistung/Dienstleistung unmittelbar verbundenes Zubehör.
  • Grundsätzlich verboten sind bestimmte Freizeitdienstleistungen (Spielhallen, Sonnenstudios, Saunen etc.).

Pflegeheime

  • In Pflegeheimen und vergleichbaren Einrichtungen der Eingliederungshilfe/Behindertenhilfe werden die Test- und Hygieneregeln nochmal verschärft. Besucher müssen grundsätzlich FFP2-Masken tragen. Ihnen soll soweit möglich vor dem Besuch ein Schnelltest empfohlen und angeboten werden. Beschäftigte müssen alle drei Tage getestet werden und beim direkten Kontakt etwa mit Pflegebedürftigen ebenfalls FFP2-Masken tragen. Auch Bewohnerinnen und Bewohner sind regelmäßig zu testen.

Bildungseinrichtungen und Bibliotheken

  • Der Unterricht an Hochschulen, Pflegeschulen und allen anderen Bildungseinrichtungen ist mit Ausnahme wichtiger, nicht verschiebbarer Prüfungen nur noch im Fernunterricht gestattet.
  • Ausnahmen gelten für Veranstaltungen, die zur Vorbereitung zwingend zu erfolgender Prüfungen dienen. Hier sind die Hygiene- und Infektionsregeln der Coronaschutzverordnung zu beachten.
  • Bibliotheken dürfen nur noch Ausleihen zur Bearbeitung und Vorbereitung von termingebundenen Prüfungsleistungen ermöglichen.
  • Der Betrieb von Fahrschulen ist nur für berufsbezogene Ausbildungen zulässig und ansonsten untersagt.

Sport, Freizeit, Pyrotechnik und Reisen

  • Der Freizeit- und Amateursportbetrieb ist wie im Frühjahr auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen unzulässig. Das gilt auch für Individualsportarten in Sporteinrichtungen/-vereinen, wie Tennis oder Golf. Zulässig bleibt damit nur noch die sportliche Bewegung alleine oder zu zweit in der „freien Natur”.
  • Auch Angebote des Rehabilitationssports sind in der aktuellen Infektionslage nicht mehr vertretbar.
  • Übernachtungsangebote zu privaten Zwecken sind untersagt. Damit bleiben nur beruflich veranlasste Übernachtungen zulässig.
  • Der Verkauf von alkoholischen Getränken zwischen 23 Uhr und 6 Uhr ist ebenso untersagt wie der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum unabhängig von der Uhrzeit.
  • Der Verkauf von Feuerwerkskörpern und anderer Pyrotechnik ist verboten.

Versammlungen und Veranstaltungen

  • Grundsätzlich sind alle Veranstaltungen bis zum 10. Januar 2021 untersagt.
  • Am 31. Dezember 2020 und am 1. Januar 2021 gilt ein Versammlungs- und Ansammlungsverbot – auch für Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz.
  • Ausnahmen gelten für Veranstaltungen, die der Grundversorgung der Bevölkerung, der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und -vorsorge dienen und die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht auf einen Zeitraum nach dem 10. Januar 2021 verlegt werden können. Hierzu gehören zum Beispiel Aufstellungsversammlungen von Parteien zu Wahlen und Vorbereitungsversammlungen dazu sowie Blut- und Knochenmarkspendetermine.



Lions Club öffnet das 15. Fenster des Weihnachtskalenders 2020

Die Losnummern der Weihnachtskalender-Aktion des Lions Club BergKamen sind gezogen. Hier sind nun die Nummern Dienstag, 15. Dezember. Die Gewinne können bei den jeweiligen Geschäften und Unternehmen direkt abgeholt werden. Es ist dafür vom Lions Club keine Frist gesetzt worden. Die glücklichen Gewinner von Gutscheinen können sich also gründlich überlegen, wie sie ihn eintauschen wollen.

Trotz Corona hat der Lions Club BergKamen auch in diesem Jahr die Kalenderaktion zur Adventszeit wieder mit großem Erfolg durchführen können. Alle 3.333 Kalender sind verkauft. Dank zahlreicher Sponsoren war es möglich, die Herstellung des Kalenders außerhalb der Einnahmen aus dem Kalenderverkauf zu finanzieren. Der Lions Club wird also auch im kommenden Jahr wieder in der Lage sein, bei zahlreichen Projekten unterstützend mit dabei zu sein. „Unser Dank gilt deshalb den vielen Sponsoren, die durch Preise und Geld geholfen haben“, so der Lions Club BergKamen.

Hier nun die Gewinnnummern:

15. Dezember 2020 Gewinn Los-Nummer
Nova, Mode & Accessoires Warengutschein im Wert von 50,00 EUR 183
A. Wegmann, Garten- u. Landschaftsbau Warengutschein im Wert von 25,00 EUR 1021
A. Wegmann, Garten- u. Landschaftsbau Warengutschein im Wert von 25,00 EUR 966
Reiselädchen Warengutschein im Wert von 30,00 EUR 3298
Reiselädchen Warengutschein im Wert von 30,00 EUR 184
Reiselädchen Warengutschein im Wert von 30,00 EUR 2460
POCO Einrichtungsmärkte Warengutschein im Wert von 25,00 EUR 2031
POCO Einrichtungsmärkte Warengutschein im Wert von 25,00 EUR 2516
POCO Einrichtungsmärkte Warengutschein im Wert von 25,00 EUR 449
POCO Einrichtungsmärkte Warengutschein im Wert von 25,00 EUR 824
POCO Einrichtungsmärkte Warengutschein im Wert von 25,00 EUR 1894
POCO Einrichtungsmärkte Warengutschein im Wert von 25,00 EUR 3300



Bergkamens Siozialdezernentin Christine Busch bleibt Vorsitzende des Jobcenter-Beirats

Wiedergewählt (v. l.): Christine Busch, Uwe Ringelsiep und Jutta Reiter.

Bergkamens Beigeordnete für das Sozialwesen Christine Busch ist bereits seit 2016 Vorsitzende des Jobcenter-Beirats. Mit der Sitzung des Beirats am vergangenen Donnerstag wurde sie für eine weitere Amtszeit von fünf Jahren wiedergewählt.

„Ich freue mich sehr darüber, weiterhin an der arbeitsmarktpolitischen Planung des Jobcenters aktiv mitwirken zu können“, so Christine Busch. „Ich bedanke mich herzlich für die Wiederwahl und das Vertrauen in mich.“ Die Sozialdezernentin der Stadt Bergkamen bringt aufgrund ihrer Tätigkeit wichtiges Hintergrundwissen mit und kann damit die notwendige fachliche Unterstützung leisten. Jobcenter-Geschäftsführer Uwe Ringelsiep freut sich mit der Vorsitzenden: „Christine Busch hat die erfolgreichen Jahre, die hinter uns liegen, maßgeblich mitgeprägt, deshalb freue ich mich umso mehr, dass Sie uns als Vorsitzende des Beirats erhalten bleibt.“ Die Aufgabe als stellvertretende Vorsitzende übernimmt erstmalig Jutta Reiter, Geschäftsführerin der DGB – Region Dortmund-Hellweg.

Hintergrund

Die 13 Mitglieder des Beirats werden in der Regel unbefristet von der Trägerversammlung des Jobcenters Kreis Unna berufen. Der Beirat setzt sich u.a. aus Vertretern der Kreisverwaltung sowie der Kommunen des Kreises Unna, WfG, AWO, DGB, den Kammern sowie der Agentur für Arbeit zusammen. Die Mitglieder wählen aus ihrer Mitte mit einfacher Mehrheit einen Vorsitzenden sowie einen stellvertretenden Vorsitzenden. Die Ämter enden nach Ablauf von längstens fünf Jahren nach der Wahl.




Lions Club öffnet das 14. Fenster des Weihnachtskalenders 2020

Die Losnummern der Weihnachtskalender-Aktion des Lions Club BergKamen sind gezogen. Hier sind nun die Nummern Montag, 14. Dezember. Die Gewinne können bei den jeweiligen Geschäften und Unternehmen direkt abgeholt werden. Es ist dafür vom Lions Club keine Frist gesetzt worden. Die glücklichen Gewinner von Gutscheinen können sich also gründlich überlegen, wie sie ihn eintauschen wollen.

Trotz Corona hat der Lions Club BergKamen auch in diesem Jahr die Kalenderaktion zur Adventszeit wieder mit großem Erfolg durchführen können. Alle 3.333 Kalender sind verkauft. Dank zahlreicher Sponsoren war es möglich, die Herstellung des Kalenders außerhalb der Einnahmen aus dem Kalenderverkauf zu finanzieren. Der Lions Club wird also auch im kommenden Jahr wieder in der Lage sein, bei zahlreichen Projekten unterstützend mit dabei zu sein. „Unser Dank gilt deshalb den vielen Sponsoren, die durch Preise und Geld geholfen haben“, so der Lions Club BergKamen.

Hier nun die Gewinnnummern:

 

14. Dezember 2020 Gewinn Los-Nummer
POCO Einrichtungsmärkte Warengutschein im Wert von 25,00 EUR 2985
POCO Einrichtungsmärkte Warengutschein im Wert von 25,00 EUR 1146
POCO Einrichtungsmärkte Warengutschein im Wert von 25,00 EUR 659
POCO Einrichtungsmärkte Warengutschein im Wert von 25,00 EUR 538
POCO Einrichtungsmärkte Warengutschein im Wert von 25,00 EUR 1501
POCO Einrichtungsmärkte Warengutschein im Wert von 25,00 EUR 3161
Westentor-Apotheke, Kamen Warengutschein im Wert von 25,00 EUR 2565
Westentor-Apotheke, Kamen Warengutschein im Wert von 25,00 EUR 1088
Fleischer-Fachgeschäft Kralemann Warengutschein im Wert von 30,00 EUR 576
IKEA RASKOG Servierwagen im Wert von 30,00 EUR 1718



Lions Club öffnet das 13. Fenster des Weihnachtskalenders 2020

Die Losnummern der Weihnachtskalender-Aktion des Lions Club BergKamen sind gezogen. Hier sind nun die Nummern Sonntag, 13. Dezember. Die Gewinne können bei den jeweiligen Geschäften und Unternehmen direkt abgeholt werden. Es ist dafür vom Lions Club keine Frist gesetzt worden. Die glücklichen Gewinner von Gutscheinen können sich also gründlich überlegen, wie sie ihn eintauschen wollen.

Trotz Corona hat der Lions Club BergKamen auch in diesem Jahr die Kalenderaktion zur Adventszeit wieder mit großem Erfolg durchführen können. Alle 3.333 Kalender sind verkauft. Dank zahlreicher Sponsoren war es möglich, die Herstellung des Kalenders außerhalb der Einnahmen aus dem Kalenderverkauf zu finanzieren. Der Lions Club wird also auch im kommenden Jahr wieder in der Lage sein, bei zahlreichen Projekten unterstützend mit dabei zu sein. „Unser Dank gilt deshalb den vielen Sponsoren, die durch Preise und Geld geholfen haben“, so der Lions Club BergKamen.

Hier nun die Gewinnnummern:

13. Dezember 2020 Gewinn Los-Nummer
AT Cycles Bergkamen GmbH Warengutschein im Wert von 25,00 EUR 1442
AT Cycles Bergkamen GmbH Warengutschein im Wert von 25,00 EUR 1738
GSW Stromgutschein im Wert von 50,00 EUR 773
GSW Stromgutschein im Wert von 50,00 EUR 1540
Baumschule Edel 1 Weihnachtsbaum im Wert von 30,00 EUR 2279
Küchen Feldmann, Bergkamen 1 Mikrowelle, Wert 100,00 EUR 532