Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern bietet Sprechstunden im Familienzentrum „Tausendfüßler“ an.

Es gibt eine Vielzahl von Fragen, die Eltern bewegen und manchmal ist es schwierig, allein passende Lösungen zu finden. Im Rahmen von Sprechstunden haben deshalb Eltern und Anwohner aus dem Sozialraum Oberaden die Möglichkeit ihre Anliegen, Unsicherheiten oder Sorgen vertraulich zu besprechen.

Frau Hagemeier (Diplom-Sozialpädagogin) oder Herr Ronge (Diplom-Psychologe) von der Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern stehen hierfür jeden dritten Freitag im Monat von 9:00 bis 11:00 Uhr im Familienzentrum „Tausendfüßler“ zu Verfügung.

Die Termine im Überblick:

19.02.2021, 19.03.2021, 16.04.2021, 21.05.2021, 18.06.2021

Aufgrund der Covid-19-Pandemie und den damit verbundenen Infektionsschutzmaßnahmen ist eine Voranmeldung unter der Rufnummer 02306-80141 zwingend erforderlich.

 




Sicher und unkompliziert zum Impfzentrum: DRK bietet Transportservice für Menschen mit eingeschränkter Mobilität

DRK-Fahrdienst.

Seit Montag können alle über 80-Jährigen in NRW nun ihre Corona-Impftermine vereinbaren. Ein entsprechendes Schreiben des NRW-Gesundheitsministeriums erreichte alle Impfberechtigten bereits in der letzten Woche. Und auch, wenn die Telefonleitungen und Tastaturen bereits glühten, dürfte am Ende doch jeder der möchte, seinen Impftermin vereinbart haben.

Doch wie kommt man aktuell am Besten von der eigenen Wohnung bis zum Impfzentrum des Kreises, in der Unnaer Platanenallee im Stadtteil Königsborn? Insbesondere, wenn man selbst nicht bzw. nicht mehr Auto fährt, und auf Grund persönlicher Einschränkungen Schwierigkeiten hat, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen?

Eine Option bietet in genau diesen Fällen der Fahrservice des DRK-Kreisverbandes Unna. Mit professionell ausgestatteten Spezialfahrzeugen, die auch Rollstuhlfahrer*innen dank Hebebühne und großzügigem Innenraum einen maximalen Fahrkomfort bieten, holen die Rotkreuzmitarbeiter*innen Impfwillige von der Haustür ab und bringen sie sicher zum Impfzentrum und zurück. Selbstverständlich unter Einhaltung aller möglichen Hygienevorschriften und Abstandsmaßnahmen.

Um die Transportkosten erstattet zu bekommen, benötigen Senior*innen eine, von der Krankenkasse genehmigte Verordnung ihres Arztes. Fällig werden dann lediglich 10€, sofern keine Zuzahlungs-Befreiung der Krankenkasse vorliegt.

Interessierte erhalten telefonisch Auskunft unter 02303 25453-19 und können – nachdem der Impftermin steht – hier ganz unkompliziert direkt ihren Transfer buchen.




IG BAU kritisiert fehlende Schutzmasken für Reinigungskräfte im Kreis Unna

Gebäudereinigerinnen leisten durch ihre Arbeit einen Beitrag gegen die Infektionsgefahr in Betrieben, Büros und Behörden. Dennoch bleiben sie oft auf den Kosten für den eigenen Gesundheitsschutz sitzen, bemängelt die zuständige Gewerkschaft IG BAU. Foro: IG BAU

Sie kümmern sich um die Hygiene in Büros, Schulen und Krankenhäusern – müssen sich aber um die eigene Gesundheit Sorgen machen: Nach Einschätzung der IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) stehen einem Großteil der Reinigungskräfte im Kreis Unna nicht genügend kostenlose Atemschutzmasken zur Verfügung. Immer wieder komme es vor, dass Reinigungsfirmen beim Arbeitsschutz knausern und Beschäftigte den dringend benötigten Mund-Nasen-Schutz aus der eigenen Tasche bezahlen müssen, so die Gewerkschaft. „Es kann nicht sein, dass ausgerechnet die Menschen, bei denen das Einkommen kaum für Miete und Lebensunterhalt reicht, auf den Kosten der beruflich genutzten Masken sitzen bleiben. Besonders schwer ist es für Teilzeitkräfte und Minijobber. Das muss sich schnell ändern“, sagt IG BAU-Bezirksvorsitzender Friedhelm Kreft. Nach Angaben der Arbeitsagentur gibt es im Kreis Unna rund 2.900 Beschäftigte in der Gebäudereinigung.

Der Arbeits- und Gesundheitsschutz zähle zu den Fürsorgepflichten des Arbeitgebers, betont Kreft. Daran dürfe nicht gespart werden – „das Tragen einer Atemschutzmaske ist aktuell Pflicht und erst recht notwendig, wenn Beschäftigte sich am Arbeitsplatz einer erhöhten Infektionsgefahr aussetzen“. Die IG BAU Westfalen Mitte-Süd ruft die Reinigungsfirmen in der Region dazu auf, umgehend für ausreichend Atemschutzmasken zu sorgen, am besten nach dem FFP2-Standard. „Betroffene berichten davon, dass sie bislang – wenn überhaupt – nur eine einfache OP-Maske kostenlos bekommen. Wenn es nach dem Arbeitgeber geht, soll die dann mehrere Tage halten. Wer den Mundschutz mehrmals täglich wechselt, muss dafür selbst aufkommen“, berichtet der Gewerkschafter. Dieser Missstand müsse dringend behoben werden.

Wichtig sei, dass die Firmen die besten Masken für die Sicherheit der Beschäftigten zur Verfügung stellen und über den richtigen Gebrauch der sogenannten Aerosol-Filter informierten. „Vom Verformen des Nasenclips bis hin zum Aufsetzen mit vier Fingern, damit die Maske an der Haut abschließt – hierfür sollte es im Betrieb eine Anleitung geben“, so Kreft. Aus Sicht der IG BAU muss für das Tragen der Atemschutzmaske der Erschwerniszuschlag im Rahmentarifvertrag gezahlt werden. „Viele Firmen verweigern diese Zulage. Wer stundenlang unter einer Maske körperlich schwer arbeitet, hat den Lohnaufschlag verdient.“




Keine reguläre Betreuung in Kitas: Stadt verzichtet für Januar auf Elternbeiträge

Pandemiebedingt ist in den Kindestagesstätten in NRW und in den allgemeinbildenden Schulen momentan eine reguläre Betreuung infolge der geltenden Coronabetreuungsverordnung nicht möglich. Lediglich wenige Kinder sind in diesen Einrichtungen im Zuge von begründeten Notbetreuungen aktuell anwesend.

Für die Kindertageseinrichtungen gilt ab dem 11.01.2021 ein sogenannter eingeschränkter Pandemiebetrieb. Die Betreuungszeiten pro Kind sind generell um 10 Wochenstunden verringert, damit die vorgegebene strenge Gruppentrennung eingehalten werden kann. Außerdem hat die Landesregierung an die Eltern appelliert, ihre Kinder möglichst zu Hause zu betreuen, um die Kitas zu entlasten und Kontakte zu vermeiden.

Für die Kindertagespflege gelten zwar die Einschränkungen des Betreuungsumfanges nicht, jedoch richtet sich der Appell der Landesregierung, die Kinder selbst zu betreuen, auch an Eltern, die Kindertagespflege in Anspruch nehmen.

Solche Umstände haben bereits mehrfach im Jahr 2020 vorgelegen. Aus diesem Grunde wurde seinerzeit im April und von Juni bis Juli 2020 aufgrund von Erlassen der zuständigen Ministerien für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport NRW und des Ministeriums für Schule und Bildung NRW angeordnet, es sollte auf die Erhebung der entsprechenden Elternbeiträge von allen Beitragspflichtigen verzichtet werden. Das sollte auch für Eltern gelten, die ihre Kinder in einer Notgruppe betreuen lassen.

Gleiche Beschränkungen für den Besuch von Kindertagespflege, Kindertageseinrichtungen und der Grundschulen mit deren außerunterrichtlichen Angeboten liegen aktuell wieder vor.

„Entsprechende Empfehlungen oder Weisungen der zuständigen Ministerien zum Beitragserlass fehlen aktuell aber noch“, so Bergkamens zuständige Beigeordnete Christine Busch. Sie hat das Thema daher im Verwaltungsvorstand der Stadt Bergkamen konkretisiert, welcher dann in dieser Woche entschieden hat, auf die diesbezüglichen Elternbeiträge generell und die Beiträge für das Mittagessen in den städtischen Einrichtungen im Monat Januar zu verzichten.

Im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung hat Bürgermeister Bernd Schäfer nach Abstimmung mit der Beigeordneten Christine Busch, dem bislang stellv. Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses, Thomas Heinzel und der Vorsitzenden des Ausschusses für Schule, Sport und Weiterbildung, Martina Plath, nun entschieden, für den laufenden Monat auf diese Beiträge in Höhe von rund 145.000 Euro zu verzichten. Bis zur nächsten Ratssitzung im Februar sollte ausdrücklich nicht gewartet werden.

Die Stadt Bergkamen verfährt somit ähnlich wie viele, aber längst nicht alle Städte und Gemeinden in NRW.

„Nicht nur weil entsprechende Elternnachfragen zu Hauf eingehen, sondern auch im Zuge von sozialer Gerechtigkeit in dieser Situation wollten wir so entscheiden“, so die zuständige Beigeordnete Christine Busch. Natürlich hoffe man auf eine 50%ige Beteiligung der Landesregierung wie im letzten Jahr, wisse dies aber eben noch nicht. Wie sich dies im Februar gestaltet, werde man nach den nächsten Entscheidungen der Landes- und Bundesregierung zum Lockdown beraten.

Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung werden die Beiträge, die bereits eingezogen wurden, nicht an die Eltern erstattet, sondern mit dem in Kürze fällig werdenden Februar-Beitrag verrechnet.

Eltern, die keine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Überweisung Anfang Februar nicht vorzunehmen.

 




Schulpsychologische Beratungsstelle informiert über „Schulabsentismus“: Corona verschärft Probleme

Angst vor Mobbing, Leistungs-Überforderung oder soziale Ängste – die Gründe, warum Schülerinnen und Schüler nicht mehr zur Schule gehen, können vielfältig sein. „Schulabsentismus“ nennen die Fachleute das Problem. Und das kommt – auch aufgrund der Corona-Pandemie – immer häufiger vor, wie die Schulpsychologische Beratungsstelle für den Kreis Unna jetzt festgestellt hat.

„Seit dem elfjährigen Bestehen der Schulpsychologischen Beratungsstelle nahm das Thema Schulabsentismus immer einen der Spitzenplätze in unserer Beratungsarbeit ein“, bilanziert Diplom-Psychologe Andreas Hunke, Leiter der Schulpsychologischen Beratungsstelle. „In den letzten Monaten zeichnete sich vor der erneuten Schulschließung eine Zunahme ab. Es kann plausibel angenommen werden, dass diese Entwicklung im Zusammenhang mit der Corona-Krise und den Corona-Maßnahmen steht.“

Tendenz zum Fehlen
Dabei zeigt sich, dass Schülerinnen und Schüler, die bereits vor dem ersten Lockdown im März 2020 eine Tendenz zum Fehlen zeigten, nach dem Lockdown, als Präsenzunterricht wieder möglich war, die Schule gar nicht mehr besuchten und sich teils kaum oder gar nicht mit dem Unterricht beschäftigen. Zusätzlich verlieren auch weitere Schülerinnen und Schüler den Bezug zur Schule.

Für einige Schülerinnen und Schüler hat sich durch die Corona-Pandemie eine Situation ergeben, die sie psychisch stark belastet. So können z.B. Zukunftsängste, Leistungsängste und Sorgen vor Ansteckung eine Rolle spielen. „Diese Schülerinnen und Schüler schaffen es aufgrund der psychischen Belastung nicht mehr, sich auf die schulischen Anforderungen einzulassen“, ergänzen die Diplom-Psychologinnen Kirsten Solberg und Stefanie Lippelt. „Für andere Schülerinnen und Schüler war der regelmäßige Schulbesuch allerdings bereits längere Zeit – gegebenenfalls unbemerkt – eine große Herausforderung, welcher sie durch Struktur, Routine und stetiger Unterstützung begegnen konnten.“
 
Angst nimmt zu
Ein Beispiel: Einem Schüler mit sozialen Ängsten, dem die Begegnung mit Gleichaltrigen schwerfällt, verlangt der regelmäßige Schulbesuch einiges ab. Da er es allerdings gewohnt ist, jeden Tag zur Schule zu gehen, sich der Herausforderung zu stellen und zu erleben, dass die Situation nicht wirklich gefährlich ist, wird die Angst auf einem niedrigen Niveau gehalten.

Während der Zeit des Distanzunterrichtes begegnet er nun längerer Zeit nicht mehr seinen Mitschülerinnen und Mitschülern. Ebenfalls finden weniger andere soziale Kontakte statt. Dies führt, entgegen der intuitiven Annahme vieler Menschen, nicht dazu, dass die Angst verschwindet. Stattdessen nehmen Angst und das dazugehörige Vermeidungsverhalten zu. Wenn die Schule dann wieder zum Präsenzunterricht zurückkehrt, ist die Hürde für den Schüler viel höher geworden und möglicherweise ohne schnelle Hilfe unüberwindlich, wie die Schulpsychologische Beratungsstelle erklärt.

Beratungsstelle unterstützt
Erste Schulvermeidungstendenzen und Schulversäumnisse fallen durch die Auswirkungen der Corona-Krise auf Familien und Schulen möglicherweise nicht frühzeitig auf oder die eingeschränkten Handlungsmöglichkeiten verhindern, dass Schülerinnen und Schüler eine geeignete Unterstützung erhalten. Dies führt fast zwangsläufig zu einer Verfestigung des Problems.

Sehr zeitnahes Wahrnehmen und Handeln hat bei Schulabsentismus oberste Priorität, um einer negativen Entwicklung vorzubeugen. Beratung und Unterstützung bietet die Schulpsychologische Beratungsstelle für den Kreis Unna für Lehrkräfte, Eltern sowie Schülerinnen und Schülern an.

Sie ist auch während des Lockdowns telefonisch und per E-Mail erreichbar. E-Mail: schulpsychologische-beratungsstelle@kreis-unna.de; Telefonisch ist das Team Nord (zuständig für Schulen in Bergkamen, Kamen, Lünen, Selm, Werne) unter Tel. 0 23 03 / 27 – 65 40 und das Team Süd (zuständig für Schulen in Bönen, Fröndenberg/Ruhr, Holzwickede, Schwerte, Unna) unter Tel. 0 23 03 / 27 – 75 40 erreichbar. PK | PKU




Stabsstelle Soziale Inklusion und Seniorenarbeit geht mit Thomas Lackmann an den Start

Stabsstelle Soziale Inklusion und Seniorenarbeit geht mit Thomas Lackmann an den Start.

Die Stadt Bergkamen stellt sich im Bereich der kommunalen Seniorenarbeit zukunftsorientiert neu auf. Gleichzeitig ist sie fest entschlossen, sich den Herausforderungen zu stellen, die die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention für die Stadt Bergkamen mit sich bringen.

Aus diesem Grund wurde in der Stadtverwaltung im Rahmen einer Organisationsänderung die Stabstelle „Soziale Inklusion und Seniorenarbeit“ eingerichtet, die seit dem 1. Dezember 2020 mit dem Diplom-Pädagogen Thomas Lackmann besetzt ist. Der 41-Jährige ist bereits seit einigen Jahren im Sachgebiet Soziales, Senioren, Gesundheit tätig und arbeitet sich derzeit in seine neuen Aufgaben Schritt für Schritt ein.

Die Ziele dieser Stelle sind die Stärkung der Lebensqualität älterer und alter Menschen und von Menschen mit Behinderungen, die Verbesserung des Wohnungsangebotes im Hinblick auf die besonderen Bedarfe und die Verbesserung der Strukturen für wohnortnahe Versorgung und Pflege. Neben der Konzeptentwicklung und der Aufstellung von Maßnahmenplänen als Tätigkeitsschwerpunkte wird Thomas Lackmann die Vernetzung der verschiedenen Akteure und die Beteiligung der Betroffenen vorantreiben. „Nicht der einzelne Mensch mit besonderen Bedarfen muss sich anpassen, um „dabei“ sein zu können, sondern wir müssen für jeden den Zugang zu allen gesellschaftlichen Bereichen durch die Beseitigung von Barrieren ermöglichen“, sagt Thomas Lackmann.

Erste Kontakte zu bestehenden Gruppen wie zu der Gruppe Pflegende Angehörige und zu dem Netzwerk Demenz konnten bereits hergestellt werden. Alle Beteiligten hoffen, dass die Entwicklung der Corona-Pandemie in einigen Monaten auch den persönlichen Austausch wieder zulässt.

Ratsuchende Bürger*innen vermittelt er im Rahmen seiner Lotsenfunktion an die spezifischen Fachberatungsstellen, wie zum Beispiel an die Soziale Betreuung innerhalb des Sachgebietes Soziales, Senioren und Gesundheit der Stadt Bergkamen für die Einzelfallberatung oder an die Pflege- und Wohnberatung im Kreis Unna.

Thomas Lackmann: „Ich bin sehr glücklich, dass ich diese Aufgaben übernehmen darf. Es ist mir eine Herzensangelegenheit, mich für Senior*innen und Menschen mit Behinderung einzusetzen. Ich bin fest davon überzeugt, dass Bergkamen hier auf einem guten Weg ist, auch wenn dieser Weg noch lang ist. Nur gemeinsam, unter Beteiligung der Betroffenenselbstorganisationen, der Wohlfahrtsverbände und engagierter Menschen vor Ort, werden wir die Lebenssituation für alle Bevölkerungsgruppen in Bergkamen gut gestalten können.“

 

Thomas Lackmann von der Stabstelle „Soziale Inklusion und Seniorenarbeit“ ist im Rathaus unter der Telefonnummer (02307) 965-433 zu erreichen.




Wie komme ich zum Impfzentrum? – Die Diakonie Ruhr-Hellweg bietet Fahrdienste an

Die „NettWerker“ der Diakonie (im Bild Alen Nuhanovic) fahren die Seniorinnen und Senioren gern zum Impftermin. Im Wagen haben auch Rollstühle Platz. Foto: drh/Tobias Schneider

Die Schutzimpfungen gegen das Corona-Virus sind gestartet – die Erleichterung ist überall spürbar. Aber der Ablauf macht gerade viele Seniorinnen und Senioren unsicher: Wann und wo kann ich mich impfen lassen? Was muss ich beachten? Und vor allem: Wie komme ich dahin? Die Diakonie Ruhr-Hellweg in Unna reagiert darauf und bietet Fahrdienste zum Impfzentrum an – natürlich unter Einhaltung aller Schutz- und Hygienemaßnahmen. „Damit sorgen wir dafür, dass die älteren Menschen ihren Termin sicher und gut organisiert wahrnehmen können“, erklärt Martina Fuchs, Fachbereichsleiterin „Pflege und Gesundheit“.

Wer den Fahrdienst beauftragt, wird von speziell ausgebildeten Fahrern zuhause abgeholt, am Impfzentrum begleitet und nach dem Termin wieder zurückgebracht. Für Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt und auf einen Rollstuhl angewiesen sind, ist das Angebot ebenfalls gut geeignet. Die Diakonie hilft auch bei vielen anderen Fragen rund um die Corona-Schutzimpfung weiter – zum Beispiel beim Ausfüllen der nötigen Unterlagen. Die Fahrten übernehmen die „NettWerker“, die die Menschen in der Region seit vielen Jahren mit haushaltsnahen Dienstleistungen, Betreuungs- und Fahrdiensten unterstützen, damit diese länger in ihrer gewohnten Umgebung selbständig leben können.

„Mit unserem Fahrdienst zum Impfzentrum sind wir für alle Menschen da, die uns brauchen. Solidarität, aufeinander achtgeben – das ist gerade in diesen Zeiten so wichtig“, betont Martina Fuchs. Darüber hinaus möchte die Diakonie auf diese Weise dazu beitragen, dass sich möglichst viele Menschen impfen lassen. „Masken tragen, Abstand halten – das alles wirkt. Aber die Impfung ist der bestmögliche Schutz vor einer Ansteckung mit Corona, und wir sind froh, dass das Programm gestartet ist“, so Fuchs weiter. Die Diakonie ermutigt ihre Mitarbeitenden seit Anfang des Jahres auf verschiedenen Wegen, zum Beispiel über interne Kommunikation, zur Corona-Schutzimpfung.

Der Fahrdienst zum Impfzentrum kann ggf. über die Pflegekasse abgerechnet werden. Weitere Informationen unter Telefon 02303/25024-241.




Land setzt Elternbeiträge für den Besuch von Kitas und Tagespflege bis Ende Januar aus

Das Land wird bis Ende dieses Monats wegen der durch die Pandemie bedingten Einschränkungen die Elternbeiträge für den Besuch der Kitas und der Kindertagespflege aussetzen. Das ist eine wichtige Ankündigung von Familienminister Stamp in einem aktuellen Elternbrief, den wir hier im Wortlaut veröffentlichen:

Kindertagesbetreuung ab dem 11.01.2021
Mit Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 05.01.2021 wurde der bundesweite Lockdown bis zum 31.01.2021 verlängert.
Für die Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen gelten in der Folge ab dem 11.01.2021 folgende Regelungen:

Kindertageseinrichtungen:
 Es wird der dringende Appell aufrechterhalten, dass Eltern ihre Kinder, im Sinne der Kontaktvermeidung, wann immer möglich, selber betreuen.

 Die Kindertageseinrichtungen bleiben jedoch grundsätzlich geöffnet. Ob Eltern das Angebot in Anspruch nehmen, entscheiden Eltern eigenverantwortlich. Die Einforderung von Arbeitergeberbescheinigungen als Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist unzulässig.

 Aspekte des Kindeswohles sind besonders zu berücksichtigen, d.h. konkret, dass die Kindertagesbetreuungsangebote Familien auch individuell ansprechen und einladen sollen, wenn sie aus ihrer fachlichen Sicht die Betreuung des Kindes für unverzichtbar halten.

 Kinder, die aus Gründen des Kinderschutzes betreut werden, sowie Kinder, die aus besonderen Härten betreut werden müssen, sind zu betreuen. In diesen Fällen ist der Betreuungsumfang von der Jugendamtsleitung oder einer von ihr benannten Person in Abstimmung mit der Leitung der Kindertageseinrichtung festzulegen.

 Es gelten die Vorgaben der Coronabetreuungsverordnung, das heißt, zwischen den Erwachsenen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, ist von Erwachsenen eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Geeignete Vorkehrungen zur Hygiene sind zu treffen und die Rückverfolgbarkeit ist sicherzustellen.

 Es sind landesweit Gruppentrennungen umzusetzen, d.h. fest zugeordnete Räumlichkeiten, eine feste Zusammensetzung (immer dieselben Kinder) und in der Regel ein fester Personalstamm. Die verschiedenen Gruppen sollen keinen unmittelbaren Kontakt zueinander haben. Das gilt für den gesamten pädagogischen Alltag, die Bring- und Abholsituation, in der Randzeitenbetreuung, für die Nutzung der Räume, bei den Schlafzeiten und Verpflegungssituationen. Die maximale Größe der einzelnen Gruppen entspricht den jeweiligen maximalen
Gruppengrößen nach der Anlage zu § 33 KiBiz. Geschwisterkinder sollen in der Regel in einer Gruppe betreut werden. (Teil-)Offene Konzepte dürfen nicht umgesetzt werden.

 Um die Gruppentrennung umsetzen zu können, wird landesweit der Betreuungsumfang in Kindertageseinrichtungen für jedes Kind um 10 Wochenstunden eingeschränkt. Soweit die jeweiligen Personalressourcen dies zulassen und eine Überlastung der Gesamtsituation in der Einrichtung ausgeschlossen werden kann, sind auch höhere Betreuungsumfänge möglich. Über die jeweilige Ausgestaltung entscheidet die Einrichtung bzw. der Träger.

 Es gelten die Personalstandards des KiBiz in Verbindung mit der Personalverordnung.

Kindertagespflege:
 Es wird der dringende Appell aufrechterhalten, dass Eltern ihre Kinder, im Sinne der Kontaktvermeidung, wann immer möglich, selber betreuen.
 Es gelten die Vorgaben der Coronabetreuungsverordnung, das heißt, zwischen den Erwachsenen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, ist von Erwachsenen eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Geeignete Vorkehrungen zur Hygiene sind zu treffen und die Rückverfolgbarkeit ist sicherzustellen.

 In der Kindertagespflege erfolgt die Betreuung der Kinder grundsätzlich im zeitlichen Umfang der Betreuungsverträge. In der Großtagespflege sollte nach Möglichkeit eine räumliche Trennung der Kindertagespflegepersonen mit den ihnen zugeordneten Kindern für die gesamte tägliche Betreuungszeit eingehalten werden. Dieser eingeschränkte Pandemiebetrieb gilt zunächst für die Dauer des Lockdowns
bis zum 31.01.2021.

Zusätzliche Kinderkrankentage:
Um die zusätzliche Belastung der Eltern zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht abzufedern, soll bundesgesetzlich geregelt werden, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erfolgt, und entsprechend dem Appell der Landesregierung auf eine Betreuung verzichtet wird.

Elternbeiträge:
Minister Dr. Stamp hat sich mit dem Finanzminister Lienenkämper darauf verständigt, dass im Monat Januar die Elternbeiträge landesweit ausgesetzt werden sollen. Die Form der Erstattung/Art der Abrechnung kann von Kommune zu Kommune unterschiedlich sein. Die Verfahren werden aktuell geklärt, dies kann jedoch etwas Zeit in Anspruch nehmen.

Tests für Beschäftigte in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen:
Alle Leitungen, Beschäftigte in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen können sich in der Zeit nach den Weihnachtsferien ab dem 07. Januar 2021 bis zum 26. März 2021 bis zu sechs Mal anlasslos und zu einem frei gewählten Termin
kostenlos testen lassen. Näheres kann dem beigefügten Schreiben zu den Testungen entnommen werden.




DRK-Blutspendetermine finden weiter statt: Am Montag im Martin-Luther-Zentrum in Oberaden

Das DRK bedankt sich bei allen ehrenamtlichen Helfern und Blutspendern für die Unterstützung im vergangenen Jahr und ermuntert gleichzeitig, aktiv zu bleiben. Kein Lockdown bei der Blutspende – Leben zu retten ist weiter möglich und nötig! Der nächste Blutspendetermin in Bergkamen findet statt am Montag, 11. Januar, von 16 bis 19 Uhr im ev. Martin-Luther-Zentrum, Preinstraße 38, in Oberaden.

Seit Dezember sind trotz des Lockdowns Blutspendetermine durchgeführt worden. Alle Coronaschutzverordnungen nehmen Blutspendetermine von den Beschränkungen ausdrücklich aus. „Der DRK Blutspendedienst ist sehr dankbar für die Hilfe und Unterstützung aller Blutspender und ehrenamtlichen Helfer im vergangenen Jahr.“ bedankt sich Stephan Jorewitz vom Blutspendedienst in Hagen und ermuntert gleichzeitig: „Bitte bleiben Sie aktiv und spenden Sie weiterhin Blut.“ Der Blutspendedienst bittet darum, auf den erforderlichen Abstand von 56 Tagen zwischen zwei Blutspenden zu achten und sich seine Wunsch-spende-zeit vorab zu reservieren. Auf den Blutspendeterminen werden die Corona-Schutzmaßnahmen weiterhin umgesetzt.

Um gerade in Corona-Zeiten lange Warteschlangen zu verhindern, bietet der DRK Blutspendedienst viele Blutspenden mit Terminreservierung an. Über die kostenlose DRK-Blutspende-App sowie die Website blutspende.jetzt können sich die Spender informieren und sich Ihre persönliche Wunsch-Spendezeit reservieren. Dies geht auch unter der kostenfreien Rufnummer 0800 -11 949 11. So kann jeder ohne lange Wartezeit und unter den höchstmöglichen Sicherheits- und Hygienestandards Blut spenden. Aus Infektionsschutzgründen bittet der Blutspendedienst darum, nach Möglichkeit auf Begleitpersonen zu verzichten sowie einen eigenen Kugelschreiber zu benutzen und eine eigene Mund-Nasen-Bedeckungen mitzubringen. Blutspender werden nicht auf Corona getestet – für die Übertragbarkeit des Coronavirus durch Blut gibt es keine Hinweise. Ständig aktualisierte Infos gibt es unter https://www.blutspendedienst-west.de/corona. Aktuell gibt es anstelle der Bewirtung zum Abschluss der Blutspende einen kleinen Imbiss als „Lunch-ToGo“.

Blut spenden kann jeder ab 18 Jahren; Neuspender bis zum 69. Geburtstag. Zur Blutspende muss immer ein amtlicher Lichtbildausweis mitgebracht werden. Männer dürfen sechs Mal und Frauen vier Mal innerhalb von zwölf Monaten Blut spenden. Zwischen zwei Blutspenden müssen 56 Tage liegen. Für alle, die mehr über die Blutspendetermine in Wohnortnähe erfahren wollen, hat der DRK-Blutspendedienst West im Spender-Service-Center eine kostenlose Hotline geschaltet. Unter 0800 -11 949 11 werden montags bis freitags von 8.00 bis 18.00 Uhr alle Fragen beantwortet.




Berthold Boden sen. im Alter von 72 Jahren verstorben

Berthold Boden sen.

Für seine Freunde und Weggefährten war es ein Schock, als sie erfuhren, dass Berthold Boden sen. am vergangenen Montag im Alter von 72 Jahren gestorben ist. Sie alle haben ihn als eine politisch, sozial und gewerkschaftlich engagierte Persönlichkeit kennen- und schätzen gelernt. Als Stadtplaner in der Stadtverwaltung hat der Bauingenieur wichtige Beiträge zur Entwicklung Bergkamens geliefert. Zu nennen wären hier zum Beispiel die Stadtmitteprojekte im Rahmen der Internationalen Bauausstellung Emscher Park.

Als er 2013 als Leiter des Planungsamts in den Ruhestand verabschiedet wurde, war dies für ihn eine Zäsur. Er gab seine politischen Ämter auf. Unter anderem war er viele Jahre lang Vorsitzender des SPD-Ortsvereins Weddinghofen. Danach hielt er aber weiterhin im wahren Wortes Sinne die Fahne der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di (vorher ÖTV) hoch, zum Beispiel bei den Bergkamener Demonstrationen zum 1. Mai.

Bei seinem Abschied aus dem Bergkamener Planungsamt hatte er angekündigt, dass er sich zwar aus der aktiven Politik zurückziehen, aber weiterhin ehrenamtlich tätig sein wolle. Unter anderem gehörte er dem Bergkamener Flüchtlingshelferkreis an. 2019 übernahm er den Vorsitz des Ev. Männervereins Weddinghofen.




2409 Bergkamenerinnen und Bergkamener Ende Dezember als arbeitslos gemeldet

Im Kreis Unna sank der Bestand an gemeldeten Arbeitslosen im Vergleich zum Vormonat um 88 auf 16.031. Im Vergleich zu Dezember 2019 stieg die Arbeitslosigkeit um 2.016 (+14,4 Prozent). Die Arbeitslosenquote stagnierte bei 7,5 Prozent. Vor einem Jahr betrug sie 6,6 Prozent.
„Der Arbeitsmarkt hat sich auch in der vergangenen vier Wochen aufnahmefähig gezeigt und so ging, trotz Lockdowns und unsicherer Planungsgrundlage für die Unternehmen, die Zahl der Arbeitslosen im Kreis Unna weiter zurück“, bilanziert Agenturchef Thomas Helm die aktuellen Entwicklungen.

In Bergkamen stieg die Zahl der arbeitslos gemeldeten im Dezem um 9 auf 2409. Die Arbeitslosenquote liegt jetzt bei 9,3 Prozent (+ 0,1 Prozent).

Im Dezember hatten Stellenzugang und -bestand insbesondere für junge Menschen unter 25 für gute Jobchancen gesorgt. Insgesamt lasse die Dynamik jedoch allmählich nach, was sich an sinkenden Abgängen in Arbeit zeige: „Diesen Effekt haben wir bereits während des ersten Lockdowns im Frühjahr beobachtet. Auch damals nahm die Einstellungsbereitschaft der Unternehmen ab.“

Für die ersten Monate des neuen Jahres geht der Arbeitsmarktexperte zunächst von steigenden Arbeitslosenzahlen aus: „Bisher ist nicht erkennbar, ab wann die volle wirtschaftliche Tätigkeit wiederaufgenommen werden kann, voraussichtlich wird sich der derzeitige Lockdown noch über den gesamten Januar fortsetzen. Hinzu kommen das Winterwetter und die allgemein im Winter eher nachlassende Einstellungsbereitschaft der Unternehmen.“

Entwicklung in den zehn Kommunen des Kreises
In sechs von zehn Kommunen des Kreises Unna konnte Arbeitslosigkeit im vergangenen Monat abgebaut werden. Den höchsten Rückgang verzeichnete Unna (-2,5 Prozent bzw. 51 auf 2.013). Danach folgen Schwerte (-2,0 Prozent bzw. 32 auf 1.541), Werne (-1,9 Prozent bzw. 17 auf 862), Kamen (-1,1 Prozent bzw. 19 auf 1.785), Holzwickede (-0,6 Prozent bzw. drei auf 503) und Lünen (-0,5 Prozent bzw. 25 auf 4.653). Den geringsten Anstieg an Arbeitslosen gab es in Bergkamen (+0,4 Prozent bzw. neun auf 2.409), gefolgt von Bönen (+1,4 Prozent bzw. zehn auf 709), Fröndenberg (+1,9 Prozent bzw. 11 auf 605) und Selm (+3,1 Prozent bzw. 29 auf 951).

Rückblick 2020
Die Corona-Pandemie war prägend für das vergangene Jahr 2020 auf dem Arbeitsmarkt. Sowohl im Frühjahr als auch im späten Herbst sorgten die wochenlangen Lockdowns für eine massive Inanspruchnahme der Kurzarbeit und für steigende Arbeitslosenzahlen. Die Entwicklung der Vorjahre konnte sich entsprechend nicht fortsetzen. In der Folge erhöhte sich der Bestand an Arbeitslosen im Vergleich zu 2019 um 1.788 Menschen auf 16.155, was einem Anstieg um 12,4 Prozent entspricht. Die Arbeitslosenquote betrug im Jahresschnitt 7,6 Prozent, während sie im vorigen Jahr noch bei 6,8 Prozent lag. Auch die Unterbeschäftigung verzeichnete einen Aufwuchs im Vorjahresvergleich um 7,5 Prozent auf 20.881, die Unterbeschäftigungsquote erhöhte sich im Jahresdurchschnitt entsprechend um 0,7 Punkte auf 9,6 Prozent.

Alle Personengruppen waren von eingeschränkten Jobchancen im vergangenen Jahr betroffen und legten an Arbeitslosigkeit zu. Bei jungen Menschen unter 25 erhöhte sie sich um 22,9 Prozent (+225), bei Ausländern um 20,6 Prozent (+749), bei Langzeitarbeitslosen um 8,7 Prozent (+464), bei Menschen über 50 Jahre um 8,4 Prozent (+408) und bei Schwerbehinderten um 5,8 Prozent (+79).

Die unterjährige Entwicklung der Arbeitslosigkeit verlief im Kreis Unna bis einschließlich März saisontypisch, danach folgte sie den Ausschlägen der Pandemie. So erhöhte sich die Arbeitslosenquote im April sprunghaft auf 8,2 Prozent und stieg sukzessive bis August auf 9,0 Prozent an. Seit September zeigt sie sich rückläufig und betrug zuletzt 8,2 Prozent.

Die Entwicklung der Anzeigen für konjunkturelle Kurzarbeit ließ deutlich die Auswirkungen der Coronakrise auf dem Arbeitsmarkt erkennen. So entwickelte sich die Inanspruchnahme dieses Instruments in nie dagewesenem Ausmaß. Deutlich erkennbar waren – analog zur Entwicklung der Arbeitslosigkeit – zwei sprunghafte Anstiege im Frühling und Spätherbst. Insgesamt wurden von März bis Dezember 4.224 Anzeigen auf Kurzarbeit für 76.301 Beschäftigte gestellt, was einem Anstieg im Vergleich zum selben Zeitraum des Vorjahres von 4.143 Anzeigen (+5.114,8 Prozent) und 73.950 (+3.145,5 Prozent) entsprach.