Firma Blass spendet 8000 medizinischen Masken für Bergkamener Schulen und Sportverein

Holger Blass (l.) übergibt 600 medizinische Masken an Martina Hoppe und Atreo Rheindorf.

8.000 medizinische Masken hat Holger Blass – Garten- und Landschaftsbau – gespendet. Die Masken haben zum einen Schulen und Offene Ganztagsschulen in Bergkamen, aber auch Sportvereine erhalten.

Heute sind die letzten 600 Masken von Herrn Holger Blass direkt an die Schulleiterin der Gerhart-Hauptmann-Schule Martina Hoppe und den Leiter der OGS Atreo Rheindorf übergeben worden. Beide sind erfreut über die Spende, kommen doch immer wieder Schülerinnen und Schüler in die Schule, weil sie von den Eltern keine Maske bekommen haben. „Gerade diesen Schülerinnen und Schülern können wir so sehr unbürokratisch helfen und ihnen die Teilnahme am Unterricht und der Ganztagsbetreuung ermöglichen“, sind sich Frau Hoppe und Herr Rheindorf einig.




Gymnasium Bergkamen stattet Oberstufenjahrgänge Q1 und Q2 mit Fünferpack FFP-2-Masken aus

Schulleiterin Bärbel Heidenreich (rechts) begrüßte die Schülerinnen und Schüler der Q1 und Q2 und teilte die Fünferpacks FFP2-Masken mit aus. Foto: Fahling/SGB

Die Türen des SGB öffnen sich wieder – zumindest für die Oberstufenjahrgänge Q1 und Q2 beginnt am heutigen Montag wieder der Präsenzunterricht. Um die höchstmögliche Sicherheit zusätzlich zum strengen Hygieneleitfaden zu gewährleisten, stattete die Schulleitung nun alle Rückkehrerinnen und Rückkehrer mit FFP2-Masken aus.

„Jeder erhält fünf FFP2-Masken, eine für jeden Schultag. Wir werden die Schülerinnen und Schüler bitten, diese nach Wochentagen zu kennzeichnen und gemäß der Tipps zur Mehrfachverwendung zu pflegen“, erklärt Schulleiterin Bärbel Heidenreich. „Zusätzlich zu den geteilten Gruppen und unserem bekannten Hygiene- und Abstandskonzept möchten wir unseren Schülerinnen und Schülern mit den Masken ein weiteres Stück Sicherheit bieten“, betont Bärbel Heidenreich.




VKU-Busse fahren ab Montag wieder im Schülermodus

Für einen Teil der Schüler beginnt ab dem 22. Februar wieder der Präsenzunterricht. Für viele ist das nach dem langen Homeschooling eine gute Nachricht. Die VKU bringt selbstverständlich wieder alle zur Schule. Ab kommenden Montag fahren die Busse nach dem regulären Fahrplan.

Alle in den Fahrplänen mit „S – an Schultagen“ gekennzeichneten Fahrten finden statt. Weiterhin gilt: Busfahren bitte nur mit medizinischer oder FFP2 Maske. Kinder unter 14 Jahren, die aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, dürfen weiterhin eine Alltagsmaske tragen.

Weitere Auskunft zum Thema Bus und Bahn gibt es bei der kreisweiten Servicezentrale fahrtwind unter Telefon 0 800 3 / 50 40 30 (elektronische Fahrplanauskunft, kostenlos) oder 0 180 6 / 50 40 30 (personenbediente Fahrplanauskunft, pro Verbindung: Festnetz 20 ct / mobil max. 60 ct) oder im Internet www.fahrtwind-online.de oder über die fahrtwind App (kostenloser Download im Google Play Store oder im App Store).




Wichtige Info für Schüler in Rünthe: Auf der Linie 128 entfallen zwei Haltestellen im Schülerverkehr

An der Lippebrücke wird gebaut. Mit Beginn des Schülerverkehrs am 22. Februar entfallen auf der Linie 128 um 7.25 Uhr die Haltestellen „Otto-Wels-Straße“ und „Friedhof“. Zustieg ist an den Haltestellen „Marina“ und „Landwehrkanal“ möglich. Alle anderen
Fahrten der 128 fahren nach Fahrplan.

Weitere Auskunft zum Thema Bus und Bahn gibt es bei der kreisweiten Servicezentrale fahrtwind unter Telefon 0 800 3 / 50 40 30 (elektronische Fahrplanauskunft, kostenlos) oder 0 180 6 / 50 40 30 (personenbediente Fahrplanauskunft, pro Verbindung: Festnetz 20 ct / mobil max. 60 ct) oder im Internet www.fahrtwind-online.de oder über die fahrtwind App (kostenloser Download im Google Play Store oder im App Store).




Optimismus siegt auch in Krisenzeiten! – Spielende beim Planspiel Börse 2020 der Sparkassen

Siegerehrung in eine Zoom-Konferenz.

Das Planspiel Börse der Sparkassen findet traditionell im vierten Quartal des Jahres statt. Auch Corona konnte diese Konstante im Schul- und Sparkassenkalender nicht ausbremsen: 93.746 Teilnehmende aus Deutschland, Europa, ja sogar Südamerika, Armenien, Vietnam und Singapur haben sich in dieser Spielrunde für Europas größtes Online-Börsenlernspiel registriert. Elf Wochen galt es dann die Kursentwicklungen an verschiedenen Börsen zu beobachten, Wirtschaftsnachrichten zu studieren, das Für und Wider abzuwägen, um so die aussichtsreichsten Transaktionen für das eigene Depot auszuwählen. Am 9. Dezember 2020 ging die 38. Spielrunde zu Ende. Auch im Geschäftsgebiet der Sparkasse Bergkamen-Bönen beteiligten sich 99 Teilnehmer in 34 Teams.

Der harte Kampf um die amerikanische Präsidentschaft, das Dauerthema Brexit und auch der zweite Lockdown konnten dem Optimismus an der Börse nicht die Luft nach oben nehmen. Dies spiegelt sich auch in der Wertpapierauswahl der Siegerteams wider. Diese setzten auf Werte wie „TUI“, „Deutsche Lufthansa“, „Banco Bilbao Vizcaya Argentaria – BBVA“  oder „Snap“, und verliehen so ihrer Hoffnung auf baldige Normalisierung Ausdruck. Eine Rechnung, die zumindest an der Börse aufging.

Davon profitierten auch die Siegerteams im Schülerwettbewerb in unserem Geschäftsgebiet. In der Depotgesamtwertung steigerte das Team „Pirates“ aus Bergkamen sein Startkapital von 50.000 Euro auf 60.178,52 Euro. Ihren Depotzuwachs erzielte die Spielgruppe hauptsächlich mit den Wertpapieren von Banco Bilbao Viz. Arg. S.A. -BBVA. In der Nachhaltigkeitsbewertung werden speziell die Erträge mit nachhaltig eingestuften Wertpapieren ausgewertet. Hier erwirtschaftete das Team „Pirates“ ebenfalls mit den Wertpapieren von z.B. Banco Bilbao Viz. Arg. S.A. (BBVA) den höchsten Nachhaltigkeitsertrag mit 10.188,52 Euro. Aber auch im Verbands-Vergleich schnitten zwei Teams sehr gut ab, wodurch die Teams sogar ein Preisgeld erhalten.

Michael Krause ist von den Ergebnissen der Siegerteams begeistert: „Wir waren hocherfreut, dass trotz oder wegen Corona so viele Teilnehmende in dieser Spielrunde am Planspiel Börse mitgemacht haben. Dies zeigt, dass das Interesse an gut aufbereiteten Finanzthemen groß und die Vermittlung finanzieller Bildung wichtig ist. Als Sparkasse Bergkamen-Bönen ist es uns ein zentrales Anliegen, gerade die finanzielle Bildung der (jungen) Menschen in unserem Geschäftsgebiet zu fördern, damit diese in die Lage versetzt werden, in Zukunft persönliche Finanzentscheidungen fundiert treffen zu können.“

Die erfolgreichsten Teams der Spielrunde wurden in diesem Jahr nicht wie üblich in die Hauptstelle eingeladen, sondern es gab ein Treffen über die Plattform Zoom.

Mehr Informationen zum Planspiel Börse gibt es unter www.planspiel-boerse.de, auf www.instagram.com/planspielboerse/ oder www.facebook.com/planspielboerse sowie auf Twitter (@planspielboerse).




Die neuen Regelungen für die Schulen nach dem 22. Februar

Das NRW-Ministerium für Schule und Bildung hat jetzt in einer Mail die neuen Bestimmungen für den Unterricht nach ab dem 22. Februar informiert. Das wichtigste: Nur für die Grundschulen und die Primarstufe der Förderschulen sowie für die Abschlussklassen der weiterführenden Schulen (Klasse 10 sowie 12/13) beginnt dann wieder der Präsenzunterricht. Außerdem sind bis zum Beginn der Sommerferien Klassenfahrten untersagt.

Hier die neuen Regelungen im Einzelnen:

Regelungen für die Primarstufe (Grund- und Förderschulen)

Ab Montag, den 22. Februar 2021, wird der Unterricht für Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen der Primarstufe in Form eines Wechsels aus Präsenz- und Distanzunterricht wiederaufgenommen. Dabei sind folgende Rahmenvorgaben zu beachten:

  • Alle Schülerinnen und Schüler erhalten möglichst im selben Umfang Präsenz- und Distanzunterricht. Dabei sind konstante Lerngruppen zu bilden.
  • Für das gesamte aus Präsenz- und Distanzunterricht bestehende Unterrichtsangebot gelten auch im Wechselmodell die jeweiligen Stundentafeln und Kernlehrpläne.
  • In den Präsenzphasen des Unterrichts sollte nach Möglichkeit der Unterricht in Deutsch, Mathematik sowie der Sachunterricht im Vordergrund stehen. Grundsätzlich können jedoch alle Fächer sowohl im Präsenz- als auch im Distanzunterricht erteilt werden.
  • Bei den festzulegenden Intervallen zwischen Präsenz- und Distanzunterricht erhalten die Schulen Gestaltungsspielräume und treffen die dafür notwendigen Abstimmungen wie z.B. beim Schülerspezialverkehr mit dem Schulträger.
  • Angebote des Offenen Ganztags werden noch nicht regelhaft aufgenommen.
  • Zeitintervalle, bei denen Schülerinnen und Schüler länger als eine Woche lang keinen Präsenzunterricht erhalten, sind unzulässig.
  • Die Entscheidung über die konkrete Ausgestaltung des Wechselmodells trifft die Schulleitung. Sie informiert hierbei die Schulkonferenz und die Schulaufsicht.
  • Für Schülerinnen und Schüler, für die die Eltern an den Tagen des Distanzunterrichtes keine Betreuung ermöglichen können, ist eine pädagogische Betreuung in den Räumen der Schule oder anderen vom Schulträger bereitgestellten Räumen zu gewährleisten. Hierfür ist eine Anmeldung erforderlich (Formular siehe Anlage).
  • Das Angebot steht Kindern mit OGS- bzw. Betreuungsvertrag zu den im Normalbetrieb üblichen Zeiten zur Verfügung. Für Kinder ohne OGS- bzw. Betreuungsvertrag kann sie im Rahmen der Unterrichtszeiten in Anspruch genommen werden. Individuelle Regelungen können vor Ort getroffen werden.
  • Die regelmäßige Teilnahme an den Betreuungsangeboten ist anzustreben. Ausnahmen können vor Ort entschieden werden.
  • Es sollen möglichst konstante Betreuungsgruppen gebildet werden, Gruppenzusammensetzungen sind zu dokumentieren. Es ist möglich, dass die Kinder, die an den Betreuungsangeboten teilnehmen, durch die Teilnahme am Präsenzunterricht und an der Betreuung pro Tag zwei feste Bezugsgruppen haben.
  • Die erweiterte Betreuung – auf Initiative der Schule – kann weiterhin stattfinden. Das heißt, die Schule bietet Schülerinnen und Schülern, die zu Hause keine lernförderliche Umgebung haben, an, ihre Aufgaben in der Betreuung zu erledigen. Hierbei sollten insbesondere Schülerinnen und Schüler der ersten und vierten Klasse in den Blick genommen werden.
  • Im Ganztag beschäftigtes Personal anderer Träger kann nach Absprache auch in der Begleitung des Distanzunterrichts in den Räumen der Schule bzw. in der pädagogischen Betreuung eingesetzt werden.

Generelle Vorgaben für weiterführende allgemeinbildende Schulen

  • Diejenigen Schülerinnen und Schüler, die sich nicht in einer Abschlussklasse befinden, werden auch nach dem 22. Februar 2021 vorerst noch auf Distanz unterrichtet.
  • Für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 und 6 wird auf Antrag der Eltern weiterhin eine pädagogische Betreuung ermöglicht.
  • Auf Initiative der Schulleitung kann Schülerinnen und Schülern aller Klassen, die zu Hause aus unterschiedlichen Gründen nicht erfolgreich am Distanzunterricht teilnehmen können, weiterhin angeboten werden, ihre Aufgaben unter Aufsicht in den Räumen der Schule zu bearbeiten (erweiterte Betreuung).

Regelungen für die Abschlussklassen

Allen Schülerinnen und Schülern, die vor Prüfungen stehen und die einen erfolgreichen Abschluss ihrer bisherigen Schullaufbahn anstreben, wird eine Rückkehr in den Präsenzunterricht ermöglicht. Für die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen ist grundsätzlich eine Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts auch in voller Klassenstärke möglich. Mit dem Ziel der Kontaktreduzierung können Klassen und Lerngruppen jedoch auch geteilt werden, falls hierzu die personellen und räumlichen Voraussetzungen gegeben sind. Ziel bleibt es, eine ausreichende und gute Vorbereitung auf Abschlussprüfungen im Rahmen des hierzu notwendigen Präsenzunterrichts zu sichern. Für die Schülerinnen und Schüler kann es zu einem Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht kommen. Auch ein Hybrid-Unterricht ist, sofern die Voraussetzungen vorliegen, möglich. Modelle zur lernförderlichen bzw. chancengerechten Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht finden Sie in den Handreichungen zur lernförderlichen bzw. chancengerechten Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht.

Zu den Abschlussklassen in den allgemeinbildenden Schulen zählen:

  • Alle Klassen, die in diesem Jahr an den geplanten zentralen Prüfungen für den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 sowie dem mittleren Schulabschluss (ZP 10) teilnehmen.
  • Alle Schülerinnen und Schüler, die – auch ohne Teilnahme an den ZP 10 – die letzte Klasse im allgemeinbildenden Schulsystem besuchen und damit vor einem Übergang stehen. Hierzu gehören insbesondere Schülerinnen und Schüler aus der Förderschule, die zieldifferent unterrichtet werden oder am Ende des Schuljahres einen Hauptschulabschluss nach Klasse 9 erlangen können.
  • Alle Schülerinnen und Schüler der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe an Gymnasien, Gesamtschulen und Weiterbildungskollegs. Dies sind neben den Schülerinnen und Schülern der Qualifikationsphase 2, für die ab dem 23. April 2021 die Abiturprüfungen beginnen, auch die Schülerinnen und Schüler der Qualifikationsphase 1, da auch deren Leistungen bereits zur Gesamtnote des von ihnen angestrebten Abiturs zählen.

Bei der Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts für die Abschlussklassen können die Schulen unter Beachtung der nachfolgenden Punkte eigene Gestaltungsspielräume nutzen.

Besondere Regelungen für den Präsenzunterricht in den Abschlussklassen der Sekundarstufe I

  • Für das gesamte aus Präsenz- und Distanzunterricht bestehende Unterrichtsangebot gelten die jeweiligen Stundentafeln und Kernlehrpläne.
  • Alle Schülerinnen und Schüler erhalten möglichst im selben Umfang Präsenz- und Distanzunterricht. Dabei sind konstante Lerngruppen zu bilden.
  • Maßnahmen äußerer Differenzierung, wie sie beispielsweise im Bereich der zweiten Fremdsprache bzw. im Wahlpflichtbereich, im Religionsunterricht oder bei der Unterscheidung in E- und G-Kurse üblich sind, müssen den Erfordernissen angepasst oder ausgesetzt werden.
  • Einzelne Fächer können – in Abhängigkeit von den standortspezifischen, auch personellen Rahmenbedingungen – überwiegend auf Distanz unterrichtet werden; allerdings sollten die Fächer der zentralen Prüfungen im Mittelpunkt des Präsenzunterrichts stehen.
  • Generell ist zu prüfen, ob Klassenarbeiten erst nach Ostern geschrieben werden können. In jedem Fall sollte ihnen eine längere Phase des Präsenzunterrichts vorausgehen.

Bei der Umsetzung dieser Vorgaben zum Schulbetrieb ab dem 22. Februar 2021 bitte ich Sie, wenn nötig, die Unterstützung der Schulaufsicht und des Schulträgers zu suchen und vor Ort die Möglichkeiten von Kooperationen zu nutzen. Zudem möchte ich Sie noch einmal auf die Möglichkeit hinweisen, bei Personalengpässen befristete Verträge abschließen zu können. Darüber hinaus sollten nach wie vor die Möglichkeiten eines versetzten oder gestaffelten Unterrichtsbeginns genutzt werden.

Regelungen für die gymnasiale Oberstufe (Gymnasien, Gesamtschulen, WBK)

Phasen selbstständigen Lernens gehören für Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe zum Schulalltag. Gleichwohl ist insbesondere zur Vorbereitung auf die anstehenden Abiturprüfungen ein regelhafter Präsenzunterricht von großer Bedeutung. Da die Leistungen auch der Schülerinnen und Schüler, die sich derzeit in der Qualifikationsphase 1 befinden, bereits in die Gesamtbewertung für ihr Abitur einfließen, wird auch ihnen die Rückkehr in einen Präsenzunterricht ermöglicht. Entsprechendes gilt für die Studierenden des WBK im dritten bis sechsten Semester.

Bei der Umsetzung des Präsenzunterrichts sind die nachfolgenden Eckpunkte zu beachten:

  • Für das gesamte aus Präsenz- und Distanzunterricht bestehende Unterrichtsangebot gelten die Regelungen der APO-GOSt und die Kernlehrpläne.
  • Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe Q2 (im WBK: für Studierende des 5. und 6. Semesters) sollten in den Präsenzphasen des Unterrichts neben den Leistungskursen nach Möglichkeit jene Grundkurse im Vordergrund stehen, in denen sie ihre Abiturprüfungen ablegen. Das bedeutet, dass für Schülerinnen und Schüler eines Grundkurses jeweils unterschiedliche Präsenz- und Distanzphasen vorgesehen werden können, abhängig davon, ob dieser Kurs für die Schülerinnen und Schüler ein Abiturfach ist oder nicht.
  • Die pro Schülerin bzw. Schüler notwendigen drei Vorabiturklausuren müssen bis zu den Osterferien geschrieben werden.
  • Die Schulleitung kann Schülerinnen und Schülern, die zu Hause keine lernförderliche Umgebung haben, anbieten, ihre Aufgaben in geeigneten Räumen der Schule zu erledigen.
  • Die Schülerinnen und Schüler der Einführungsphase werden zunächst weiterhin auf Distanz unterrichtet. Für die Studierenden des WBK im 1. und 2. Semester gilt dies entsprechend.

Besondere Regelungen im Rahmen der sonderpädagogischen Förderung in Förderschulen und im Gemeinsamen Lernen

Grundsätzlich gelten die oben genannten Regelungen auch für Schülerinnen und Schüler in Förderschulen und im Gemeinsamen Lernen. Allerdings sind mit Blick auf die unterschiedlichen behinderungsspezifischen Ausprägungen folgende Gesichtspunkte zu berücksichtigen:

  • Neben den Klassen der Primarstufe kehren an den Förderschulen auch die Abschlussklassen in den Präsenzunterricht zurück.
  • Schülerinnen und Schüler, auch in höheren Altersstufen, die nicht ohne Betreuung zu Hause am Distanzunterricht teilnehmen können – insbesondere in den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung sowie Körperliche und motorische Entwicklung – haben im Rahmen der personellen Möglichkeiten der Förderschulen bzw. der Schulen des Gemeinsamen Lernens einen Anspruch auf eine Betreuung in der Schule.
  • Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung sowie Körperliche und motorische Entwicklung, die nach § 9 Absatz 1 Schulgesetz grundsätzlich als Ganztagsschulen geführt werden, bieten in den betroffenen Jahrgangsstufen auch weiterhin ganztägige Präsenztage an. Bei personell bedingten, unvermeidlichen Einschränkungen ist die Schulaufsicht zu informieren.
  • Die zur Teilhabe an Bildung gemäß § 112 SGB IX bzw. § 35a SGB VIII einzusetzenden Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter können auch im häuslichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler unterstützen. Bei der Entscheidung des Sozial- oder Jugendamtes über den Einsatz im häuslichen Umfeld sind die Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler einzubeziehen. Die jeweils aktuell geltenden Empfehlungen und Richtlinien des Robert Koch-Institutes sind zu beachten.

Regelungen für den Sportunterricht

Auch der Unterricht im Fach Sport findet grundsätzlich statt. Zu beachten ist, dass Sportunterricht, wann immer es die Witterung zulässt, im Freien stattfinden soll. Beim Sportunterricht in der Sporthalle ist grundsätzlich eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Nur bei Phasen intensiver, körperlicher Ausdaueranstrengung soll auf das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung verzichtet werden. Eine detailliierte Übersicht zu den neuen Regelungen zur Durchführung von Sportunterricht in Präsenz sind auf dem Schulsportportal www.schulsport-NRW.de nachlesbar. Zur Durchführung von Distanzunterricht im Fach Sport und zu Besonderheiten im Hinblick auf den Versicherungsschutz bestehen Informationen, die mit der Unfallkasse NRW abgestimmt sind. Diese Informationen sind ebenfalls unter www.schulsport-NRW.de abrufbar. Die Sportstätten sind entsprechend zur Nutzung bereitzustellen. Insbesondere für Schülerinnen und Schüler der Qualifikationsphase, die Sport als ein Abiturfach haben, sind die Schulträger aufgefordert – gegebenenfalls mit größerem Einzugsbereich – alle erforderlichen Sportstätten zur Verfügung zu stellen.

Regelungen für das Berufskolleg

Die mit SchulMail vom 28. Januar 2021 dargelegten Regelungen gelten bis einschließlich 20. Februar 2021 fort.

Ab dem 22. Februar 2021 wird bis auf Weiteres für grundsätzlich alle Bildungsgänge am Berufskolleg mit Ausnahme der Abschlussklassen der Unterricht in Präsenz ausgesetzt und als Distanzunterricht erteilt. Der Distanzunterricht unterliegt den rechtlichen Vorgaben der DistanzunterrichtVO.

Schülerinnen und Schüler in Abschlussklassen des Berufskollegs können im erforderlichen Umfang im Präsenzunterricht beschult werden.

Bei den nachfolgend aufgeführten Abschlussklassen der Berufskollegs sind – sofern die Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht genutzt wird – hinsichtlich eines möglichst großen Umfanges an Präsenzunterricht mit Blick auf die frühestens anstehenden Prüfungen folgende Prioritäten zu setzen:

  1. Abschlussklassen der Fachklassen des dualen Systems, die Teile ihrer Berufsabschlussprüfung vor den zuständigen Stellen (Kammern) bis zum 26. März 2021 ablegen.
  2. Abschlussklassen der Fachklassen des dualen Systems, die im April 2021 Teile ihrer Berufsabschlussprüfung vor den zuständigen Stellen (Kammern) ablegen und Klassen der Jahrgangsstufe 13 des Beruflichen Gymnasiums.
  3. Abschlussklassen vollzeit- und teilzeitschulischer Bildungsgänge sowie der Fachklassen des dualen Systems, die ihre dezentralen oder zentralen Abschlussprüfungen bzw. Berufsabschlussprüfungen der Kammern ab Mai 2021 ablegen.
  4. Abschlussklassen voll- und teilzeitschulischer Bildungsgänge ohne Abschlussprüfungen sowie die Klassen 12 des Beruflichen Gymnasiums, die mit Blick auf die Leistungsfeststellungen innerhalb der Qualifikationsphase ebenfalls als Abschlussklassen gelten.

Hierbei ist der Präsenzunterricht in Abschlussklassen des dualen Systems drei Wochen vor dem Prüfungstermin zu beenden und in Distanzform weiterzuführen. Für alle anderen Abschlussklassen mit zentralen oder dezentralen Prüfungen kann von dieser Regelung ebenfalls Gebrauch gemacht werden.

Bei Nutzung von Blended Learning-/Hybridunterricht (wechselweise ein Teil der Klasse in Präsenz, ein Teil in Distanz) oder rhythmisiertem Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht, der z. B. in wöchentlichem Wechsel für die ganze Klasse erfolgt, wird auf nachfolgende Aspekte hingewiesen:

  • gemäß organisatorischem und pädagogischem Plan sollen insbesondere für die Fachklassen des dualen Systems und die Fachschulbildungsgänge synchrone (zeitgleiche) Organisationsmodelle der Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht gemäß Stundenplan unter Einhaltung der jeweiligen Stundentafel stattfinden;
  • die Pflicht zur Teilnahme am Unterricht erstreckt sich auch auf den Distanzunterricht;
  • sofern Unterrichtstage und -zeiten verlegt werden, sind z.B. die Ausbildungsbetriebe und sozialpädagogischen Einrichtungen gemäß § 7 der DistanzunterrichtVO zu informieren;
  • die Handreichung zur chancengerechten Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht im Berufskolleg gibt rechtliche, organisatorische und didaktisch-methodische Hinweise für bildungsgangspezifische Konzepte zur Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht, die genutzt werden sollen.

Schutzpaket und zusätzliche Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten in den Schulen

Schutzmasken:

Schon im vergangenen Jahr haben alle Schulen erste Lieferungen von Schutzmasken bekommen. Inzwischen werden nur noch Masken nach dem FFP-2 bzw. N/KN95 Standard durch die Schulträger ausgeliefert.

Ab dem 15. Februar 2021 stehen solche Schutzmasken für alle Lehrkräfte und sonstiges schulisches Personal – auch das Personal in der Betreuung – in den Schulen zur Verfügung, insgesamt zwei Masken pro Person und Präsenztag. Für Förderschulen und Schulen des Gemeinsamen Lernens steht zusätzliche Schutzausstattung bereit.

Eine medizinisch begründete und ärztlich attestierte Befreiung von der Maskenpflicht ist nach wie vor möglich.

Nach jetzigem Sachstand wird die Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO) in ihrer ab dem 15. Februar 2021 geltenden Fassung erweiterte Regelungen zum Maskentragen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände vorsehen. Wir werden Sie rechtzeitig informieren, möchten aber auch darum bitten, von den verschiedenen Möglichkeiten der Information im Internet Gebrauch zu machen (z.B. https://www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw ).

Testungen:

Darüber hinaus gilt schon seit dem 11. Januar 2021 die Zusage, dass sich alle an der Schule Tätigen bis zu den Osterferien insgesamt sechs Mal bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten kostenfrei und anlasslos testen lassen können. Bescheinigungen werden von den Schulen ausgestellt.

Dieses Testangebot wird ab sofort erweitert. Zunächst bis zu den Osterferien sind zwei Tests pro Woche möglich. Die Tests werden mit PoC-Tests ebenfalls bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten durchgeführt; bei Verdacht erfolgt ein nachgelagerter PCR-Test zur Abklärung.

Schutz von sogenannten Risikogruppen:

Nach wie vor führt die Zugehörigkeit zu einer sogenannten Risikogruppe auf Nachweis zu einer Befreiung von der Pflicht, Präsenzunterricht zu erteilen. Die entsprechenden Erlasse gelten zunächst bis zu den Osterferien fort.

Die bislang für schwangere Lehrkräfte geltenden Regelungen werden ab sofort dahin erweitert, dass Schwangere grundsätzlich keinen Dienst mehr vor Ort in der Schule zu leisten haben.

Aktuelle Hygieneempfehlungen:

Ihnen allen bekannt sind die „Hinweise und Verhaltensempfehlungen für den Infektionsschutz an Schulen im Zusammenhang mit Covid-19 des Städtetages NRW, des Landkreistages NRW, des Städte- und Gemeindebundes NRW und des Ministeriums für Schule und Bildung in Abstimmung mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales und der Unfallkasse NRW“. Sie stehen im Bildungsportal NRW zur Verfügung und werden bei Änderungen der Coronaschutz- oder der Coronabetreuungsverordnung ständig aktualisiert. In Verbindung mit der oben bereits angekündigten Überarbeitung der Coronabetreuungsverordnung steht hier kurzfristig eine Aktualisierung bevor.

Weitere Maßnahmen

Um Sie bei der weiteren Planung der kommenden Wochen zu unterstützen, möchte ich Sie heute darüber hinaus noch über folgende Entscheidungen informieren:

Verschiebung von VERA 8 und VERA 3

Die ursprünglich in der Klasse 8 für den Zeitraum vom 2. März bis zum 19. März 2021 vorgesehenen Lernstanderhebungen/Vergleichsarbeiten (VERA 8) werden auf den Beginn des kommenden Schuljahres (frühestens September 2021) verschoben. Dies gilt ebenfalls für die ursprünglich zwischen dem 22. April und dem 5. Mai 2021 vorgesehenen Vergleichsarbeiten in der Klasse 3 der Primarstufe (VERA 3). Frühestens im September 2021 werden diese Lernstanderhebungen dann in den Klassen 4 und 9 durchgeführt. Sie können hiermit den Lehrkräften zu Beginn des kommenden Schuljahres Aufschluss über bestehende Lernlücken ermöglichen. Nähere Informationen zu VERA erhalten Sie in Kürze mit einer gesonderten SchulMail.

Reduzierung der Zahl vorgeschriebener Klassenarbeiten

Mit einem gesonderten Erlass wird in Kürze die nach den Verwaltungsvorschriften zu § 6 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I (APO-SI) vorgeschriebene Anzahl der Klassenarbeiten in diesem Jahr reduziert. Im ersten Halbjahr ausgebliebene Klassenarbeiten müssen – sofern nicht bereits geschehen – nicht nachgeholt werden. Im zweiten Halbjahr sind zwei Leistungen im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ zu erbringen. Die ZP 10 gilt als eine dieser zwei Leistungen. Die in den Ausbildungsordnungen eröffnete Möglichkeit, eine schriftliche Arbeit durch eine andere Form der Leistungserbringung zu ersetzen, bleibt bestehen. Mit diesem Schritt wollen wir der Tatsache Rechnung tragen, dass in den vergangenen Wochen Distanzunterricht stattgefunden hat und eine Rückkehr in den Präsenzunterricht nicht in erster Line zur schriftlichen Leistungsüberprüfung dienen sollte. Zugleich wird sichergestellt, dass die Schülerinnen und Schüler auch im Distanzunterricht regelmäßige Rückmeldungen durch ihre Lehrkräfte erhalten und mehr als eine Leistung erbracht wird, um das Gewicht einer einzelnen Leistung nicht zu groß werden zu lassen.

Fortsetzung der Ferienprogramme

Die Förderung von außerschulischen Angeboten zur Aufarbeitung der Pandemiefolgen im Bildungsbereich wird erneut möglich sein. Die Förderrichtlinien werden – auch mit dem Ziel einer weiteren Flexibilisierung – gegenwärtig angepasst. Der Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags hat durch Beschluss vom 3. Februar 2021 bereits Fördermittel in Höhe von insgesamt 36 Mio. Euro für den Zeitraum bis zum Ende der Sommerferien 2022 bereitgestellt. Damit wird den Trägern der Maßnahmen und Ihren Schulen eine langfristige Perspektive im Interesse der Schülerinnen und Schüler ermöglicht. Förderanträge können weiterhin durch Schulträger und weitere Bildungsanbieter gestellt werden. Die außerschulischen Angebote sollen einerseits vor allem das erfolgreiche Anknüpfen an schulische Lernprozesse und die Vorbereitung auf Prüfungen, die in den Schulen stattfinden, unterstützen, andererseits Schülerinnen und Schüler in ihrer persönlichen Entwicklung stärken. Die Schulen werden gebeten, die Maßnahmen zu unterstützen, indem zum Beispiel Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern auf Angebote hingewiesen oder individuelle Förderpläne zur Verfügung gestellt werden. Nähere Informationen zu den einzelnen Förderrichtlinien werden mit einer separaten SchulMail in den nächsten Tagen bekannt gegeben.

Berufliche Orientierung

Die Berufliche Orientierung nach den Vorgaben der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ ist im Interesse der Schülerinnen und Schüler und deren beruflicher Zukunft weiterhin notwendig. Die Umsetzungsvorgaben unterscheiden zwei Unterrichtsszenarien: Im Distanzunterricht ist die Umsetzung der Standardelemente nur in digitaler Form möglich. Nur in Ausnahmefällen können auf Wunsch der Eltern und bei Vorliegen des schriftlichen Einverständnisses der Betriebe Praktika durch die Schulleitungen auch in Präsenz im Betrieb genehmigt werden. Im Präsenz- oder Wechselunterricht sind für die Umsetzung weitreichende Flexibilisierungsmöglichkeiten eingeräumt worden. Diese finden Sie gesammelt in dem FAQ für alle Standardelemente.

Aussetzung der Erhebungen zur Unterrichtsausfallstatistik

Die Erhebung der Unterrichtsstatistik wird bis zu den Osterferien ausgesetzt. Dies gilt sowohl für die Wochenmeldung als auch für die Detailerhebung. Das derzeitige Unterrichtsgeschehen kann mit der auf einen normalen Unterrichtsbetrieb in Präsenz ausgelegten Unterrichtsstatistik nicht hinreichend realistisch abgebildet werden. Mit dem Aussetzen der Erhebung ist zudem eine Entlastung der beteiligten Schulen verbunden. Ich möchte Sie jedoch weiterhin um Teilnahme an der wöchentlichen COSMO-Erhebung sowie anlassbezogenen Erhebungen bitten, deren Zahl und Umfang auf das Nötigste beschränkt ist. Die von Ihnen hier übermittelten Daten sind wichtige Grundlagen für die von der Landesregierung in den kommenden Wochen zu treffenden Entscheidungen.

Klassenfahrten bis zu den Sommerferien

Bereits aktuell ist die Durchführung von Schulfahrten (BASS 14-12 Nr.2) für die Zeit bis zum 31. März 2021 unzulässig. Wegen der anhaltend pandemiebedingten Unsicherheiten gilt dies ab sofort auch für die Zeit vom 1. April bis zum 5. Juli 2021. Ein entsprechender Runderlass ergeht in Kürze. Mit Runderlass vom 10. Dezember 2020 hat das Land erklärt: Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen werden grundsätzlich die vom Vertragspartner (z.B. Reiseveranstalter, Transportunternehmen, Hotel oder Jugendherberge) rechtmäßig in Rechnung gestellten und nachgewiesenen Stornierungskosten für alle abzusagenden Schulfahrten, die vor dem 24. März 2020 für den Zeitraum 1. November 2020 bis 31. März 2021 gebucht worden sind, übernommen. Dies gilt auch für Schulfahrten, die zwischen den Oster- und den Sommerferien 2021 durchgeführt werden sollten, wenn diese Fahrten vor dem 24. März 2020 gebucht wurden. Zusätzlich werden anfallende Gebühren für Umbuchungen übernommen, wenn hierdurch gegenüber der Absage eine Reduktion der Kosten bewirkt werden konnte oder kann.




Gymnasium: Zwei Mal Platz eins und 33 Mal Platz drei beim Wettbewerb „Informatik Biber“

Informatische Bildung fängt am Bergkamener Gymnasium früh an: Der Wettbewerb „Informatik-Biber“ fördert das digitale Denken mit lebensnahen und alltagsbezogenen Fragestellungen. Dabei entdeckten die 104 Teilnehmenden Faszination und Relevanz informatischer Methoden.

Beim Informatik-Biber setzten sich Schülerinnen und Schüler mit altersgerechten informatischen Fragestellungen auseinander, spielerisch und selbstverständlich. Sie erlebten, wie spannend und vielseitig das digitale Denken der Informatik ist. Es mussten zwölf Aufgaben innerhalb von 35 Minuten bearbeitet werden. Heraus sprangen zwei 1. Plätze, für Silas Worch und Emine Ceren Kaya aus der Klasse 6d. Insgesamt 33 Schülerinnen und Schüler erreichten einen 3. Platz.

„Hier wird Interesse für Informatik geweckt, ohne dass Kinder, Jugendliche oder Lehrkräfte Vorkenntnisse in diesem Bereich haben müssen“, sagt Informatik-Lehrerin Judith Vorwerk. Die Aufgaben werden alleine oder in Zweier-Teams am PC erledigt. Der Informatikbiber wird in verschiedenen Altersklassen durchgeführt, am SGB in Klasse sechs.

Die Siegerehrung wird nachgeholt, sobald es die Schulen wieder in den Präsenzunterricht dürfen.




Schulsanitätsdienst an der Willy-Brandt-Gesamtschule Bergkamen – Einmal kurz das Leben retten!

Auch das will geübt sein: die Versorgung eines Mitschülers nach einer Verletzung im Sportunterricht. Fotos: B. Yesilkanat

Der Schulsanitätsdienst hat eine lange Tradition an der Willy-Brandt-Gesamtschule Bergkamen und gehört mit zu den wichtigsten Bestandteilen des Schullebens. Die Schulsanitäter werden von geschulten Lehrkräften ausgebildet, die den Ausbilderschein in der Ersten-Hilfe erworben haben. Durch die enge Zusammenarbeit mit dem DRK und dem JRK sind die drei Ausbilderinnen der Willy-Brandt-Gesamtschule immer auf dem neuesten Stand und können den angehenden Schulsanitätern die neuesten Inhalte vermitteln.

Die Schulsanitäter lernen in der Ausbildung, wie sie sich in Notfällen zu verhalten haben und wie sie Gefahren erkennen können, bevor etwas passiert. Mit verschiedenen Methoden erlernen sie Erste-Hilfe-Maßnahmen, die sie dann bei Verletzungen und Notfällen anwenden. Sie sorgen bei Schul- und Sportfesten, Ausflügen, im schulischen Alltag, ja, eigentlich rund um die Uhr für die Sicherheit ihrer Mitmenschen und helfen bei Notfällen. Auch in den Pausen sind sie mit ihren gelben Westen unübersehbar und bei Notfällen sofort vor Ort.

Gute Zusammenarbeit: Lehrerin Nurcan Kaya und Regina Klose (r.) vom Bergkamener JRK.

Eine persönliche Geschichte, die die Lehrerin Nurcan Kaya in ihrer Kindheit erlebte, prägte sie sehr. Dies gab ihr den Anlass, das Projekt „Erste-Hilfe über Grenzen“ ins Leben zu rufen. Im Rahmen des Projekts wurde der herkömmliche Schulsanitätsdienst erweitert. Die vier großen und wichtigen Themen der Ersten-Hilfe – „Schlaganfall“, „Herzinfarkt“, „Knochenbrüche“ und „Hautverletzungen“ – wurden in die Curricula der Fächer NW und Biologie aufgenommen; ein innovatives Projekt für weiterführende Schulen, das mit ca. 40.000 Euro durch Erasmus+ gefördert wurde. Durch das vernetzte und ganzheitliche Lernen fällt es vielen Schülerinnen und Schülern deutlich leichter neue Sachinhalte in den Themenbereichen zu erlernen. Auf die im Rahmen des Projekts erstellten Lehrvideos und Lehrmaterialien haben die Schülerinnen und Schüler immer Zugriff und können in ihrem eigenen Tempo die Themen wiederholen.

Am Anfang jedes Schuljahres werden pro Klasse jeweils zwei Schulsanitäter ausgebildet, die sich anschließend zu Multiplikatoren weiterbilden und Unterrichtssequenzen im Rahmen der curricularen Einbettung der vier großen Themen übernehmen. So lernen Schülerinnen und Schüler von ihren Mitschülern, und das Lehren und Lernen voneinander bereitet ihnen große Freude. Zudem lernen sie mit leichten Handgriffen Leben zu retten.




Online-Seminar der Stadtbibliothek zur Literaturrecherche für Q1 des Gymnasiums

Victoria Baues von der Stadtbibliothek während ihres Online-Vortrags zur Literaturrecherche für die Schülerinnen und Schüler der Q1 des SGB. Foto: Fahling/SGB

Wie komme ich an passende Literatur für meine Facharbeit? Diese Frage stellen sich in Pandemie-Zeiten viele Schülerinnen und Schüler des Jahrgangs Q1, denn in Zeiten der Corona-Pandemie sind Bibliotheken ebenfalls geschlossen.

Bereits im Oktober hatten vier Workshops zum Thema für den Jahrgang stattgefunden, um den Schülerinnen und Schülern einen möglichst guten Start für die Planung und Durchführung der Facharbeit zu ermöglichen.

Die Stadtbibliothek Bergkamen reagierte nun noch mit einem spontanen Angebot: ein Online-Seminar zur Literaturrecherche. Fast 50 Schülerinnen und Schüler des Jahrgangs Q1 des Städtischen Gymnasiums Bergkamen nahmen dieses Angebot an, um sich vor Abgabe der Facharbeit am 1. März noch einmal zusätzlich zu informieren und letzte Hinweise für die fachliche Fundierung der Arbeit zu nutzen.

Victoria Baues und Jörg Feierabend zeigten den Jugendlichen in ihrem online durchgeführten Vortrag, wie sie über digitale Datenbanken auf zitierfähige Fachliteratur zugreifen können. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit der Fernleihe. Hier müssen die Schülerinnen und Schüler das gewünschte Werk bei der Stadtbibliothek bestellen, Jörg Feierabend und sein Team versuchen dann binnen Wochenfrist eine Ausleihe möglich zu machen. Ebenso kann auch Literatur aus den Beständen der Stadtbibliothek ausgeliehen werden – dazu bedarf es ebenso einer Anfrage und einer Terminabsprache zur Abholung. „Hier achten wir sehr auf die geltende Hygiene- und Abstandsregeln. Deshalb geht die Ausleihe nur nach Terminvereinbarung“, betont Jörg Feierabend.

„Ich fand die Veranstaltung informativ und hilfreich. Besonders gut waren die Informationen über das Zitieren und die Beispiele, die es besser veranschaulicht haben“, sagt Kübra Yörübas, Schülerin der Q1 am Gymnasium. Ihre Mitschülerin Jana Heckel erhofft sich insbesondere von der Möglichkeit der Datenbanksuche weitere Quellen für ihre Arbeit.

Das Beratungsteam der Q1, Sabrina Koschnick und Matthias Fahling, freute sich über das kurzfristige Angebot der Stadtbibliothek: Während des Lockdowns seien immer wieder Schüleranfragen, wie man an passende Literatur kommen solle, eingegangen. Deshalb könne das Angebot der Stadtbibliothek einen wichtigen zusätzlichen Baustein zum Gelingen der Facharbeit sein.




Willy-Brandt-Gesamtschule: Eigenes „Team für digitales Unterrichten“ bildet Kollegium fort

Aufgrund der Corona-Pandemie und des seit Dezember 2020 währenden schulischen Lockdowns machten sich die Lehrkräfte der Willy-Brandt-Gesamtschule unter Federführung eines eigenen „Teams für digitales Unterrichten“ in mehreren kollegiumsinternen Fortbildungen fit für das digitale Unterrichten und Lehren auf Distanz.

So wurden an den zwei unmittelbar vor den Weihnachtsferien liegenden Schultagen die Lehrkräfte im Umgang mit der schuleigenen Kommunikations- und Verwaltungsplattform „IServ“ geschult und insbesondere die Module für die Einstellung von „Aufgaben“ und das Abhalten von „Videokonferenzen“ näher beleuchtet. Darüber hinaus wurden aufgrund individueller Anfragen Apps und Tools wie „Padlet“, „Kahoot“, „Oncoo“ u. a. für den Digitalunterricht vorgestellt.

Am Dienstag der vergangener Woche wurde dieser Input dann für das gesamte Kollegium vertieft. In insgesamt sechs Veranstaltungsschienen mit jeweils vier Terminen von 09.00 bis 13.00 ging es u. a. um die Erstellung von Lernvideos, das projektbezogene „kollaborative Lernen“ und die Einbeziehung digitaler Apps und Tools in den Distanzunterricht. Die Lehrkräfte hatten die Möglichkeit, an den Veranstaltungen jeweils in Präsenzform oder per Videozuschaltung teilzunehmen, und waren mit großem Eifer bei der Sache. Im Nachmittagsbereich ging es dann in der Arbeit in den einzelnen Fachschaften darum, den digitalen Input auf Nutzen und Möglichkeiten für das einzelne Fach zu überprüfen und diesbezügliche Materialien zu erstellen.




Gymnasium: Online-Unterricht bietet viele Möglichkeiten, kann das persönliche Miteinander in der Schule aber nicht ersetzen

Alexander Rahn, Schüler der Klasse 6a des Städtischen Gymnasiums Bergkamen, beim Online-Englisch-Unterricht. Foto: privat

Die Rückkehr in den Präsenzunterricht ist zumindest in den nächsten zwei Schulwochen noch nicht vorgesehen. Gerade deshalb sind regelmäßige Online-Stunden ein wichtiger Bestandteil des Unterrichtsangebots am Städtischen Gymnasium Bergkamen und fest im schuleigenen Distanzlernkonzept verankert. Der Englischunterricht in der Klasse 6a findet beispielsweise regelmäßig digital statt. Thema an diesem Dienstag Grammatik, genauer: Zusammensetzungen mit „some, any, every and no“.

Durch das Teilen der Inhalte haben die Schülerinnen und Schüler über ihren Bildschirm zu Hause die Möglichkeit, Anschriebe von Englisch-Lehrer Daniel Tautz zu sehen. „Im Prinzip funktioniert das wie eine digitale Tafel“, erklärt Daniel Tautz. Zusätzlich können die Schülerinnen und Schüler auf gleichem Wege ihre Arbeitsergebnisse präsentieren, zum Beispiel nach einer Gruppenarbeit in digitalen Gruppenarbeitsräumen. Wenn Unterstützung benötigt wird, kann per Knopfdruck Unterstützung angefordert werden, alternativ hat die Lehrkraft stets die Möglichkeit die digitalen „Gruppenarbeitsräume“ zu besuchen. „Ich finde es toll, dass wir Schüler uns zumindest auf dem Bildschirm sehen können. Neue Sachen kann man besser verstehen, wenn die Lehrer uns das in der Video-Konferenz erklären. Wenn wir etwas nicht verstanden haben, können wir unsere Lehrer immer fragen. Viele Stunden am Tablet sind aber auch anstrengend. Ich freue mich, wenn die Schule wieder losgeht“, sagt Alexander Rahn, Schüler der Klasse 6a.

„Trotz der großen Belastung für alle Beteiligten funktioniert die Umsetzung des Distanzlernkonzeptes gut. Die Lehrkräfte geben sich große Mühe, die Schülerinnen und Schüler im Distanz-Unterricht zu begleiten. In unterschiedlichen Formaten werden neue Themen abwechslungsreich vermittelt. Durch regelmäßige Video-Konferenzen können die Aufgaben besprochen und Fragen geklärt werden, was auch die Eltern entlastet“, ist Alexanders Mutter Jutta Rahn froh über das regelmäßige digitale Angebot.

„Gerade jetzt übernimmt der Online-Unterricht neben der Vermittlung von neuem Unterrichtsstoff oder der Auswertung von Arbeitsphasen auch eine wichtige soziale Aufgabe ein. Hier besteht die Möglichkeit, ins Gespräch zu kommen und miteinander zu arbeiten“, betont Schulleiterin Bärbel Heidenreich. Wichtig sei allerdings der wohldosierte Einsatz des Videounterrichts. „Wir dürfen nicht vergessen, dass diese Form des Unterrichts für die Schülerinnen und Schüler anstrengender ist, genauso für die Kolleginnen und Kollegen. Diese Rückmeldungen erhalten wir regelmäßig“, so Bärbel Heidenreich. Auch wenn Distanz- und Online-Unterricht Entwicklungschancen biete, die auch zukünftig gewinnbringend genutzt werden könnten, sei klar, dass der Distanzunterricht den Präsenzunterricht nicht ersetzen kann. „Wir alle wünschen uns trotz allen Engagements und aller Kreativität den täglichen Trubel in der Schule zurück.“