von Andreas Milk
Er habe gegenüber dem Bergkamener Jobcenter immer seine Pflichten erfüllt, sagte Murat T. (47, Name geändert) dem Richter in Kamen. Wegen Betrugs war er angeklagt: Von April bis August 2020 flossen insgesamt 932 Euro Arbeitslosengeld II auf sein Konto, nachdem er im März bei seinem Neffen eine geringfügige Beschäftigung aufgenommen hatte. Was er dort verdiente, erfuhr die Behörde erst später durch einen routinemäßigen Datenabgleich.
T. will dem Jobcenter die Arbeitsaufnahme telefonisch angekündigt haben. Wann genau er das tat, wusste er nicht mehr. Vor allem aber, so belehrte ihn der Richter, hätte das Jobcenter mit einer bloßen Ankündigung eh wenig anfangen können. Was zähle, sei die klare Mitteilung: Ich arbeite wieder. Die aber sei wohl nicht gekommen.
Neben T. gab auch eine als Zeugin geladene Mitarbeiterin des Jobcenters ein eher schwaches Bild ab. Mit T.s Fall hatte sie sich vor dem Termin offenbar nicht vertraut gemacht. Als sie eine Frage des Richters akustisch nicht verstand, erwiderte sie: „Hä?“ Auf die – in einem Strafprozess obligatorische – Frage, ob sie mit dem Angeklagten verwandt oder verschwägert sei, begann sie zu lachen.
Murat T. ist wegen Veruntreuung und Betrugs vorbestraft. Vor knapp 20 Jahren saß er wegen Körperverletzung und Bedrohung in Haft. Das Jobcenter zu betrügen, habe ihn sicher kaum kriminelle Energie gekostet, sagte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft: „Betrug durch Unterlassen“. Unterlassen hat T. es bisher allerdings auch, den Schaden wieder auszugleichen.
Das Urteil: eine Geldstrafe von 900 Euro.