Wohnungseinbruch an der Gänsekuhle in Weddinghofen: Täter hebeln Fenster auf


Am Freitag drangen in der Zeit zwischen 09.30 und 19.30 Uhr bislang Unbekannte in ein Einfamilienhaus auf der Straße An der Gänsekuhle im Alten Dorf von Weddinghofen ein. Es wurden alle Räumlichkeiten nach Diebesgut durchsucht. Ob jedoch etwas entwendet wurde, konnte bislang noch nicht ermittelt werden.

Relevante Hinweise erbittet die Polizei in Kamen unter 02307-921-3320 oder -9210.




Wohnungseinbruch am Espenweg in Weddinghofen: Täter schlugen Fensterscheibe ein

Am Donnerstagabend bemerkte eine Zeugin eine eingeschlagene Fensterscheibe an einem Einfamilienhaus am Espenweg und alarmierte die Polizei.

Nach ersten Ermittlungen haben unbekannte Täter eine Fensterscheibe eingeschlagen und sich so Zutritt zum Haus verschafft. Hier durchsuchten sie mehrere Räume. Genaue Angaben zu möglicher Beute liegen bislang nicht vor.

Weitere Zeugen haben in der Nacht zu Donnerstag gegen 23.30 Uhr ein klirrendes Geräusch gehört, konnten es aber im Umfeld zunächst nicht zuordnen. Zudem wurden zwei verdächtige männliche Personen wahrgenommen, die sich in Richtung Kuhbach entfernt haben.

Wer hat noch Verdächtiges bemerkt? Hinweise bitte an die Polizei in Kamen unter der Rufnummer 02307 921 3220 oder 921 0.




Täter gefasst: Rücknahme der Öffentlichkeitsfahndung nach Sachbeschädigung im Foyer der Sparkasse

Die Öffentlichkeitsfahndung vom 27. Juli nach vier jungen Personen wegen Sachbeschädigung an einem Bankterminal der Sparkassen-Hauptstelle hat die Polizei heute zurückgenommen.

Die Tatverdächtigen konnten ermittelt werden. Die Polizei bedankt sich für die Mithilfe.




Wohnungseinbruch an der Schulstraße: Täter warfen Fensterscheibe ein

In der Nacht zu Montag haben unbekannte Täter eine Fensterscheibe eines Wohnhauses an der Schulstraße in Weddinghofen eingeworfen und sind in das Haus eingedrungen. Sie durchsuchten die Räume und verließen das Haus nach ersten Feststellungen über die Terrassentür.

Bisher liegen keine Angaben über mögliche Tatbeute vor.

Wer hat Verdächtiges bemerkt? Hinweise bitte an die Polizei in Kamen unter der Rufnummer 02307 921 3220 oder 921 0.




Raub auf Linienbus-Fahrer: 18-jähriger Bergkamener sitzt in Untersuchungshaft

Nach einem Raub auf einen Linienbusfahrer in Bergkamen hat die Polizei einen 18-jährigen Bergkamener festgenommen, gegen den mittlerweile Untersuchungshaftbefehl ergangen ist.

Der Beschuldigte befand sich am vergangenen Samstag gegen 21.30 Uhr mit weiteren Personen in Bergkamen. Dort stieg die Gruppe a in einen Linienbus, den sie zwei Stationen später wieder verließen. Dabei beleidigte der Beschuldigte den 59-jährigen Fahrer, der anschließend eine längere Standzeit am Busbahnhof hatte. Die Gruppe stieg erneut in den Linienbus. Der 18-jährige Bergkamener sollte aufgrund seines zuvor gezeigten Verhaltens sein Ticket abgeben. Daraufhin reagierte der Beschuldigte sehr aggressiv: Er bespuckte den Fahrer und schlug mehrfach auf ihn ein. Anschließend entwendete er ihm ein persönliches Buch und einen Dienstzettel. Außerdem versuchte der 18-jährige Bergkamener, die Kasse zu stehlen – das verhinderte allerdings der Geschädigte, der daraufhin den Notlöseknopf betätigte, wodurch er mit geöffneten Türen weiterfahren konnte. Im Anschluss sprang die Gruppe aus dem Linienbus.

Im Rahmen einer Sachbeschädigung an einem Tennis-Vereinsheim am Häupenweg trafen Einsatzkräfte der Polizei den Beschuldigten gegen 01.10 Uhr vor Ort an und nahmen ihn fest. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dortmund ist der 18-jährige Bergkamener am Montag (26.07.2021) einem Haftrichter am Amtsgericht Unna vorgeführt worden. Dieser erließ Untersuchungshaftbefehl gegen den Beschuldigten.




Öffentlichkeitsfahndung: Jugendliche randalieren im Foyer der Sparkasse – hoher Sachschaden

Am 6. April 2021 betraten vier junge Personen gegen 23.20 Uhr das Foyer der Sparkassen-Hauptstelle am Rathausplatz in Bergkamen. Sie konsumierten dort Alkohol und beschädigten ein Terminal, wodurch ein nicht unerheblicher Sachschaden entstanden ist.

Bei der Tatausübung wurden sie von einer Videoüberwachungskamera aufgezeichnet. Auf Anordnung des Amtsgerichtes Hamm veröffentlicht die Polizei nun die Lichtbilder der vier Tatverdächtigen.

Hier der Link zum Fahndungsportal NRW mit den Lichtbildern der der Tatverdächtigen:

https://polizei.nrw/fahndungen/unbekannte-tatverdaechtige/bergkamen-sachbeschaedigung

Wer kennt die abgebildeten Personen? Hinweise bitte an die Polizei in Kamen unter der Rufnummer 02307 921 3220 oder 921 0.

Die Tatverdächtigen können wir folgt beschrieben werden:

Tatverdächtiger 1: männlich, schlanke Figur, hellbraune Haare, ca. 170 – 180 cm groß, 16 – 20 Jahre alt, trug eine dunkle Winterjacke, helle Jeanshose, schwarze Turnschuhe mit weißer Sohle

Tatverdächtiger 2: männlich, schlanke Figur, rote Haare, ca. 175 – 185 cm groß, 16 – 20 Jahre alt, trug eine helle Winterjacke, dunkle Jeanshose und grauen, möglicherweise braunen Sportschuhen

Tatverdächtige 3: weiblich, schlanke Figur, braune Haare, ca. 170 – 175 cm groß, 16 – 20 Jahre alt, trug eine dunkelblaue Weste, graue Stoffjacke, weißes T-Shirt, dunkle Jeanshose und helle Sportschuhe mit weißer Sohle

Tatverdächtige 4: weiblich, schlanke Figur, ca. 165 – 170 cm groß, 16 – 20 Jahre alt, Brillenträgerin, trug eine dunkle Winterjacke, darunter ein dunkler Pulli, blaue Jeanshose mit Löchern im Bereich der Oberschenkel, schwarze Sportschuhe mit weißer Sohle




Unwetter im Kreis Unna fordert ein Todesopfer und mehr als 100 Polizeieinsätze

Das Unwetter, das auch den Kreis Unna am Mittwoch hart getroffen hat, hat ein Todesopfer gefordert. Ein 77-jähriger Kamener ist in dem unter Wasser stehenden Keller seines Wohnhauses ums Leben gekommen. Hinweise auf ein Fremdverschulden liegen nicht vor. Die Umstände werden kriminalpolizeilich ermittelt.

Hunderte Notrufe gingen auf der Leitstelle der Kreispolizeibehörde Unna ein. Die Bürgerinnen und Bürger meldeten zumeist vollgelaufene Keller und überflutete Straßen. Die Polizei rückte zu mehr als 100 Einsätzen aus – unter anderem wegen Gefahrenstellen und Alarmauslösungen. Außerdem nahmen die Einsatzkräfte Straßensperrungen vor. Im nördlichen Kreisgebiet, in Bergkamen-Oberaden und Lünen, fiel zeitweise der Strom aus, weshalb die Polizei in den betroffenen Gebieten verstärkt mit Streifenwagen Präsenz gezeigt hat.




80.000 Bienen und vier Zuchtköniginnen gestohlen und im Internet zum Kauf angeboten: Mutmaßlicher Täter geschnappt

Wenig Freude hatte ein mutmaßlicher Bienen-Dieb aus Bergkamen an seiner Beute. Kaum hatte er die 80.000 Bienen und vier Zuchtköniginnen im Internet zum Kauf angeboten, bekam er Besuch von der Polizei. Ein Bekannter der Imkerin hatte auf die Verkaufsanzeige „Interesse“ bekundet. Als der Dieb darauf einging, verständigte er die Beamten.

Nachdem eine 57-jährige Bergkamenerin am Dienstag (29.06.2021) den Diebstahl von vier Ablegerkästen mit etwa 80.000 Bienen und vier Zuchtköniginnen bei der Polizei angezeigt hat, bemerkte ein Bekannter der Geschädigten am Mittwoch (30.06.2021), dass das Diebesgut, das er zweifelsfrei als Eigentum der 57-jährigen Bergkamenerin identifizierte, in einem Internet-Kleinanzeigenportal zum Verkauf stand. Er kontaktierte daraufhin den Anbieter, spielte Kaufinteresse vor und verständigte im Anschluss die Polizei. Weil der Anbieter nicht mehr auf die Bitte des Melders reagierte, den Verkaufstermin zu verschieben, und das Angebot im Internet-Kleinanzeigenportal löschte, suchten Einsatzkräfte der Polizei mit der Geschädigten und dem Bekannten den vorab vereinbarten Verkaufstreffpunkt in Bergkamen auf.

Bei Eintreffen erblickten die Beamten bereits im Garten des Einfamilienhauses zwei der entwendeten Ablegerkästen. Während die Polizisten  klingelten, hörten sie ein verdächtiges Geräusch. Im Garten stellten die Einsatzkräfte fest, dass die Ablegerkästen plötzlich verschwunden waren. Die Polizei leitete daraufhin Durchsuchungsmaßnahmen ein. In einem angrenzenden Waldstück wurden die zwei gestohlenen Ablegerkästen gefunden – jedoch ohne Inhalt. Mit Unterstützungskräften durchsuchte die Polizei das Grundstück. Dabei stellten die Beamten unter anderem zwei Bienenvölker und zwei Zuchtköniginnen sicher, die die Geschädigte als ihr Eigentum erkannte.

Die Polizei hat ein Strafverfahren gegen den mutmaßlich 37-jährigen Bienendieb eingeleitet. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen.




Polizei nimmt Friedhof Rünthe verstärkt ins Visier: Erneut Gräber geschändet sowie Grabschalen und Vasen gestohlen

Bislang unbekannte Täter haben in zwei aufeinanderfolgenden Nächten mindestens 26 Gräber auf dem Friedhof am Ostenhellweg in Bergkamen beschädigt und Grabschalen und Vasen gestohlen, die zum Teil fest verankert waren.

Die Taten ereigneten sich in der Nacht von Dienstag (29.06.2021) auf Mittwoch (30.06.2021) und von Mittwoch (30.06.2021) auf Donnerstag (01.07.2021). „Nach den jüngsten Vorkommnissen auf dem Friedhof werden wir den Bereich verstärkt bestreifen“, kündigt Erster Polizeihauptkommissar Martin Volkmer, Leiter der Polizeiwache Kamen, an.

Die Polizei sucht Zeugen, die verdächtige Personen beobachtet haben. Hinweise nimmt die Wache Kamen unter der Rufnummer 02307-921 3220 entgegen.




Bergkamener überschlug sich auf der A2-Ausfahrt mit seinem Auto: Schwer verletzt

Auf der A2 kam es am Samstag bei Bergkamen zu einem Alleinunfall. Der Fahrer war offenbar alkoholisiert. Er wurde schwer verletzt.

Nach ersten Erkenntnissen fuhr der 35-Jährige aus Bergkamen stammende Mann gegen 19.15 Uhr mit dem Auto auf der A2 in Richtung Hannover. Als er die Ausfahrt Kamen / Bergkamen offenbar mit nicht angepasster Geschwindigkeit durchfuhr, verlor er die Kontrolle über sein Fahrzeug. Er kam im Kurvenverlauf von der Fahrbahn ab und überschlug sich. Der 35-Jährige wurde bei dem Unfall schwer verletzt. Die Beamten konnten einen deutlichen Alkoholgeruch wahrnehmen. Das Mobiltelefon, was die Beamten an der Unfallstelle fanden, wurde sichergestellt.

Ein Rettungswagen brachte den verletzten Mann in ein Krankenhaus. Dort wurde auch eine Blutprobe entnommen. Die Beamten stellten zudem den Führerschein sicher.




Polizei gibt Hinweise zum Einsatz von Drohnen: Der Betrieb über sensiblen Bereichen ist untersagt

Man sieht sie immer mehr: Drohnen steigen in den Himmel auf und liefern glasklare Landschafts- und Übersichtsaufnahmen.

Ärgerlich wird es, wenn dann plötzlich so ein Flugobjekt über dem heimischen Garten kreist und Bildaufnahmen macht.

Losgelöst von den Pflichten zur Kennzeichnung, Kenntnis und Erlaubnis, sind folgende Punkte- auch für Pressevertreter- verboten:

1. Jegliche Form der Behinderung oder Gefährdung

2. Der Betrieb von Drohnen (aber auch Modellflugzeugen) in und über sensiblen Bereichen wie

a.	Einsatzorten von Polizei und Rettungskräfte
b.	Menschenansammlungen jeder Art (Ausnahmegenehmigung auf Antrag bei der Landesluftfahrtbehörde z. B. bei Kirmes etc. möglich, muss mitgeführt werden!)
c.	Naturschutzgebieten
d.	Hauptverkehrswegen (also keine geringe verkehrliche und wirtschaftliche Bedeutung wie Autobahnen und stark befahrene Straßen, aber auch Schienenverkehr im Bereich von Bahnhöfen etc.)
e.	An- und Abflugbereiche von Flugplätzen
f.	Grundsätzlich (siehe unten) der Betrieb einer Drohne oder eines Modellflugzeugs mit einem Gewicht von mehr als 0,25 Kilogramm über Wohngrundstücken.
g.	Das Gleiche gilt, wenn das Flugobjekt (unabhängig von seinem Gewicht) in der Lage ist, optische, akustische oder Funksignale zu empfangen, zu übertragen oder aufzuzeichnen (auch hier Ausnahmegenehmigung auf Antrag bei der Landesluftfahrtbehörde möglich, muss mitgeführt werden!)
h.	Über und in einem seitlichen Abstand von 100 Metern von der Begrenzung von Industrieanlagen, Justizvollzugsanstalten, Einrichtungen des Maßregelvollzugs, militärischen Anlagen und Organisationen, Anlagen der Energieerzeugung und -verteilung sowie über Einrichtungen, in denen erlaubnisbedürftige Tätigkeiten der Schutzstufe 4 nach der Biostoffverordnung ausgeübt werden, soweit nicht der Betreiber der Anlage dem Betrieb ausdrücklich zugestimmt hat,

3. Das Steuern von Drohen außerhalb von Modellfluggeländen und gleichzeitig mehr als hundert Meter hoch. Auch hier ist Ausnahme möglich (s.o.).

4. Generell dürfen Drohnen und Modellflugzeuge nur in Sichtweite geflogen werden.

5. Grundstückseigentümer dürfen Ausnahmen für Flüge mit Kameradrohnen erlauben (nicht höher als 100 m). Somit sind logischerweise auch Flüge über dem eigenen Grundstück jederzeit möglich.

Siehe Flyer des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/K/presse/PM-50-drohnenverordnung-final.pdf?__blob=publicationFile

Bei Beobachtungen von Verstößen melden Sie diese bitte an die nächste Polizeidienststelle.