Schwarzer Corsa mit griechischem Kennzeichen gestohlen

Am Donnerstag entwendeten unbekannte Täter einen am Mechelnkamp in Kamen-Mitte abgestellten schwarzen Opel Corsa. An dem Fahrzeug waren zur Tatzeit die griechischen Kennzeichen KAH 5111 angebracht. Wer kann Angaben zum Diebstahl oder zur Verbleib des PKW machen? Hinweise bitte an die Polizei in Kamen unter der Rufnummer 02307 921 3220 oder 921 0.




Vorsätzliche Brandstiftung: Honda Jazz nur noch Schrott

In der Nacht zu Freitag (20.11.2015) brannte gegen 3.30 Uhr ein grauer Honda Jazz, der an der Straße Bunte Kuh in Methler abgestellt war. An dem Fahrzeug entstand durch den Brand ein Totalschaden von etwa 10.000 Euro.

Die ersten Ermittlungen lassen auf vorsätzliche Brandstiftung schließen. Wer hat Verdächtiges bemerkt? Hinweise bitte an die Polizei in Kamen unter der Rufnummer 02307 921 3220 oder 921 0.




Polizei stoppt Tiertransport auf der A2: fünf französische Bulldoggen-Welpen im Tierheim

Nach dem Hinweis eines aufmerksamen Autofahrers hat die Autobahnpolizei am Mittwochmittag< gestern Mittag (18. November)auf der A 2 einen dubiosen Tiertransport gestoppt. In einem Lkw fanden die Beamten zwischen anderer Ladung einen Käfig mit fünf Hundewelpen.

WelpenDer Zeuge hatte sich gegen 12.20 Uhr über den Notruf der Polizei gemeldet. Auf dem Gelände einer Raststätte war ihm ein Klein-Lkw aufgefallen, durch dessen geöffnete Türen er eine augenscheinlich sehr kleine Gitterbox mit mehreren Welpen sehen konnte. Ihm schien diese Art des Transportes nicht artgerecht zu sein.

Die Beamten der Autobahnpolizei fanden das Fahrzeug aufgrund der guten Beschreibung kurze Zeit später auf der A 2 und führten es zur Kontrolle auf das Gelände der Autobahnpolizeiwache in Kamen. Umringt von weiterer Ladung stießen sie im Transportraum des Klein-Lkw auf eine etwa 50 Mal 30 cm große Gitterbox, in der sich fünf Hundewelpen – französische Bulldoggen – befanden. Der Käfig war deutlich verschmutzt und aus dem Laderaum schlug den Beamten ein beißender Geruch entgegen. Die Fahrt hatten die Welpen wegen mehrerer Decken über dem Käfig in völliger Dunkelheit verbracht.

Auf die Frage nach Herkunft und Ziel der Welpen, erklärte der 37-jährige Fahrer des Lkw, er sei beauftragt worden, die Hunde von Polen nach England zu einem Käufer zu bringen. Auch Unterlagen wie Impfpässe habe er dabei.

Die Beamten entschlossen sich, eine Mitarbeiterin des Veterinäramtes zu Rate zu ziehen. Diese stellte fest, dass die Dokumente des Fahrers für einen gewerblichen Transport der Tiere jedoch nicht vollständig seien. Aus diesem Grund ordnete sie die Sicherstellung der Welpen an. Sie wurden im Anschluss aus ihrer ungemütlichen Behausung befreit und in einem nahen Tierheim untergebracht, wo sie untersucht werden.

Gegen den 37-Jährigen schrieben die Beamten eine Ordnungswidrigkeitenanzeige.

Die Ermittlungen dauern an.




Blutiger Familienstreit: Vater und zwei Söhne verletzt

Blutig endete ein Familienstreit am Donnerstag, 19. November, in einer Wohnung an der Körnerstraße in Bergkamen-Mitte. Der Vater und zwei seiner Söhne wurden verletzt in Krankenhäuser gebracht.

Der Streit begann mit einer Auseinandersetzung zwischen dem 63-jährigen Vater und seinem 31-jährigen Sohn. Als dieser Streit handgreiflich wurde, rief der Vater seinen zweiten 42-jährigen Sohn, der in Lünen wohnt. Als dieser gegen 14.45 Uhr eintraf, gingen die Brüder laut Polizei aufeinander los. Der Jüngere verletzte den Älteren mit einem Messer.

Alle drei Beteiligten wurden bei den Handgreiflichkeiten verletzt und kamen in Krankenhäuser. Nach ersten Erkenntnissen wurde niemand schwer verletzt.

Die weiteren Ermittlungen zum Sachverhalt dauern derzeit an.




33-Jähriger durch Schusswaffe verletzt: Polizei sucht Zeugen

Schwer verletzt wurde am Mittwochabend ein 33-jähriger Dortmunder durch eine Schusswaffe Bei einem Streit zwischen zwei Personengruppen kam es in Lütgendortmund zu einer Schussabgabe auf den 33-Jährigen. Die Polizei sucht jetzt dringend nach Zeugen.

Laut Zeugenaussagen trafen gegen 21.30 Uhr auf der Provinzialstraße zwei Personengruppen aufeinander. Familiäre Konflikte lösten einen Streit aus. Innerhalb der Auseinandersetzung schoss ein 50-jähriger Dortmunder in Richtung des Opfers. Der 33-Jährige verletzte sich schwer. Ein Rettungswagen brachte ihn zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus. Lebensgefahr bestand nicht. Nach der Tat flüchtete die Personengruppe des Schützen mit einem Pkw in Richtung Bochum.

Umfangreiche Fahndungsmaßnahmen – unter anderem mit einem Polizeihubschrauber – führten nicht zu den Gesuchten. Nach ersten Ermittlungen handelte es sich bei den Mitgliedern der Personengruppen ausschließlich um Dortmunder, die sich untereinander kennen.

Die Polizei bittet um Ihre Mithilfe! Sind Sie Zeuge der Tat? Können sie Hinweise zu den Tätern geben? Dann melden Sie sich bitte beim Kriminaldauerdienst der Dortmunder Polizei unter der Telefonnummer 0231- 132- 7441.




Doppeldecker-Bus rutscht in den Graben – 43 Flüchtlinge ärztlich versorgt

43 Flüchtlinge mussten am Donnerstagmorgen nach einem Verkehrsunfall in Selm ärztlich versorgt werden. Der Doppeldecker-Bus, der sie von der Notaufnahmeeinrichtung Selm nach Münster bringen sollte, war in einen Graben gerutscht und auf die Seite gekippt.

In dem Bus befanden sich zur Unfallzeit 81 Flüchtlinge, die von  Selm zur Registrierung nach Münster gefahren werden sollten. Auf der Netteberger Straße kam dem Bus ein anderes Fahrzeug entgegen. Die Straße ist an der Unfallstelle schmal, es regnete zu der Zeit stark und war sehr windig. Der 58-jährige Hagener Fahrer, der für ein Unternehmen aus dem Kreis Warendorf fährt, kam auf den Seitenstreifen und rutschte in den Graben. Der Bus kippte hierdurch auf ein Feld und blieb auf der Seite liegen.

Die Insassen konnten sich größtenteils selbstständig aus dem umgestürzten Fahrzeug befreien. Nach der Erstversorgung vor Ort wurden 43 Personen mit Rettungswagen zur Untersuchung in die umliegenden Krankenhäuser gebracht.  Zwei leichtverletzte Unfallopfer verlieben zur Beobachtung in der Klinik, die anderen wurden nach der Untersuchung wieder entlassen. Die übrigen Flüchtlinge wurden mit Ersatzbussen zurück nach Selm gebracht.

Der Bus wurde inzwischen durch ein Abschleppunternehmen wieder aufgerichtet und abtransportiert. Während der Maßnahmen vor Ort wurden die Netteberger Straße, sowie die Werner Straße zeitweise komplett gesperrt, die Sperrung wurde gegen 14.30 Uhr aufgehoben, nachdem die Straße gereinigt war.




Vollbesetzter Bus rutscht in den Straßengraben

Am Donnerstagmorgen fuhr gegen 6.40 Uhr ein mit etwa 80 Flüchtlingen besetzter Bus von der Notaufnahmeeinrichtung in Selm/Bork auf der Netteberger Straße in Richtung Werner Straße. Als dem Fahrer ein Pkw entgegen kam, geriet der Bus auf den unbefestigten Seitenstreifen und rutschte seitlich in den Graben. Dort blieb er auf der Seite liegen. Nach ersten Angaben der Polizei sollen mehrere Personen leicht verletzt worden sein. Die Unfallstelle wurde großräumig gesperrt. In Ersatzbussen sollen die Flüchtlinge ihre Fahrt fortsetzen.




Öffentlichkeitsfahndung: Beim Juwelier drei goldene Ketten gestohlen

Mit mehreren Fotos sucht jetzt nach einem jungen Mann, der im September in einem Juweliergeschäft in Unna drei goldene Ketten gestohlen haben soll.

bild1juwelierunna160915Am 16. September 2015 gegen 13 Uhr betrat ein noch unbekannter Täter ein Juweliergeschäft an der Wasserstraße in Unna. Er ließ sich mehrere goldene Halsketten vorlegen. Plötzlich griff er sich drei der Ketten vom Verkaufstresen und rannte aus dem Geschäft.

bilderjuwelierunna160915Der Täter wird wie folgt beschrieben: ca. 20 Jahre alt, 170 bis 180 cm groß, schlanke Statur, kurze dunkle Haare, Dreitagebart. Zur Tatzeit trug er ein pinkfarbenes T-Shirt, eine Jeanshose und blaue Schuhe. Er sprach akzentfrei Deutsch.

Beim Betreten der Geschäftsräume wurde der Täter von der Videoüberwachungsanlage aufgenommen. Auf Beschluss des Amtsgerichts Dortmund veröffentlicht die Polizei nun Bilder des Täters. Wer kennt den abgebildeten jungen Mann? Hinweise nimmt die Polizei in Unna unter der Rufnummer 02303/921-3120 oder 921-0 entgegen.




Schwer verletzt: Fußgänger von einem Auto erfasst

Ein 74-jähriger Fußgänger ist am Mittwochmorgen Auf dem Spiek in Kamen von einem Auto angefahren und schwer verletzt worden.

Nach Mitteilung der Polizei fuhr gegen 6.55 Uhr ein 53-jähriger Kamener Auf dem Spiek in Richtung Westring. Zur gleichen Zeit überquerte ein 74-jähriger Fußgänger die Straße Auf dem Spiek, vermutlich aus Richtung Blumenstraße kommend. Kurz bevor er die Straße überquert hatte, wurde er von dem PKW erfasst. Er prallte gegen die Windschutzscheibe und fiel anschließend auf die Fahrbahn. Durch den Aufprall wurde der Fußgänger so schwer verletzt, dass er zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus gebracht werden musste.




UKBS verabschiedete Prokurist Karl-Friedrich Meister – „Severinshaus“ entworfen und realisiert

Abschied von Karl-Friedrich Meister (m.) mit UKBS-Aufsichtsratsvorsitzender Theodor Rieke (l.)und Geschäftsführer Matthias Fischer (r.)
Abschied von Karl-Friedrich Meister (m.) mit UKBS-Aufsichtsratsvorsitzender Theodor Rieke (l.)und Geschäftsführer Matthias Fischer (r.)

In den Ruhestand verabschiedet hat jetzt der Aufsichtsrat der Unnaer Kreis-Bau- und Siedlungsgesellschaft (UKBS) den langjährigen Leiter der technischen Abteilung, Architekt und Prokurist Karl-Friedrich Meister. „Mit ihm stand der richtige Mann am richtigen Platz“, würdigte der Vorsitzende des Aufsichtsrates, Kreistagsabgeordneter Theodor Rieke, die Verdienste Meisters. Mit ihm verlasse eine Führungskraft das Unternehmen, die nicht durch große Worte, sondern durch Taten überzeugt habe.

Belege dafür sind nach den Worten Riekes beispielhaft das Medizinische Zentrum in Kamen („Severinshaus“), das bisher größte Bauvorhaben der UKBS, das Betreute Wohnen in Königsborn, die innovativen energetischen Mieterstrom-Projekte mit eigenen Blockheizkraftwerken oder auch das Frauenhaus – „allesamt wahre Meisterwerke“. Für die kommunale Wohnungswirtschaft im Kreis sei es ein „Glücksgriff“ gewesen, dass Karl-Friedrich Meister am 1. April 1982 zur UKBS gekommen sei.

Bei der Übergabe des Medizinischen Zentrums am 22. Juli 2011 (von links): Norbert Vongehr, Geschäftsführer Hellmig-Krankenhaus; UKBS-Geschäftsführer Matthias Fischer; Kamens Bürgermeister Hermann Hupe; UKBS-Aufsichtsratsvorsitzender Theodor Rieke und Architekt Karl-Friedrich Meister.
Bei der Übergabe des Medizinischen Zentrums am 22. Juli 2011 (von links): Norbert Vongehr, Geschäftsführer Hellmig-Krankenhaus; UKBS-Geschäftsführer Matthias Fischer; Kamens Bürgermeister Hermann Hupe; UKBS-Aufsichtsratsvorsitzender Theodor Rieke und Architekt Karl-Friedrich Meister.

Hier wurde er am 1. Oktober 1992 Leiter der technischen Abteilung und zum 1. Juli 2007 als Prokurist in die Geschäftsführung berufen. In seiner beruflichen Laufbahn diente Karl-Friedrich Meister nicht nur dem Unternehmen, sondern seit 1982 mit Hans Völker, Manfred Weischer und jetzt Matthias Fischer gleich drei Geschäftsführern. „Es war eine angenehme Zeit“, resümierte Meister. Er freue sich keineswegs zu gehen, „aber irgendwann muss das ja sein!“ Am 27. April, an seinem letzten offiziellen Arbeitstag, wird er sich in der UKBS-Zentrale in Unna mit einer kleinen Feier von seinen Kolleginnen und Kollegen verabschieden.

 

 

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Zu oft am Steuer telefoniert – Bergkamener muss die „Fleppe“ angeben

Telefonieren am Steuer betrachten viele Autofahrer als Kavaliersdelikt. Die Justiz sieht das ganz anders. Jedenfalls dann, wenn man zu oft erwischt wird und noch andere vermeintlich harmlose Verkehrsverstöße hinzu kommen. Ein Bergkamener muss jetzt nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm für einen Monat seinen Führerschein abgeben. Fünf Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung in drei Jahren: Das war für die Richter zu viel.

Das sehen Polizei und Gerichte gar nicht gerne.
Das sehen Polizei und Gerichte gar nicht gerne.

Ein Verkehrsteilnehmer, der innerhalb eines Zeitraums von weniger als drei Jahren fünf ?einfachere? Verkehrsverstöße mit einem (zumindest abstrakten) Gefährdungspotenzial für Dritte begeht, kann mit einem einmonatigen Fahrverbot belegt werden. Das hat der 1. Senat für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts Hamm jetzt beschlossen und damit das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Hamm bestätigt.

Der heute 29 Jahre alte Bergkamener nutzte bei einer Fahrt in Hamm mit seinem Pkw VW Sharan im September 2014 verbotswidrig sein Handy. Für diesen Verstoß belegte ihn das Amtsgericht Hamm mit einer Geldbuße von 100 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot. Bereits im Januar 2012 und im März 2014 hatte der Betroffene sogenannte ?Handyverstöße? begangen, die mit Bußgeldern geahndet worden waren. In der Zeit zwischen diesen beiden Taten überschritt er die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerorts in 2 Fällen um jeweils 22 km/h. Die beiden Geschwindigkeitsverstöße wurden ebenfalls mit Bußgeldern geahndet.

Der 1. Senat für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts Hamm hat die Rechtsbeschwerde des Bergkameners gegen die erstinstanzliche Verurteilung durch das Amtsgericht Hamm als unbegründet verworfen. Gegen den Betroffenen sei – so der Senat – zu Recht neben der Geldbuße auch ein Fahrverbot verhängt worden. Der Betroffene habe seine Pflichten als Kraftfahrzeugführer beharrlich verletzt. Beharrliche Pflichtverletzungen lägen vor, wenn ein Verkehrsteilnehmer durch die wiederholte Verletzung von Rechtsvorschriften erkennen lasse, dass es ihm an der für die Teilnahme am Straßenverkehr erforderlichen rechtstreuen Gesinnung und der notwendigen Einsicht in zuvor begangenes Unrecht fehle.

Insoweit komme es auf die Zahl der Vorverstöße, ihren zeitlichen Abstand und auch ihren Schweregrad an. Dabei könne neben gravierenden Rechtsverstößen auch aus einer Vielzahl kleinerer Rechtsverstöße auf eine mangelnde Rechtstreue zu schließen sein, wenn ein innerer Zusammenhang im Sinne einer Unrechtskontinuität zwischen den Zuwiderhandlungen bestehe.

Der Betroffene habe insgesamt fünf Verkehrsverstöße innerhalb eines Zeitraums von deutlich weniger als drei Jahren begangen. Die Verkehrsverstöße wiesen jeweils Verhaltensweisen mit einem gewissen Gefährdungspotenzial für Dritte auf, nach dem Straßenverkehrsgesetz handele es sich um ?verkehrssicherheitsbeeinträchtigende? Ordnungswidrigkeiten. Das lasse auf die erforderliche Unrechtskontinuität zwischen den Verkehrsverstößen schließen und rechtfertige die Bewertung, dass es dem Betroffenen an der für die Teilnahme am Straßenverkehr erforderlichen rechtstreuen Gesinnung und der notwendigen Einsicht in zuvor begangenes Unrecht fehle. Deswegen sei er zu Recht auch mit einem Fahrverbot belegt worden.

Rechtskräftiger Beschluss des 1. Senats für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts Hamm vom 17.09.2015 (1 RBs 138/15)