SEB warnt vor „Kanalhaien“ in Overberge

Aus aktuellem Anlass warnt der SEB erneut vor „Kanalhaien“, die im Ortsteil Overberge in betrügerischer Absicht ihr Unwesen treiben. Wie Betriebsleiter Marc Alexander Ulrich mitteilt, nehmen die Betrüger offensichtlich das dortige SEB-Großprojekt zum Anlass und versuchen, ihre „Dienstleistungen“ an den Mann zu bringen.

Dieses Mal geben sie sich als Mitarbeiter von ortsansässigen Firmen aus, die im Auftrag des SEB handeln. Sie bieten den Hauseigentümern eine günstige Zustands- und Funktionsprüfung in Form einer Kanal-TV-Untersuchung an oder eine Überprüfung des Revisionsschachtes für nur 49,00 €.

Keinesfalls sollte ein Vertrag ohne ausführliche Prüfung unterschrieben werden. Bei Arbeiten an den privaten Grundstücksentwässerungsanlagen sollte immer ein weiteres Angebot einer Fachfirma eingeholt werden. Der SEB rät den Betroffenen, bei Zweifeln sich auf jeden Fall mit dem SEB in Verbindung zu setzen und beraten zu lassen. Weitere Informationen gibt es bei Herrn Timo Bräutigam unter der Rufnummer (0 23 07) 96 53 62.




Bergkamen plant für die Zukunft mit Bayer und Steag

Das Steinkohlekraftwerk in Heil.

Über Jahrzehnte versuchte die Stadt Bergkamen zunächst Schering und jetzt Bayer vergeblich davon zu überzeugen, die rund 40 Hektar große sogenannte Reservefläche des Bergkamener Standorts nicht einfach ungenutzt liegenzulassen. Immerhin ist es ausgewiesenes Industriegebiet. Jetzt glaubt Bürgermeister Bernd Schäfer ein Packende in der Hand zu haben.  Beim jüngsten Gespräch mit der Konzernzentrale erkannte er ein gewisses Interesse. Zumindest wurde dort nicht abgeblockt und weitere Gespräche vereinbart.

Als einen Grund für das mögliche Umdenken nannte Schäfer gegenüber dem Stadtentwicklungsausschuss die Personalveränderungen bei Bayer in jüngster Zeit. Denkbar ist aber auch, dass die Aussicht aus Fördermittel aus dem „5-Standorte-Programm“ in Leverkusen zu neuen Überlegungen geführt haben. Immerhin stellt der Bund 662 Millionen Euro für vier Ruhrgebietsstädte und dem Kreis Unna bis 2038 zur Verfügung. Hierbei handelt es sich um Strukturhilfen nach dem Abschalten der Kohlekraftwerke und dem damit verbundenen Verlust qualifizierter Arbeitsplätze.

Gesprächsinteresse gibt es laut Schäfer auch bei der Steag. Wenn das Kraftwerk in Heil abgeschaltet wird, stünden dort weitere 45 Hektar Industriefläche zur Verfügung.

Diese beiden Industriestandorte möchte die Stadt mit dem sechs Hektar Sondergebiet an der Werner Straße und dem Kanalband zum Projekt „Integrierte Strukturstärkung Bergkamen-Nord“ zusammenschnüren. Ziele sind:

  • Ansiedlung von Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes und der wissensbasierten Dienstleistungen,
  • Standortstärkung des Chemieparks,
  • Weiterentwicklung touristischer Angebote,
  • Verbindung mit landschafts- und klimabezogenen Maßnahmen und Freizeitnutzungen sowie
  • Stärkung bereits vorhandener oder in Realisierung befindlicher Projekte.

Über zwei Stunden dauerten die Vorträge und die anschließende Diskussion allein über diesen Tagesordnungspunkt 1. Am Ende beauftragte der Stadtentwicklungsausschusses die Verwaltung den in der Potenzialstudie aufgezeigten Weg weiter zu verfolgen. Bis konkrete Ergebnisse vorliegen wird es noch etwas dauern, denn noch ist die Stadt mit Bayer und Steag nur in einer ersten Gesprächsphase. Ist das Projekt „Integrierte Strukturstärkung Bergkamen-Nord“ entscheidungsreif, müssen dann noch diverse Gremien beim Kreis Unna, bei der Metropole Ruhr und dem Land von den Plänen überzeugt werden, dass es nachhaltig ist, Arbeitsplätze bringt und der gesamten Region einen Gewinn bringt.




Rathaus und andere städtische Gebäude: Schnelle Kontakterfassung per Smartphone und der Luca-App

Wer demnächst persönlich etwas in der Verwaltung erledigen möchte, erhält die Gelegenheit, sich beim Zutritt mit nur einem kurzen Tap auf dem Smartphone zu registrieren. Möglich macht dies die Luca-App, die jetzt auch im Bergkamener Rathaus zur verschlüsselten Kontaktnachverfolgung eingesetzt wird. Über sie können sich Besucherinnen und Besucher formlos als Gast erfassen lassen – sofern sie dieses freiwillige Angebot nutzen. Momentan wird auch die Einbindung weiterer städtischer Gebäude und Außenstellen wird vorbereitet.

Die Stadt Bergkamen befürwortet ausdrücklich die Nutzung dieser App. „Die digitale Kontaktnachverfolgung durch Luca ist ein wichtiger Baustein bei möglichen Öffnungsschritten hin zur Normalität“, sagt Bürgermeister Bernd Schäfer. „Durch ihren Einsatz wird es möglich sein, Infektionsketten deutlich schneller als bislang nachzuverfolgen. So gewinnen wir wertvolle Zeit im Kampf gegen das Virus.“

Anstelle des Namens wird nur der QR-Codes am Eingang des Rathauses angezeigt. Der Code ermöglicht ein schnelles Einchecken und im Fall einer Corona-Infektion die  Kontaktverfolgung durch das Gesundheitsamt des Kreises Unna. Mit zunehmenden Inzidenzzahlen und steigenden Infektionsketten hat das Gesundheitsamt des Kreises die Luca-App für eine schnelle und datenschutzkonforme Kontaktdatennachverfolgung- und Verwaltung in ihr bestehendes System integriert.

Luca funktioniert ganz einfach: Sie speichert, wer wann wo mit wem unterwegs ist. Nutzer müssen dazu nur die kostenlose App aufs Handy laden und die eigenen Kontaktdaten einmalig eingeben. Anschließend scannt man den QR-Code am Eingang des zu besuchenden Gebäudes, Geschäftes, Dienstleisters oder Gastronomiebetriebes und meldet sich anschließend wieder ab. Dritte können nicht auf die verschlüsselten Daten zugreifen. Das Gesundheitsamt kann und darf dies nur, wenn ein Infektionsfall eintritt und Kontaktpersonen zu ermitteln sind. Die Luca-App vereinfacht auf vielen Ebenen eine schnelle und datenschutzkonforme Kontaktdatenverwaltung.

Für das Bergkamener Rathaus gilt allerdings: Persönlicher Zutritt ist weiterhin nur möglich, wenn zuvor ein Termin mit den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vereinbart worden ist.




Wohnbebauung geplant: Investor will auch die Altlastensanierung des Marktplatzes Rünthe übernehmen

Mit diesem Schild forderte der Aktionskreis nochmals die Sanierung des Marktplatzes in Rünthe. Jetzt schein eine Lösung in Sicht zu sein.

Für den Marktplatz in Rünthe scheint sich eine Lösung anzubahnen. Wie Bürgermeister Bernd Schäfer in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am Dienstag berichtete, steht die Stadt in Verhandlungen mit einem Interessenten, der auf dem Marktplatz Ein-Familien-Häuser und auch einige Geschosswohnbauten errichten will. Der Investor wird in einer der nächsten Sitzungen des Stadtentwicklungs- oder des Bauausschusses seine Pläne vorstellen.

Hauptproblem bei den bisherigen Bemühungen für eine Neunutzung des Marktplatzes waren die Altlasten auf dem Gelände. Fördermittel für die Altlastensanierung gibt es nicht. Der Investor plant nun, die Sanierung in Eigenregie zu übernehmen. Das werde bei der Preisgestaltung Berücksichtigung finden, erklärte Schäfer.

Relativ zufrieden mit dieser Erklärung verließ am Dienstagabend der Sprecher des Aktionskreises Wohnen und Leben Bergkamen, Karlheinz Röcher, die Zuschauertribüne der Römerberg-Sporthalle, in der der Stadtentwicklungsausschuss erneut tagte. Der Aktionskreis setzt sich seit vielen Jahren für die Beseitigung des Schandflecks „Marktplatz Rünthe“ ein – jetzt offensichtlich mit Erfolg.




Wieder keine Kundgebung zum 1. Mai: „Solidarität ist Zukunft“

Mario Unger, Vorsitzender der IG BCE Weddinghofen, bei einer Mai-Kundgebung in der Römerberg-Sporthalle, als das noch möglich war..

Auch wenn am 1. Mai wieder nicht wie sonst üblich, demonstriert werden kann, meldet sich die IG BCE Ortsgruppe Weddinghofen zu Wort, um auch die Bürgerinnen und Bürger auf den „Tag der Arbeit“ aufmerksam zu machen. „Ist es doch der wichtigste Tag im Jahr für uns als Gewerkschafter. Hier stellen wir unsere Forderungen, um die Arbeits- und Lebensbedingungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu verbessern“, erklärt der Ortsgruppenvorsitzende Mario Unger

Weiter heißt es in der Erklärung der Ortsgruppe zum 1. Mai:

„„Solidarität ist Zukunft“ ist das Motto der DGB- Gewerkschaften zum diesjährigen 1. Mai 2021.

Der Tag der Arbeit steht auch in 2021 im Zeichen der Corona- Pandemie.

Viele Menschen hatten und haben unter dieser Pandemie gelitten und noch zu leiden.

Doch eine Welle der Solidarität erfasst unsere Nation.  Es gibt viele Beispiele dafür. Sei es die Nachbarschaftshilfe für Ältere, das Kostenlose Taxi für Pflegerinnen, die Kinofans, die dem Kinobetreiber einen neuen Projektor finanzierten, weil der alte defekt war. Die Krankenschwestern, die Pfleger, die Lehrer, die Erzieher, Die Beschäftigten in den Supermärkten, die Busfahrer und..und.. und. Die Pandemie hat zu einer Welle der Solidarität geführt, trotz Querdenker und und Querulanten. Diese sind jedoch wenige im Vergleich zu den Millionen, die sich solidarisiert haben , um die Schwachen zu schützen, wie z. B. die Alten und Vorerkrankten.

Wenn wir in den vielen Monaten der Pandemie eins gelernt haben, dann auf jeden Fall eins: Niemand schafft es allein durch diese Krise. Nur als “Wir“ , wenn wir gemeinsam handeln , finden wir einen Weg in eine bessere Zukunft.

Mit guten Arbeitsbedingungen für alle in einer gesunden Umwelt wollen wir die Zukunft gestalten. Beschäftigte und Arbeitgeber, die ihrer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht werden und nicht auf das schnelle Geld setzen, wird es uns gelingen, die Krise zu bewältigen. Nur gemeinsam können wir die Spaltung der Gesellschaft verhindern. Wer nicht nur an sich denkt, sondern sich für ein Miteinander einsetzt, wird die Demokratie stärken. Solidarität ist somit kein Fremdwort, sondern gelebter Alltag, also auch in der Arbeitswelt.

Die Beschäftigten sind dort viel besser durch die Krise gekommen, haben mehr verdient und sind besser geschützt, wo sich viele in den Gewerkschaften organisieren. Dort konnte  man sich gegenseitig unterstützen, mitbestimmen und gute Tarifverträge erzielen.  Solidarität zahlt sich eben aus.

Solidarität ist auch die Zukunft des Sozialstaats. Nicht der Markt hat uns durch die Krise geholfen, sondern ein starker Sozialstaat. Und genau deswegen gilt es nach der Krise mehr denn je, den Sozialstaat zu stärken. Die Sozialsysteme sind so zu gestalten, dass sie ausreichenden Schutz bieten. Niemand darf vergessen werden.

Solidarität muss auch in der Bildung gelebt werden.  Bildung darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen. Wir fordern ein gut finanziertes, technisch und personell gut ausgestattetes Bildungssystem für alle.

Am Ende muss auch wieder in die Zukunft investiert werden. Dabei muss die Digitalisierung vorangetrieben werden, die Infrastruktur weiter ausgebaut werden. Bezahlbares Wohnen, gleiche Arbeit gleicher Lohn, bezahlbare Energie, Abschaffung von prekären Arbeitsverhältnissen, Niedriglohnsektor verkleinern, sozialversicherungspflichtige Jobs schaffen , das sind nur einige Dinge , die schnelles Handeln und Solidarität erfordern.

Also denkt daran: Solidarität ist unsere Stärke, Solidarität ist Zukunft.

Wie heißt es in dem Solidaritätslied von Bertolt Brecht:

Vorwärts und nicht vergessen,

worin unsere Stärke besteht!

Beim Hungern und beim Essen,

vorwärts und nie vergessen:

die Solidarität!“




Aktionsbündnis ruft zur Teilnahme an Kundgebung am 1. Mai auf

„Kämpferischer 1. Mai – jetzt erst recht“ Unter diesem Motto ruft ein überparteiliches Aktionsbündnis am kommenden Samstag um 11 Uhr zu einer Kundgebung auf dem Museumsplatz in Oberaden auf. Zu den Veranstaltern gehören unter anderen BergAuf, DIE LINKE und die MLPD.

Ein Schwerpunkt dieser Kundgebung ist die Corona-Pandemie. „Die Welt ist in Unruhe – nicht nur wegen der Corona-Pandemie.
Die Welt steht auf dem Kopf, sagen andere, gerade auch in der Corona-Pandemie! Tausende Menschen sterben jeden Tag, Millionen
erkranken. Das neue Coronavirus breitet sich rasend schnell aus, von Mutationen noch beschleunigt. Die Maßnahmen der Regierungen
reichen nicht aus: Sie verlängern die Pandemie, statt sie zu beenden, und gefährden unser Leben“, heißt es dazu in einem Flugblatt zu dieser Veranstaltung.

Redner bei dieser Kundgebung werden nicht namentlich genannt. Allerdings gibt es ein „offenes Mikrofon“, an dem Jede*r das Wort ergreifen kann




Bürgermeister Bernd Schäfer ruft zur Teilnahme an der AOK-Aktion „Mit dem Rad zur Arbeit“ auf

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Strampeln, fit bleiben, ein wenig für die Umwelt tun und vielleicht am Ende neben einer prima Kondition auch noch etwas gewinnen: Die AOK-Aktion „Mit dem Rad zur Arbeit 2021“ (MdRzA) startet am 1. Mai 2021. Ob als Einzelperson oder im Team – Ziel ist es zunächst, im Zeitraum vom 1. Mai bis 31. August 2021 mindestens an 20 Arbeitstagen in die Pedale zu treten. Wer mitmacht, kann sicher gehen, an diesen Tagen nicht im Stau zu stehen, keinen Parkplatz suchen zu müssen und vor allem etwas für die eigene Gesundheit und die Umwelt zu tun.

Da vor allem die Aspekte Gesundheit, Umwelt und natürlich auch Spaß im Vordergrund stehen, setzt Bürgermeister Bernd Schäfer darauf, dass möglichst viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit dem Rad zur Arbeit fahren. „Ich begrüße es, wenn die Verwaltungsmitarbeiter etwas für ihre Gesundheit tun. Das Fahrrad ist das Verkehrsmittel der Stunde und es wäre schön, wenn diese Aktion dazu anregt, dass noch mehr Menschen ihr Rad im Alltag nutzen”, sagt Bürgermeister Bernd Schäfer. Und geht mit gutem Beispiel voran: Regelmäßig macht sich der Bergkamener Bürgermeister – sofern es der Terminkalender zulässt – mit dem Rad auf den Weg zur Arbeit.

Wer mitmacht und das Rad auf dem Weg zur Arbeit nutzt, hält die Tage und gefahrenen Kilometer in einem Online-Tagebuch fest. Nachteile für Radler, die coronabedingt mobil arbeiten, gibt es auch nicht: Ihre Fahrten rund um das Home-Office werden mitgezählt. Wer mehr rund um die Aktion erfahren möchte, findet weitere Informationen im Internet unter www.mit-dem-rad-zur-arbeit.de.

Aber: Gesundheit soll in diesem Fall nicht nur Spaß machen, sondern auch einen kleinen  Gewinn bringen. „Mitmachen lohnt sich“, so die Devise, denn diejenigen der Radlergemeinschaft, die die meisten Kilometer zurücklegen, können im Rahmen der AOK-Aktion attraktive Preise gewinnen. Zudem lobt Bürgermeister Bernd Schäfer innerhalb der Stadtverwaltung Zusatzpreise für besonders aktive Radlerinnen und Radler aus und freut sich, wenn es ihm weitere Arbeitgeber gleichtun und sich für die Gesundheit ihrer  Beschäftigten einsetzen.




Kreis Unna: Bundesweite Notbremse – Neue Regelungen treten in Kraft

Die Bundesnotbremse ist beschlossen. Damit treten ab Samstagfrüh, 24. April um 0 Uhr neue Corona-Regeln in Kraft. Bis dahin gilt noch die aktuelle Allgemeinverfügung des Kreises Unna. Diese wird durch die Bundesregeln abgelöst. Der Kreis Unna liegt mit der aktuellen Inzidenz weit über den darin gesetzten Grenzwerten.

„Die ab Samstag geltenden bundeseinheitlichen Regeln sollen helfen, die dritte Welle der Pandemie auch im Kreis Unna zu bremsen“, sagt Landrat Mario Löhr. „Und das ist gut so, denn die Zahlen bei uns im Kreis sind viel zu hoch. Ich begrüße daher die klaren und konsequenten Regeln und ich appelliere an die Menschen im Kreis Unna, die Regeln zu beherzigen. Es sind harte Einschränkungen – aber es ist der richtige Weg.“

Regeln in der Übersicht
Zentraler Punkt der Bundesregelung ist: Überschreitet ein Kreis oder eine kreisfreie Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen eine Inzidenz von 100, gelten dort ab dem übernächsten Tag ergänzende Schutzmaßnahmen. Im Kreis Unna liegt die Inzidenz seit dem 14. April über der Marke von 200. Somit gelten am Samstag, 24. April sofort die Bundesregeln. Hier die Übersicht über die wichtigsten Regeln:

  • Private Kontakte: Ein Haushalt trifft maximal eine weitere Person
  • Ausgangbeschränkungen: von 22 bis 5 Uhr, Sport alleine bis 24 Uhr erlaubt
  • Schulen: Unterricht zu Hause (Abschlussklassen bleiben im Präsenzunterricht)
  • Kitas: Betreuungsverbot mit bedarfsorientierter Notbetreuung (Anspruch besteht nur, wenn es keine andere Betreuungsmöglichkeit gibt – dafür muss eine schriftliche Erklärung abgegeben werden)
  • Einzelhandel: Geschäfte für den täglichen Bedarf bleiben geöffnet für begrenzte Kundenanzahl, alle übrigen Geschäfte müssen schließen (click & collect bleibt weiter erlaubt, wenn Warteschlangen vermieden werden)
  • Sport im Freien: Kontaktoser Individualsport mit max. 2 Personen oder eigenem Haushalt erlaubt; kontaktloser Gruppensport für 5 Kinder bis 14 Jahre erlaubt
  • Kultur- und Freizeiteinrichtungen: geschlossen
  • Körpernahe Dienstleistungen: Medizinische und ähnliche Dienstleistungen sowie Friseure und Fußpflege erlaubt mit FFP2-Maske (Friseure und Fußpflege zusätzlich mit Test)
  • Gastronomie: geschlossen, Abholung und Lieferdienst möglich

Weitere Informationen zu den Regeln der Bundesregierung sind unter www.bundesregierung.de zu finden. Der Wortlaut des Bundesgesetzes mit allein Details ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es ist unter www.bgbl.de/produkte/bevoelkerungsschutzgesetz.html zu finden.

Informationen zu den Regeln in den Kitas gibt es beim Land unter www.mkffi.nrw/corona-aktuelle-informationen-fuer-eltern. Dort ist auch die Eigenerklärung zum Betreuungsbedarf zu finden und ergänzende Informationen, wer die Notbetreuung in Anspruch nehmen kann. PK | PKU




Brief an Verkehrsminister Wüst: SPD drängt auf schnellen Bau des RS1 im Kreis Unna

Der Radschnellweg 1 gilt als bundesweites Modellprojekt für die Verbindung der Städte von Duisburg bis Hamm auf einer Länge von 101 Kilometern. Nach der Projektidee im Jahr 2010 sind bis heute erst 12,5 km der geplanten Gesamtstrecke fertiggestellt worden. Weitere Teilabschnitte gehen nun in die Umsetzung. Nach den jüngsten Aussagen des zuständigen Landesbetriebes Straßen.NRW soll die Umsetzung im Kreis Unna erst im Jahr 2026 beginnen. Die Vorsitzenden der SPD-Fraktionen aus Bergkamen, Kamen, Lünen, Unna und des Kreises haben sich daher mit einem Brief an den zuständigen Landesverkehrsminister Hendrik Wüst gewandt.

„Ein Baustart in 2026 ist aus unserer Sicht nicht hinnehmbar. Der Kreis Unna hat sich in den vergangenen Jahren deutlich für die Radmobilität eingesetzt und verfügt unter anderem über das dichteste Netz an Radstationen in ganz NRW. Der Kreis Unna sowie seine kreisangehörigen Kommunen haben weitreichende Ausbauprogramme für den Radverkehr verabschiedet. Diesem Entwicklungstempo muss sich der RS1 anpassen, weil er vor Ort für eine klimafreundliche Verkehrswende benötigt wird!“, machen die Fraktionsvorsitzenden Rüdiger Weiß, Daniel Heidler, Rüdiger Billeb, Sebastian Laaser und Hartmut Ganzke ihre Haltung deutlich.

Auch für die Realisierung der Internationalen Gartenausstellung (IGA) 2027, an denen die Städte Bergkamen und Lünen beteiligt sind, muss der RS1 einen wichtigen Baustein für die klimafreundliche Erreichbarkeit für die Besucher*innen darstellen. „Die Planungen waren darauf ausgerichtet, kommunale Radwege an den RS1 anzuschließen, um so bestmögliche Radwegebeziehungen zu schaffen. Das wird mit einer Umsetzung ab 2026 unmöglich“, erläutern Rüdiger Weiß und Rüdiger Billeb für Bergkamen und Lünen.

Die SPD-Politiker fordern die Landesregierung sowie den Landesbetrieb Straßen.NRW auf, die Ressourcen für den RS1 aufzustocken, um damit Planung und den Bau deutlich zu beschleunigen. Im bisherigen Tempo dürfe dieses wichtige Projekt nicht weiterlaufen.




Hubert Hüppe (CDU) kandidiert in der Mitte und im Süden des Kreises Unna für den Bundestag

Hubert Hüppe

Die Christdemokraten im Kreis Unna haben ihr Kandidatenteam komplettiert. Bereits am Mittwoch hatten die Städte Lünen, Selm und Werne gemeinsam mit Hamm den dortigen CDU-Kreisvorsitzenden Arnd Hilwig für den Wahlkreis 145 (Hamm – Unna II) aufgestellt. Am Freitagabend wurde für den Mittel- und Südkreis Hubert Hüppe ins Rennen um einen Sitz im 20. Deutschen Bundestag geschickt.

Auf den Bewerber Dr. Jan Hoffmann entfielen 7 Stimmen, während 52 Wahlkreisvertreter sich für Hüppe entschieden.

Hüppe, der sich selbst als Familienmensch bezeichnet, ist verheiratet und hat drei erwachsene Kinder und zwei Enkel. Er bringt langjährige politische Erfahrung mit. „Wir müssen jetzt die Weichen stellen, um mit Schwung aus der Krise zu kommen“, beschreibt er seine Motivation, erneut für die CDU anzutreten. „Wir müssen Deutschland besser, innovativer, schneller, menschlicher und sicherer machen.“

Die CDU Kreis Unna entsendet vier Personen in die Landesvertreterversammlung der CDU NRW: Ina Scharrenbach (stellvertretende Landesvorsitzende und Landesministerin, Kamen), Hubert Hüppe (Werne), Marco Morten Pufke (Kreisvorsitzender, Bergkamen) und Heinrich Böckelühr (Beisitzer im Landesvorstand, Schwerte). Diese Versammlung beschließt im Laufe der nächsten Monate die Reihenfolge der von der CDU NRW aufgestellten Bundestagskandidaten.

 




Fragen zu Corona-Schutzregeln: Antworten in FAQ-Liste

Seit heute gelten im Kreis Unna strengere Corona-Schutzregeln – und darum drehen sich natürlich viele Fragen. Der Kreis gibt Antwort in einer FAQ-Liste.

Am Wochenende hatte der Kreis Unna im Einvernehmen mit dem Landesgesundheitsministerium die neue Allgemeinverfügung mit den strengeren Regeln veröffentlicht. Insbesondere zur nächtlichen Ausgangssperre gibt es etliche Fragen. Auf der Internetseite www.kreis-unna.de hat der Kreis Unna eine FAQ-Liste mit vielen Antworten veröffentlicht. Die Liste wird ständig aktualisiert:

Besuche und Aufenthalt nach 21 Uhr
Die Ausgangssperre gilt ab 21 Uhr. Tätigkeiten, die nicht mit der Berufsausübung in Zusammenhang stehen oder unter die weiteren Ausnahmen fallen, sind so zu planen, dass die Ausgangssperre ab 21 Uhr eingehalten werden kann.
Der Besuch von Ehegatten, Lebenspartnern sowie Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft in deren Wohnung oder sonstigen Unterkunft ist über Nacht zulässig. Der Besuch ist so zu planen, dass die Ausgangssperre eingehalten werden kann.

Versorgung von Tieren
Die Versorgung von Tieren ist als Ausnahme in der Allgemeinverfügung aufgeführt. Zur Versorgung von Tieren gehören auch die Tiere eines landwirtschaftlichen Hofs oder Reitstalls etc. Das Ausführen von Haustieren sollte so geplant werden, dass dies vor 21 Uhr abgeschlossen ist. Sollte aus besonderen Gründen (sind glaubhaft zu machen) ein Ausführen von Haustieren nach 21 Uhr unausweichlich sein, haben diese nur wohnortnah zu erfolgen.

Lebensmittelhandel, Einzelhandel und Tankstellen
Eine Schließung dieser ist nicht Teil der Allgemeinverfügung und somit nicht vorgegeben. Es bleibt jedem Geschäft selbst überlassen, zu entscheiden, ob geöffnet bleibt oder geschlossen wird.

Lieferdienste und Gastronomie
Lieferdienste sind als berufliche Tätigkeit zulässig. Der Außerhausverkauf ist nach 21 Uhr möglich, allerdings nur in Form der Lieferung oder an Kunden, die sich nach 21 Uhr im Rahmen der Allgemeinverfügung draußen aufhalten dürfen.

Berufsausübung
Eine Bescheinigung des Arbeitgebers ist nicht notwendig. Personen können sich bei Kontrollen über ihren Personalausweis ausweisen und angeben, wo sie arbeiten bzw. welchen Grund sie haben, sich nach 21 Uhr im öffentlichen Bereich zu bewegen. Dieses wird dann – wenn nötig – am nächsten Tag bzw. wenn es zeitlich möglich ist, überprüft. Es steht den Arbeitgebern allerdings frei – zur Vermeidung von Nachfragen, selbst Bescheinigungen auszustellen.

Fahrdienste zur Berufsausübung
Soweit keine andere Möglichkeit besteht (ÖPNV, eigenes Fahrzeug), ist es möglich sich von einer anderen Person zum Zweck der Berufsausübung auch nach 21 Uhr fahren zu lassen. Dieses hat auf direktem Wege zu erfolgen und der Fahrer fährt anschließend auf direktem Wege wieder zurück.

ÖPNV
Der öffentliche Personennahverkehr bleibt grundsätzlich in Betrieb und darf genutzt werden, z. B. durch Berufstätige oder andere Berechtigte.

Sport und körperliche Bewegung
Personen dürfen sich im Rahmen der neuen Regeln nach 21 Uhr nicht mehr zur körperlichen Bewegung im Freien aufhalten. Spazieren gehen oder Joggen ist also nicht zulässig.

Religionsausübung
Die von § 1 Abs. 3 der Coronaschutzverordnung getroffenen Regelungen für Gottesdienste und andere Versammlungen zur Religionsausübung werden von der durch den Kreis Unna erlassenen Allgemeinverfügung nicht berührt. Hinweis: Gestattet ist nur die An- und Abreise zum und vom Gottesdienst.

Konkret zum Ramadan
Das gilt folglich auch für die An- und Abreise zu den Moscheen – das heißt, für die An- und Abreise sind die Besucher der Gottesdienste von der Ausgangssperre befreit.

Ausschließlich die An- und Abreise gelten somit als Ausnahme von der Ausgangssperre. Das gilt zudem nur für den direkten Weg und nur unmittelbar für die Zeit kurz vor und nach dem Gottesdienst in der Moschee. Im Idealfall führen die Gläubigen eine Bescheinigung ihres Moscheevereins mit. Eine glaubwürdige Erklärung reicht jedoch als Begründung aus.

Dazu zählen allerdings nicht die sich daran anschließenden Aktivitäten mit mehr weltlichem Charakter. Darüber hinaus nochmals dringend auf die Einhaltung der Bestimmungen der Coronaschutzverordnung hingewiesen. Das gilt insbesondere für die Beschränkung der Teilnehmerzahlen an den Gottesdiensten.

Jagd
Die jagdliche Tätigkeit dient der Abwendung einer Gefahr für das Eigentum (Wildschäden auf forst- und landwirtschaftlichen Flächen) und kann in einzelnen Fällen auch ein gewichtiger sowie unabweisbarer Grund sein. Sofern von einer jagdlichen Tätigkeit in der Woche der Gültigkeit der Allgemeinverfügung tatsächlich nicht abgesehen werden kann, ist diese aus den vorbezeichneten Gründen in Einzeljagd statthaft.

Bußgelder
Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkungen können mit Bußgeld geahndet werden. Über die Höhe des Bußgeldes entscheidet die örtlich zuständige Ordnungsbehörde.

Urlaub
Eine Fahrt zum Flughafen oder Bahnhof zum Antritt des Urlaubs wäre aktuell in Ausnahmefällen möglich, sofern beispielsweise Abflugzeit und der Urlaub dokumentiert werden können.

An- / Abreise zum/vom Flughafen/Bahnhof
Sofern das Ticket vorgelegt werden kann, ist die An-/Abreise möglich, hat aber auf direktem Wege zu erfolgen. Grundsätzlich ist der Transport, wenn möglich, so zu planen, dass eine Rückkehr des Fahrenden um 21 Uhr gewährleistet ist.

Was sind ähnlich gewichtige und unabweisbare Zwecke?
In Einzelfällen kann es Gründe geben, die es erforderlich machen bzw. bei denen es sich nicht verhindern lässt, im Zeitraum der Ausgangssperre aushäusig zu sein. Beispielsweise kann eine Autopanne dazu führen, nicht rechtzeitig um 21.00 Uhr an der Wohnung anzukommen. Eine Zug- oder Busverbindung hat Verspätung, so dass bis 21.00 Uhr die Wohnung nicht pünktlich erreicht werden kann. Über diese Einzelfälle entscheidet die örtlich zuständige Ordnungsbehörde oder Polizei entsprechend des geschilderten Sachverhalts. PK | PKU