Schachtgerüst Haus Aden 2 wird vielleicht schon ab Ende Februar demontiert

Das Schachtgerüst Haus Aden 2 .

Vielleicht schon ab Ende Februar wird das Schachtgerüst Haus Aden 2 aus dem Stadtbild verschwinden. Hier hat es die RAG eilig, denn bekanntlich soll auf dem Fundament des Förderturms die neue Wasserhaltung für das östliche Revier gesetzt werden.

Den Weg dazu hat am Donnerstag der Bergkamener Stadtrat frei gemacht. Lediglich die Fraktionen DIE LINKE und BergAUF sprachen sich für den Erhalt des Förderturms aus, entweder an gleicher Stelle oder versetzt an einem anderen Standort. Für die SPD, die Grünen und FDP ist der Preis dafür, rund 3 Mio. Euro plus die weiteren Unterhaltungskosten zu hoch. Bezahlen müsste dies die Stadt Bergkamen aus eigener Kasse. Die CDU enthielt sich der Stimme. Vorher hatte sie noch versucht, die Entscheidung per Antrag um einen Monat auf die nächste Ratssitzung am 18. März zu verschieben. Doch diese Bedenkzeit passte offensichtlich nicht in den Zeitplan der RAG.

Nach der intensiven und teilweise sehr emotional geführte Diskussion und nach der Entscheidung des Stadtrats unterbrach Bürgermeister Bernd Schäfer die Sitzung, um so dem Sprecher des REVAG-Geschichtskreises Haus Aden/Grimberg 3/4 Volker Wagner Gelegenheit zu einer Stellungnahme zu geben. Er zeigte sich vom Ratsbeschluss „bitter enttäuscht“. Jetzt werde eine das Stadtbild bestimmende Landmarke verschwinden. Es sei auch ein Symbol für die Geschichte der Stadt Bergkamen.

Ausführlich hat die Verwaltung die Gründe aufgeführt, die für und die gegen den Erhalt des Förderturms sprechen. Dabei listet sie auf, was auch in Zukunft in Bergkamen an die Bergbaugeschichte erinnern wird. Dabei hat sie allerdings ein Bauwerk vergessen: das Denkmal auf dem Waldfriedhof in Weddinghofen für die 405 Todesopfer des großen Grubenunglücks auf Grimberg 3/4. Diese Katastrophe jährt sich am Samstag, 20. Februar, zu 75. Mal. Eigentlich hätte es wie alle fünf Jahr auch morgen eine große Gedenkveranstaltung geben sollen, doch auch das macht die Pandemie unmöglich.

Hier nun die Stellungnahme der Stadtverwaltung:

Der Geschichtskreis Haus Aden / Grimberg 3/4 und weitere Unterstützer wünschen den Erhalt des Schachtgerüsts Haus Aden 2. Es handele sich um eine stadtbildprägende Landmarke, die Teil der Erinnerungskultur an die bergbauliche Vergangenheit der Stadt Bergkamen sein könne. Die Verwaltung hat daher unter Einschaltung externer Gutachter unterschiedliche Szenarien zum Erhalt untersucht.

1. Erhalt am heutigen Standort
Die RAG plant am Standort in der entstehenden Wasserstadt Aden ein Maschinenhaus, in dem sich eine Brunnenanlage mit Hebeeinrichtung für die Pumpen und Rohrleitungen befinden wird, die zukünftig den Grubenwasserspiegel des östlichen Ruhrgebiets reguliert. Als eine von sechs aktiven Wasserhaltungen erfüllt die Anlage damit dauerhaft eine zentrale Funktion bei der notwendigen Bewältigung der Bergbaufolgen für den Wasserhaushalt im gesamten Ruhrgebiet. Bei der RAG als Eigentümerin und Nutzungsberechtigte am Standort wurde daher der Wunsch vorgetragen, den Förderturm zu erhalten und in das Umbaukonzept zur Grubenwasserhaltung einzubinden.
Diesen Vorschlag hat die RAG negativ beschieden. Der Erhalt des Schachtgerüsts sei mit diesen Planungen nicht vereinbar. Das Maschinenhaus passe nicht unter die vorhandene Konstruktion. Es solle auf dem Fundament des zurückgebauten Schachtgerüsts errichtet werden, um die enorme Gesamtlast der Hebetechnik sowie der drei eingehängten Rohrleitungen von jeweils 500 Tonnen in den Baugrund abzuleiten. In diesem Fall sei die Statik der verbleibenden Stahlkonstruktion nicht länger gewährleistet. Das Gerüst müsse völlig umgestaltet werden. Das Aussehen würde sich grundlegend ändern, die Gesamterscheinung entstellt.
Als Alternative käme eine Translozierung an einen anderen Standort infrage.

2. Translozierung (Anm.: Versetzung) an einen anderen Standort
Als Voraussetzung dazu benennt die RAG folgende Bedingungen:
 Die RAG bleibt nicht länger Eigentümerin des Fördergerüsts.
 Der neue Eigentümer übernimmt die Kosten für den Umzug des Gerüsts sowie alle notwendigen bauseitigen Verpflichtungen.
 Der neue Eigentümer übernimmt alle rechtlichen Verpflichtungen.
Die Verwaltung hat daraufhin die Translozierung an einen anderen Standort geprüft.
Um dem Fördergerüst die Sinnhaftigkeit nicht komplett zu entziehen, käme nur ein Standort in unmittelbarer Umgebung in Betracht.
Daher wurde zunächst die Versetzung auf dem RAG-Grundstück geprüft. Das Grundstück wird in Gänze für die Durchführung zwingend erforderlicher Arbeiten am Standort benötigt. Einschränkungen will die RAG insbesondere aus Erwägungen der Arbeitssicherheit nicht hinnehmen. Aus diesen Gründen scheidet eine Versetzung innerhalb der für die zentrale Wasserhaltung Haus Aden vorgesehenen Fläche aus.
Östlich angrenzend stehen im Bereich der heutigen Trafostation potenziell geeignete Flächen zur Verfügung. Diese sind im Bebauungsplan Nr. OA 120 „Wasserstadt Aden“ als Gewerbegebiet festgesetzt und werden über den Adenboulevard erschlossen. Diese Flächen werden im Rahmen der Baureifmachung für die Wasserstadt Aden als tragfähige Bauflächen aufbereitet und könnten die erforderlichen Massen mit geringfügiger Ertüchtigung aufnehmen. Die RAG Montan Immobilien GmbH als Eigentümerin dieser Grundstücke kann sich eine Versetzung des Fördergerüsts dorthin grundsätzlich vorstellen. Voraussetzung sind der Erwerb der Flächen in einer Größe von rd. 4.000 qm, keine Beeinträchtigung der umliegenden Grundstücke (z.B. Abstandsflächen) und die jederzeitige Erreichbarkeit des Wasserhaltungsstandortes.

Eine Versetzung auf die Fläche des westlich anschließenden Adenparks kommt aufgrund der Tragfähigkeit des Untergrunds nicht in Frage.
Seitens der Verwaltung wurde daher eine Machbarkeitsstudie zur Umsetzung des Fördergerüsts an das mit bergbaulichen Hochbauanlagen vertraute Architekturbüro Dipl.-Ing. Heinrich Böll (Essen) in Auftrag gegeben. Aufgrund spezieller statischer Fragestellungen wurden Ripkens Wiesenkämper Beratende Ingenieure eingebunden. Das Ergebnis liegt seit Ende Januar vor. Den Fraktionen wurden das Gutachten in Gänze zur Verfügung gestellt.
Demnach ist die Versetzung des Doppelstreben-Fördergerüstes „Schacht Aden 2“ technisch möglich. Der Gutachter hat dazu drei technische Varianten geprüft. In Konzeption 1 wird ein Versetzen in Teilen jeweils kleiner 50 Tonnen vorgeschlagen, in Konzeption 2 in größeren Teilen und in der Konzeption 3 im Ganzen.

Die Konzeption 1 sei aus wirtschaftlichen Gründen zu favorisieren. Auch zeitliche Gründe sprächen dafür, da geeignete Kräne, welche die großen Lasten nach den Varianten 2 und 3 tragen können, langfristig ausgebucht seien.
Die Sanierung und Umsetzung kalkuliert der Gutachter mit rd. 2,1 Mio. €. Dazu kommen weitere Kosten für den Erwerb des Grundstücks und für eine Zwischenlagerung. Der Gutachter legt anhand der notwendigen Genehmigungsverfahren im Bergrecht dar, dass eine kurzfristige Versetzung auf das angedachte Grundstück nicht möglich sein wird. Auch die Baureifmachung dieser Flächen ist noch nicht erfolgt. Im Ergebnis ist eine Zwischenlagerung der demontierten Teile erforderlich.

Die Verwaltung rechnet daher mit Kosten von ca. 3 Mio. €, die sich wie folgt aufteilen:
Versetzung, Sanierung 2,1 Mio. Euro
Grundstück 200.000 – 300.000 Euro
Zwischenlagerung 300.000 Euro
Einfriedigung, Beleuchtung, Beschilderung 100.000 Euro
10 % Sicherheitszuschlag 300.000 Euro
Summe ca. 3.000.000

Hinzu kommen Kosten für die dauerhafte Unterhaltung, Wartung und den Betrieb bei Führungen, Veranstaltungen usw.
Angesichts dieser immensen Kostendimension rät die Verwaltung von der Versetzung des Fördergerüsts in kommunaler Baulastträgerschaft ab.

Der Ratsbeschluss ist zum jetzigen Zeitpunkt erforderlich, da die RAG mit der bereits vorliegenden bergrechtlichen Genehmigung den Rückbau jederzeit einleiten kann und will. Nach Zeitplan der RAG könnte der Rückbau Ende Februar beginnen. Die Entscheidung sollte zudem kurzfristig erfolgen, da ansonsten durch diese Maßnahme zwei Großbaustellen Wasserstadt Aden und Bau der Grubenwasserleitung auf engstem Raum beeinträchtigt bzw. verzögert werden könnten. Dies wäre mit zusätzlichen Restriktionen für die bauausführende „ARGE Wasserstadt“ mit der Folge von Kostensteigerungen verbunden. Auch hinsichtlich der weiteren Planungen zum nationalen Städtebauprojekt ist die Entscheidung jetzt herbeizuführen, da bereits Fördermittel beim Bund für 2021 für dieses Projekt eingeplant sind und verloren gehen könnten.

Natürlich soll in der ehemals größten Bergbaustadt die Erinnerung an die bergbauliche Vergangenheit auch in Zukunft eine Rolle spielen. Haus Aden ist einer der sechs zentralen Wasserhaltungsstandorte – als Teil der so genannten „Ewigkeitsaufgabe“ der RAG. Daher besteht die Chance, dieses neue Kapitel des Bergbaus auch als Symbol zu begreifen und als neuen architektonischen Identifikationsort zu gestalten. Der Rat hat daher in seiner Sitzung am 19.02.2020 diese Maßnahme beschlossen und die Verwaltung beauftragt, diese Idee als Projekt des Nationalen Städtebaus anzumelden und eine Förderung zu beantragen. Das Bergkamener Projekt wurde aus 98 angemeldeten Maßnahmen ausgewählt und in die Förderung aufgenommen. Bergkamen kann damit erstmals ein Projekt des Nationalen Städtebaus umsetzen. Mit der Wasserstadt Aden entsteht ein innovatives Wohn- und Arbeitsquartier, das bereits heute nationale und internationale Aufmerksamkeit erzeugt. Mit diesem Zukunftsprojekt sind hohe Qualitätsstandards an Städtebau und Baukultur eingeführt. Die Architektur des Hebewerks soll an diesen Qualitätsanspruch anknüpfen.

Die RAG hat dabei ihre Mitwirkung bereits bestätigt. Die ersten weiterführenden Gespräche haben stattgefunden.
Neben der Transformation in eine neue Zeit in der Wasserstadt Aden sollen in Bergkamen einzigartige Bergbaurelikte als wesentlicher Bestandteil der Erinnerungskultur erhalten bleiben: Am Standort Neu-Monopol kann ein bergbauliches Ensemble in unmittelbarer Innenstadtnähe erhalten werden. Die notwendigen Vorarbeiten für eine Inwertsetzung des Standorts wurden mit dem Integrierten Handlungskonzept „Bergkamen MITTENDRIN“ bereits eingeleitet.

Dritter wichtiger Baustein der Erinnerungskultur ist die museale Präsentation im Stadtmuseum, die im Wesentlichen vom ehrenamtlichen Engagement des Geschichtskreises Haus Aden / Grimberg 3/4 getragen wird.

Mit diesen drei Bausteinen kann die prägende Epoche des Bergbaus in Bergkamen lebendig gehalten und ein neues Kapitel in die Zukunft aufgeschlagen werden.“




Kreis erinnert: Fäll- und Schnittverbot ab 1. März

Der Kreis erinnert: Ab 1. März gilt wieder ein Fäll- und Schnittverbot – und das bis zum 30. September. Für einen kräftigen Gehölzschnitt bleiben also nur noch wenige Tage Zeit.

Grundlage ist das Bundesnaturschutzgesetz, Sinn und Zweck der Schutz brütender Vögel und anderer Tiere, die in Bäumen und Gehölzen Unterschlupf finden. Erlaubt sind lediglich Formschnitte, mit denen nur der Austrieb des Vorjahres zurückgeschnitten wird.

Der Kreis rät, sich vor allem in der Brutzeit von Vögeln vorher abzusichern, ob Nester in den Hecken gebaut wurden und diese von Vögeln bewohnt sind. Ist das der Fall, sollte auch mit Formschnitten gewartet werden, bis die Tiere das Nest verlassen haben. PK | PKU




Licht aus – Klimaschutz an! Weltweite Earth Hour 2021 auch in Bergkamen

Wenn am Samstag, 27. März, um genau 20.30 Uhr in der Bergkamener Stadtmitte einige Lichtkunstwerke ausgehen, ist das Absicht: Im Rahmen der Earth Hour 2021 werden Menschen und tausende von Städten auf der ganzen Welt für eine Stunde das Licht ausschalten und so ein gemeinsames Zeichen für den lebendigen Planeten Erde setzen. Menschen schalten das Licht in ihren vier Wänden aus, Städte hüllen ihre bekanntesten Bauwerke in Dunkelheit.

In Bergkamen werden für eine Stunde die Lichtkunstwerke im Stadtkern ausgeschaltet. Das betrifft die Medienskulptur „no agreement today, no agreement tomorrow“ am ZOB von Andreas Kaufmann und die vier Stelen des Kunstwerks „Bergkamen setzt Maßstäbe“ der Gebrüder Maik und Dirk Löbbert. Normalerweise leuchten sie die Nacht hindurch, am Samstag, den 27.03.2021 gibt es eine einstündige Unterbrechung.

Die Earth Hour zeigt, wie Menschen gemeinsam auf der ganzen Welt für den Erhalt des Planeten kämpfen. Jede und Jeder kann sich am 27. März um 20.30 Uhr mit dem symbolischen Lichtausschalten in den eigenen vier Wänden beteiligen. Dinner in the Dark, Verstecken spielen mit den Kindern, malen mit Leuchtfarben: Wir laden gemeinsam mit dem WWF alle ein, bei der Earth Hour digital mitzumachen und unter den Hashtags #LichtAus und #EarthHour davon zu erzählen.

Wer mitmachen möchte, findet unter www.wwf.de/earthhour neben Hintergrundinformationen auch Vorschläge für die eigene, gelungene Earth Hour.




Zweckverband Ruhr-Lippe: Bergkamener Jens Schmülling neuer SPD-Fraktionsvorsitzender in der Verbandsversammlung

Jens Schmülling.

Die Mitglieder der SPD-Fraktion in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Schienenpersonennahverkehr Ruhr Lippe (ZRL) kamen jetzt in Soest zur konstituierenden Sitzung unter Einhaltung der Coronaschutzverordnung zusammen.

Zum Fraktionsvorsitzenden wurde Jens Schmülling gewählt. Der 45-jährige Bergkamener ist Kreistagsmitglied und hier Vorsitzender des Ausschusses für Mobilität, Bauen und Geoinformation. „Ich freue mich über die neue Aufgabe und die direkte Verbindung mit der Kreispolitik. Dem Nahverkehr kommt bei der Gestaltung der Mobilitätswende eine entscheidende Rolle zu, die wir im ZRL aktiv mitgestalten können“, gibt Schmülling die Richtung der SPD-Fraktion im ZRL vor.

„Mit Jens Schmülling übernimmt ein weiteres SPD-Kreistagsmitglied in einem wichtigen regionalen Gremium entscheidend Verantwortung“, freut sich Hartmut Ganzke, Vorsitzender der Kreistagsfraktion. Vor einigen Wochen war bereits Sascha Kudella aus Schwerte zum stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der LWL-Fraktion in Münster gewählt worden.

Der ZRL setzt sich aus den fünf Gebietskörperschaften Stadt Hamm, Kreis Unna und Kreis Soest, Hochsauerlandkreis und Märkischer Kreis zusammen. In diesem Gebiet ist er zuständig für die Gestaltung und Förderung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Die Verbandsversammlung entscheidet als politisches Aufsichtsgremium in allen wichtigen Sachfragen und berät über die regionalen Belange des Nahverkehrs.




Ausfall des Wochenmarkts am Donnerstag in Bergkamen

Die Stadt Bergkamen teilt mit, dass die Markthändler übereinstimmend erklärt haben, dass sie von einer Anreise und einem Aufbau am kommenden Donnerstag absehen werden.

Somit wird der Wochenmarkt in dieser Woche nicht stattfinden.

 




Alle Kinder wieder willkommen – Kitas und Tagespflege gehen ab 22. Februar in den eingeschränkten Regelbetrieb

Nach aktuellen Stand bleiben die Kitas und die Tagesbetreuung nur noch bis Freitag im sogenannten eingeschränkten Pandemiebetrieb. Ab Montag, 22. Februar 2021, sind dann wieder alle Kinder in den Einrichtungen willkommen. Allerdings bleibt es dabei, dass es nur feste Gruppen geben darf und dass auch nur mit einem um 10 Stunden pro Woche gekürzten Betreuungsumfang. Diese Regelungen gelten voraussichtlich bis zum 7. März.

Wie es danach weiter gehen kann, beschreibt Familienminister Joachim Stamp in seinem jüngsten Elternbrief:

„Wenn das Infektionsgeschehen weiter sinkt, wird sich voraussichtlich ab dem 8. März 2021 die nächste Phase anschließen. Allerdings ist mir dabei wichtig, dass die Gruppentrennung auch bei verbesserter Pandemielage zunächst beibehalten wird. In Einrichtungen, in denen es zur Aufrechterhaltung des Infektionsschutzes notwendig ist, darf weiterhin der Betreuungsumfang bis zu maximal 10 Stunden pro Woche gekürzt werden. Dies wäre dann ein lokal eingeschränkter Regelbetrieb. Diese Regelung soll dann zunächst bis Ostern gelten. Voraussetzung dafür ist, dass das Infektionsgeschehen weiter sinkt. Sollte sich das Pandemiegeschehen negativ verändern, werden wir ebenfalls reagieren. Bei stetig steigendem Infektionsgeschehen müssen wir dann eine Phase zurückgehen. Sollte es wider Erwarten zu einem sprunghaften Anstieg kommen, werden wir Kitas auch regional oder landesweit komplett schließen („Corona-Notbremse“). In einem solchen Notfall würde es dann tatsächlich auch nur eine ganz eng begrenzte Notbetreuung geben.“

Weitere Infos zu diesem Thema gibt es hier: https://www.mkffi.nrw/corona-aktuelle-informationen-fuer-eltern




Über 118 Millionen Euro von der KfW für Unternehmen im Kreis Unna

Oliver Kaczmarek

Von den derzeitigen Beschränkungen im Zuge der Virus-Pandemie sind auch die Unternehmen und davon insbesondere die des Einzelhandels betroffen. Um die Unternehmen bei der Sicherung ihrer Existenzen zu unterstützen, hat der Bund zahlreiche Hilfen und Unterstützungsprogramme zur Verfügung gestellt. In diesem Rahmen hat auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ihre Unternehmenskredite an die Bedürfnisse von Unternehmen in Zeiten der Pandemie angepasst.

Allein im Kreis Unna profitierten im vergangenen Jahr insgesamt rund 459 Unternehmen von den Corona-Förderprogrammen der KfW. Die zugesagten Unternehmenskredite umfassten dabei ein Gesamtvolumen von rund 118 Millionen Euro.

„Auch in Pandemiezeiten wollen wir so gut es geht die wirtschaftlichen Strukturen aufrecht erhalten, damit sie danach weiter arbeiten und Jobs erhalten werden können. Es freut mich daher, dass so viele Unternehmen die vom Bund und der KfW angebotenen Hilfsprogramme erfolgreich in Anspruch nehmen können“, erklärt der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek.

Die Wirtschaftshilfen für die von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen wurden mit jeder Verlängerung überarbeitet, erweitert und an die aktuelle Lage angepasst. „Wir werden nicht nachlassen, immer wieder zu prüfen, ob die bestehenden Hilfen tatsächlich alle betroffenen Unternehmen und Gewerbetreibende erreichen. Es wird laufend nachjustiert“, betont Kaczmarek.

Der KfW-Schnellkredit mit einer maximalen Kreditsumme von 800.000 Euro steht nun auch für Unternehmen mit weniger als 11 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Verfügung. Bei diesem Kredit übernimmt der Bund über die KfW das Ausfallrisiko zu hundert Prozent. Alle Kredite des KfW-Sonderprogramms 2020 wurden bis zum 30. Juni 2021 verlängert.




Nachleerungen der Restmüll-Mülltonnen im Springweg, Gänseweg und Ostenfeldmark

Wie bekannt und bereits berichtet hat der EntsorgungsBetriebBergkamen (EBB) in der vergangenen Woche trotz der massiven winterlichen Behinderungen sein planmäßiges Pensum mit der Abfuhr der Touren weitgehend geschafft.

Lediglich in Straßen, in denen kein Winterdienst stattgefunden hat und ein Befahren nicht möglich war, konnte nicht planmäßig geleert werden. Hier ist der Winterdienst auch für die Fahrbahn auf die Anlieger übertragen. Dies betrifft folgende Straßen: Springweg Bergkamen-Mitte, Gänseweg und Ostenfeldmark in Bergkamen-Overberge

Da die Wetterverhältnisse aufgrund der einschlägigen Vorhersagen ein Befahren für Donnerstag, 18. Februar 2021, ermöglichen, wird an diesem Tag in den vg. Straßen die in der vergangenen Woche nicht mögliche Restabfall-Leerung nachgeholt.

Der EBB bittet daher die Bürgerinnen und Bürger in den vg. Straßen die Restabfallgefäße morgens zur Leerung bereitzustellen.




Termin online finden: Ausländerbehörde mit neuem Service

Schneller direkter Service für Bürger*innen und Unternehmen – das will die Kreisverwaltung Unna und bietet viele Dienste auch online an. Nächster Baustein im laufenden Digitalisierungs-Prozess: die digitale Terminvergabe in der Ausländerbehörde.

Die Ausländerbehörde des Kreises Unna in der Zechenstraße der Kreisstadt vergibt ab sofort die Termine digital. Der Zugang zum System erfolgt auf der Startseite des Kreises www.kreis-unna.de.
Termine können für die Zeit nach dem 1. März gebucht werden.

Asyl oder Aufenthaltsgestaltung
Ob es um ein laufendes Asylverfahren geht, die Verlängerung einer Duldung, die Aufenthaltserlaubnis oder vieles mehr – Termine können unkompliziert und fallbezogen mit dem Smartphone, Tablet oder Computer gebucht werden. Unklarheiten und Fragen bei der Zuordnung werden per E-Mail direkt mit der Ausländerbehörde geklärt.

Online-Dienste
Damit reiht sich der neue Service in einen ganzen Reigen weiterer Online-Dienste beim Kreis Unna ein. So kann beispielsweise das Auto online an- oder abgemeldet werden, genauso wie Auszüge aus Liegenschaftskataster bestellt und bezogen werden können oder die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz, die inzwischen online erfolgt. Das und viel mehr ist bereits jetzt möglich. Zukünftig wird die Liste länger werden – immer mehr Dienstleistungen wird die Kreisverwaltung im Rahmen ihrer Digitalisierungsstrategie online anbieten können. PK | PKU




Grüne fordern offene Diskussion über Zukunft des Kraftwerkstandorts Heil: Allein auf REMONDIS zu setzen sei keine Option

Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rat der Stadt Bergkamen fordert dringend eine offene und öffentliche Auseinandersetzung mit der Zukunft der STEAG-Fläche in Heil nach der Stilllegung des Kraftwerks.

Nachdem bekannt wurde, dass das Unternehmen REMONDIS Interesse an der künftigen Nutzung des Kraftwerksgeländes zeigt und bereits ein Gesprächstermin mit dem Vorstandsvorsitzenden des Unternehmens, dem Landrat (ehemaliger Prokurist des Unternehmens), dem Kreisdirektor und dem abfallpolitischen Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion stattgefunden hat, befürchten die Grünen, dass die Weichen zur zukünftigen Entwicklung der Fläche am Rat der Stadt Bergkamen vorbei gestellt werden.

„Auf eine entsprechende Anfrage der Grünen im Stadtentwicklungsausschuss verwies die Verwaltung zwar darauf, dass derzeit verschiedene Nachnutzungskonzepte für die betreffende Fläche entwickelt und erörtert werden und somit keine Festlegung erfolgt sei; dies konnte die Bedenken der Grünen jedoch nicht zerstreuen“ heißt es in einer Erklärung der Fraktion.

Den Standort in Heil für die Kreislaufwirtschaft zu entwickeln, sei für die Grünen keine Option. „Vielmehr wünschen wir uns innovative, zukunftsgerichtete und nachhaltige Unternehmensansiedlungen, gerne auch in Kombination mit kleinen und mittelständischen Unternehmen, denen in Bergkamen zurzeit keine Gewerbeflächen angeboten werden können.“

Angesichts des Klimawandels favorisieren die Grünen eine Nachfolgenutzung im Bereich erneuerbarer Energien, wozu sicherlich auch die Wasserstofftechnologie zählt. „Jedoch sollte dabei nicht einseitig auf REMONDIS gesetzt werden, sondern die Kooperation mit Universitäten und einschlägigen Instituten gesucht werden, betonen die Grünen.

Und: „Soweit wir wissen, ist die STEAG mit dem Kraftwerk in Heil in die zweite Ausschreibungsrunde zur Stilllegung von Kohlekraftwerken am 04.01.2021 gegangen und muss in diesem Zusammenhang auch Angaben zur angestrebten Nutzung des Standorts der Steinkohleanlage nach der Wirksamkeit des Verbots der Kohleverfeuerung vorlegen. Welche eigenen Überlegungen die STEAG zur Nachfolgenutzung eingebracht hat, ist uns nicht bekannt. Ideal wäre es, wenn sich die Stadt Bergkamen mit der STEAG gemeinsam in Richtung erneuerbare Energien verständigen könnten.“

Nicht zu vergessen seien in diesem Zusammenhang darüber hinaus zumindest frühere Überlegungen von REMONDIS, in den Besitz der STEAG zu gelangen. Auch dies unterstreicht nach Auffassung der Grünen den dringenden Handlungsbedarf.

„Um es klar zu sagen, solange Müll produziert wird, hat auch die Kreislaufwirtschaft ihre Berechtigung; ist es doch besser Abfälle zu recyceln, als sie zu deponieren, zu verbrennen oder zu exportieren. Noch besser wäre es jedoch, wenn Industrie und Verbraucher*innen stärker auf Müllvermeidung setzen würden. In Abhängigkeit dazu, was konkret im Rahmen von Kreislaufwirtschaft angesiedelt wird, ist darüber hinaus ggf. ein „Mülltourismus“ aus ganz Europa zu befürchten“ betont die Fraktion.

Fraktionsvorsitzender Thomas Grziwotz: „Mit dem Holzkontor (jetzt „Umweltkontor“) und dem M&R Recycling Solutions leistet Bergkamen bereits einen ansehnlichen Beitrag im Bereich der Kreislaufwirtschaft, so dass nach unserer Überzeugung die STEAG-Fläche einer anderen Nutzung zugeführt werden muss.“




Die Grünen möchten es überprüfen lassen: Wie wirksam ist das Bergkamener Klimaschutzkonzept?

Der Stadtrat hat vor zwei Jahren ein Klimaschutzkonzept für Bergkamen beschlossen. Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen möchten nun die Wirksamkeit dieses Konzepts überprüfen lassen. Konkret geht es um die Frage, ob die Menge der Treibhausgase, die im Stadtgebiet ausgestoßen werden, tatsächlich geringer werden. Deshalb soll nach dem Wunsch der Fraktion das mit Daten des Kommunalverbands Ruhrgebiet oder eines Instituts jährlich überprüft werden.

Die Grünen werden in der nächsten Sitzung des Stadtrats einen entsprechenden Antrag stellen. Zur Begründung erklärt die Fraktion:

„Die Stadt Bergkamen hat mit der Verabschiedung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes ergänzt durch den Klimaschutzfahrplan auf die Herausforderungen des Klimawandels reagiert und für den kommunalen Aufgabenbereich Verantwortung zur Begrenzung des Klimawandels übernommen.

Für Politik und Verwaltung ist es entscheidend, die Wirkung, der im Integrierten Klimaschutzkonzept vorgesehenen und umgesetzten Maßnahmen, beurteilen zu können. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die Effizienz der durchgeführten Maßnahmen nachvollzogen werden kann. Erst auf der Grundlage einer THG-Bilanzierung ist es möglich zu erkennen, ob die im Integrierten Klimaschutzkonzept und im Klimaschutzfahrplan verankerten Maßnahmen ausreichend sind oder Konzept und/oder Fahrplan angepasst werden müssen.

Sollte der Stadt Bergkamen durch dem Regionalverbund Ruhr (RVR) zeitnah ein auf aktuellen Daten basierendes, umfassendes und aussagekräftiges Instrument zur Verfügung gestellt werden, soll dieses genutzt werden. Sofern bis Juni diesen Jahres erkennbar ist, dass dies durch den RVR nicht möglich ist, wird die Verwaltung beauftragt, umgehend ein anderes adäquates Instrument zu beschaffen, ggf. unter Vergabe eines entsprechenden Auftrags an ein Büro oder Institut, z. B. die Energielenker Beratungs GmbH, Greven.“