Kreis Unna: Bundesweite Notbremse – Neue Regelungen treten in Kraft

Die Bundesnotbremse ist beschlossen. Damit treten ab Samstagfrüh, 24. April um 0 Uhr neue Corona-Regeln in Kraft. Bis dahin gilt noch die aktuelle Allgemeinverfügung des Kreises Unna. Diese wird durch die Bundesregeln abgelöst. Der Kreis Unna liegt mit der aktuellen Inzidenz weit über den darin gesetzten Grenzwerten.

„Die ab Samstag geltenden bundeseinheitlichen Regeln sollen helfen, die dritte Welle der Pandemie auch im Kreis Unna zu bremsen“, sagt Landrat Mario Löhr. „Und das ist gut so, denn die Zahlen bei uns im Kreis sind viel zu hoch. Ich begrüße daher die klaren und konsequenten Regeln und ich appelliere an die Menschen im Kreis Unna, die Regeln zu beherzigen. Es sind harte Einschränkungen – aber es ist der richtige Weg.“

Regeln in der Übersicht
Zentraler Punkt der Bundesregelung ist: Überschreitet ein Kreis oder eine kreisfreie Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen eine Inzidenz von 100, gelten dort ab dem übernächsten Tag ergänzende Schutzmaßnahmen. Im Kreis Unna liegt die Inzidenz seit dem 14. April über der Marke von 200. Somit gelten am Samstag, 24. April sofort die Bundesregeln. Hier die Übersicht über die wichtigsten Regeln:

  • Private Kontakte: Ein Haushalt trifft maximal eine weitere Person
  • Ausgangbeschränkungen: von 22 bis 5 Uhr, Sport alleine bis 24 Uhr erlaubt
  • Schulen: Unterricht zu Hause (Abschlussklassen bleiben im Präsenzunterricht)
  • Kitas: Betreuungsverbot mit bedarfsorientierter Notbetreuung (Anspruch besteht nur, wenn es keine andere Betreuungsmöglichkeit gibt – dafür muss eine schriftliche Erklärung abgegeben werden)
  • Einzelhandel: Geschäfte für den täglichen Bedarf bleiben geöffnet für begrenzte Kundenanzahl, alle übrigen Geschäfte müssen schließen (click & collect bleibt weiter erlaubt, wenn Warteschlangen vermieden werden)
  • Sport im Freien: Kontaktoser Individualsport mit max. 2 Personen oder eigenem Haushalt erlaubt; kontaktloser Gruppensport für 5 Kinder bis 14 Jahre erlaubt
  • Kultur- und Freizeiteinrichtungen: geschlossen
  • Körpernahe Dienstleistungen: Medizinische und ähnliche Dienstleistungen sowie Friseure und Fußpflege erlaubt mit FFP2-Maske (Friseure und Fußpflege zusätzlich mit Test)
  • Gastronomie: geschlossen, Abholung und Lieferdienst möglich

Weitere Informationen zu den Regeln der Bundesregierung sind unter www.bundesregierung.de zu finden. Der Wortlaut des Bundesgesetzes mit allein Details ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es ist unter www.bgbl.de/produkte/bevoelkerungsschutzgesetz.html zu finden.

Informationen zu den Regeln in den Kitas gibt es beim Land unter www.mkffi.nrw/corona-aktuelle-informationen-fuer-eltern. Dort ist auch die Eigenerklärung zum Betreuungsbedarf zu finden und ergänzende Informationen, wer die Notbetreuung in Anspruch nehmen kann. PK | PKU




Brief an Verkehrsminister Wüst: SPD drängt auf schnellen Bau des RS1 im Kreis Unna

Der Radschnellweg 1 gilt als bundesweites Modellprojekt für die Verbindung der Städte von Duisburg bis Hamm auf einer Länge von 101 Kilometern. Nach der Projektidee im Jahr 2010 sind bis heute erst 12,5 km der geplanten Gesamtstrecke fertiggestellt worden. Weitere Teilabschnitte gehen nun in die Umsetzung. Nach den jüngsten Aussagen des zuständigen Landesbetriebes Straßen.NRW soll die Umsetzung im Kreis Unna erst im Jahr 2026 beginnen. Die Vorsitzenden der SPD-Fraktionen aus Bergkamen, Kamen, Lünen, Unna und des Kreises haben sich daher mit einem Brief an den zuständigen Landesverkehrsminister Hendrik Wüst gewandt.

„Ein Baustart in 2026 ist aus unserer Sicht nicht hinnehmbar. Der Kreis Unna hat sich in den vergangenen Jahren deutlich für die Radmobilität eingesetzt und verfügt unter anderem über das dichteste Netz an Radstationen in ganz NRW. Der Kreis Unna sowie seine kreisangehörigen Kommunen haben weitreichende Ausbauprogramme für den Radverkehr verabschiedet. Diesem Entwicklungstempo muss sich der RS1 anpassen, weil er vor Ort für eine klimafreundliche Verkehrswende benötigt wird!“, machen die Fraktionsvorsitzenden Rüdiger Weiß, Daniel Heidler, Rüdiger Billeb, Sebastian Laaser und Hartmut Ganzke ihre Haltung deutlich.

Auch für die Realisierung der Internationalen Gartenausstellung (IGA) 2027, an denen die Städte Bergkamen und Lünen beteiligt sind, muss der RS1 einen wichtigen Baustein für die klimafreundliche Erreichbarkeit für die Besucher*innen darstellen. „Die Planungen waren darauf ausgerichtet, kommunale Radwege an den RS1 anzuschließen, um so bestmögliche Radwegebeziehungen zu schaffen. Das wird mit einer Umsetzung ab 2026 unmöglich“, erläutern Rüdiger Weiß und Rüdiger Billeb für Bergkamen und Lünen.

Die SPD-Politiker fordern die Landesregierung sowie den Landesbetrieb Straßen.NRW auf, die Ressourcen für den RS1 aufzustocken, um damit Planung und den Bau deutlich zu beschleunigen. Im bisherigen Tempo dürfe dieses wichtige Projekt nicht weiterlaufen.




Hubert Hüppe (CDU) kandidiert in der Mitte und im Süden des Kreises Unna für den Bundestag

Hubert Hüppe

Die Christdemokraten im Kreis Unna haben ihr Kandidatenteam komplettiert. Bereits am Mittwoch hatten die Städte Lünen, Selm und Werne gemeinsam mit Hamm den dortigen CDU-Kreisvorsitzenden Arnd Hilwig für den Wahlkreis 145 (Hamm – Unna II) aufgestellt. Am Freitagabend wurde für den Mittel- und Südkreis Hubert Hüppe ins Rennen um einen Sitz im 20. Deutschen Bundestag geschickt.

Auf den Bewerber Dr. Jan Hoffmann entfielen 7 Stimmen, während 52 Wahlkreisvertreter sich für Hüppe entschieden.

Hüppe, der sich selbst als Familienmensch bezeichnet, ist verheiratet und hat drei erwachsene Kinder und zwei Enkel. Er bringt langjährige politische Erfahrung mit. „Wir müssen jetzt die Weichen stellen, um mit Schwung aus der Krise zu kommen“, beschreibt er seine Motivation, erneut für die CDU anzutreten. „Wir müssen Deutschland besser, innovativer, schneller, menschlicher und sicherer machen.“

Die CDU Kreis Unna entsendet vier Personen in die Landesvertreterversammlung der CDU NRW: Ina Scharrenbach (stellvertretende Landesvorsitzende und Landesministerin, Kamen), Hubert Hüppe (Werne), Marco Morten Pufke (Kreisvorsitzender, Bergkamen) und Heinrich Böckelühr (Beisitzer im Landesvorstand, Schwerte). Diese Versammlung beschließt im Laufe der nächsten Monate die Reihenfolge der von der CDU NRW aufgestellten Bundestagskandidaten.

 




Fragen zu Corona-Schutzregeln: Antworten in FAQ-Liste

Seit heute gelten im Kreis Unna strengere Corona-Schutzregeln – und darum drehen sich natürlich viele Fragen. Der Kreis gibt Antwort in einer FAQ-Liste.

Am Wochenende hatte der Kreis Unna im Einvernehmen mit dem Landesgesundheitsministerium die neue Allgemeinverfügung mit den strengeren Regeln veröffentlicht. Insbesondere zur nächtlichen Ausgangssperre gibt es etliche Fragen. Auf der Internetseite www.kreis-unna.de hat der Kreis Unna eine FAQ-Liste mit vielen Antworten veröffentlicht. Die Liste wird ständig aktualisiert:

Besuche und Aufenthalt nach 21 Uhr
Die Ausgangssperre gilt ab 21 Uhr. Tätigkeiten, die nicht mit der Berufsausübung in Zusammenhang stehen oder unter die weiteren Ausnahmen fallen, sind so zu planen, dass die Ausgangssperre ab 21 Uhr eingehalten werden kann.
Der Besuch von Ehegatten, Lebenspartnern sowie Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft in deren Wohnung oder sonstigen Unterkunft ist über Nacht zulässig. Der Besuch ist so zu planen, dass die Ausgangssperre eingehalten werden kann.

Versorgung von Tieren
Die Versorgung von Tieren ist als Ausnahme in der Allgemeinverfügung aufgeführt. Zur Versorgung von Tieren gehören auch die Tiere eines landwirtschaftlichen Hofs oder Reitstalls etc. Das Ausführen von Haustieren sollte so geplant werden, dass dies vor 21 Uhr abgeschlossen ist. Sollte aus besonderen Gründen (sind glaubhaft zu machen) ein Ausführen von Haustieren nach 21 Uhr unausweichlich sein, haben diese nur wohnortnah zu erfolgen.

Lebensmittelhandel, Einzelhandel und Tankstellen
Eine Schließung dieser ist nicht Teil der Allgemeinverfügung und somit nicht vorgegeben. Es bleibt jedem Geschäft selbst überlassen, zu entscheiden, ob geöffnet bleibt oder geschlossen wird.

Lieferdienste und Gastronomie
Lieferdienste sind als berufliche Tätigkeit zulässig. Der Außerhausverkauf ist nach 21 Uhr möglich, allerdings nur in Form der Lieferung oder an Kunden, die sich nach 21 Uhr im Rahmen der Allgemeinverfügung draußen aufhalten dürfen.

Berufsausübung
Eine Bescheinigung des Arbeitgebers ist nicht notwendig. Personen können sich bei Kontrollen über ihren Personalausweis ausweisen und angeben, wo sie arbeiten bzw. welchen Grund sie haben, sich nach 21 Uhr im öffentlichen Bereich zu bewegen. Dieses wird dann – wenn nötig – am nächsten Tag bzw. wenn es zeitlich möglich ist, überprüft. Es steht den Arbeitgebern allerdings frei – zur Vermeidung von Nachfragen, selbst Bescheinigungen auszustellen.

Fahrdienste zur Berufsausübung
Soweit keine andere Möglichkeit besteht (ÖPNV, eigenes Fahrzeug), ist es möglich sich von einer anderen Person zum Zweck der Berufsausübung auch nach 21 Uhr fahren zu lassen. Dieses hat auf direktem Wege zu erfolgen und der Fahrer fährt anschließend auf direktem Wege wieder zurück.

ÖPNV
Der öffentliche Personennahverkehr bleibt grundsätzlich in Betrieb und darf genutzt werden, z. B. durch Berufstätige oder andere Berechtigte.

Sport und körperliche Bewegung
Personen dürfen sich im Rahmen der neuen Regeln nach 21 Uhr nicht mehr zur körperlichen Bewegung im Freien aufhalten. Spazieren gehen oder Joggen ist also nicht zulässig.

Religionsausübung
Die von § 1 Abs. 3 der Coronaschutzverordnung getroffenen Regelungen für Gottesdienste und andere Versammlungen zur Religionsausübung werden von der durch den Kreis Unna erlassenen Allgemeinverfügung nicht berührt. Hinweis: Gestattet ist nur die An- und Abreise zum und vom Gottesdienst.

Konkret zum Ramadan
Das gilt folglich auch für die An- und Abreise zu den Moscheen – das heißt, für die An- und Abreise sind die Besucher der Gottesdienste von der Ausgangssperre befreit.

Ausschließlich die An- und Abreise gelten somit als Ausnahme von der Ausgangssperre. Das gilt zudem nur für den direkten Weg und nur unmittelbar für die Zeit kurz vor und nach dem Gottesdienst in der Moschee. Im Idealfall führen die Gläubigen eine Bescheinigung ihres Moscheevereins mit. Eine glaubwürdige Erklärung reicht jedoch als Begründung aus.

Dazu zählen allerdings nicht die sich daran anschließenden Aktivitäten mit mehr weltlichem Charakter. Darüber hinaus nochmals dringend auf die Einhaltung der Bestimmungen der Coronaschutzverordnung hingewiesen. Das gilt insbesondere für die Beschränkung der Teilnehmerzahlen an den Gottesdiensten.

Jagd
Die jagdliche Tätigkeit dient der Abwendung einer Gefahr für das Eigentum (Wildschäden auf forst- und landwirtschaftlichen Flächen) und kann in einzelnen Fällen auch ein gewichtiger sowie unabweisbarer Grund sein. Sofern von einer jagdlichen Tätigkeit in der Woche der Gültigkeit der Allgemeinverfügung tatsächlich nicht abgesehen werden kann, ist diese aus den vorbezeichneten Gründen in Einzeljagd statthaft.

Bußgelder
Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkungen können mit Bußgeld geahndet werden. Über die Höhe des Bußgeldes entscheidet die örtlich zuständige Ordnungsbehörde.

Urlaub
Eine Fahrt zum Flughafen oder Bahnhof zum Antritt des Urlaubs wäre aktuell in Ausnahmefällen möglich, sofern beispielsweise Abflugzeit und der Urlaub dokumentiert werden können.

An- / Abreise zum/vom Flughafen/Bahnhof
Sofern das Ticket vorgelegt werden kann, ist die An-/Abreise möglich, hat aber auf direktem Wege zu erfolgen. Grundsätzlich ist der Transport, wenn möglich, so zu planen, dass eine Rückkehr des Fahrenden um 21 Uhr gewährleistet ist.

Was sind ähnlich gewichtige und unabweisbare Zwecke?
In Einzelfällen kann es Gründe geben, die es erforderlich machen bzw. bei denen es sich nicht verhindern lässt, im Zeitraum der Ausgangssperre aushäusig zu sein. Beispielsweise kann eine Autopanne dazu führen, nicht rechtzeitig um 21.00 Uhr an der Wohnung anzukommen. Eine Zug- oder Busverbindung hat Verspätung, so dass bis 21.00 Uhr die Wohnung nicht pünktlich erreicht werden kann. Über diese Einzelfälle entscheidet die örtlich zuständige Ordnungsbehörde oder Polizei entsprechend des geschilderten Sachverhalts. PK | PKU




RAG und Stadt kündigen an: Kanalbauarbeiten in Overberge

Seitens der RAG AG werden in Abstimmung mit dem Stadtbetrieb Entwässerung Bergkamen im Ortsteil Overberge innerhalb der Straßen Kamer Heide /Gladiolenweg; Efeuweg, Weißdornweg und Rosenweg/Veilchenweg, im Zeitraum Mai 2021 bis voraussichtlich Februar 2022 in Teilabschnitten Kanalbauarbeiten durchgeführt.

Die Firma Tillmann Tiefbau & Co aus Recklinghausen wurde durch die RAG AG mit der Durchführung der Kanalbauarbeiten beauftragt.

Die Kanalbauarbeiten beginnen am 03.05.2021 im Bereich Kamer Heide/Gladiolenweg. Die betroffenen Anlieger werden durch die ausführende Firma rechtzeitig über den Baubeginn informiert.




DIE LINKE hält nächtliche Ausgangssperre für ein ungeeignetes Instrument gegen Corona

Ursprünglich wollte DIE LINKE an mehreren Stellen in Bergkamen Unterschriften für die Volksinitiative Gesunde Krankenhäuser sammeln. „Aufgrund einer Inzidenz von aktuell 336,50 in der Stadt Bergkamen – ab einer Inzidenz von 200 soll bekanntlich eine Notbremse greifen – haben wir uns dazu entschieden von der o.g. Sammelaktion abzusehen. Zudem fordern wir die Stadt Bergkamen zum Handeln auf und aktiv Maßnahmen zur Bekämpfung und Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2, samt der Mutanten B.1.1.7 und B.1.351 zu ergreifen“, erklärt dazu Oliver Schröder vom Ortsverband.

Allerdings wendet er sich gegen die nächtliche Ausgangssperre, wie sie aktuell vom Kreis Unna angeordnet und auch im Bundestag diskutiert worden ist. „Stattdessen sprechen wir LINKE uns für einen harten und kurzen Lockdown aus – wie u.a. in Portugal angewandt – um die dritte Welle wirkungsvoll zu brechen. So wie es führende Virologen auch den Entscheidungsträgern auf Landes- und Bundesebene seit Monaten(!) empfehlen und nahe legen“, so Schröder weiter.




Nach Einigung mit dem Land: Nächtliche Ausgangssperre tritt Montag im Kreis Unna in Kraft

Angesichts aktuell steigender Inzidenzwerte hat der Krisenstab beim Kreis Unna mit Überschreiten der 200-er-Marke neue und strengere Corona-Schutzregeln beschlossen. Das notwendige Einvernehmen mit dem Landesgesundheitsministerium liegt inzwischen vor. In zwei Punkten gab es Veränderungen zu den Absichten des Kreises. Die neue Allgemeinverfügung tritt nun am Montag, 19.4.2021, 0:00 Uhr in Kraft.

Ausgangssperre statt nächtlicher Kontaktsperre
Den vom Kreis Unna angestrebten Verzicht auf eine Ausgangssperre durch Einführung einer strengeren Kontaktsperre zwischen 21 und 5 Uhr trägt das Land nicht mit. Der Kreis hatte diese Maßnahme angestrebt, weil es eine geringere Einschränkung der persönlichen Rechte darstellt. Nach der Entscheidung des Landes zu dieser Passage verfügt der Kreis Unna nun eine nächtliche Ausgangssperre ab 21 Uhr, die um 5 Uhr morgens endet. Ausnahmen für Berufstätige, Pflegende, zur Begleitung Sterbender oder aus vergleichbar wichtigem Grunde sind geregelt. Auch dürfen etwa Hunde ausgeführt werden.

Tagsüber gilt eine Kontaktsperre für mehr als fünf Personen aus zwei Haushalten. Haushalte mit fünf Personen oder mehr dürfen sich noch mit einer weiteren Person aus einem anderen Haushalt treffen. Kinder bis 14 Jahren werden nicht eingerechnet. Paare gelten unabhängig von den Wohnverhältnissen als ein Hausstand. Diese Kontaktsperre gilt für den öffentlichen und privaten Raum.

Kindertagesstätten bleiben geöffnet – dringender Appell
Kindertagesstätten gehen in den eingeschränkten Pandemiebetrieb, bleiben aber grundsätzlich geöffnet. Die Kinder werden in festen Bezugsgruppen betreut, die Betreuungszeiten bleiben um 10 Wochenstunden gekürzt. Mütter und Väter, die alternative Betreuungsmöglichkeiten organisieren können, sind dringend aufgefordert, diese zu nutzen.

Zuletzt war es in Kitas im Kreis immer wieder zu Infektionsgeschehen gekommen, so dass der Kreis die Schließung der Einrichtungen mit einer Notbetreuung verfügen wollte, das Land hat nun dieser Regelung nicht zugestimmt. Aktuell sind kreisweit 15 Kindertagesstätten in sechs Kommunen von Corona-Fällen betroffen.

Schulen bleiben geschlossen
Die für kommenden Montag vorgesehene Einführung des Wechselunterrichts an Schulen wird vorerst nicht stattfinden. Lediglich Abschlussklassen können am Präsenzunterricht festhalten. Die Testpflicht bleibt dabei erhalten. Dieser Passus aus der Allgemeinverfügung des Kreises ist inzwischen in einer Allgemeinverfügung des Landes übernommen worden, die dieses Verfahren gleich für mehrere Städte und Kreise angeordnet hat.

„Ziel muss sein, die Infektionszahlen möglichst schnell wieder zu senken“, erklärt Dezernent Torsten Göpfert, aktuell Leiter des Krisenstabes. „Denn nur so können wir auch die Zahl derer senken, die sich mit COVID-19 infizieren und schwer erkranken. Damit bliebe viel Leid erspart.“ Mit den neuen Regeln, so Göpfert, seien die Rahmenbedingungen dafür gesetzt, dass es weniger Kontakte gibt. „Nur mit weniger Kontakten können wir das Virus eindämmen. Jeder kann mit seinem Verhalten einen Beitrag leisten, dass wir möglichst schnell niedrige Inzidenzzahlen bekommen und wieder in Richtung Normalität gehen können.“

Regeln für den Einzelhandel bleiben vorerst erhalten – Luca-App ist gestartet
Die Regelungen zu Einzelhandel und körpernahen Dienstleistungen sind nicht Bestandteil der neuen Allgemeinverfügung und bleiben somit in Kraft. Die Luca-App zur Nachverfolgung ist heute in Betrieb gegangen.

Die Allgemeinverfügung gilt vorerst bis einschließlich 26.4.2021 und ist auf der Internetseite des Kreises www.kreis-unna.de einzusehen. PK | PKU




Noch keine Einigung mit dem Land – Neue Coronaregeln treten erst später in Kraft

Angesichts stetig steigender Inzidenzwerte hatte der Krisenstab beim Kreis Unna mit Überschreiten der 200er Marke neue und strengere Corona-Schutzregeln beschlossen. Die entsprechende Allgemeinverfügung lag dem Landesgesundheitsministerium zur Entscheidung vor. In einem Punkt konnte kein Einvernehmen hergestellt werden, in einem anderen liegt bislang keine Entscheidung vor. Der Kreis Unna verzichtet auf ein Inkrafttreten der Regelungen am Samstag und wartet auf die Entscheidung aus Düsseldorf.

Schulen bleiben geschlossen
Klar ist: Die für kommenden Montag vorgesehene Einführung des Wechselunterrichts an Schulen wird vorerst nicht stattfinden. Lediglich Abschlussklassen können am Präsenzunterricht festhalten. Die Testpflicht bleibt dabei erhalten. Dieser Passus aus der Allgemeinverfügung des Kreises ist inzwischen in einen Erlass des Landes übernommen worden, der dieses Verfahren gleich für mehrere Städte und Kreise angeordnet hat.

Den vom Kreis Unna angestrebten Verzicht auf eine Ausgangssperre durch Einführung einer strengeren Kontaktsperre zwischen 21 und 5 Uhr trägt das Land nicht mit. Ob es nun zu einer Ausgangssperre für den gleichen Zeitraum im Kreis Unna kommen wird, wird aktuell noch bewertet.

Nicht entschieden hat das Land bislang über die Regelung die Kindertagesstätten in die Notbetreuung zu schicken. Das ist der wesentliche Grund das Inkrafttreten einer neuen Allgemeinverfügung auszusetzen.

Mögliche Entscheidung am Wochenende
Sollte es am Wochenende zu einer Entscheidung kommen, werde eine entsprechende Allgemeinverfügung veröffentlicht und kann dann kurzfristig in Kraft treten.

Regeln für den Einzelhandel bleiben vorerst erhalten – Luca-App ist gestartet
Die Regelungen zu Einzelhandel und körpernahen Dienstleistungen waren nicht Bestandteil der neuen Allgemeinverfügung und bleiben somit in Kraft. Die Luca-App zur Nachverfolgung ist heute in Betrieb gegangen.

Die Allgemeinverfügung wird nach der Veröffentlichung auf www.kreis-unna.de eingestellt. PK | PKU




„luca“-App ist im Kreis Unna zur besseren Kontaktverfolgung gestartet

Landrat Mario Löhr mit der luca-App. Foto: Anita Lehrke Kreis Unna

Die Tinte unter den Verträgen ist trocken, die technischen Schnittstellen sind geschaffen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschult: Ab sofort greift der Kreis Unna zur Kontaktpersonennachverfolgung auch auf die „luca“-App zurück.

„Wir wissen, dass viele Inhaber, Veranstalter und Betreiber im Kreis Unna nur noch auf den Startschuss gewartet haben.“, erklärt Landrat Mario Löhr. „Umso mehr freuen wir uns darüber, dass der nötige Kooperationsvertrag mit der Betreiberin der luca-App, der cultur4life GmbH, zeitnah geklappt hat und wir mit unserem Gesundheitsamt ab sofort angebunden sind.“

Daten sind geschützt
„luca“ soll die Kontaktnachverfolgung im Corona-Infektionsfall einfacher machen. Nicht nur bei privaten Begegnungen, sondern auch an öffentlichen Orten können sich die Nutzer selbst einchecken und ihre Kontaktdaten per QR-Code übermittelt. Anstelle des Namens wird nur der Code angezeigt – ein klares Plus in Sachen Datenschutz gegenüber dem derzeit üblichen Ausfüllen von Zetteln.

Schwimmbad- oder Restaurant-Besuch, der Gang ins Kino oder ins Fitness-Studio, Shoppen oder Live-Konzert: Künftige Öffnungsschritte – auch wenn sie derzeit noch entfernt sind – lassen sich durch eine einheitliche Kontaktverfolgung besser unter Kontrolle behalten.

Tempo bei der Nachverfolgung
„Die neue App spart Zeit und Mühe, denn im Infektionsfall kommt es auf schnelles Handeln an“, unterstreicht Landrat Mario Löhr und appelliert: „Je mehr Menschen die luca-App nutzen, umso besser.“ Die App speichert, wer wann und mit wem wo war. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass jemand mit SARS-CoV-2 infiziert war, können die Daten durch das Gesundheitsamt nach persönlicher Zustimmung durch den Infizierten abgerufen und Kontaktpersonen automatisch benachrichtigt werden.

Das entlastet nicht nur das Gesundheitsamt, sondern auch Einrichtungen und Betriebe – und gelingt sehr differenziert: Falls jemand positiv getestet wurde und beispielsweise ein Restaurant besucht hat, können sich die Mitarbeiter*innen in der Kontaktverfolgung in der Kreisverwaltung ein genaues Bild der Örtlichkeiten verschaffen – und müssen nicht etwa alle Besucher unter Quarantäne stellen, sondern nur die direkte Umgebung, z.B. alle, die am Nebentisch gesessen haben.

Infos für Nutzer und Veranstalter
Die luca-App ist sowohl für iOS als auch für Android verfügbar. Und auch wer keine App installieren möchte, kann die Anwendung nutzen: Sie lässt sich auch über den Browser des Smartphones aufrufen. Weitere Informationen unter www.luca-app.de. Hier finden alle Interessierten im FAQ-Bereich auch Antworten auf die häufigsten Fragen – aufgeschlüsselt nach Schwerpunkten von Nutzern, Veranstaltern oder Gesundheitsämtern oder rund um private Treffen.

Weitere Informationen für so genannte luca-Locations (also Veranstalter, Betreiber etc.) finden sich hier: https://www.luca-app.de/wp-content/uploads/2021/03/luca_Anleitung_Locations.pdf PK | PKU




Trauerbeflaggung wegen Corona-Todesfällen am 18. April

Zum Gedenken an die Opfer der Corona-Pandemie werden auch am Bergkamener Rathaus am Sonntag, 18. April, die Flaggen auf Halbmast gesetzt. Allein in Bergkamen sind im Zusammenhang mit Covid 43 Menschen gestorben, im Kreis Unna 447 und bundesweit fast 80.000.

Es gilt an diesem Tag eine bundesweite Trauerbeflaggung: Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier richtet in Berlin eine zentrale Gedenkfeier für die Covid-19-Toten aus, um ein Zeichen zu setzen, dass die Gesellschaft innehalte und der Menschen gedenke, die in dieser Zeit gestorben sind.

„Seit Beginn der Pandemie vor mittlerweile mehr als einem Jahr sind viele Menschen, auch in unserer Stadt gestorben“, sagt Bürgermeister Bernd Schäfer. Ein Abschied von Familien und Freunden sei oft corona-bedingt nicht oder nur eingeschränkt möglich gewesen. Die  Bergkamenerinnen und Bergkamener sind zu einem besonderen Moment des Innehaltens und Gedenkens aufgefordert.

Neben der Bundesflagge und der Landesflagge wird die Stadt Bergkamen die Europaflagge vor dem Rathaus auf Halbmast setzen, um an die Opfer der Pandemie zu erinnern.

 




Inzidenzwert über 200: Krisenstab beschließt neue Corona-Regeln für den Kreis Unna

Seit diesem Donnerstag liegt der kreisweite Inzidenzwert über der Marke von 200 Punkten. Der Krisenstab des Kreises wird mit einer neuen Allgemeinverfügung reagieren und neue Regeln verfügen. Die Allgemeinverfügung wird morgen nach Abstimmung mit dem MAGS NRW veröffentlicht und könnte dann am Samstag, 17. April in Kraft treten.

Vorab gibt der Kreis die Kernregelungen bekannt. Landrat Mario Löhr bittet eindringlich um deren Beachtung: „Wir tragen jetzt gemeinsame Verantwortung dafür, dass wir nicht zu drastischeren Maßnahmen greifen müssen – befolgen Sie bitte die Regeln!“

Kontaktregeln verschärft – keine Ausgangssperre
Auf eine Ausgangssperre verzichtet der Kreis Unna in seiner voraussichtlich ab kommenden Samstag gültigen Allgemeinverfügung. Stattdessen wird eine weitgehende Kontaktsperre eingeführt: Private Zusammenkünfte sind auf maximal fünf Personen beschränkt. Größere Haushalte dürfen sich nur noch mit einer weiteren Person treffen. Von 21 Uhr bis 5 Uhr morgens ist der Kontakt mit Personen aus anderen Haushalten untersagt. Es gelten wenige Ausnahmen wie medizinische Notfälle, berufliche Tätigkeiten, Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen oder Minderjähriger. Auch die Begleitung Sterbender oder ähnlich gewichtige Gründe sind von dieser Regel ausgenommen.

Wechselunterricht verschoben
Die für kommenden Montag vorgesehene Einführung des Wechselunterrichts an Schulen wird vorerst nicht stattfinden. Lediglich Abschlussklassen können am Präsenzunterricht festhalten. Die Testpflicht bleibt dabei erhalten. Andere Schüler bleiben im Distanzunterricht. Diese Regelung wird noch mit den zuständigen Landes-Ministerien abgestimmt. Sie ist aber wichtiger Bestandteil der neuen Bestimmungen.
Kindertageseinrichtungen wechseln in den Notbetrieb und sind dann nur für die Betreuung derjenigen Kinder offen, deren Eltern beide in der kritischen Infrastruktur arbeiten.

Regeln für den Einzelhandel bleiben vorerst erhalten – Luca-App startet zu Wochenbeginn
Der Einzelhandel im Kreis Unna und seine Kunden müssen sich vorerst auf keine verschärften Regeln einstellen. Der Kreis setzt dabei auf die Einhaltung und Kontrolle der bestehenden Regeln und auf die Einführung der Luca-App zur Nachverfolgung spätestens am Dienstag der kommenden Woche.

Die Allgemeinverfügung wird voraussichtlich am Freitag, 16. April 2021 veröffentlicht und auf www.kreis-unna.de eingestellt. PK | PKU