Auch 2022 kein Neujahrsempfang der Stadt Bergkamen: „Die Gesundheit ist wichtiger“

Im Januar 2022 wird es keinen städtischen Neujahrsempfang geben. Das hat Bürgermeister Bernd Schäfer jetzt einvernehmlich mit dem Verwaltungsvorstand entschieden. „Angesichts der Entwicklung der Corona-Pandemie ist der Schutz der Gesundheit wichtiger denn je“, begründete Schäfer die Entscheidung. Deshalb komme es der Stadt Bergkamen jetzt ganz besonders darauf an, ein Signal für ein verantwortungsvolles Miteinander zu senden. Und dazu gehöre es auch, Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen kritisch zu hinterfragen – insbesondere wenn diese üblicherweise in Innenräumen mit erhöhter Ansteckungsgefahr  stattfinden.

„Es ist uns nicht leicht gefallen die Planungen einzustellen. Zumal aufgrund der Pandemie bereits im Vorjahr kein Neujahrsempfang stattfinden konnte“, sagt der Verwaltungschef. Für ihn habe der Schutz der Gesundheit jedoch allerhöchste Priorität: „Das erwarten die Bürgerinnen und Bürger schließlich völlig zu Recht von uns.“ Als Repräsentanten des Staates seien gerade Städte aufgefordert, in schwierigen Zeiten verantwortungsbewusst zu handeln und unnötige Risiken zu vermeiden.

Vor dem Hintergrund täglich neuer Höchstwerte bei der Zahl neuer Corona-Infektionen empfiehlt auch das Robert-Koch-Institut, soziale Kontakte wieder zu reduzieren – zum Beispiel durch den Besuch von weniger Veranstaltungen oder durch die Beschränkung von Kontakten auf denselben Personenkreis. Ausschlagend dafür ist unter anderem, dass selbst doppelt Geimpfte nicht zu hundert Prozent vor einer Infektion geschützt sind. Zum Beispiel aufgrund von Vorerkrankungen oder eines beeinträchtigten Immunsystems.




Coronalage verschärft sich: Nur mit 3G ins Rathaus

Aufgrund der sich verschärfenden Corona-Lage gilt von nun an auch in den öffentlichen Einrichtungen der Stadt Bergkamen ein kontrollierter Zugang. Ab Montag, 29. November 2021, gilt für den Zutritt ins Rathaus und die weiteren städtischen Dienststellen die 3G-Regel. Der Nachweis eines negativen Schnelltests darf nicht älter als 24 Stunden sein. Für kulturelle Angebote und damit auch für den Besuch der Stadtbücherei gilt weiterhin die 2G-Regel.

Die Kontrolle erfolgt unmittelbar bei Zugang des Rathauses. Bürgerinnen und Bürger, die ein Anliegen bei der Verwaltung zu erledigen haben, werden aufgerufen, nach Möglichkeit Kontakt per E-Mail bzw. per Telefon aufzunehmen. Die jeweiligen Ansprechpersonen und Kontaktmöglichkeiten für alle Anliegen, die im Rathaus erlegt werden können, sind auf www.bergkamen.de hinterlegt.

Für die Beschäftigten der Stadtverwaltung gilt die 3G-Regelung bereits aufgrund der landesweit gültigen Vorgabe am Arbeitsplatz. „Zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes und des Leistungsangebotes für Bürgerinnen und Bürger ist es zwingend erforderlich, diese Regelung auf die Besucherinnen und Besucher auszuweiten.“ begründet Bürgermeister Bernd Schäfer die Entscheidung des Verwaltungsvorstandes.




CDU fordert Konzept zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels

Marco Morten Pufke. Foto: Mira Hampel

Die CDU-Fraktion im Kreistag des Kreises Unna will insbesondere nach den Starkregenereignissen im Sommer nicht allein den Fokus auf den Klimaschutz richten, sondern auch die notwendigen Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung angehen. Deshalb soll der Kreistag den Landrat beauftragen ein Konzept zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels zu erstellen.

 „Es gibt eine Förderrichtlinie des Bundesumweltministeriums, die genau auf das Thema Klimafolgenanpassung abzielt und die wir als Kreis Unna nutzen sollten“, erläutert Carl Schulz-Gahmen, Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion im Ausschuss für Natur, Umwelt und Klimaschutz.

Darüber hinaus wird der Landrat beauftragt, auf die zehn kreisangehörigen Städte und Gemeinden zuzugehen, um zu erörtern, inwieweit ein gemeinschaftliches Vorgehen sinnvoll ist und der Kreis im Sinne der interkommunalen Zusammenarbeit als Koordinator und zentraler Ansprechpartner für den Fördergeber fungieren kann, um Synergien zu erzielen.

Eine nachhaltige Anpassung an die klimatischen Veränderungen, beispielsweise Stark­regen und Hitze, ist unabdingbar. Konkrete Maßnahmen müssen ergriffen werden. Beispiele für Maßnahmen zur Klimaresilienz sind die Anpassung der Entwässerungs­systeme an Starkregenereignisse, eine klimagerechte Anpassung öffentlicher Gebäude und Infrastruktur sowie Dach-, Fassaden- und Straßenbegrünungen zur Reduzierung von Wärmeinseln. „Wichtig ist uns, dass die Planungen koordiniert werden und nicht jeder ausschließlich auf seine Zuständigkeit guckt. Klimaanpassung kann nur gelingen, wenn alle über den eigenen Tellerrand hinausdenken“, so Schulz-Gahmen.

Das zu erarbeitende Konzept steht nicht in Konkurrenz zum Klimaschutzkonzept des Kreises Unna. „Klimaschutz und Klimafolgenanpassung sind zwei Seiten einer Medaille. Die Starkregenereignisse im Sommer haben uns vor Augen geführt, dass wir an dieser Stelle mehr machen müssen“, verdeutlicht der Fraktionsvorsitzende der CDU-Kreistagsfraktion, Marco Morten Pufke. Der Schutz der Bevölkerung habe für die CDU oberste Priorität und sei Kernaufgabe des Staates.

Die CDU-Fraktion im Kreistag des Kreises Unna begrüßt in diesem Zusammenhang ausdrücklich die Einrichtung einer neuen Stelle für den Aufgabenbereich Gewässerschutz, -ausbau und -unterhaltung, welche die Umsetzung von Maßnahmen zum Hochwasserschutz und zum Schutz vor Starkregenereignissen beinhaltet.




Evakuierung am Montag, 29.11. wegen Bombenfund mitten in der Gartensiedlung

Am Montag, 29. November, wird der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Arnsberg im Bereich Gartensiedlung in Bergkamen-Mitte die Entschärfung eines Bombenblindgängers aus dem Zweiten Weltkrieg durchführen. Die Arbeiten finden voraussichtlich in der Zeit von 10.00 bis 15.00 Uhr statt. Zeitliche Verschiebungen sind im Rahmen der Erdarbeiten jedoch möglich.

Um eine gefährdungsfreie Entschärfung durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst zu gewährleisten, werden während dieser Zeit alle Personen in einem Radius von 250 m um den Bombenfundort evakuiert.

Ab ca. 11.00 Uhr werden städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter alle Wohneinheiten aufsuchen und die noch anwesenden Personen auffordern, den Evakuierungsbereich unmittelbar zu verlassen und sich hinter die Straßensperren von Polizei und Ordnungsbehörde zu begeben. Nach erfolgter Entschärfung werden die Absperrungen aufgehoben und die Entwarnung unter anderem über Antenne Unna und die Warn-App NINA bekanntgegeben.

Betroffene Bewohner wurden am 19.11.2021 per Handzettel über die Situation informiert und gebeten, sich auf ein Verlassen der Wohnung in dem genannten Zeitfenster vorzubereiten. Sie könnten Einkäufe, Spaziergänge oder andere Aktivitäten einplanen, um in dieser Zeit nicht anwesend zu sein.  Für Personen, die nicht wissen, wo sie während der Evakuierung unterkommen können, stellt die Stadt Bergkamen im Treffpunkt an der Lessingstraße ein Ausweichquartier zur Verfügung. Diese Sammelstelle wird während der Evakuierung vom Deutschen Roten Kreuz (DRK) betreut.

Personen, die ihre Wohnung nicht aus eigener Kraft verlassen können oder aber Hilfe benötigen, um zur Sammelstelle zu gelangen, wurden gebeten, sich bereits im Vorfeld mit der Ordnungsbehörde der Stadt Bergkamen in Verbindung zu setzen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ordnungsbehörde sind während der Dienstzeiten unter den Rufnummern 02307-965255 und 02307-965238 für sie erreichbar. Auch bei anderen Fragen zur anstehenden Evakuierung sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter behilflich.

Der Fundort liegt mitten in der Gartensiedlung, so dass folgende Straßen von den Sperrungen im 250 m Radius betroffen sind: August-Schmidt-Straße über die komplette Länge, Erzberger Str. 1, 2, 3 und 5, die komplette Gartensiedlung, die Fritz-Husemann-Straße von der Gartensiedlung bis Fluhme und die Straße „Zum Großen Holz“ von Nr. 38 – 48. Die Albert-Schweitzer-Str. kann im Kreuzungsbereich Fritz-Husemann-Straße nur nach links, die Straße „Zur Mergelkuhle“ nur nach rechts befahren werden.

Die Sperrungen werden durch die Polizei und Mitarbeiter der Stadt Bergkamen vorgenommen und ab ca. 11 Uhr eingerichtet. Solange die Sperrungen nicht eingerichtet sind, bleiben die Straßen befahrbar, nach der Entschärfung werden alle Straßen umgehend freigegeben.

Die Verkehrsgesellschaft Kreis Unna (VKU) wird die betroffenen Buslinien entsprechend umleiten.




Rathaus-Quartier“ erscheint wieder in weihnachtlichem Lichterglanz

Im Zeitraum vom 26.11. bis 27.12.2021 verbreitet die Stadtverwaltung weihnachtliche Stimmung in Bergkamens Mitte. Neben dem Rathaus werden u.a. der Ratstrakt, der Busbahnhof, die gegenüberliegende Sparkasse und das „Stadtfenster“ farblich in Szene gesetzt.

Mit dieser Aktion möchte die Stadtverwaltung Bergkamen trotz aller einschränkenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie nicht nur auf die bevorstehende Advents- und Weihnachtszeit einstimmen, sondern auch Mut in der aktuellen Krise machen.

Allabendlich werden die Lichter über einen Zeitraum von vier Wochen eingeschaltet – zum Einsatz kommen ausschließlich stromsparende Beleuchtungskörper (LED). Weihnachtliche Grußbotschaften werden in vielen verschiedenen Landessprachen auf die Rathausfront projiziert.

Unterstützung erfährt die Stadtverwaltung auch von zwei unmittelbaren Nachbarn, nämlich von der „Sparkasse Bergkamen-Bönen“ und erstmals vom sog. „Stadtfenster“ der UKBS. Beide Gebäude erstrahlen in buntem Licht und fügen sich harmonisch in das Gesamtkunstwerk ein.

Auch in diesem Jahr ist die Verwandlung des Busbahnhofes in einen weihnachtlichen Adventskranz Höhepunkt der Illumination. Vier Spitzen auf dem Dach dienen als Adventskerzen, die fünfte Spitze in der Mitte formt durch den Einsatz von Lichterketten den Umriss eines Weihnachtsbaumes. An jedem Advents-Sonntag erstrahlt eine weitere „Kerze“ auf dem Dach. Aus der Vogelperspektive betrachtet könnte man annehmen, dass die Busse der VKU wie eine Spielzeugeisenbahn um den Kranz fahren.

Mit ein bisschen Vorstellungskraft wird auch die am Ratstrakt befindliche Seilscheibe lichttechnisch in eine „halbe Orangenscheibe“ umgewandelt, denn diese steckt ja bekanntlich auch als Trockenobst in dem einen oder anderen Adventskranz.

Die dem Busbahnhof zugewandte Rathausseite wird oberhalb des „Rathaus“ – Schriftzuges hochkant eine flächenfüllende Projektion mit Weihnachtswünschen erhalten. Besonders berücksichtigt wurden u.a. die Weihnachtsgrüße in den Landessprachen der Partnerstädte.

Auf der Rathauswestseite wird jedes einzelne Büro mit Scheinwerfern ausgestattet, welche im Verbund angesteuert und so mit den hinterleuchteten Fenstern bewegte Lichtmuster auf der Fassade kreieren können – hier lohnt ein Blick vom Platz der Partnerstädte! An den Dachkanten des Rathauses und des Ratstraktes werden Lichtbänder in Form von Lichterketten installiert, welche die architektonische Dachgeometrie des Hauses im Dunkeln nachzeichnen.

Weitere Lichtobjekte in Form von Sternen und Tannenbäumen befinden sich am Rathauseingang und ebenfalls am gegenüberliegenden Ratstrakt – die Glasdachverbindung beider Gebäude wird in einen blauen Schein getaucht.

Die umliegende Vegetation wird ebenfalls ausgeleuchtet und bildet einen flächigen und kontrastreichen äußeren Rahmen.

Umgesetzt wird die Illumination durch die Firma SmartLite aus Kamen, welche bislang u.a. auch im Rahmen von städtischen Großveranstaltungen wie Hafenfeste und Lichtermärkte für die Stadtverwaltung Bergkamen erfolgreich tätig war.

Tannenbaumaktion am Ratstrakt

Zur kommenden Weihnachtszeit einstimmen wird indes auch der am Ratstrakt platzierte und festlich beleuchtete Tannenbaum. Bei dem knapp 5 Meter hohen uns sehr üppigen Nadelbaum handelt es sich um eine Spende aus Bergkamen. Der Baum wurde durch den städtischen Baubetriebshof fachgerecht gefällt und am Rathausvorplatz aufgestellt.




Die neue Coronaschutzverordnung gilt ab Mittwoch, 24. November

Die Landesregierung setzt die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) vom vergangenen Donnerstag und das neue Infektionsschutzgesetz konsequent um und hat die Coronaschutzverordnung für Nordrhein-Westfalen entsprechend angepasst.

Die wichtigsten Neuregelungen im Überblick

Einführung von 2G-Regeln im Kultur- und Freizeitbereich

Der Besuch von Veranstaltungen und Einrichtungen im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich ist nur noch immunisierten Personen gestattet, die vollständig geimpft oder genesen sind. Darunter fallen Besuche von Museen, Ausstellungen, Konzerten, Theatern, Kinos, Tierparks, zoologischen Gärten, Freizeitparks, Schwimmbädern und Wellnesseinrichtungen. Der Besuch von Sportveranstaltungen, Weihnachtsmärkten und Volksfesten fällt ebenso unter diese Regelung wie touristische Übernachtungen oder die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen (mit Ausnahme medizinischer oder pflegerischer Dienstleistungen oder Friseurbesuche).

2G-plus-Regel in Einrichtungen mit hohem Infektionsgeschehen

Der Besuch von Clubs, Diskotheken, Tanzveranstaltungen, Karnevalsfeiern und vergleichbaren Brauchtumsveranstaltungen ist nur noch immunisierten Personen gestattet, die zusätzlich einen negativen Testnachweis vorweisen können. Dieser kann in Form eines Schnelltestes (nicht älter als 24 Stunden) oder eines PCR-Testes (nicht älter als 48 Stunden) erfolgen. Gleiche Regelung gilt für die Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen.

Ergänzung der 3G-Regelungen

Im Bereich von nicht freizeitbezogenen Einrichtungen und Veranstaltungen bleiben bestehende 3G-Regelungen erhalten und werden auf weitere, bisher nicht zugangsbeschränkte Angebote ausgedehnt. Demnach ist der Zutritt zu Versammlungen in Innenräumen, Veranstaltungen der schulischen, hochschulischen, beruflichen oder berufsbezogenen Bildung, Messen, Kongressen und Sitzungen kommunaler Gremien nur noch geimpften, genesenen oder negativ getesteten Personen gestattet. Auch für Beerdigungen, standesamtliche Trauungen, Friseurbesuche und nicht-touristische Übernachtungen gilt die Nachweispflicht über eine Impfung, Genesung oder Testung.

Veranstaltungen

Bei Veranstaltungen mit mehr als 5.000 Zuschauern gilt weiterhin eine Kapazitätsbegrenzung: Hier darf bei Veranstaltungen mit Steh- oder Sitzplätzen die über 5.000 Zuschauende hinausgehende Kapazität nur zu 50 Prozent ausgelastet werden; bei Veranstaltungen im Freien gilt dies nur für die Stehplätze. Die Einhaltung und Kontrolle von Maskenpflichten ist sicherzustellen.

Kontrolle und Überprüfung der aufgestellten Regelungen

Die Überprüfung der Impf- und Testnachweise erfolgt durch die verantwortlichen Veranstalter oder Betreiber. Im Rahmen angemessener Stichproben ist ein Abgleich der Nachweise mit dem amtlichen Ausweisdokument vorzunehmen, welches Besucher von Einrichtungen oder Veranstaltungen bei sich führen müssen. Zur Überprüfung digitaler Impfzertifikate soll die vom Robert Koch-Institut herausgegebene CovPassCheck-App verwendet werden. Unterlassene Kontrollen werden mit erhöhten Bußgeldern geahndet. Bei Missachtung zentraler Regeln sind die Gewerbe- und Gaststättenaufsicht zu informieren, um die Zuverlässigkeit der Betreiber überprüfen zu können.

Regelungen für Kinder und Jugendliche, Schülerinnen und Schüler

Schülerinnen und Schüler gelten weiterhin aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Kinder bis zum Schuleintritt sind getesteten Personen gleichgestellt.

Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre sind von Beschränkungen auf 2G und 2G-plus ausgenommen.

Weitergehende Maßnahmen in Abhängigkeit von der Hospitalisierungsinzidenz und regionalem Infektionsgeschehen

Besonderem regionalen Infektionsgeschehen oder einer hohen Belastung der regionalen Krankenhäuser können die zuständigen Behörden mit zusätzlichen Maßnahmen entgegenwirken. Außerdem wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gemäß dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz beim Überschreiten einer Hospitalisierungsinzidenz (Anzahl der in Bezug auf Covid-19 in ein Krankenhaus aufgenommene Personen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) von sechs weitergehende Schutzmaßnahmen nötig werden. Sinkt die Hospitalisierungsinzidenz wieder unter drei, werden Schutzmaßnahmen dagegen wieder zurückgenommen.




FDP fordert mehr Geld für Spielplätze und zusätzliche Ladestationen für Elektroautos

Für die Bergkamener FDP-Fraktion stehen bei den diesjährigen Haushaltsberatungen die
Herausforderungen der Zukunft ganz oben auf der Agenda. Für die Fraktionsvorsitzende Angelika
Lohmann-Begander standen hierbei die Kinder im Vordergrund. Obwohl die Stadt Bergkamen
schon mehr Geld für die Ausstattung von Spielplätzen bereitstellt, fordert die FDP-Fraktion noch
einen Schritt mehr. So sollen zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden, um gewisse
Spielgeräte auf Vorrat anzuschaffen, damit diese im Bedarfsfall umgehend ausgetauscht werden
können und man nicht auf die meist monatelange Lieferzeit angewiesen ist.

Ratsmitglied Sebastian Knuhr und der sachkundige Bürger Stefan Heßler legten ihr Augenmerk
darüber hinaus auf die Mobilitätswende. Sie forderten zum einen, den dringend notwendigen
Ausbau der Ladesäulen-Infrastruktur in Bergkamen, da es zum jetzigen Zeitpunkt lediglich eine
öffentliche Ladesäule im gesamten Stadtgebiet gibt und zum anderen, dass man auch vor Ort nicht
beim Thema Wasserstoff schläft. Insbesondere solle bei letzterem geprüft werden, ob auf einem
geeigneten Grundstück der Stadt eine Wasserstofftankstelle errichtet werden könnte.
Beides wurde durch entsprechende Anträge der FDP-Fraktion umgesetzt und steht bei der Sitzung
des Rates am Donnerstag zur Abstimmung.




FDP fordert mehr Geld für Spielplätz und zusätziche Ladestationen für Elektroautos

Für die Bergkamener FDP-Fraktion stehen bei den diesjährigen Haushaltsberatungen die
Herausforderungen der Zukunft ganz oben auf der Agenda. Für die Fraktionsvorsitzende Angelika
Lohmann-Begander standen hierbei die Kinder im Vordergrund. Obwohl die Stadt Bergkamen
schon mehr Geld für die Ausstattung von Spielplätzen bereitstellt, fordert die FDP-Fraktion noch
einen Schritt mehr. So sollen zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden, um gewisse
Spielgeräte auf Vorrat anzuschaffen, damit diese im Bedarfsfall umgehend ausgetauscht werden
können und man nicht auf die meist monatelange Lieferzeit angewiesen ist.

Ratsmitglied Sebastian Knuhr und der sachkundige Bürger Stefan Heßler legten ihr Augenmerk
darüber hinaus auf die Mobilitätswende. Sie forderten zum einen, den dringend notwendigen
Ausbau der Ladesäulen-Infrastruktur in Bergkamen, da es zum jetzigen Zeitpunkt lediglich eine
öffentliche Ladesäule im gesamten Stadtgebiet gibt und zum anderen, dass man auch vor Ort nicht
beim Thema Wasserstoff schläft. Insbesondere solle bei letzterem geprüft werden, ob auf einem
geeigneten Grundstück der Stadt eine Wasserstofftankstelle errichtet werden könnte.
Beides wurde durch entsprechende Anträge der FDP-Fraktion umgesetzt und steht bei der Sitzung
des Rates am Donnerstag zur Abstimmung.




Grüne fordern 1-Euro-Busticket für den Stadtverkehr und 30.000 Euro für das Naturfreibad Heil

Auch die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen geht mit acht Anträgen in die Beratung um den neuen Doppelhaushalt der Stadt Bergkamen am Donnerstag, 25. November, ab 15.45 Uhr im großen Ratssaal

  1. Für die Jahre 2022 und 2023 werden im Haushalt jeweils zusätzliche Mittel in Höhe von zunächst 8000 € für die Einführung eines 1-Euro-Tickets (einfache Fahrt) für den innerstädtischen ÖPNV für Bergkamener Bürgerinnen und Bürger ausgewiesen.
  2. Für die Jahre 2022 und 2023 werden im Haushalt zusätzliche Mittel in
    Höhe von 1.000.000 € für den Ankauf von Flächen ausgewiesen, die nach Ansicht des Stadtrats kommunalen Zwecken dienen.
  3. Im Haushalt werden zusätzliche Mittel in Höhe von 80.000 € für den barrierefreien Umbau städtischer Gebäude
  4. Zusätzliche Mittel in Höhe von zunächst 1000 € für die Einführung eines Angebots, das es Menschen, die ihren Führerschein abgeben, ermöglicht, mit ihren Ehepartnern*innen / eingetragenen Lebenspartner*innen ein Jahr kostenfrei das das Angebot der VKU zu nutzen.
  5. Für das Jahr 2022 wird ein zusätzliches Budget für Klimaschutzmaßnahmen in Höhe von 200.000 € ausgewiesen. Dieses dient zur Bereitstellung der Mittel für den städtischen Eigenanteil zur Durchführung einer ausgewählten Klimaschutzmaßnahme, wie sie im Integrierten Klimaschutzkonzept beschrieben
  6. Für die Jahre 2022 und 2023 werden im Haushalt jeweils zusätzliche Mittel in Höhe von 1000 € für die Einführung eines „kostenlosen“ Monatstickets für Neubürger*innen ausgewiesen.
  7. Rekommunalisierung der Reinigung städtischer Gebäude.

Für 2022 werden im Haushalt zusätzliche Mittel in Höhe von 30.000 € für Investitionen im Naturfreibad in Heil, insbesondere für Aufforstungsmaßnahmen ausgewiesen.




BergAUF fordert mehr Räume für die Streetwork-Anlaufstelle Anstoß und mehr Geld für den Klimaschutz

Mit acht Anträgen wird die Fraktion BergAUF am kommenden Donnerstag im Stadtrat in die Diskussion um den neuen Doppelhaushalt 2022/23 der Stadt Bergkamen gehen. Im Einzelnen fordert die Fraktion:

  • Erhöhung des Budgets der Bergkamener Gleichstellungsbeauftragten auf 25.000 Euro.
  • Einrichtung einer stadteigenen Kommunikationsplattform, z.B. über die Plattform ,,Urban Digital“, die von allen Einwohnern unentgeltlich und in vielfältiger Hinsicht genutzt werden kann.
  • Installation von Luftfilteranlagen in allen Räumen von Schulen und Kitas veranlasst und finanziert werden. (ca. 3.500 € pro Raum) Die Mittel sollen dazu auch weiterhin von der Landes- und Bundesregierung ein- bzw. nachgefordert werden.
  • Weiterer Räume (Anbau, Ausbau, Neubau) für Kinder und Jugendliche im Bereich der Streetwork-Anlaufstelle ,,Anstoß“ in Stadtmitte, um die Jahre bis zum Bau eines mit dem Integrierten Stadtentwicklungskonzepts geplanten Jugendzentrums zu überbrücken.
  • Die Verwaltung regt öffentlich die Bildung einer Elterninitiative zur Gründung eines Vereins an, der sich die Aufgabe stellt, mit Unterstützung der Verwaltung und des Rates einen Waldkindergartens einzurichten und zu belreiben.
  • Alle 100 Bushaltestellen, die der Baulast der Stadt obliegen, sind mit einer regensicheren Überdachung auszustatten. Die VKU wird aufgefordert, dies an den ihr obliegenden Haltestellen ebenfalls zu tun, sofern dies noch nicht geschehen ist. Wo dies möglich ist, sollen die Bedachungen mit Solar-Panels bestückt und der gewonnene Strom zur Beleuchtung verwendet werden.
  • Verdopplung des Etats für den Bereich Klimaschutz/Umweltschutz. Die zusätzlichen Mittel sollen dazu verwendet werden, die im Klimaschutzprogramm der Stadt Bergkamen angesprochenen vertikalen Windkraftanlagen auf den Weg zu bringen.
  • Die Verwaltung wird beauftragt, sich bei der Bundesregierung einzusetzen:
  1. Für die vollständige Übernahme der Kosten der Unterkunft nach SGBII (Hartz lV)
  2. Für eine Altschuldenregelung, die ein Schulden- und Zinsmoratorium, also eine Niederschlagung von Schulden und Zinslasten für hoch verschuldete Gemeinden wie z.B. die Stadt Bergkamen ermöglicht.
  3. Für eine Gemeindefinanzierungsreform, die zum Ziel hat, die Mehrbelastung der Bürgerinnen und Bürger zu stoppen und eine wirksame und verlässliche Besteuerung großer Unternehmen durch die Gemeinden zu ermöglichen. Dies ist bei der Gewerbesteuer nicht der Fall.



„Omas gegen Rechts“ stellen sich am Dienstag im Treffpunkt vor

„Omas gegen Rechts: Tägliche Praxis – Was tun gegen Rechts?“, lautet der Titel einer Veranstaltung, zu der am Dienstag, 23. November, um 19 Uhr die „BügerInnen gegen Rechts“ in den Treffpunkt an der Lessingstraße einladen.

Dazu schreiben die Veranstalter in ihrer Ankündigung;

„Der Kampf gegen Rechtsextremismus und Faschismus geht alle etwas an- unabhängig vom Alter. Das haben die “Omas gegen Rechts” verinnerlicht und sind deshalb seit Kurzem aus dem Widerstand gegen rechte Strukturen nicht mehr wegzudenken. Sie stellen sich engagiert den rechten und faschistischen Entwicklungen entgegen, die sie in Deutschland und den anderen europäischen Ländern beobachten, treten für Gleichberechtigung und Toleranz ein. Auch Bücher über die Arbeit der Omas gegen Rechts, die auf beeindruckende Weise zeigen, wie der alltägliche Kampf gegen den Faschismus und gegen Rechtsextremistische Strukturen funktionieren kann und dass es teilweise auch nur die ständige Intervention ist, die Großes bewirken und Rechtsextremisten in die Knie zwingen kann.

Mit Engagement und viel Humor kämpfen die betagten Damen auf der Straße gegen die AfD oder für die Aufnahme von geflüchteten Menschen aus den griechischen Lagern. Sie sind bei den Protesten gegen die von Corona-Skeptikern bis hin zu Neonazis und Reichsbürgern durchzogenen Aufmärsche dabei gewesen, sie forderten Klimagerechtigkeit mit Fridays for Future, setzen Zeichen gegen Antisemitismus, Rassismus und Frauenfeindlichkeit. Das Beispiel der Omas zeigt auch: Laut sein, sich dagegen stellen und gemeinsam für eine gute Zukunft kämpfen lohnt sich und es ist kein Selbstzweck, sondern leider bitter nötig. Für ihr Eintreten für demokratische Werte erhielten sie den Paul-Spiegel-Preis 2020 und Freiburger Integrationspreis 2021. Die Vertreterinnen der Iserlohner Omas gegen Rechts werden ausführlich über ihre Intention und ihre täglich Praxis berichten.

Der Vortrag wird einen Überblick über die praktische Umsetzung der Arbeit gegen Rechtsextremismus geben und am Beispiel der Omas gegen Rechts klarmachen, wie antifaschistische Arbeit gut gelingen und erfolgreich werden kann.“