Erdbebenkatastrophe in der Türkei und Syrien: Bürgermeister Bernd Schäfer appelliert an Spendenbereitschaft

Bürgermeister Bernd Schäfer.

Das schwere Erdbeben in der Türkei und in Syrien berührt die Menschen auch fernab der Krisenregion. „Das Ausmaß der Zerstörungen und das menschliche Leid sind unvorstellbar groß“, verweist Bürgermeister Bernd Schäfer auf die hohe und weiter steigende Zahl von derzeit über 30.000 Todesopfern. Nachdem das Stadtoberhaupt seinem türkischen Amtskollegen in der Partnerstadt Silifke unmittelbar nach der Katastrophe seine Anteilnahme ausgesprochen hat, geht es ihm jetzt darum, den Betroffenen vor Ort möglichst zielgerichtet zu helfen – am besten mit Geldspenden.

Bereits die ersten Bilder aus dem Erdbebengebiet lösten eine enorme Welle der Hilfsbereitschaft aus. Innerhalb kürzester Zeit kamen so viele Sachspenden zusammen – hauptsächlich Kleidung –, dass es sowohl an Lkws für den Transport als auch an Kapazitäten für die Verteilung vor Ort mangelt. Deshalb ruft Schäfer zu Geldspenden an anerkannte, seriöse Organisationen auf: „Diese wissen am besten, was besonders dringend benötigt wird und kennen auch die Beschaffungswege dafür.“

Unabhängig davon prüft der Bürgermeister, welchen Beitrag die Stadt Bergkamen leisten kann, um den Menschen zu helfen und die Not zu lindern. Zu diesem Zweck hat er sich an die muslimische Gemeinschaft in Bergkamen gewendet und um konkrete Hinweise gebeten. „Das ist mir auch ein persönliches Anliegen, denn viele Opfer haben Angehörige oder Freunde in Bergkamen.“ Das Krisengebiet mag weit entfernt sein, auf diese tragische Weise ist es doch sehr eng mit Bergkamen verbunden.

Eine Übersicht renommierter deutscher Hilfsorganisationen findet sich im Internet auf der Seite des Bündnisses „Aktion Deutschland Hilft“: https://www.aktion-deutschland-hilft.de. Zusätzlich hat der Verein „Bergkamen for all“ bei der Sparkasse Bergkamen-Bönen ein Spendenkonto für die Erdbebenopfer in der Türkei und Syrien eingerichtet: DE26 4105 1845 0017 0478 38




Weiteres Treffen in der Stadtbibliothek zum Internationalen Frauentag 2023 in Bergkamen

Mit einer Matinée feiern die Bergkamenerinnen den internationalen Frauentag am Sonntag, 12. März. Die konkrete Programmgestaltung unter dem Motto „Wichtiger denn je“ als Statement zur Gleichberechtigung ist Thema eines weiteren Vorbereitungstreffens des Frauentagsteams am Dienstag, 14. Februar, im Stadtmuseum.

Wer bzw. welche Gruppen, Einrichtungen oder Institutionen von den Erlösen des diesjährigen  Frauentages profitieren werden, ist wichtigster Tagesordnungspunkt während des Vorbereitungstreffens. „Ich freue mich auf die Vorschläge und bin gespannt, welche Ideen wir noch gemeinsam entwickeln werden“, sagt Bergkamens Gleichstellungsbeauftragte Martina Bierkämper.

Das zweite Vorbereitungstreffen des Frauentagsteams beginnt am Dienstag, 14. Februar 2023, um 18 Uhr in den Räumen des Stadtmuseums, Jahnstraße 31, in Bergkamen. Anmeldungen nimmt die Gleichstellungsbeauftragte Martina Bierkämper unter M.bierkaemper@bergkamen.de oder Tel. 02307/965-339 entgegen.




Große Bestürzung über Erdbeben-Katastrophe im Rathaus: Bürgermeister übermittelt seine Anteilnahme

Bürgermeister Bernd Schäfer hat mit großer Bestürzung auf die Berichterstattungen und Bilder aus dem Katastrophengebiet an der türkisch-syrischen Grenze reagiert.

Er übermittelte seinem türkischen Amtskollegen Sadik Altunok seine Anteilnahme für die Menschen, die den Folgen des verheerenden Erdbebens ausgesetzt sind, Angehörige verloren haben oder um sie bangen.

Nach Informationen aus der Partnerstadt Silifke ist es dort glücklicherweise nicht zu Schäden gekommen und es wurde niemand verletzt, obgleich die Auswirkungen des Erdbebens dort deutlich zu spüren waren.

Nichtsdestotrotz sind die Menschen vor Ort sehr ängstlich und übernachten teilweise in Ihren Autos, was dazu führte, dass gestern alle Tankstellen überfüllt waren.




Ortsparteitag der Bergkamener FDP: Optimistischer Blick auf die anstehenden Wahlen der nächsten Jahre

Von links: Rainer Seepe (Beisitzer im Ortsvorstand), Sascha Schleupner (Beisitzer im Ortsvorstand), Sebastian Knuhr (Ortsvorsitzender), Jens Philipps, Marion Kuehn-Seepe (Schatzmeisterin), Angelika Lohmann-Begander (stellv. Ortsvorsitzende), Stefan Heßler (Beisitzer im Ortsvorstand) und Michael Klostermann (Schriftführer).

Auf dem Ortsparteitag der Bergkamener FDP am vergangenen Freitag blickte der Vorsitzende Sebastian Knuhr zusammen mit den anwesenden Mitgliedern optimistisch in die Zukunft. Der 27-jährige Liberale, der im letzten Jahr für die FDP zur Landtagswahl kandidierte und zuvor den Vorsitz des Stadtverbandes in Bergkamen übernommen hatte, zog zunächst ein durchwachsenes Resümee über das erreichte Wahlergebnis im letzten Jahr.

Das Ziel, die FDP gestärkt in den Düsseldorfer Landtag einziehen zu lassen und die Regierungsbeteiligung weiter fortzuführen konnte nicht erreicht werden. Erfreulich war allerdings aus Sicht des Vorsitzenden, dass die Stimmverluste in Bergkamen deutlich niedriger waren als im Landesdurchschnitt. „Das baut uns dann doch wieder auf, wenn wir sehen, dass eine gute und verlässliche kommunalpolitische Arbeit vor Ort dann doch bei Landes- oder Bundestagswahlen gewürdigt wird“, so Sebastian Knuhr weiter.

So habe sich die FDP in Düsseldorf zwischenzeitlich in der Fraktion und nach dem letzten Parteitag auch in der Partei personell neu aufgestellt, so dass zukünftig wieder liberale Politik aus und für die Mitte der Gesellschaft gemacht werden kann. Auch die heimische FDP-Politikerin Susanne Schneider ist seit dem 1. Januar 2023 wieder Mitglied des nordrhein-westfälischen Landtags und betreut als Sprecherin für Arbeit, Gesundheit und Soziales wieder ihren angestammten Bereich. „Damit ist auch der direkte Draht nach Düsseldorf für die Bergkamener Freidemokraten wieder vorhanden“ berichtete Knuhr erfreut.

Die FDP werde zukünftig wieder mehr Eigenständigkeit zeigen und damit seien die Voraussetzungen geschaffen für ein erfolgreiches Abschneiden bei der Europawahl im nächsten und bei den Bundestags- und Kommunalwahlen im übernächsten Jahr.

Die FDP-Fraktionsvorsitzende Angelika Lohmann-Begander berichtete im Anschluss über die Ratsarbeit der Liberalen und stellte unter anderem die Anträge vor, die auf Initiative der FDP in den Stadtrat eingebracht wurden. Neben dem Vorstoß, die E-Lade-Infrastruktur in Bergkamen zu verbessern wurde auch ein Antrag eingebracht, die Gestaltungssatzungen für Häuser so zu verändern, dass der Einbau einer Photovoltaik-Anlage zukünftig einfacher und unbürokratischer erfolgen kann. Auch wenn die Verwaltung sich diese Themen zwischenzeitlich zu eigen gemacht hat und durch die Klimaschutzbeauftragte bereits umsetzen lässt, stamme die Idee von der FDP. „Wichtig ist für uns Liberale in erster Linie, dass das Ziel erreicht wird“, so Angelika Lohmann-Begander. „Wir sind aber auch davon überzeugt, dass sich die Verwaltung ein derartiges Vorgehen bei Anträgen der Sozialdemokraten nicht getraut hätte und stattdessen die Genossen für die tolle Idee gefeiert worden wären“, so Fraktionsvorsitzende und Stadtverbandsvorsitzender abschließend.




Politisch interessierte Bürger*innen besuchen SPD-Bundestagsabgeordneten Oliver Kaczmarek in Berlin

Die Besuchergruppe aus dem Kreis Unna mit Oliver Kaczmarek. Foro: Bundesregierung / StadtLandMensch-Fotografie

Die erste Berlin-Fahrt des Jahres führte in der vergangenen Woche 42 politisch interessierte Bürgerinnen und Bürger aus dem Wahlkreis des SPD-Bundestagsabgeordneten Oliver Kaczmarek in die Bundeshauptstadt. Auf dem Programm der dreitägigen, vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung organisierten Bildungsfahrt stand vor allem der Besuch des Bundestags. Hier hatte die Gruppe, die u.a. aus Ehrenamtlichen des Arbeitskreises Asyl und des Vereins Hilfe für Adimali in Schwerte sowie von Pro Mensch in Kamen betreuten geflüchteten Menschen bestand, die Gelegenheit, in einer einstündigen Diskussion mit ihrem Wahlkreisabgeordneten mehr über seine Arbeit als Parlamentarier zu erfahren und über aktuelle politische Themen zu diskutieren. So ging es beispielsweise um die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse oder Sprachkurse für Menschen, die ihr Heimatland verlassen mussten. Darüber hinaus konnten die Teilnehmer eine Plenarsitzung verfolgen und die Reichstagskuppel besichtigen.

Weitere Programmpunkte der Reise waren eine an politischen Gesichtspunkten orientierte Stadtrundfahrt sowie eine Führung mit Informationsgespräch in der Gedenkstätte Berlin Hohenschönhausen, der ehemaligen zentralen Untersuchungshaftanstalt der Stasi. Außerdem besuchte die Gruppe das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Alle Teilnehmer zeigten sich begeistert angesichts des umfangreichen Programms und der Betreuung durch ihren Bundestagsabgeordneten. Als Fazit bemerkte Oliver Kaczmarek: „Ich freue mich über so viel politisches Interesse und Engagement und hoffe, dass die Gruppe spannende Einsichten und Anregungen mit nach Hause genommen hat.“




SPD Ortsverein Weddinghofen-Heil lädt zur AnsprechBar ein

Am kommenden Samstag, 4. Februar, von 10.30-11.30 Uhr wird der SPD Ortsverein Weddinghofen-Heil wieder das bewährte Format seiner AnsprechBar vor der Barbaraapotheke an der Schulstraße im Ortsteil Weddinghofen anbieten. Interessierte Nachbarinnen und Nachbarn sind herzlich eingeladen u.a. mit dem örtlichen Ratsmitglied Dirk Haverkamp und dem Kreistagsabgeordneten Jens Schmülling über Anregungen oder Anmerkungen bei einer Tasse Kaffee ins Gespräch zu kommen.

m auch außerhalb von Wahlen mit den Bürgerinnen und Bürgern regelmäßig im Kontakt zu sein, bietet der Ortsverein der SPD ihr Gesprächsformat regelmäßig alle vier Wochen an. Die nächste AnsprechBar wird am 04.03.23 stattfinden.

 




Besonderes Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus am ehemaligen KZ Schönhausen

Gedenkveranstaltung vor dem ehemaligen KZ Schönhausen an der Lentstraße.

Auf Initiative des früheren Bundespräsidenten Roman Herzog wurde der 27. Januar – der Jahrestag der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz 1945 – in der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1996 offiziell zum Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus erklärt. Seitdem werden auch in Bergkamen die Fahnen vor dem Rathaus auf Halbmast gesetzt und es finden am Gemeindehaus der Freikirchlichen Gemeinde Bergkamen an der Lentstraße, dem ehemaligen KZ Schönhausen, Gedenkveranstaltungen statt. Noch nie gab es so viele Besucher bei dieser Veranstaltung wie am vergangenen Freitag.

Ein Grund ist sicherlich, dass die Gedenkveranstaltung erstmals vom Bergkamener Arbeitskreis Demokratie organisiert wurde. Nach der Kranzniederlegung durch Bürgermeister Bernd Schäfer und den Vorsitzenden der im Stadtrat vertretenen Parteien, wurden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in den Kirchraum des Gemeindehauses eingeladen, bevor die Freikirchliche Gemeinde sie mit Kaffee und Kuchen versorgte.

Erstmals nahm an der Bergkamener Gedenkveranstaltung Alexandra Khariakova, die Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde im Kreis Unna e.V. teil. Sie hat die Hoffnung, dass sich das, was sich von 1933 bis 1945 in Deutschland abgespielt hat, nie wiederholen wird. Sechs Millionen Menschen jüdischen Glaubens wurden ermordet. Noch viel mehr Todesopfer gab es durch den von Nazi-Deutschland angezettelten Krieg.

Am ehemaligen KZ Schönhausen finden die Gedenkveranstaltungen in Bergkamen statt, weil dort von April bis Oktober 1933 rund 1000 meist politisch Verfolgte gefangen gehalten und gequält wurden. Für viele begann dort der Weg in andere Konzentrationslager und Zuchthäuser. Darunter auch viele Bergkamener.

Alexandra Khariakova begründete ihre Hoffnung mit der überwältigenden Hilfsbereitschaft, mit der Deutschland die geflüchteten aus der Ukraine aufgenommen hat. Sie selbst stammt aus der Ukraine. Die Jüdische Gemeinde im Kreis Unna betreut zurzeit rund 200 Geflüchtete.

Bürgermeister Bernd Schäfer und die Fraktionsvorsitzenden legten am Mahnmal an der Lentstraße einen Kranz nieder.

Bürgermeister Bernd Schäfer bezog sich in seiner Rede auch auf den Krieg in der Ukraine. Er forderte die Bergkamenerinnen und Bergkamener dazu auf, nicht gleichgültig zu sein gegenüber Rassismus, Antisemitismus und gegenüber Anfeindungen queeren Menschen.

Im vergangenen Jahr besuchte eine Schülergruppe des Gymnasiums die polnische Partnerstadt Wieliczka. Verbunden damit war eine Fahrt zum Konzentrationslager Auschwitz. Über ihre Eindrücke und Gefühle berichteten drei Schülerinnen in bewegenden Worten.

Musikalische Beiträge gab es von der Gitarrengruppe der Martin-Luther-Kirchengemeinde um Pfarrer i.R. Reinhard Chudaska. Sie spielten und sangen, teilweise in Jiddisch, den Song „Dance till the end of love“ von Leonhard Cohen und „Donna Donna“ aus dem Musical „Esterke“ (1940), das in der Interpretation von Jaon Beaz und Donovan in den 1960er Jahren weltberühmt wurde. Beide Lieder reflektieren den Mord an Jüdinnen und Juden in den Vernichtungslagern.

Obwohl nicht bekannt ist, ob die Nazis 1933 im KZ Schönhausen Jüdinnen und Juden in die sogenannte „Schutzhaft“ genommen haben, legten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Gedenkveranstaltung am Freitag nach der Kranzniederlegung und vor Betreten des Gemeindehauses auf dem Findling, der Teil der Mahnmals ist, kleine Steine nieder. Dies in der jüdischen Tradition ein Zeichen der Ehrerbietung an die Toten.

Mehr Informationen zum ehemaligen Konzentrationslager Schönhausen gibt es hier: https://bergkamen-infoblog.de/vor-80-jahren-begann-der-nazi-terror-im-kz-schonhausen/




Projektkurs des Gymnasiums veröffentlicht im Internet einen digitalen Stadtführer zum Thema Faschismus in Bergkamen

Ausschnitt der Startseites des digitalen Stadtführers zum Thema Faschismus in Bergkamen.

Im vergangenen Schuljahr hat es am SGB im Jahrgang Q1 unter der Leitung des Lehrers Jan Groesdonk einen Projektkurs gegeben, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, einen digitalen Stadtführer zu entwickeln, der sich dem Thema des deutschen Faschismus´ widmet, indem die Entstehungsgeschichte, die NS-Zeit selbst aber auch die (Nach-)Wirkungen faschistischer Ideologie bis heute auf lokaler Ebene aufgearbeitet werden sollten.

Die Arbeitsergebnisse wurden in der ersten Hälfte des aktuellen Schuljahres in eine Homepage übertragen, sodass der Stadtführer nun, als Teil des städtischen Programms zur Erinnerung an die Verbrechen des NS am 27. Januar, dem Gedenktag für die Opfer das Nationalsozialismus, unter der Webadresse: www.nie-wieder-faschismus-bergkamen.de online gegangen ist.




Richter ohne Roben: Stadt Bergkamen sucht Schöffen

Die Stadt Bergkamen sucht Bürgerinnen und Bürger, die ab dem 01.01.2024 für einen Zeitraum von fünf Jahren an einer Tätigkeit als Schöffin oder Schöffe bei den Schöffengerichten und den Strafkammern des Landgerichts interessiert sind. Darunter versteht sich ein richterliches Ehrenamt in Strafsachen am Amtsgericht Unna oder Landgericht Dortmund.

Ebenfalls werden Jugendschöffinnen und Jugendschöffen gesucht, die neben den allgemeinen Voraussetzungen zusätzlich erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein sollen.

Schöffinnen und Schöffen haben als Laienrichterinnen und Laienrichter, ohne juristische Vorbildung, allerdings ausgestattet mit dem gleichen Stimmrecht wie die Berufsrichterinnen und Berufsrichter die Aufgabe, gemeinsam mit diesen die Tat einer Angeklagten oder eines Angeklagten zu beurteilen und ein Strafmaß festzulegen.

Da sie als Schöffin bzw. Schöffe gleichberechtigt an der Hauptverhandlung in Strafsachen mitwirken, sollten sich Bewerberinnen und Bewerber ihrer Rolle und Verantwortung in gleicher Weise gegenüber Angeklagten, Öffentlichkeit und Geschädigten bewusst sein.

Schöffin bzw. Schöffe kann nur werden, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, der Besitz einer weiteren Staatsangehörigkeit neben der deutschen steht einer Bewerbung jedoch nicht entgegen.

Der Wohnsitz muss in Bergkamen sein und die sich bewerbende Person muss bei Amtsantritt am 01.01.2024 mindestens 25 Jahre alt und darf nicht älter als 69 Jahre sein.

Das verantwortungsvolle Ehrenamt verlangt von den Schöffinnen und Schöffen, die auch gesundheitlich nicht eingeschränkt sein sollten, ein hohes Maß an sozialer Kompetenz und Unvoreingenommenheit.

Über die Aufnahme von Personen in die Schöffenvorschlagsliste entscheidet im Bereich des Schöffenamtes der Rat der Stadt Bergkamen, für die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen der Jugendhilfeausschuss.

Diese Liste wird sodann öffentlich zu jedermanns Einsicht ausgelegt und jede Person hat das Recht, Einspruch zu erheben, falls Personen in die Vorschlagsliste aufgenommen wurden, die nicht für das Schöffenamt geeignet scheinen. Mit den eventuell im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Einsprüchen wird die Liste anschließend an das Amtsgericht Kamen übersandt.

Dort tritt ein Schöffenwahlausschuss zusammen und wählt aus der Vorschlagsliste die erforderliche Zahl der Schöffinnen und Schöffen, die anschließend durch das Amtsgericht entsprechend benachrichtigt werden.




Corona: Ab 1. Februar gibt es keine Sonderreglungen für Schulen

Das Ministerium für Schule und Bildung hat am Mittwoch die Schulen in Nordrhein-Westfalen über den weiteren Umgang mit Corona informiert. Hintergrund ist, dass die auch für den Schulbereich wichtigen Corona-Verordnungen des Gesundheitsministeriums zum 31. Januar 2023 auslaufen.

Schul- und Bildungsministerin Dorothee Feller hob den engen Abstimmungsprozess innerhalb der Landesregierung hervor und erklärte: „Mit unserem Handlungskonzept Corona sind die Schulen gut durch den Herbst und den Winter gekommen. Die Erfahrungen der vergangenen Wochen und Monate haben gezeigt, dass die Menschen in unserem Land und vor allem auch in unseren Schulen sehr verantwortungsvoll handeln. Das abnehmende Infektionsgeschehen und der hohe Immunisierungsgrad der Bevölkerung und damit auch bei Lehrkräften, Schülerinnen und Schüler machen es nun möglich, dass wir an unseren Schulen einen großen Schritt hin zu einer gelebten Normalität gehen.“

Die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung wird mit dem 31. Januar 2023 ersatzlos entfallen. Die Corona-Schutzverordnung wird mit nur noch wenigen Vorschriften fortgeführt. Für den Schulbereich wird es keine Sonderregelungen mehr geben. Bis zum 31. Januar 2023 gilt das Handlungskonzept Corona unverändert fort. Ab dem 1. Februar 2023 sind folgende Punkte von besonderer Bedeutung:

Testungen

Mit dem Wegfall der Corona-Test- und-Quarantäne-Verordnung entfällt ab dem 1. Februar 2023 die bisherige fünftägige Isolationspflicht. Ferner entfällt zu diesem Zeitpunkt die rechtliche Grundlage für anlassbezogene Testungen in der Schule. In der Folge endet auch die regelmäßige monatliche Ausgabe von fünf Selbsttests pro Monat. Übergangsweise besteht für die Schulen die Möglichkeit, Selbsttests in reduziertem Umfang über das bekannte Bestellportal zu bestellen. An den Schulen vorhandene Restbestände können auch danach noch auf Nachfrage und anlassbezogen an Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und das weitere schulische Personal ausgegeben werden.

Masken

In Schulen kann weiterhin freiwillig zum Eigenschutz oder zum Schutz anderer eine Maske getragen werden. Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern entscheiden eigenverantwortlich.

Nach dem Wegfall der Isolationspflicht wird jedoch positiv getesteten Personen dringend empfohlen, für einen Zeitraum von fünf Tagen in Innenräumen außerhalb der eigenen Häuslichkeit mindestens eine medizinische Maske (sog. OP-Maske) zu tragen (Paragraph 3 Absatz 3 Corona-Schutzverordnung in der ab dem 1. Februar 2023 geltenden Fassung). Die allgemeine Empfehlung zum Tagen einer Maske wird aufgehoben.

Im Krankheitsfall

Es gilt selbstverständlich weiterhin der Grundsatz: Wer krank ist, sollte nicht die Schule besuchen. Das gilt für alle am Schulleben Beteiligten. Eltern entschuldigen, wie bisher auch, ihre Kinder vom Schulbesuch.

Atteste

Nur bei begründeten Zweifeln, ob Unterricht aus gesundheitlichen Gründen versäumt wird, kann die Schule von den Eltern ein ärztliches Attest verlangen (§ 43 Absatz 2 Schulgesetz). Dies hat das Ministerium für Schule und Bildung erst kürzlich noch einmal klargestellt.

Hygiene

An den Schulen gelten die allgemeingültigen Hygieneregeln (Infektionsschutz | Bildungsportal NRW (schulministerium.nrw). Die bewährte Husten- und Nies-Etikette, regelmäßiges Händewaschen und -desinfektion sowie regelmäßiges Lüften entsprechend der jeweils aktuellen Hinweise gehören zu einem normalen Schulalltag (Lüftung, Raumluftfiltergeräte und CO2-Messgeräte | Bildungsportal NRW (schulministerium.nrw).

Abschließend erklärte Schul- und Bildungsministerin Feller: „Mein Dank richtet sich an alle, die am Schulleben beteiligt sind. Die Pandemie hat Ihnen und uns allen in den vergangenen Monaten und Jahren außerordentlich viel abverlangt. Die Landesregierung wird ihren Teil dazu beitragen, dass dieser lang ersehnte Schritt zur Normalität gelingt und so gut wie möglich abgesichert wird. Natürlich werden wir das Infektionsgeschehen weiter aufmerksam beobachten und bei Bedarf unseren Schulen entsprechende Unterstützung und Handlungsempfehlungen geben.“

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.schulministerium.nrw/schulbetrieb-und-corona




Maskenpflicht im ÖPNV sowie die Isolierungspflichten für Corona-Infizierte laufen zum 1. Februar aus

Die Landesregierung wird zum 1. Februar 2023 die Maskenpflicht im ÖPNV sowie die Isolierungspflichten für Corona-Infizierte auslaufen lassen. Schutzmaßnahmen werden sich ab dann auf Einrichtungen mit vulnerablen Personengruppen konzentrieren. Die meisten anderen Bundesländer verfahren ähnlich. Hierdurch wird eine sehr weitgehende Rückkehr zur Normalität ermöglicht.

„Das Infektionsgeschehen hat sich glücklicherweise abgeschwächt, und der Immunisierungsgrad in der Bevölkerung ist aufgrund von Impfungen, aber auch durch die Infektionen in diesem Herbst und Winter sehr hoch. Die Schutzmaßnahmen konzentrieren sich nun nur auf einige wenige Maßnahmen, die überwiegend aus Bundesrecht resultieren und dem Schutz besonders vulnerabler Einrichtungen dienen“, so Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

Neben der Maskenpflicht im ÖPNV werden auch die Testregelungen für Schulen und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung nicht verlängert. Gleiches gilt für Gemeinschaftsunterkünfte und Justizvollzugsanstalten.

Die Test- und Quarantäneverordnung läuft zum 31. Januar 2023 gänzlich aus. Somit endet die Pflicht, sich im Falle einer Corona-Infektion fünf Tage in häusliche Isolierung zu begeben. Alle Isolierungen aufgrund der auslaufenden Verordnung enden automatisch mit Ablauf des 31. Januar 2023. Ab dem 1. Februar 2023 gilt damit umso mehr der Grundsatz der Eigenverantwortung und Rücksichtnahme auf andere, insbesondere vulnerable Personen. Minister Karl-Josef Laumann: „Es kommt nun noch stärker auf die Eigenverantwortung eines jeden Einzelnen an. Wer krank ist, bleibt zu Hause. Das ist jetzt besonders wichtig, und ich bitte alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dies auch so in ihren Betrieben zum Schutz der Belegschaft zu kommunizieren.“

Bestehen bleiben hingegen die vorwiegend aus Bundesrecht resultierenden Schutzmaßnahmen für Einrichtungen für vulnerable Personen. Demnach gilt:

  • Wer einen positiven Test hat, darf Einrichtungen für vulnerable Personen (zum Beispiel Krankenhäuser, Pflegeheime, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen) für fünf volle Tage nach dem positiven Test nicht betreten. Der Tag der Testung wird dabei nicht mitgerechnet.
  • Für Beschäftigte in diesen Einrichtungen gibt es weiterhin ein Tätigkeitsverbot bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses; diese Vorgabe wird jetzt in der Coronaschutzverordnung geregelt (anstatt wie bisher in der Test- und Quarantäneverordnung).
  • Allen positiv getesteten Personen wird dringend empfohlen, in Innenräumen außerhalb der eigenen Wohnung mindestens eine medizinische Maske tragen.
  • Beschäftigte in Arztpraxen und vergleichbaren Einrichtungen müssen zum Schutz von vulnerablen Personen weiterhin mindestens eine medizinische Maske tragen.
  • Die bisher schon geltenden Ausnahmeregelungen zu den Testpflichten des Bundes, zum Beispiel in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen, bleiben bestehen. Hier reicht ein Selbsttest für Besucher grundsätzlich aus, soweit nicht die Einrichtung eine Testmöglichkeit vor Ort anbietet.